IHK – Corona vom 12.08.21

Sehr geehrte Frau Otto,
mit der von den Ministerpräsidenten gestern verabredeten Verschärfung der Testpflicht für Ungeimpfte kommt auf eine Reihe von Branchen ab dem 23. August ein erhöhter Kontrollaufwand zu.Der Beschluss sieht vor, dass Ungeimpfte ab übernächster Woche nur noch mit einem Negativtest Zugang zu Innengastronomie oder Sport im Innenbereich (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbädern und Sporthallen) haben, der Test wird ebenfalls benötigt für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege), beim Zutritt zu Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) sowie in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
 
Für Beherbergungsbetriebe gilt ebenfalls, dass Ungeimpfte nicht nur bei der Anreise einen Negativtest benötigen sondern sich während des Aufenthalts zweimal pro Woche testen lassen müssen. Die Länder haben allerdings die Möglichkeit, diese Regel ganz oder teilweise auszusetzen, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Ab Oktober sollen die kostenlosen Bürgertests wegfallen, wer einen Test benötigt, muss diesen dann bezahlen. Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.
 
Bitte beachten Sie:
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten wird im nächsten Schritt die Landesverordnung angepasst, sobald der Senat über die Änderungen entschieden hat, informieren wir Sie natürlich über den Newsletter und unsere Webseite.

Aktuelles

Anpassung Arbeitsschutzverordnung
Der Bund wird die Arbeitsschutzverordnung in Bezug auf die Corona-Maßnahmen verlängern und anpassen. Die Pflicht, Hygienekonzepte zu erstellen, soll ebenso bestehen bleiben wie die Verpflichtung der Arbeitgeber, den Beschäftigten zweimal pro Woche einen Coronatest anzubieten.

Bitte beachten Sie: Noch ist unklar, ob Unternehmen auch dann noch kostenlose Tests und das Ausstellen einer Testbescheinigung anbieten müssen, wenn die kostenlosen Bürgertests im Oktober abgeschafft wurden. Aus Sicht der Wirtschaft würde dies nicht nur zu einer Unwucht zu Lasten den Betriebe sondern auch zu Fehlanreizen für Impfskeptikern oder Impfverweigerern führen.

Da die Arbeitsschutzverordnung des Bundes eine Länderöffnungsklausel enthält, gelten in Berlin die schärferen Vorgaben aus der Infektionsschutzverordnung. Die aktuellen Regeln haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammengestellt.

Da die Berliner Corona-Verordnung noch bis zum 20. August gilt, ist davon auszugehen, dass sich der Senat in der kommenden Woche mit Änderungen der Berliner Verordnung beschäftigt.

Bund und Länder: Arbeitgeber sollen Impfkampagne unterstützen
Bund und Ländern haben die Betriebe aufgefordert, die Impfkampagne zu unterstützen, indem sie z.B. ihre Beschäftigten auf Impfangebote aufmerksam machen oder für die Impfung freistellen. In Berlin gibt es bereits eine Reihe von niedrigschwelligen Impfangeboten, die auch ohne vorherige Terminvereinbarung wahrgenommen werden. So findet am heutigen Mittwoch die zweite lange Nacht des Impfen in der Arena in Treptow statt. Ab 15 Uhr startet außerdem ein weiteres Walk In-Impfangebot im Einkaufszentrum ALEXA Berlin am Alexanderplatz.
Eine Übersicht der Angebote finden Sie hier.

Wichtig zu wissen

Verlängerung Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld
Der Bund hat zugesagt, die Überbrückungshilfen zu verlängern und dabei auch die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, die durch die Begrenzung von Teilnehmerzahlen entstehen. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Höchstkapazität belegt sein, mehr als 25.000 Zuschauer sind grundsätzlich nicht erlaubt. Auch das Kurzarbeitergeld soll verlängert werden.

Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Wirtschaften bestimmt mehr denn je die Zukunftsperspektiven von Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Wenn auch Sie erfahren wollen, welche Chancen sich dadurch für das eigene Unternehmen bieten, welche Best-Practice-Beispiele es bereits gibt oder wo Sie Unterstützung bei der Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit erhalten, dann tragen Sie sich hier ein, um exklusiv Informationen und Veranstaltungseinladungen zu erhalten.
Ja, ich möchte weiterführende Informationen erhalten.

Sprechstunde Gewerbemietrecht am 30.08.
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin eine kostenlose Orientierungsberatung zum Gewerbemietrecht für Mitglieder an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für ein halbstündiges Gespräch online in Microsoft Teams zu vereinbaren. Die nächste Sprechstunde findet statt am Montag, 30.08.2021, von 09.00 – 17.30 Uhr. Hier können Sie sich anmelden.

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da –
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

Vom 27.07.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters. Die Bundesregierung hat zwei Corona-Förderprogramme verlängert und ausgebaut: Ab sofort können die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus beantragt werden. Angekündigt wurde außerdem der zeitnahe Start der Soforthilfe IV 5.0 für Kultur- und Medienunternehmen. Einen Überblick der aktuellen Corona-Hilfsprogramme haben wir in diesem Newsletter für Sie zusammengestellt.AktuellesSenat verlängert Corona-Verordnung
Der Berliner Senat hat die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 20. August verlängert. Damit gelten alle Maßnahmen und Auflagen zum Hygieneschutz unverändert weiter, zusätzliche Lockerungen wurden nicht beschlossen.Bundesregierung verlängert Einreiseverordnung
Angesichts der auch international steigenden Ansteckungszahlen hat die Bundesregierung die Corona-Einreiseverordnung verlängert und angepasst. Für Reiserückkehrer aus Hochrisikoländern, die nicht doppelt geimpft oder genesen sind, bedeutet das eine zehntägige Quarantäne, aus der sie sich frühestens nach fünf Tagen freitesten können.
Erleichterungen gibt es für Einreisende aus Virusvariantengebieten: Bislang bestand hier nicht die Möglichkeit des Freitestens nach fünf Tagen Quarantäne. Diese Regelung wurde nun gestrichen. Für Virusvariantengebiete und Hochinzidenzgebiete gelten nun die gleichen Vorschriften.
Dass Beschäftigte reihenweise in Quarantäne müssen, stellt Medienberichten zufolge derzeit britische Unternehmen zunehmend vor Probleme. Demnach sind Produktionsabläufe und Lieferketten unterbrochen. Die verlängerte Einreiseverordnung gilt ab dem 28. Juli.Wichtig zu wissenStart Überbrückungshilfe III Plus
Mit der „Plus-Variante“ wird die Überbrückungshilfe III um die Monate Juli bis September 2021 verlängert und an einigen Stellen verbessert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können, wenn sie im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent.

Um Insolvenzen möglichst zu verhindern, werden künftig zudem Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht. Hier finden Sie weitere Informationen.

Beantragung Neustarthilfe Plus seit Mitte Juli möglich
Die „Plus-Variante“ der Neustarthilfe für die Monate Juli bis September 2021 kann aktuell nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige und Unternehmen, die nach wie vor coronabedingte Umsatzeinbußen in den Monaten Juli-September 2021 im Vergleich zum Referenzzeitraum erwarten. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde für diese drei Monate auf insgesamt maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Finanzierung/Förderung für Unternehmen
Förder- und Finanzierungsprogramme sind wichtige Instrumente für die Unternehmensentwicklung. Allerdings gilt es, den Überblick zu bewahren, um das passende Programm für sich zu finden. Wir unterstützen Sie dabei, sich im Förder-Dschungel zurecht zu finden. Tragen Sie sich dazu einfach hier ein und Sie erhalten – exklusiv für Mitglieder der IHK Berlin – Informationen und Einladungen für Veranstaltungen rund um das Thema Finanzierung & Förderung.

Neustarthilfe Berlin
Das Land Berlin unterstützt Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten für einen besseren Start aus dem Lockdown mit einem zusätzlichen Zuschussprogramm.
Die Neustarthilfe Berlin ergänzt das Bundesprogramm der Neustarthilfe bzw. Überbrückungshilfe III. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Mitarbeitern, die bereits die beantragten Mittel aus der Neustarthilfe des Bundes bzw. der Überbrückungshilfe III vollständig erhalten haben.
Soloselbstständige, die die Neustarthilfe des Bundes erhalten haben, können zusätzlich 25% des Referenzumsatzes (entspricht 50% des erhaltenen Förderbetrags) beantragen. Maximal können Soloselbstständige insgesamt 7.500,- Euro aus Bundes- und Landesmitteln erhalten. Wer bereits 7.500,- Euro über die Neustarthilfe des Bundes erhalten hat, kann keine zusätzlichen Landesmittel beantragen. Kleinstunternehmen mit maximal 5 Mitarbeitern oder Soloselbstständige, die die Überbrückungshilfe III beantragt und erhalten haben, bekommen pro Fördermonat über die Neustarthilfe Berlin 1.000,- Euro, d.h. maximal 6.000,- Euro für den Zeitraum Januar – Juni 2021 zur Sicherung ihrer Existenz.
Bitte beachten Sie: Die Antragsberechtigten werden proaktiv von der IBB per E-Mail zur Beantragung der Neustarthilfe Berlin eingeladen. Die Beantragung wird bis 31.10.2021 möglich sein. Hier finden Sie alle weiteren Informationen.

Soforthilfe IV 5.0 vor dem Start
Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten können Zuschüsse zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR ausgezahlt werden. Eine Bezuschussung aus Mitteln der Soforthilfe IV 5.0 ist nur nachgelagert über eine Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus möglich. Um sich für Mittel aus der Soforthilfe IV 5.0 qualifizieren zu können, muss daher zunächst durch einen Steuerberater ein Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden.

Sonderfonds Kulturveranstaltungen
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Sonderfonds unterstützt Kulturveranstaltungen mit zwei Modulen: die Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen bis maximal 2.000 möglichen Teilnehmern und die Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern. Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte, Festivals, Opern und Ausstellungen, die in Deutschland stattfinden und für die Eintrittskarten verkauft werden.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen, die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.
Die Antragsstellung für den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen startet gestaffelt nach Größe bzw. Teilenehmerzahl. Weitere Infos bekommen Sie hier.

Spendenaufruf für Hochwasseropfer
Mit dem Start der Aufräumarbeiten wird das dramatische Ausmaß der Schäden in den Hochwassergebieten immer deutlicher. Auch die IHK Berlin ruft deshalb dazu auf, sich mit Spenden zu beteiligen. Neben finanziellen Spenden (zu den Spendenkonten auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) werden aktuell insbesondere Bautrockner gesucht.
Unter dem Motto #GemeinsamHelfen hat die IHK Trier Unternehmen aufgerufen, sich zu melden, um bei der Beseitigung von Flutschäden zu helfen. Unternehmer, die mit schwerem Gerät, Man-Power, Schadensbegutachtung oder EDV helfen wollen, können ihre Angebote auf der Webseite veröffentlichen lassen. Hier können Sie Ihr Angebot einstellen: Mitmachen?

Auch die IHK Köln hat eine Website mit “Hilfsangeboten aus der Wirtschaft nach der Flutkatastrophe” für die Regionen Leverkusen / Rhein-Berg, den Oberbergischen und den Rhein-Erft-Kreis online gestellt, bei der sich Unternehmen mit Hilfsmöglichkeiten registrieren können. Registrieren?

Digitalisierte Arbeitswelt, neue Normalität: Welche Qualifikationen und Kompetenzen braucht die Arbeit der Zukunft?
Vielerorts beschleunigt die Corona-Krise die Digitalisierungsprozesse in Unternehmen. Neue Technik verändert dabei bestehende Arbeitsprozesse und die s. g. „New Work“ stellt die Zusammenarbeit im Unternehmen auf die Probe. Dadurch können sich die Anforderungen an Beschäftigte erhöhen, sich nachgefragte Qualifikationen ändern oder ganz neue Kompetenzen gefragt sein.

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Vom 07.07.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Der Senat hat gestern die Zweite Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen und weitere Lockerungen bekannt gegeb

Für private Kontakte in geschlossenen Räumen werden die Beschränkungen vollständig aufgehoben. Bei Maskenpflicht ist grundsätzlich nur noch eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Lediglich im öffentlichen Personennahverkehr und bei körpernahen Dienstleistungen ist weiterhin eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Dort, wo eine Zutrittssteuerung wie zum Beispiel in Einzelhandelsgeschäften vorgegeben ist, gilt nun der Richtwert von höchstens einer Person pro fünf Quadratmeter. Die bisher verpflichtende Terminbuchung bei Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren Angeboten zu touristischen Zwecken entfällt. Zudem müssen teilnehmende Personen nur negativ getestet sein, soweit dort geschlossene Räume aufgesucht werden.

Bei gewerblichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nun bis zu 1.000 Personen erlaubt. Werden maschinelle Belüftungsanlagen eingesetzt, sind unter Einhaltung des Hygienerahmenkonzeptes sogar bis zu 2.000 zeitgleich anwesende Personen möglich. Die Testpflicht gilt bei mehr als 50 anwesenden Personen. Tanzveranstaltungen im Innenbereich sind weiterhin grundsätzlich untersagt.

Bei gewerblichen Veranstaltungen im Freien sind unter Berücksichtigung der Hygieneregeln bis zu 2.000 Personen zulässig. Ausnahme: Bei Tanzveranstaltungen im Freien gilt eine Personenobergrenze von maximal 1.000 Personen. Veranstaltungen mit 2.000 bis 5.000 zeitgleich Anwesenden im Freien können in Einzelfällen mit Hygienekonzepten und in Absprache mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin genehmigt werden. Die Testpflicht gilt bei mehr als 750 Teilnehmern.

Großveranstaltungen mit bis zu 25.000 Veranstaltungsteilnehmern können zugelassen werden, soweit die zwischen den Bundesländern vereinbarten Leitlinien des Beschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 6. Juli 2021 eingehalten werden: Ausführliche Informationen zu den bundeseinheitlichen Regelungen finden Sie hier.Die neue Verordnung wird voraussichtlich am Freitag im Amtsblatt hier online veröffentlicht, tritt am Samstag, den 10. Juli 2021 in Kraft und gilt in Abhängigkeit der Inzidenz bis zum 25. Juli 2021.Die aktuelle Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finden Sie hier.

Aktuelles

Rechtliche Informationen zum Umgang mit Reiserückkehrern für Unternehmen
Grundsätzlich gibt es für Arbeitgeber keine Verpflichtung ihre Mitarbeiter über die aktuelle Corona-Einreiseverordnung zu informieren. Es ist aber dennoch sehr sinnvoll, Arbeitnehmer auf die geltenden Vorschriften und die Konsequenzen eines Aufenthaltes im Ausland hinzuweisen. So besteht zum Beispiel während der Quarantäne nach dem Urlaub in einem Land, das vor Reiseantritt als Risiko-, Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde, grundsätzlich kein Entgeltanspruch.

Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht oder Einreisequarantäne finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der IHK-Website Corona-Themen für Unternehmer.

Berliner Unternehmensservice unterstützt stationären Einzelhandel in der Pandemie

Um die von den Corona-bedingen Einschränkungen betroffenen Unternehmen des stationären Handels beim Re-Start passgenau zu unterstützen, wird das Beratungsangebot des Unternehmensservice in Berlin kurzfristig auf den Einzelhandel erweitert. Ziel ist es, die Unternehmen beispielsweise bei Digitalisierung, Genehmigungsfragen oder Förderprogrammen sowie bei Vernetzungs- und Marketingaktivitäten zu begleiten. Weitere Informationen zum Unternehmensservice finden Sie auch auf der IHK-Website. Die einheitlichen Ansprechpartner in Berlin für Unternehmen finden Sie hier.

Wichtig zu wissen

Förderprogramm für Berliner Start-ups im Bereich Gesundheit zum Re-Start
Als Unterstützung für den Re-Start der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie hatte die Europäische Union das Förderprogramm EU-React aufgelegt. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln haben die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Europäische Sozialfonds das „Berliner Startup Stipendium“ umgesetzt. Von Oktober 2021 bis Juni 2023 werden im Rahmen dessen nun gezielt innovative Gründungsvorhaben im Bereich der Medizintechnik und der Gesundheitswirtschaft an den universitären Gründungszentren mit über 1 Million Euro gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Umfrage zum Umsetzungsstatus der mittelstandspolitischen Forderungen
Im Mittelstandscheck veröffentlicht das Kompetenzteam Mittelstand der IHK Berlin jährlich seine mittelstandspolitischen Forderungen an die Berliner Politik und Verwaltung. Jetzt ist Ihre Meinung und Unterstützung gefragt: Bitte teilen Sie uns in einer kurzen Umfrage Ihre persönliche Einschätzung mit, inwieweit sich die im Mittelstandscheck 2020 platzierten Themen für Ihr Unternehmen positiv ausgewirkt haben. Hier können Sie an der Umfrage teilnehmen. Vielen Dank! Der folgende Mittelstandscheck 2021 wird im November hier vorgestellt.

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Wichtige Ansprechpartner sind auch
Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de; Hotline der Bürgschaftsbank: 030 311 004 0
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Coronavirus-Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige Anerkannt als geeignete Stelle gemäß § 305 InsO durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO) Lehrter Str. 68 | 10557 Berlin Telefon: (030) 69033 3107 | Telefax: (030) 69033 3109 |Email: sib-kleinstselbststaendige@berliner-stadtmission.de | Web: https://sib-berlin.org/

Vom 02.07.2021

Damit ist im Einzelhandel, in Museen und Gedenkstätten keine Anwesenheitsdokumentation mehr vorgeschrieben. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 2000 Personen erlaubt, allerdings gilt ab 500 Teilnehmern eine Testpflicht. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen möglich. In gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen muss nur noch eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden (während des Sports muss keine Maske getragen werden). Gleiches gilt für den Besuch von Volkshochschulen sowie weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen.

Wichtig zu wissen

Anpassung der FAQ zur Neustarthilfe
Das Gründungsdatum für antragsberechtigte Soloselbstständige wurde nun an die Vorgaben der Überbrückungshilfe III angepasst. Das Gründungsdatum muss nun vor dem 1. November 2020 liegen (bislang war es 1. Mai 2020). Soloselbstständige, die also zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31.10. 2020 gegründet haben, können nun ebenfalls einen Antrag auf Neustarthilfe stellen. Darüber hinaus sind nun auch Genossenschaften unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt. Weitere Infos finden Sie hier

Umsetzungshilfen zur Arbeitsschutzverordnung
Die Homeoffice-Pflicht ist zwar Ende Juni ausgelaufen, die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz in den Betrieben gelten aber überwiegend weiter. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat auf ihren Seiten branchenspezifische Handlungsleitfäden zusammen gestellt, um Unternehmen die Umsetzung in der betrieblichen Praxis zu erleichtern. Handlungsleitfäden hier anschauen

Bitte beachten Sie: Für Berlin gelten weiterhin auch die Vorgaben aus § 22 der Berliner Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung bezüglich der Testangebotspflicht: Demnach müssen Unternehmen das Testangebot allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Arbeit mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz verrichten, machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Regel im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben, sind verpflichtet, das Angebot wahrzunehmen. Das gilt nicht für Geimpfte und Genesene.

Infos zu mobilen Raumluftfiltern
Mit Blick auf die zumindest teilweise Rückkehr zur Präsenzarbeit überlegen viele Unternehmen aber z.B. auch Veranstalter und Gastronomen, mobile Raumluftfilter einzusetzen, um mögliche Ansteckungsrisiken zu reduzieren. Über den Nutzen mobiler Luftreiniger zum Schutz vor Corona-Infektionen in Innenräumen wird dabei häufig kontrovers diskutiert. In der aktuellen Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin finden Sie kompakt alle wesentlichen Informationen zur Auswahl und Wirkungsweise der mobilen Luftreiniger. Hier können Sie die Broschüre runterladen

Digitaler Impfnachweis durch Betriebsärzte soll kommen
Der Roll-out des digitalen Corona-Impfpasses begonnen. Derzeit erfolgt die Anbindung der Impfzentren sowie der Vertragsärzte über die Kassenärztlichen Vereinigungen; sie ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell arbeitet IBM insbesondere mit den Softwareanbietern der Betriebsärzte an einer kurzfristigen Lösung zur sicheren Anbindung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an den Impfzertifikatsservice. Das Ziel ist die Umsetzung kurzfristig in den nächsten Wochen.

Wirtschaft impft
Was können Berliner Unternehmer und Unternehmerinnen von Pilotprojekten lernen, wenn sie ihre eigene Impfstraße aufbauen wollen? Anfang Juni fand die Best Practice Veranstaltung „Die dritte Impfsäule kann starten“ der IHK Berlin zum betrieblichen Impfen statt. Teilnehmer:innen erhielten praktische Einblicke in Aufbau und Betrieb einer Impfstraße. Gäste waren u.a. Stefan Linnig (Vorsitzender des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. – Landesverband Berlin) sowie Vertrerter:innen von Axel Springer SE, Bayer AG, Berlin Chemie und UnternehmensNetzwerk Motzener Straße e.V. Falls Sie den Termin verpasst haben, finden Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung hier.

Verlängerung der Genehmigungspflicht für den Export von COVID-19-Impfstoffen bis 30. September 2021
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1071 der Kommission vom 29. Juni 2021 hat die EU die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen, die für die Herstellung dieser Impfstoffe verwendet werden, bis zum 30. September 2021 verlängert. Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.

Webinare „Hilfe zur Selbsthilfe“ am 6. und 8. Juli
Die Berliner Bürgschaftsbank bietet am Dienstag, 6. Juli sowie am Donnerstag, 8. Juli, jeweils um 17:00 Uhr ein Webinar zu Finanzierungsfragen an. Neben einem Gesamtüberblick über unterschiedliche Unterstützungsarten wie etwa Ausfallbürgschaft und Eigenkapitalstärkung gibt es auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Webinar am 06.07.21: „Ihr Rabattcoupon für den Firmenkredit! – mit Sicherheit Kredit verbilligen“ von 17:00 bis 17:45 Uhr
Hier anmelden

Webinar am 08.07.21: „Fit für den Restart?“ von 17:00 bis 17:45 Uhr
Hier anmelden

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Unter vier Augen: Sprechstunde IT-Sicherheit für Unternehmen
Da die Zahl der Cyberangriffe auf Unternehmen steigt stetig, sollte die IT-Sicherheit bei der Digitalisierung von Unternehmensprozessen immer eine bedeutende Rolle spielen. In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt (LKA) Berlin bietet die IHK Berlin am 20. Juli von 10.00 bis 13.00 Uhr eine kostenfreie Online-Beratung an, um die Informations- und IT-Sicherheit im Unternehmen zu verbessern. In vertraulichen Gesprächen von jeweils ca. 15 Minuten besteht die Möglichkeit sich vom Leiter der „Zentralen Ansprechstelle Cybercrime“ des LKAs Berlin individuell zu Präventionsmaßnahmen und zum Notfallmanagement beraten zu lassen sowie Fragen zu klären. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Hier anmelden

Digitale Podiumsdiskussion: Berlin-Pankow im nächsten Deutschen Bundestag
Anlässlich der Wahl zum nächsten Deutschen Bundestag lädt die IHK Berlin im Juli zu mehreren Bezirksveranstaltungen ein, um Berliner Unternehmern den Austausch mit den Direktkandidaten ihres Wahlkreises zu ermöglichen. Bei der kostenfreien Online-Diskussion in Berlin-Pankow am 7. Juli von 8.30 bis 10.00 Uhr stehen folgende Themen im Fokus: Restart der Berliner Wirtschaft nach der Corona-Pandemie, die Bewältigung der Herausforderungen von Stadtwachstum, Mobilität und Klimawandel sowie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Bezirk. Die digitale Veranstaltung findet über Cisco Webex statt. Hier anmelden

Vom 25.06.21

Sehr geehrte Frau Otto,
die Home-Office-Pflicht endet zwar in Berlin am 30.6., eine Reihe weiterer Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes wurden aber heute vom Bundeskabinett bis zum 10. September verlängert.
Dazu gehört unter anderem die Beibehaltung der Testangebotspflicht für Beschäftigte. Arbeitgeber bleiben sowohl nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung als auch nach der Berliner InfektionsschutzmaßnahmenVO verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Beschäftigten Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Zwar gibt es nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. Genesene. Auch sind die Beschäftigten nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen oder dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.

Für Berlin gelten aber auch weiterhin die Vorgaben aus § 22 der Infektionsschutzmaß-nahmenVO: Das Testangebot ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Arbeit mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz verrichten, zu machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Regel im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben, sind verpflichtet, das Angebot nach wahrzunehmen. Dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene.

Die Berliner Vorgabe, nach der in einem Unternehmen nur maximal die Hälfte aller homeoffice-fähigen Arbeitsplätze zeitgleich besetzt sein dürfen, tritt dagegen ab dem 1.Juli außer Kraft. Die Berliner Regelungen finden Sie hier.

Außerdem müssen wie bisher betriebliche Hygienepläne erstellt und zugänglich gemacht werden. Für die Umsetzung sind die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.

Zwar entfällt künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen, Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2021.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier. Den Referentenentwurf mit den Änderungen der Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.

Aktuelles

Weitere Lockerungen ab 3. Juli 2021
Der Berliner Senat hat weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die ab Samstag, 3. Juli, gelten werden. So entfällt im Einzelhandel, in Museen und Gedenkstätten die Pflicht, eine Anwesenheitsdokumentation zu führen. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 2000 Personen erlaubt, allerdings gilt ab 500 Teilnehmern eine Testpflicht. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen möglich. In gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen muss, außer während der Sportausübung, nur noch eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Gleiches gilt für den Besuch von Volkshochschulen sowie weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen sowie freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnlichen Bildungseinrichtungen.

Bitte beachten Sie: Aktuell liegt nur die Pressemitteilung des Senats zu den Änderungen der Infektionsschutzverordnung vor. Die geänderte Verordnung finden Sie nach der Veröffentlichung im Amtsblatt dann hier.

Wichtig zu wissen

Antragsfrist für Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe verlängert
Die Fristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III und die Frist für Anträge in der Neustarthilfe sind bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden. Darüber hinaus werden die Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III zum 30. Juni 2021 eingestellt. Weitere Infos finden Sie hier.

Registrierung für Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ab sofort möglich
Mit dem Sonderfonds will der Bund das Wiederhochfahren des Kultur- und Veranstaltungsbetriebes unterstützen. Um Geld aus dem Fonds zu erhalten, müssen Veranstalter sich zuvor auf der Webseite des Fonds anmelden und die Veranstaltung registrieren. Dort gibt es auch ausführliche Hinweise zu den Rahmenbedingungen für die Antragstellung. Fragen zum Förderprogramm können auch bei der zentralen Service-Hotline 0800 6648430 gestellt werden. Die Gelder können für Veranstaltungen ab dem 1. Juli beantragt werden.

Infos rund um den Sonderfonds bieten am Montag, 28. Juni, 14.00 Uhr das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in einer Online-Infosession. Hier geht´s zur Anmeldung.

Aktualisierung Orientierungshilfe Gewerbe
Der Senat hat die Orientierungshilfe für Gewerbe nach den Änderungen der Infektionsschutzverordnung vom 15. Juni aktualisiert. Informationen zu den Regelungen für Gastronomie, Diskotheken und Tanzveranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite. Informationen speziell für Kultureinrichtungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Vom 13.06.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
die Bundesregierung verlängert die Corona-Wirtschaftshilfen für die von der Pandemie weiter betroffenen Branchen bis Ende September. Dies haben das Bundeswirtschafts – und das Bundesfinanzministerium jetzt mitgeteilt. Das gilt auch für das Kurzarbeitergeld. Auch die Fördersummen wurden erhöht. Die Registrierung für prüfende Dritte ist jetzt auch per ELSTER möglich.

Überbrückungshilfe III Plus
Die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige werden bis zum 30. September 2021 verlängert und mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus fortgesetzt. Die Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist die Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können zusätzlich zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe, die s. g. Restart-Prämie, als Zuschuss für die dadurch steigenden Personalkosten beantragen. Der Staat zahlt demnach 60 Prozent der Differenz zwischen den tatsächlichen Personalkosten im Juli und dem Vergleichsmonat Mai 2021. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.Ihre Meinung ist gefragt: Geplanter Zuschuss der Bundesregierung für Personalkosten – sinnvoll oder nicht?! Hier nehmen Sie an der kurzen IHK-Umfrage zur Restart-Prämie teil.

Neustarthilfe
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert und als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Die Fördersumme erhöht sich ab Juli 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat. Für den gesamten Förderzeitraum Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Bitte beachten Sie, dass es dazu bislang nur die gemeinsame Pressemitteilung der Bundesministerien gibt. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Webseite erfolgen.

Neue Pflichten bei Anwesenheitsdokumentation und Aufbewahrung von Corona-Test-Nachweisen
Gemäß § 5 (2) der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin gilt die Anwesenheitsdokumentation weiterhin u. a. für Gastronomie, Hotels und Gewerbe mit körpernahen Dienstleistungen. Ab sofort ist auch die Überprüfung der Identität der anwesenden Personen mittels eines amtlichen Lichtbildausweises durch die Unternehmen verpflichtend. Laut § 6a (3) sind Selbständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben, dazu verpflichtet, zweimal pro Woche einen Corona-Test zu machen. Die Anwesenheitsdokumentation sowie der Testnachweis sind jeweils für vier Wochen aufzubewahren bzw. zu speichern und den zuständigen Behörden zur Kontrolle auf Verlangen zugänglich zu machen.

Die aktuelle Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

Die Orientierungshilfe für Gewerbe mit weiteren Hinweisen zur aktuellen Infektionsmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

Auf der IHK-Website haben wir für Sie zudem die wichtigsten Regelungen nach Branchen zusammengestellt.

Infoveranstaltung rund um Fragen zu Corona-Maßnahmen, Förderungen, Arbeitsrecht am 17.6.
Viele von Ihnen haben im letzten Jahr bei unserer Corona-Hotline um Rat gefragt. Unsere Experten haben die häufigsten und drängendsten Fragenstellungen zusammengestellt und bieten im Rahmen eines Online-Calls am Donnerstag, 17. Juni, 9.00 10.15 Uhr einen kompakten Überblick zu den aktuellen Regelungen in verschiedenen Bereichen wie Finanzierung, Arbeitsrecht, Insolvenz oder Impfen und Testen in Betrieben. Anschließend haben Sie Gelegenheit ihre individuellen Fragen zu stellen. Hier können Sie sich anmelden

3 Jahre DSGVO – internationaler Benchmark oder Innovationsbremse?
Vor drei Jahren trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft und stellte Unternehmen vor immense Herausforderungen. Wie hat sich die Einführung der DSGVO ausgewirkt? Vorbild für andere oder eher ein Stolperstein für Innovationen – gerade jetzt zu Coronazeiten? Lukas Wagner, Wirtschaftsjurist und Datenschutzbeauftragter bei der HK2 Comtection GmbH gibt bei dem Online-Webinar am 15. Juni 2021 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr einen Ein- und Ausblick auf das Arbeiten mit den Vorschriften zu Datenschutz und -sicherheit! Zur Anmeldung

DIHK- Webinar „Monitoring coronavirus self-tests on company premises”
Aufgrund der großen Nachfrage wurde das DIHK-Seminar „Corona-Tests im Unternehmen begleiten“ nun auch in englischer Sprache konzipiert. Bei dem ca. 60-minütigem Webinar wird vermittelt, wie die Durchführung von Corona-Selbsttests im Unternehmen sachgerecht begleitet werden kann.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Die Termine und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Umfrage zum Bedarf an Eigenkapitalstärkung von Unternehmen der BürgschaftsBank Berlin
Im Rahmen ihres öffentlichen Wirtschaftsförderauftrages will die BürgschaftsBank Berlin ihr Leistungsangebot für klein- und mittelständische Unternehmen weiterentwickeln. Hierfür hat die Bank eine Umfrage erstellt, um zu ermitteln, wie stark die Berliner Wirtschaft durch die Pandemie betroffen ist und mit welchem Bedarf an Eigenkapitalstärkung in der Zukunft zu rechnen ist. Selbstverständlich werden alle Angaben streng vertraulich behandelt.
Hier geht´s zum Fragebogen.

Neuer IHK-Newsletter zum Thema Unternehmenssicherheit
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Verfassungsschutz, der Berliner Polizei, der Digitalagentur Berlin, dem IT-Sicherheitsnetzwerk it´s BB und der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. hat die IHK Berlin den neuen Newsletter „Unternehmenssicherheit: Tipps von Berliner Expert:innen“ entwickelt. Ab dem 24. Juni erhalten Sie auf Wunsch vier Mal im Jahr gebündelte Informationen zur analogen und digitalen Unternehmenssichrheit. Hier können Sie sich anmelden.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Vom 05.06.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters. Der Senat hat weitere Lockerungsschritte beschlossen. Seit dem 4. Juni ist die Innengastronomie wieder erlaubt, Gäste benötigen einen Negativtest, außerdem gelten die Abstandsregeln. Für Einzelhandel und Außengastronomie entfällt ab dem 4.6. die Testpflicht, die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation bleibt bestehen. Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen unter Auflagen (maximale Teilnehmerzahl, Testpflicht, Kontaktnachverfolgung, Hygieneregeln) wieder öffnen. Auch Fitnessstudios können unter Einhaltung der Hygienevorgaben öffnen. Flohmärkte, Kunst- und Spezialmärkte dürfen wieder stattfinden. Für Freizeitangebote im Freien gelten Reservierungs- und Testpflicht.

Für Veranstaltungen gelten folgende Personenobergrenzen: Draußen sind maximal 500 Personen erlaubt, drinnen maximal 100 (ist eine maschinelle Belüftung vorhanden: 500) Personen. Die Testpflicht und Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen. Grundsätzlich gilt: Überall dort, wo eine Testpflicht besteht, gilt diese nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft sind oder deren Covid-Infektion nachgewiesenermaßen mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Geimpfte und Genesene zählen nach Auskunft der Senatskanzlei auch nicht bei der Bemessung der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen.

Ab dem 11. Juni dürfen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe endlich wieder für Touristen öffnen. Gäste benötigen einen Negativtest, es gelten die Abstands- und Hygieneschutzregeln, es gibt jedoch keine maximale Belegungsquote. Bitte beachten Sie: Bislang gibt es außer der Pressemitteilung des Senats keine weiteren Informationen bzw. Details zu den beschlossenen Änderungen sowie zu den jeweiligen Auflagen. Die Änderungen werden jetzt in die Infektionsschutzverordnung eingearbeitet und dann veröffentlicht. Sie finden die geänderte Infektionsschutzverordnung dann hier.

Aktuelles
Senat kritisiert Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Soforthilfeempfänger

Offenbar hat die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen in einer Reihe von Fällen aufgenommen, nachdem Empfänger von Soforthilfe die Gelder zurück gezahlt hatten. Der Senat kritisierte diese Praxis heute scharf. Senat und Abgeordnetenhaus hätten immer deutlich gemacht, dass es wichtiger gewesen sei, die Soforthilfen zügig auszuzahlen und die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Deshalb sei die freiwillige Rückzahlung von Geldern kein Anfangsverdacht für staatsanwaltliche Ermittlungen.

Wichtig zu wissen

Ausweitung der Stellplätze in Außengastronomie
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz empfiehlt in einem aktuellen Schreiben allen Bezirksämtern die Anträge auf Ausweitung der Stellflächen in der Außengastronomie großzügig zu genehmigen und bei Bedarf auch Parkplätze oder Fahrbahnflächen dafür in Anspruch zu nehmen. Für die ausgeweiteten Flächen kann von einer Erhebung der ansonsten fälligen Sondernutzungsgebühren abgesehen werden.

Die Einzelfallprüfung der Anträge bleibt allerdings weiterhin im Ermessen der Bezirke, die eine Entscheidung unter der Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort treffen. Weitere Informationen dazu erteilen die zuständigen Bezirke. Die entsprechende Pressemitteilung der SenUVK ist über diesen Link zu finden. Alles rund um das Thema Sondernutzungserlaubnis ist auch unseren Webseiten (hier oder hier) zu entnehmen.

Überarbeitete Infos zu Überbrückungshilfe III
Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Info-Seiten mit Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe III aktualisiert und etwa um Beispiele für Digitalisierungs- und Hygiene/Baumaßnahmen ergänzt. Alle Details finden Sie hier.

Vom 20.05.2021

Der Bund hat bekannt gegeben, dass ab der Woche vom 7. Juni 2021 auch die Betriebsärzte bundesweit in die Corona-Impfkampagne einbezogen werden. Teilnehmen können festangestellte Betriebsärzte, Betriebsärzte eines überbetrieblichen Dienstes sowie freie Betriebsärzte, die für Unternehmen mit Sitz in Deutschland Corona-Impfungen durchführen. Die Betriebsärzte werden durch die Apotheken beliefert, die die Impfungen über den pharmazeutischen Großhandel beziehen.Bitte beachten Sie: Die Bestellungen für den Impfstart ab dem 7. Juni müssen bis spätestens, Freitag, 21. Mai, 12:00 Uhr, aufgegeben werden!

Zu Beginn werden allerdings nur begrenzte Liefermengen pro Woche an Impfstoffen für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen, da noch nicht genügend vorhanden ist. Eine detaillierte Hilfestellung für die Bestellung und Durchführung finden Sie hier. Zur schnellen Umsetzung sollten Sie als Unternehmen, diesen Leitfaden an ihre betreuenden Betriebsärzte weiterleiten.
Auf der gemeinsamen Seite der vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sind alle zur Zeit erhältlichen Informationen zum Thema Impfen zusammengestellt. Es ist eine lebende und wachsende Seite. Dort finden Sie u.a. einen Leitfaden zum Impfen durch Betriebsärzte. Es gibt mittlerweile auch die Rubrik „Betriebsarztsuche“.
Aktuelles
Informationen zum geplanten Stufenplan für weitere Lockerungen

Der Senat hat nun Details zu den geplanten Lockerungsstufen ab Anfang Juni veröffentlicht. Ab 4. Juni sollen demnach u.a. Fitness-, Sport – und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht wieder öffnen dürfen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sollen mit bis zu 100 Personen erlaubt sein. Sinken die Inzidenzen weiter, sollen dann ab dem 18. Juni die Hotels auch wieder für touristische Übernachtungen öffnen dürfen – bei maximal 50–prozentiger Belegung. Auch die Innengastronomie soll mit Testpflicht öffnen dürfen. Im Einzelhandel sollen dann Testpflicht und Kontaktnachverfolgung entfallen.Einen Überblick über die geplanten Lockerungsschritte finden Sie in der Pressemitteilung des Senats. Bitte beachten Sie: Bislang gibt es nur die Pressemitteilung des Senats als Informationsquelle, die Infektionsschutzverordnung wird voraussichtlich erst übernächste Woche entsprechend angepasst.Wichtig zu wissenWebinar zu Corona-Impfungen durch Betriebsärzte
Durch den Start der betrieblichen Impfungen entstehen neue Fragen für die Unternehmen: Wie gehen wir damit um, wenn nur ein Teil der Beschäftigten geimpft ist bzw. sich impfen lässt? Auf welche Probleme müssen wir uns einstellen und wie lösen wir diese? Dieses Webinar gibt Antworten auf die häufigsten Fragen, die das Impfen aus betrieblicher Sicht mit sich bringt. Hier können Sie sich anmelden.Den Programm-Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier. Die aktuellen Termine aller Veranstaltungen finden Sie wie gewohnt auf dieser Übersichtsseite.Der Senat wird erst im Laufe der Woche Details zum gestuften Öffnungskonzept ab Juni öffentlich bekannt geben. Man habe das Konzept zwar beschlossen, es müsse aber jetzt erst in die Verordnung eingearbeitet werden, so Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz heute in der Senatspressekonferenz. Er hielt es auf Nachfrage aber für unwahrscheinlich, dass es vor dem 4.6. Lockerungen gibt, die über die in der vergangenen Woche beschlossenen Änderungen hinausgehen.Wichtig zu wissenLockerungen seit Mittwoch, 19. Mai
Wenn ab dem 19. Mai die Bundesnotbremse außer Kraft tritt, gelten wieder die Regelungen der Berliner Infektionsschutzverordnung. So fällt die vorherige Terminvereinbarung für den Besuch von Einzelhandelsgeschäften künftig weg, die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation im nichtprivilegierten Einzelhandel bleibt jedoch. Lockerungen gibt es auch für kulturelle Einrichtungen, touristische Attraktionen und Veranstaltungen. Die Senatskanzlei hat auf ihrer Seite die geltenden Regeln zusammengestellt. Lockerungen seit Freitag, 21. Mai. Zum Pfingswochenende darf dann auch endlich die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen. Die Vorgaben finden Sie hier.Der Hotel- und Gaststättenverband hat auf seiner Webseite Hinweise für die Umsetzung sowie die wichtige Fragen und Antworten veröffentlicht. Einen Überblick über alle Lockerungen haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammen gestellt. Versand der Einladungen zur Beantragung der Neustarthilfe Berlin läuft über mehrere Wochen
Die Investitionsbank Berlin hat auf ihrer Webseite die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neustarthilfe Berlin zusammen gestellt. Anträge kann nur stellen, wer zuvor eine entsprechende Mail von der IBB erhalten hat.Bitte beachten Sie: Der Versand der Mails an antragsberechtigte Soloselbstständige und Kleinstunternehmer mit der Einladung Anträge für die Neustarthilfe Berlin zu stellen, erfolgt über einen mehrwöchigen Zeitraum, voraussichtlich bis Mitte Juni. Wenn Sie also bislang keine Mail von der IBB erhalten haben, sagt das nichts über Ihre Antragsberechtigung aus! Die Anträge selbst können bis Ende Oktober gestellt werden.Liquiditätsengpässe gefährden Unternehmen
Seit Mai müssen die Unternehmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wieder rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Alle Corona-Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sind damit abgelaufen. Die Unternehmen sehen sich dabei allerdings weiter mit Liquiditätsengpässen konfrontiert. Dringend benötigen daher gerade diese Betriebe eine Anschubfinanzierung und Perspektiven, um eine Insolvenz zu vermeiden. Weitere Forderungen der IHK hierzu entnehmen Sie dem Corona Aktuell.Berliner Unternehmenspreis: Bewerbung noch bis 28. Mai 2021Engagierte Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer gesucht!
Der Senat von Berlin und die IHK Berlin zeichnen Unternehmen aus, die sich freiwillig neben ihrem Business für die Stadt und diejenigen in der Gesellschaft engagieren, die Unterstützung dringend benötigen.Verliehen wird die Mendelssohn-Medaille in zwei Kategorien: für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Gewinner der beiden Kategorien erhalten jeweils 3.000 Euro, die weiteren zwei Finalisten pro Kategorie erhalten jeweils 1.000 Euro. Anmeldung bis zum 28. Mai hier.Vom 15.05.2021Sehr geehrte Frau Otto,
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sondersitzungen weitere Lockerungen ab dem 19.5. beschlossen – vorausgesetzt, die 7-Tage-Inzidenz liegt auch weiterhin unter der Grenze von 100.Demnach sind Veranstaltungen im Freien mit maximal 250 Personen wieder erlaubt. Das heißt: Im Freien dürfen Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und kulturelle Veranstaltungsstätten wieder öffnen. Hierbei sind insbesondere fest zugewiesene Sitzplätze oder Negativtestungen für Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze als Schutz- und Hygienemaßnahme vorgegeben. Die Abstands- und Maskenregeln gelten ebenfalls weiter.Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbare Angebote zu touristischen Zwecken im Freien sind nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ebenfalls erlaubt. Voraussetzung: Die Besucherinnen und Besucher sind negativ getestet oder weisen die vollständige Impfung bzw. Genesung nach. Wochenmärkte dürfen unabhängig vom Sortiment ohne Test besucht werden.Der allgemeine Präsenzbetrieb in Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen, freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnlichen Bildungseinrichtungen wird wieder eingeführt. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehr-, Betreuungs- und Prüfungsbetrieb für Lehrenden und Lernenden ist grundsätzlich ein negativer Test. In der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung genügt künftig das Tragen einer medizinischen Maske statt bisher einer FFP2-Maske.Strand- und Freibäder können nach vorheriger Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes auf Grundlage eines vorzulegenden Nutzungs- und Hygienekonzepts ebenfalls öffnen. Sport im Freien ist in Gruppen von maximal zehn, negativ getesteten Personen wieder erlaubt. Die Testpflicht gilt nicht für schulpflichtige Kinder.Ab dem 21.5. darf, wie bereits berichtet, die Außengastronomie wieder öffnen. Voraussetzung sind auch hier die Vorlage eines Negativtests (oder Nachweis der vollständigen Impfung bzw. Genesung), Terminreservierung, Kontaktnachverfolgung und Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln. Bitte beachten Sie: Aktuell gibt es lediglich die Pressemitteilung des Senats. Sobald die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst wurde, finden Sie diese hier. Dort finden Sie auch die bereits am vergangenen Dienstag beschlossenen Änderungen.Wichtig zu wissenAb sofort gilt die bundesweit einheitliche Corona-Einreiseverordnung
In seiner Sitzung hat der Senat auch die landesrechtlichen Bestimmungen zur Quarantäne-Pflicht bei Einreisen aus dem Ausland aufgehoben. Es gelten nun die bundesweiten Bestimmungen. Diese finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.Neustarthilfe ab Montag, 17.5.
Am kommenden Montag startet die digitale Antragstellung für die „Neustarthilfe Berlin“ bei der Investitionsbank Berlin. Mit der „Neustarthilfe Berlin“ unterstützt das Land Berlin Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten ergänzend zur Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III. Das Programm hat ein Volumen von 150 Millionen Euro.Bitte beachten Sie: Antragsberechtigte werden unaufgefordert von der Investitionsbank Berlin per Mail über die Möglichkeit einer Beantragung informiert. Zunächst können Soloselbständige einen Antrag stellen, für Kleinstunternehmen startet die Antragstellung dann am 25.05.2021.Das Programm ist ein sogenanntes Huckepack-Programm, das auf dem Bundesprogramm Neustarthilfe aufsetzt. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der Neustarthilfe des Bundes. Der gewährte Zuschuss dient der unternehmerischen bzw. beruflichen Existenzsicherung der Soloselbstständigen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 und soll den Start aus dem Lockdown unterstützen.Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem erhaltenen Zuschuss in der Neustarthilfe Bund und ist bei 7.500 EUR gedeckelt. In diesem Kontext erhöht das Land Berlin den umsatzbezogenen 50% Bundeszuschuss um bis zu weitere 25% Landeszuschuss. Insgesamt werden damit bis zu 75% des im Rahmen der Neustarthilfe Bund zu Grunde gelegten Referenzumsatzes bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie hier.Falls Sie unsere Informationsveranstaltung zur Neustarthilfe Berlin verpasst haben, können Sie sich die Aufzeichnung hier anschauen.Vom 12.05.2021Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters.
Der Senat hat heute Lockerungen der Corona-Maßnahmen für den Fall beschlossen, dass die Inzidenzzahlen in Berlin in den nächsten vier Werktagen weiterhin unter 100 liegen und die Bundesnotbremse wieder außer Kraft tritt. Dies ist frühestens am 19. Mai der Fall.Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller stellte die geplanten Lockerungen heute Mittag auf der Senats-Pressekonferenz vor.Demnach dürften ab dem 19. Mai Museen und Gedenkstätten wieder öffnen.
Allerdings gelten die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin, zudem müssen Besucher/Teilnehmer einen Negativtest bzw. den Nachweis für eine vollständige Impfung/Genesung vorlegen. Für die maximale Zahl der erlaubten Besucher gelten dann die gleichen Beschränkungen wie im Einzelhandel, dies gilt auch für den Zoologischen Garten, Tierpark und Botanischen Garten. Die Sortimentsbeschränkung für Wochenmärkte würde aufgehoben.Einzelhändler dürften 1 Kunde/10 m2 ins Geschäft lassen, ab 800 m2 wäre es 1 Kunde / 20 m2. Nach Auskunft der Senatskanzlei benötigen Kunden aber weiterhin einen Negativtest, auch am Terminshoppen und Kontaktnachverfolgung ändert sich im Handel vorerst nichts. Kindersport draußen soll für Gruppen mit bis zu 20 Kindern (bis vollendetem 14. Lebensjahr) erlaubt sein.Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben und im privaten Rahmen dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen.Bleiben die Inzidenzzahlen durchgängig unter 100 soll dann ab dem 21.5., also zu Pfingsten, die Außengastronomie endlich wieder öffnen dürfen, Stadtrundfahrten per Bus oder Schiff dürften ebenfalls wieder stattfinden. Voraussetzung sind auch hier ein Negativtest (bzw. Nachweis der vollständigen Impfung bzw. Genesung), die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie die digitale Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung der Gäste.Sport für über 14jährige wäre in Gruppen von bis zu zehn Personen draußen möglich.Eine Öffnung der Hotels für Touristen hält Berlins Regierender Bürgermeister bei weiter sinkenden Ansteckungszahlen ab Mitte Juni für möglich.Bitte beachten Sie:
Bislang gibt es dazu nur die Pressemitteilung des Senats. Der Senat wird am 14.05. über die weiteren Anpassungen der Verordnung für Öffnungsschritte wirksam ab 19. Mai und ab 21. Mai beschließen. Sie finden die Regelungen dann auf unserer Webseite sowie auf den Seiten des Senats.Wichtig zu wissenFrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen verlängert
Der Bundestag hat am 05.05.2021 das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz mit Änderungen durch den Finanzausschuss beschlossen. Eine der Regelungen: Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen nach § 3 Nr. 11a EStG wird bis zum 31.3.2022 verlängert. Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass die 1.500 EUR mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird gestreckt. Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für den 28.05.2021 geplant. Mehr Informationen hierIhre Hilfe ist gefragt: Umfrage zum Impfen in Betrieben
Die IHK Berlin ist in Gesprächen mit der Berliner Politik zur Einbindung der Betriebsärzte als dritte Säule der Impfkampagne auch im Hinblick auf kleine und mittelständische Unternehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir die Bedarfe der Berliner Wirtschaft erheben und analysieren, um sie der Politik zu spiegeln.
Bitte nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen. Die Umfrage ist anonym und bis einschließlich Freitag den 14.05.2021 freigeschaltet. Hier geht’s zur UmfrageNeues zur Neustarthilfe Berlin
Im Gegensatz zu den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen müssen bei der angekündigten Neustarthilfe Berlin die potentiell Antragsberichtigten nicht selbst aktiv werden sondern werden von der Investitionsbank Berlin per Mail informiert und zur Beantragung eingeladen. Zudem können die Antragsberechtigten die Anträge selbst einreichen, prüfende Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind hierbei nicht nötig.Das Programm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Mitarbeitern wird voraussichtlich Ende Mai starten. Es setzt auf das Bundesprogramm Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe auf. Eine Website der IBB mit den Programmdetails folgt zeitnah. Falls Sie unsere Informationsveranstaltung zur Neustarthilfe Berlin verpasst haben, können Sie sich die Aufzeichnung hier anschauen.Nächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 20. Mai
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten und zu Fragen der Existenzsicherung an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 20. 05. von 14-17 Uhr statt. Zur AnmeldungTelefonische Sprechstunde zur vereinfachten Grundsicherung für Unternehmer
Solo-Selbständige und Kleinunternehmer*innen, die aufgrund der Corona Pandemie in eine Notlage geraten sind, können bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts nach SGB II in einem vereinfachten Verfahren stellen. Zu Fragen für die Beantragung von Leistungen möchte die IHK Berlin Sie unterstützen. In Kooperation mit dem Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) bieten wir eine telefonische Sprechstunde an: Dienstag, 31. Mai von 15- 17 Uhr. Die individuellen Gespräche dauern 20 Minuten, sind anonym und vertraulich. Zur AnmeldungAktualisiert 05.05.2021
Woran erkenne ich, dass ich zur Gruppe der dritten Priorität gehöre – Kritischen Infrastruktur nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV?
Nach Angaben der Senatsinnenverwaltung können sich Unternehmen an der Kritis-Liste orientieren, die auch für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Kita-Notbetreuung gilt. Die Liste des Senats finden Sie hier.

Wer entscheidet, welche Beschäftigten in besonders relevanten Positionen arbeiten?
Die Identifizierung und Priorisierung der Beschäftigten in einem Kritis-Unternehmen erfolgt durch das Unternehmen selbst und ist von Betriebsstruktur und Betriebsabläufen abhängig.

Wie kann eine Arbeitgeberbescheinigung aussehen?
Die Senatsverwaltung für Inneres hat eine Musterbescheinigung für Arbeitgeber erstellt, die Sie hier herunterladen können.

Kann ich bereits einen Impftermin vereinbaren, wenn ja, wie?
Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Impfberechtigung für Sie oder einer Ihrer Mitarbeitenden besteht und nun soll ein Impftermin vereinbart werden?
Impfberechtigte können ab sofort bei Ihrem Hausarzt oder in einem der Impfzentren Termine vereinbaren. Geben Sie dafür bitte an welchen Nachweis Sie bei der Impfung vorzeigen werden. Dies wird die oben beschriebene Arbeitgeberbescheinigung sein. Die Bescheinigung ist am Impftag selbst vorzuzeigen. Eine Einladung bzw. ein QR-Code sind nicht mehr nötig. Buchungen für einen Termin im Impfzentrum können telefonisch unter folgender Hotline vorgenommen werden: 030 9028 – 2200 oder online im Service-Portal Berlin. Weitere Informationen zum Impfmanagement finden Sie hier.

Auch auf unserer Website finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema Impfen.

Wichtig zu wissen

Informationsveranstaltung zur „Neustarthilfe Berlin“ am 6. Mai
Soloselbständige können voraussichtlich ab Mitte Mai Anträge für die „Neustarthilfe Berlin“ stellen, ab Ende Mai dann auch Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern. Das Land Berlin hatte im Februar angekündigt, die Neustarthilfe des Bundes gezielt für Soloselbständige und KMU zu ergänzen. Die Neustarthilfe Bund sieht einen Fördersatz von 50 Prozent des Referenzumsatzes vor, das Land Berlin erhöht diesen auf 75 Prozent.
Damit werden insbesondere Soloselbstständige unterstützt, die im Jahr 2019 niedrige Umsätze erwirtschaftet haben. Zudem sollen kleinere Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern sowie Selbstständige einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro zur Sicherung der Existenz zusätzlich zur Überbrückungshilfe III erhalten.

Arbeitsrecht in Zeiten von Corona – Update zum Thema Kurzarbeit und Homeoffice
Während der andauernden Corona-Krise befinden sich viele Berliner Unternehmen und deren Beschäftigte nach wie vor in Kurzarbeit. In diesem Zusammenhang erreichen uns deshalb häufig Anfragen wie es beispielsweise mit einer Neueinstellung während der Kurzarbeit aussieht oder auch, ob eine anteilige Urlaubskürzung erfolgen darf. Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen gerne am 19. Mai, 12 Uhr im Rahmen unserer kostenlosen Online Informationsveranstaltung „Arbeitsrecht in Zeiten von Corona“ beantworten. Im Rahmen der Veranstaltung geht es überdies auch um das Thema Homeoffice. Anmelden können Sie sich für die Veranstaltung hier.

IT-Sicherheit – Seminar mit der Digitalagentur Berlin
In Zusammenarbeit mit dem IT-Sicherheitsbranchenverband It´s BB gibt es auch im Mai ein Awareness-Seminar zur IT-Sicherheit. Am 19. Mai von 16 bis 17 Uhr stellt sich die Digitalagentur Berlin vor und gibt Tipps, wie man das Bewusstsein für IT-Sicherheitsthemen steigert – insbesondere bei den Mitarbeitern. Zur Anmeldung

Telefonische Sprechstunde zur vereinfachten Grundsicherung für Unternehmer
Solo-Selbständige und Kleinunternehmer*innen, die aufgrund der Corona Pandemie in eine Notlage geraten sind, können bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts nach SGB II in einem vereinfachten Verfahren stellen. Zu Fragen für die Beantragung von Leistungen möchte die IHK Berlin Sie unterstützen. In Kooperation mit dem Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) bieten wir eine telefonische Sprechstunde an: Dienstag, 18. Mai von 16- 18 Uhr. Zur Anmeldung
Die individuellen Gespräche dauern 20 Minuten, sind anonym und vertraulich.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag gegen die Testpflicht in Unternehmen zurückgewiesen. Die Pflicht von Unternehmen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot für einen kostenlosen Coronatest anzubieten, gilt demnach vorerst weiter. Die Testpflicht beruhe auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage und stelle eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dar. Der mit der Regelung verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit sei verhältnismäßig, so die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts. Weitere Infos finden Sie hier.

Aktuelles

Senat passt Infektionsschutzverordnung an
Die durch die Bundesnotbremse notwendig gewordenen Anpassungen der Berliner Infektionsschutzverordnung wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht. Zu den Änderungen gehören u.a.: Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte, wenn die vollständige Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Für Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, entfällt die Testpflicht ebenfalls , wenn entweder die Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt oder wenn die Infektion zwar länger als sechs Monate zurückliegt aber mindestens eine Impfung erfolgt ist. In beiden Fällen muss die überstandene Infektion nachgewiesen werden.
Unter den gleichen Voraussetzungen entfällt auch die Testannahmepflicht für Beschäftigte und Selbstständige bei Dienstleistungen mit körperlichem Kundenkontakt, wenn sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Für Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen einschließlich ambulanter Pflegedienste gelten abweichende Regelungen.
Bei der Anwesenheitsdokumentation für „test&meet“ und körpernahe Dienstleistungen müssen die Kunden die Möglichkeit haben, ihre Kontaktdaten händisch anzugeben, wenn sie zur Verfügung stehende digitale Kontaktnachverfolgungsmöglichkeiten nicht nutzen wollen oder können. Babyfachmärkte wurden in die Liste des privilegierten Einzelhandels eingruppiert, Kunden benötigen dort also keinen negativen Corona-Test mehr. Schreibwarenläden und Tabakgeschäfte sind hingegen aus der Liste herausgefallen, hier ist ein Einkauf nur noch mit Negativtest möglich.

Hier finden Sie die angepasste Infektionsschutzverordnung.

Bei der Homeoffice-Pflicht gibt es keine Anpassungen an die Bundesregeln, in Berlin gilt weiterhin, dass maximal 50 Prozent der home-office-geeigneten Büroarbeitsplätze gleichzeitig belegt sein dürfen.

Wichtig zu wissen

Orientierungshilfe für Gewerbetreibende veröffentlicht
Der Senat hat die Orientierungshilfe für Gewerbetreibende zu den aktuell geltenden Corona-Vorschriften aktualisiert.Die Orientierungshilfe finden Sie hier.

Auch auf unserer Webseite haben wir alle unternehmensrelevanten Informationen rund um Corona für Sie zusammenstellt.

Corona-Themen für Unternehmer
Ab dem 1.5.2021 besteht für alle betroffenen Unternehmen wieder die Pflicht, spätestens drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit sowie spätestens sechs Wochen nach Feststellung einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.

Sprechtag zum Insolvenzrecht
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin am Dienstag, den 11. Mai, einen Sprechtag zum Insolvenzrecht an. Die individuellen Gespräche finden online per Microsoft Teams statt. In den ca. 30 minütigen, vertraulichen Gesprächen besteht die Möglichkeit, Ihre Situation zu schildern und verschiedene Fragen zum Insolvenzantrag oder zum Insolvenzverfahren zu klären. Hier können Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie: Sollte sich Ihr Unternehmen schon in einer Krise befinden, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich einen separaten Beratungstermin bei einer spezialisierten Rechtsanwältin oder einem spezialisierten Rechtsanwalt zu vereinbaren

Förderprogramm „Digitalprämie Berlin“ bis 31.10. verlängert
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat den Beantragungszeitraum für das Förderprogramm Digitalprämie Berlin bis 31. Oktober 2021 verlängert. Anträge können somit weiterhin gestellt werden. Das Förderangebot unterstützt Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen von bis zu 17.000 EUR bei ihrer Investition in digitale Technologien, die IT-Sicherheit oder digitale Transformationsprozesse.

Kinderkrankengeldtage erhöht
Mit der am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes steigt der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei Alleinerziehenden maximal 130 Tage. Anspruchsberechtigt sind berufstätige Eltern, die gesetzlich versichert sind und deren Kind/er unter zwölf Jahre alt sind. Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld.

Telefonische Sprechstunde zur vereinfachten Grundsicherung für Unternehmer
Solo-Selbständige und Kleinunternehmer*innen, die aufgrund der Corona Pandemie in eine Notlage geraten sind, können bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts nach SGB II in einem vereinfachten Verfahren stellen. Zu Fragen für die Beantragung von Leistungen möchte die IHK Berlin Sie unterstützen. In Kooperation mit dem Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) bieten wir am Dienstag, den 11. Mai, von 16- 18 Uhr eine telefonische Sprechstunde an. Die individuellen Gespräche dauern 20 Minuten, sind anonym und vertraulich. Hier können Sie sich anmelden.

Spezialisierte Schuldnerberatung für Selbständige
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung für Kleinselbständige (Inhaber und Soloselbständige) telefonische Sprechstunden an. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym. Es können Fragen zu Hilfen bei Zahlungsschwierigkeiten, zur Gesprächsführung mit Banken, Gläubigern, Vermietern sowie zum Insolvenzverfahren für Selbständige geklärt werden. Mehr Informationen und Anmeldung

Corona-Podcast „Corona-Selbsttest in Unternehmen begleiten“
Die neue Folge der Corona-Podcast-Reihe #GemeinsamGegenCorona von DIHK und DIHK-Bildungs-GmbH ist online. Unter dem Schwerpunkt „Schnelltest“ erklärt Thomas Friedrich, Experte für Gesundheits-Check-ups und Coaching, im Interview den Einsatz von Corona-Selbsttests im Unternehmen und gibt Tipps zur Umsetzung. Das Video zum Podcast finden Sie hier.

Sehr geehrte Frau Otto,
nach dem Bundestag hat heute der Bundesrat der Bundesnotbremse zugestimmt. Damit gelten voraussichtlich ab Samstag auch für Berlin folgende Regeln: Ab einer Inzidenz von 100 müssen Gastronomie (mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs), Hotellerie (für touristische Übernachtungen), Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen. Einzelhandelsgeschäfte, die nicht Waren des täglichen Bedarfs anbieten, dürfen zwar öffnen, Kunden müssen aber einen aktuellen Negativtest vorlegen und einen Termin vereinbaren. Dies gilt nur solange, wie der Inzidenzwert nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150 liegt. Tritt dieser Fall ein, ist im Einzelhandel ab dem übernächsten Tag nur noch „click&collect“ möglich. Diese Beschränkungen gelten nicht für Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf, dazu gehören u.a. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Buchhandlungen, Blumenläden oder Gartenmärkte.
Die vollständige Auflistung finden Sie hier

Einschränkungen ab einer Inzidenz von 100 gibt es auch bei den körpernahen Dienstleistungen: Diese dürfen dann nur noch zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme sind Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur mit FFP2-Maske und Negativtest. Bei der Homeoffice-Pflicht adressiert das geänderte Gesetz nun auch die Arbeitnehmer: Sie müssen das Angebot zum Homeoffice annehmen, wenn es privat möglich ist.Gleichzeitig wurde im geänderten Infektionsschutzgesetz eine Öffnungsklausel für die Länder verankert: Gibt es in einem Bundesland strengere Regeln als es die Bundesnotbremse vorsieht, gelten die weitergehenden Landesregeln. In Berlin betrifft dies z.B. die Verordnung zur Testpflicht für Unternehmen. Die Regelungen werden wieder zurückgenommen, sobald an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der jeweilige Schwellenwert unterschritten wird. Bei einer Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen greifen die jeweiligen Landesbestimmungen und die Bundesnotbremse tritt außer Kraft. Maßgeblich sind hierbei laut Infektionsschutzgesetz des Bundes die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Die aktuellen Inzidenzwerte des RKI finden Sie hier

Die Landesbehörden sind in der Pflicht, die Zahlen sowie die Daten bekannt zu geben, ab denen die jeweiligen Maßnahmen gelten.
Wichtig zu wissen
Verbesserungen der Überbrückungshilfe III umgesetzt
Die bereits angekündigten Verbesserungen wurden nun in den FAQ und im Antragsverfahren umgesetzt. Es können ab sofort Anträge zu den neuen Bedingungen über die prüfenden Dritten gestellt werden. Diejenigen, die bereits zuvor einen Antrag eingereicht haben, sollen zeitnah über einen Änderungsantrag ebenfalls die Verbesserungen (z.B. den Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen) beantragen können. Aktuell sind noch keine Änderungsanträge möglich. Mehr Informationen auf unserer Webseite
IHK-Online-Veranstaltung: So gelingt Digitalisierung in der Krise
Eine umfassende Digitalisierung in der Corona-Krise kann nur gelingen, wenn die Voraussetzungen stimmen – 3 von 10 Unternehmen klagen jedoch über eine unzureichende Versorgung und Hürden bei der Realisierung eines Breitbandanschlusses. Mit dem Berliner Breitband Portal gibt es seit 2019 eine Unterstützung für Unternehmen auf der Suche nach schnellem Internet. Der Experte Klemens Maget vom Breitband-Kompetenz-Team wird in der IHK-Veranstaltung am 29. April ab 9:30 Uhr das Portal und Lösungswege für Unternehmen vorstellen. Hier können Sie sich anmelden
Zoll- und EUSt-Befreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern bis 31.12.2021 verlängert
Mit dem Beschluss vom 19. April 2021 hat die EU-Kommission DG Taxud die Abgabenbefreiung für medizinische Geräte und Materialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bei Einfuhr in die EU nun bis zum 31. Dezember 2021 erneut verlängert

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung sind hier nachlesbar:
im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491
auf der Corona-Website von DG Taxud
auf der Corona-Website der deutschen Zollverwaltung

DG Taxud stellt auf ihrer Corona-Website auch eine Indikativ-Liste (Stand 19.04.2021) mit Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung. So sind beispielsweise die Zolltarifnummern für COVID-Testkits auf Seite 5 und für COVID-Impfstoffe auf Seite 6 zu finden.
Nächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 29. April
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 29. 04. statt. Hier anmelden
Telefonische Sprechstunde zur vereinfachten Grundsicherung für Unternehmer am 03. Mai
Solo-Selbständige und Kleinunternehmer*innen, die aufgrund der Corona Pandemie in eine Notlage geraten sind, können bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts nach SGB II in einem vereinfachten Verfahren stellen. Zu Fragen für die Beantragung von Leistungen möchte die IHK Berlin Sie unterstützen: In Kooperation mit dem Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) bieten wir eine telefonische Sprechstunde an:
Am Montag, den 03. Mai, von 15- 17 Uhr. Die individuellen Gespräche dauern 20 Minuten, sind anonym und vertraulich.
Hier können Sie sich anmelden
Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Vom 09.04.2021

Sehr geehrte Frau Otto, drei Berliner Einzelhändler, die u.a. gegen die Quadratmeterbeschränkung im Einzelhandel geklagt hatten, haben vor dem Berliner Verwaltungsgericht nun Recht bekommen. Angesichts der Auflagen, dass Kunden nur mit negativem Test und FFP2-Maske das Geschäft betreten dürfen, sei die 40m2-Regel unverhältnismäßig, so das Gericht. Die Verpflichtung, die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen und nur Kunden mit negativem Testergebnis einzulassen, sieht das Gericht dagegen als rechtmäßig an.
Bitte beachten Sie: Das Urteil gilt zunächst nur für diejenigen Händler, die geklagt hatten. Zur Pressemitteilung des VerwaltungsgerichtsAktuellesSenatssitzung zu Schulöffnungen
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung bestätigt, dass die Schule am kommenden Montag in der Regel im Wechselunterricht in kleinen Lerngruppen (halbierte Klassengröße) startet. Ausgenommen bleiben zunächst die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9, die erst ab dem 19. April im Wechselunterricht in halbierter Klassengröße Präsenzunterricht haben werden. Mehr Informationen

Die Kitas sind mit dem heutigen Tag zum Prinzip der Notbetreuung zurück gekehrt. Es dürfen also nur noch Kinder aus Familien betreut werden, in denen mindestens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet, bei denen besonderer pädagogischer Betreuungsbedarf besteht oder Kinder von Alleinerziehenden, die keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung haben. Die Liste der Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung finden Sie hier

Wichtig zu wissen

Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III angekündigt
Zu den angekündigten Änderungen gehören unter anderem ein Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen, der verbesserte Zugang für junge Unternehmen, sowie erweiterte Sonderregelungen für die Veranstaltungs- und Reisewirtschaft. Außerdem können Personengesellschaften ab Mitte April auch Direktanträge für die Neustarthilfe stellen. Bislang war für diese Unternehmen nur die Antragstellung über einen prüfenden Dritten möglich. Bitte beachten Sie: Details, die über die Ankündigung hinausgehen, sind noch nicht bekannt!
Die Änderungen sollen zeitnah hier veröffentlicht werden.
Alle bisher verfügbaren Informationen zu den Verbesserungen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWi.

Update zur Neustarthilfe
Mehrpersonen-Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs, UGs), die nur geringe betriebliche Fixkosten haben, können ab sofort Anträge für die Neustarthilfe stellen. Die Antragstellung muss über einen prüfenden Dritten laufen. Achtung: Unternehmen können nach wie vor entweder die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III beantragen. Eine Kombination ist nicht möglich. Mehr Informationen

KfW-Corona-Hilfskredite verlängert
Die Frist zur Beantragung der Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 sowie des KfW-Schnellkredits wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kreditobergrenze beim KfW-Schnellkredit auf bis zu 1,8 Mill. Euro (vorher 800.000 Euro) erhöht. Dies wurde möglich durch die zuvor beschlossene Verlängerung der „Vierten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und „Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020“.
Mehr Informationen

Corona-Krise: Stundung bestimmter Steuern (z.B. EUSt) bis 30.06.2021 verlängert
Die Stundungsmöglichkeiten und andere Erleichterungen etwa bei der Energiesteuer für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie unmittelbar und erheblich negativ betroffen sind, werden über den 31.03.2021 hinaus bis zum 30.06.2021 verlängert. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Stundung bestimmter Steuerarten, z.B. der Einfuhrumsatzsteuer, der Energiesteuer, Stromsteuer und bestimmte Verbrauchssteuern. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren für Steuerstundungen entnehmen Sie bitte der Website des deutschen Zolls:
Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll

Maßnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Schäden

Weiter großer Informationsbedarf zur Testpflicht
Uns erreichen weiterhin sehr viele Fragen rund um die seit einer Woche geltende Testpflicht. Im Folgenden deshalb Hinweise und weiterführende Links zu den am häufigsten gestellten Fragen und Problemen.

Schulungen für die Durchführung von Testungen
Aktuell bieten unter anderem folgende drei Anbieter kostenpflichtige Schulungen zur Durchführung von Covid-Schelltestungen in Berlin an:

Der DRK-Kreisverband Berlin-Zentrum

Die Johanniter Akademie Berlin/Brandenburg

Die Malteser in Berlin

Die Schulungsangebote unterscheiden sich hinsichtlich der Kosten und Durchführung, daher empfehlen wir eine eigene Recherche nach den individuellen Bedarfen in ihren Betrieben. Die IHK erhebt bei dieser Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

COVID 19 Tests im Betrieb
Angesichts der aktuellen Beschlüsse und der teilweise noch unklaren Rechtslage bietet die DIHK Bildungs GmbH 2 Online Live Trainings zu „COVID19 Tests im Betrieb“ organisieren an: „Corona-Tests in Unternehmen – Was geht rechtlich, was nicht?“ und „Covid-19-Tests im Unternehmen organisieren und durchführen“. Zur Anmeldung
Für die Buchung ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die angebotenen Termine werden laufend aktualisiert. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der DIHK bietet zudem einen Podcast zur Organisation von Tests in Unternehmen an.

Gilt die Testangebotspflicht auch für Mitarbeiter, die in Kurzarbeit oder im Homeoffice sind?
Gemäß § 6a der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren am Arbeitsplatz präsenten Mitarbeitern (also allen, die nicht komplett im Homeoffice oder in Kurzarbeit sind) zweimal pro Woche ein Angebot für eine kostenlose Testung zu unterbreiten und diese Testung zu organisieren. Nur die Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen dieses Angebot auch annehmen.

Gelten die vom Betrieb für die Mitarbeiter ausgestellten Test-Bescheinigungen auch für das Nutzen von „test&meet“ (Einkaufen, Friseur, o.ä.)?
Grundsätzlich ja, allerdings muss die Bescheinigung den Vorgaben der Senatsgesundheitsverwaltung entsprechen. Das heißt: Die Bescheinigung des Arbeitgebers darf nur von einer durch die jeweiligen Verantwortlichen hierzu beauftragten und hierfür geschulten Person ausgestellt werden. Sie soll mindestens das Datum und die Uhrzeit der Durchführung des Tests, den Namen der getesteten Person und die Stelle erkennen lassen, die den Test durchgeführt hat. Sie soll dem von der Senatsverwaltung für Gesundheit zur Verfügung gestellten Muster entsprechen (§ 6b Abs. 2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die tagesaktuelle Bescheinigung seitens der Mitarbeiter auch zum Einkaufen verwendet werden. Hier finden Sie eine Musterbescheinigung

Für welchen Zeitraum gelten die negativen Testbescheinigungen?
Wie lange man die Testbescheinigung verwenden darf, richtet sich nach der Art des Tests (§ 6b Abs. 1 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Während die Bescheinigungen nach Schnelltests oder Selbsttests unter Aufsicht nur am selben Tag für weitere Einkäufe etc. verwendet werden können, dürfen die PCR-Testbescheinigungen (also Tests, die ins Labor eingeschickt und dort analysiert werden) bis zu 24 Stunden als negatives Testergebnis vorgelegt werden

Was gilt als direkter Kundenkontakt?
Laut Infektionsschutzverordnung müssen Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt das Testangebot des Arbeitgebers annehmen. Laut Orientierungshilfe des Senats ist unter direktem Kundenkontakt der unmittelbare physische Kontakt beziehungsweise Kontakt mit tatsächlich persönlicher Begegnung bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen, zu verstehen. Mehr Informationen

Weitere Informationen sowie Links zu Webinaren und Podcasts zum Thema Testen in Unternehmen haben wir auch auf unserer Webseite für Sie zusammen gestellt:

Die wichtigsten Fragen zu Corona-Schnelltests

Selbsttest und Laientest einsetzen

Wo kann man Schnelltests beziehen?
Industrie- und Handelskammern erhalten derzeit viele Anfragen nach Anbietern dieser Testmöglichkeiten. Hersteller, Händler oder Beratungsunternehmen finden Sie auf der Internetplattform IHK ecoFinder.

Vom 01.04.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Die vom Senat beschlossenen Änderungen wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Änderungen finden Sie hier.

Wie berichtet gilt ab morgen neben einer Homeoffice-Pflicht – nur maximal 50 Prozent der Büroarbeitsplätze dürfen zeitgleich belegt sein – auch eine umfassende Testpflicht für Unternehmen. Sie müssen ihren Beschäftigten vor Ort mindestens zwei Testangebote pro Woche machen, vorausgesetzt es sind ausreichend Tests am Markt verfüg- und lieferbar. Auf Wunsch ist den Beschäftigten eine entsprechende Testergebnis-Bescheinigung auszustellen. Die Senatsgesundheitsverwaltung hat eine entsprechende Musterbescheinigung jetzt auf ihrer Webseite bereit gestellt.
Die Muster-Bescheinigung finden Sie hier.Laut Auskunft der Senatswirtschaftsverwaltung werden die Kosten für die Tests bei der Überbrückungshilfe III als Fixkosten anerkannt. Nach wie vor erreichen uns sehr viele Fragen vor allem zur Testpflicht. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten sowie weitere Informationen und Veranstaltungshinweise rund um das Thema Testpflicht auf unserer Webseite zusammen gestellt. Zur WebseiteWichtig zu wissen
Kunden brauchen Negativtest

Im Amtsblatt hat der Senat die Geschäfte und körpernahen Dienstleistungen aufgeführt, für die Kunden keinen Negativtest benötigen. Ausnahmen sind demnach Geschäfte mit folgenden Sortimenten: Lebensmittel und Getränke, Tabakprodukte, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Tierbedarf, Apotheken, Einrichtungen zum Erwerb von Sanitätsbedarf sowie von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste und Wochenmärkte mit Beschränkung auf die vorgenannten Sortimente, gewerblichen Handwerkerbedarf und Fahrrad- und KfzWerkstätten.IHK-Plattform für Anbieter von Schnelltests
Anbieter von Antigen-Schnell- und Selbsttests sind auf der IHK-Plattform IHK ecoFinder zusammen gestellt.Zur Plattform geht es hier.Anbieter von Tests können sich hier registrieren.Weitere Informationen rund um Corona-Schutzprodukte finden Sie auch hier.Vom 30.03.2021Sehr geehrte Frau Otto,
Der Berliner Senat hat am Wochenende weitreichende Änderungen der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Ab Mittwoch müssen demnach Unternehmen sicherstellen, dass lediglich maximal 50 Prozent der Büroarbeitsplätze zeitgleich genutzt werd.
Ausnahmen gelten für Tätigkeiten, die aus zwingenden Gründen eine Präsenz erfordern. Als Beispiele führt der Senat mit der Tätigkeit verbundene nötige Kunden- oder Patientenkontakte, die Entgegennahme von Notrufen oder Störfällen, Überwachung betrieblicher Anlagen sowie das Funktionieren der Rechtspflege, des Justizvollzugs, der Kernaufgaben öffentlicher Verwaltung und für die Berufsausbildung nach § 1 BBiG an.Der Senat verpflichtet Unternehmen außerdem, ab Mittwoch ihren Beschäftigten mindestens zwei Mal pro Woche einen kostenlosen Antigen-Schnelltest oder solche zur Selbstanwendung unter Aufsicht anzubieten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis auszustellen, die den hoffentlich bald von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Musterblättern entspricht. Voraussetzung ist, dass ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist.
Aktuell gilt eine wöchentliche Testpflicht für Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt. Die Pressemitteilung des Senats finden Sie hier.Bitte beachten Sie:
Wir wissen, dass die Verordnung eine ganze Reihe von praktischen und juristischen Fragen aufwirft. Viele von Ihnen haben sich damit auch bereits an uns gewandt. Dürfen Unternehmen Beschäftigte beispielsweise gegen ihren Willen zwingen zuhause zu bleiben oder welche Pflichten kommen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu, wenn die Beschäftigten zu Hause über keine geeignete technische Ausstattung verfügen?
Wir sammeln Ihre Fragen, die Sie per Telefon oder Mail gestellt haben und drängen auf politischer Ebene auf zügige Klärung!Die angepasste Verordnung soll am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht werden und gilt dann ab Mittwoch, 31. März. Sie finden die aktuelle Fassung dann hier.AktuellesAusweitung der Testpflicht
Im Einzelhandel – mit Ausnahme der Stellen der Grundversorgung, also etwa Supermärkte oder Drogerien – sowie bei körpernahen Dienstleistungen inklusive der Friseure gilt für Kunden ab Mittwoch eine Testpflicht. Vor Betreten des Geschäfts müssen Kunden ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorgelegen. Eine Terminvereinbarung fürs Shoppen ist nicht mehr notwendig, allerdings bleibt die Beschränkung der Anzahl der Kunden bestehen (ein Kunde/40 m2 Verkaufsfläche).Bitte beachten Sie:
Auch hier muss der endgültige Verordnungstext abgewartet werden, wie sich Händler und Gewerbetreibende den negativen Test der Kunden bestätigen lassen können bzw. müssen. An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als fünf zeitgleich anwesenden Personen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind.Einführung FFP2-Maskenpflicht
Der Senat plant außerdem, eine weitreichende FFP2-Maskenpflicht einzuführen. FFP2 – Masken sollen künftig überall dort verpflichtend sei, wo bislang die Wahl zwischen OP-Masken und FFP-2 -Masken möglich war.Notbremse kommt nicht
Die von den Ministerpräsidenten Anfang März verabredete Notbremse für den Fall, dass der Inzidenzwert an drei Tagen in Folge über 100 liegt, wird in Berlin nach Auskunft des Senats in der Form nicht umgesetzt. Das heißt: Die Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Kultureinrichtungen, die am 8. März unter Auflagen öffnen durften, bleiben weiterhin geöffnet. Geplante Pilotprojekte zur Öffnung unter strengen Test- und Hygieneauflagen werden aber auf Eis gelegt.Wichtig zu wissenNächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 15. April
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 15. 04. statt. Hier anmeldenIhre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur WebseiteVom 25.03.2021Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters.
Gründonnerstag und Karsamstag werden nun doch keine „Ruhetage“. Am Mittag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den umstrittenen Beschluss von Montagnacht gekippt. Zu viele Fragen seien aufgetaucht und nicht zu klären gewesen, erklärte Angela Merkel während einer Pressekonferenz. Sie trage für die Verunsicherung die Verantwortung. Die weiteren Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sind davon nicht betroffen. Die Beschlüsse finden Sie. hierAktuelles
Berliner Senat plant Testpflicht für Unternehmen

Der Berliner Senat plant eine Testpflicht für Unternehmen, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten können. Die Beschäftigten seien aber nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Voraussetzung für die Einführung der Testpflicht sei allerdings, dass entsprechende Tests in ausreichender Menge erhältlich seien, so Müller. Auch hier sind noch zahlreiche Fragen offen, wie etwa die nach der Finanzierung. Am morgigen Donnerstag will der Senat in einer Sondersitzung über die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidenten beraten. Über für Unternehmen relevante Änderungen der Infektionsschutzverordnung informieren wir Sie dann natürlich über den Newsletter oder auf unserer Webseite. Mangelnde Verfügbarkeit und mangelnde Informationen nach einer aktuellen Umfrage des DIHK und der Kammern die Hauptgründe dafür, wenn Unternehmen (noch) keine Schnelltests für Beschäftigte anbieten. Auf unserer Webseite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen sowie Webinare zum Thema zusammengestellt.

Wichtig zu wissen
Bürgschaftsprogramm „Corona-Sofortkredit 250“ zur Zwischenfinanzierung für den Mittelstand gestartet
Kleine und mittlere Unternehmen in Berlin können ab sofort über Ihre Hausbank Bürgschaften zur Zwischenfinanzierung bei der Bürgschaftsbank Berlin (BBB) beantragen, um die Liquidität bis zur Auszahlung der Bundeshilfen sicher zu stellen. Das entsprechende Programm wurde von der Senatswirtschaftsverwaltung und der BBB erarbeitet. Die BBB übernimmt ab sofort 90-prozentige Ausfallbürg­schaften für Finanzierungen bis zu 250.000 Euro. Der Senat hat dafür einen Bürgschafts­rahmen in Höhe von 100 Millionen Euro bewilligt. Die Hausbanken können somit schneller Geld auszahlen, um die Liquidität in den Unternehmen zu sichern. Die Unternehmer sind verpflichtet, ausgezahlte Bundeshilfen umgehend zur Tilgung des gewährten Kredites einzusetzen. Die Anträge für den „Corona-Sofortkredit 250“ können bis zum 30. Juni 2021 über die Haus­banken gestellt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler. Das Antragsformular für den „Corona-Sofortkredit 250“ ist auf der Homepage der Bürgschaftsbank Berlin unter www.buergschaftsbank.berlin/dokumente zu finden. Weitere Informationen finden Sie unter www.buergschaftsbank.berlinDie Runde der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hat beschlossen, den Lockdown bis zum 18. April 2021 zu verlängern.Weitere Öffnungsschritte gibt es nicht, lediglich Pilotprojekte, um Öffnungen unter bestimmten Test- und Hygiene-Rahmenbedingungen zu erproben, sollen erlaubt sein.Für große Irritation sorgt weiterhin die Ankündigung, dass Gründonnerstag und Karsamstag als „Ruhetage“ eingestuft werden. Denn bislang haben die Politiker noch nicht definiert, was „Ruhetag“ in der Praxis bedeutet. Eine Musterverordnung als Rechtsgrundlage wird derzeit erarbeitet.Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller kündigte eine entsprechende Berliner Regelung für diesen Donnerstag an. In der Pressekonferenz des Senats erklärte er, was am Karfreitag geschlossen sei – wie etwa Optiker – müsse auch an den Ruhetagen geschlossen bleiben.Ausnahme sind Lebensmittelgeschäfte, die am Karsamstag öffnen dürfen.Wir wissen, dass gerade beim Thema „Ruhetag – was heißt das für mein Unternehmen“ eine ganze Reihe von Fragen völlig offen sind. Schließlich geht eine feiertagsähnliche Schließung mit ganz erheblichen Kosten für Betriebe und die Volkswirtschaft einher.Die IHK-Organisation ist darüber mit allen politischen Ebenen im Kontakt, um die zahlreichen offenen Punkte anzusprechen und auf Klärung zu drängen.Weitere IHK-Forderungen zur Corona-Krisenpolitik finden Sie auf unserer Website unter„Corona Aktuell„.Sobald wir mehr wissen und die Verordnung bekannt ist, werden wir Sie über den Newsletter und auf unserer Webseite informieren. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz finden Sie einstweilen hier.Michael Müller hat ebenfalls angekündigt, dass der Lockdown in Berlin zwar bis zum 24. April 2021 verlängert werde, dies habe aber rein formale Gründe.Am 12. April 2021 wollen sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut treffen.Wichtig zu wissenAllgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts – Erlöschenfrist für Erlaubnisse verlängert
Gem. § 8 GastG erlischt die Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte (§ 2 Abs. 1 GastG), wenn der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird. Das gleiche gilt für Erlaubnisse nach § 33a GewO sowie nach § 12 ProstSchG und die Erlaubnisse nach § 2 SpielhG. Durch das fortdauernde Infektionsgeschehen der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegt die Ausübung zahlreicher Gewerbetätigkeiten seit fast einem Jahr zum Teil erheblichen Einschränkungen. Einige, besonders betroffene Gewerbebetreibende können bereits seit dem 14. März 2020 bis heute dauerhaft nicht oder nur in einem sehr eingeschränktem Umfang öffnen. Fast alle Bezirke haben bereits reagiert und die Erlöschensfrist von Erlaubnissen verlängert (in den meisten Bezirken bis zum 31. Juli 2022). Vor diesem Hintergrund besteht für Unternehmen nach den Informationen der Bezirke derzeit kein Handlungsbedarf. Bis wann die Frist in Ihrem Bezirk verlängert wurde, können Sie der Internetseite des jeweiligen Bezirksamtes entnehmen. Bezirk Steglitz – Zehlendorf hat keine diesbezügliche Allgemeinverfügung erlassen. Deshalb sollen sich Betriebe aus diesem Bezirk, die von der Regelung betroffen sind, für weitere Informationen bzgl. der Verlängerung ihrer Erlaubnisse an das Bezirksamt wenden. Infos hierExport von COVID-19-Impfstoff nur mit Ausfuhrgenehmigung
Nachdem die Durchführungsverordnung (EU) 2011/111 am 14. März 2021 ausgelaufen ist, hat die EU die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen, einschließlich Master- und Arbeitszellbanken, mit der „Durchführungsverordnung (EU) 2021/442“ vom 11. März 2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren“ bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter COVID-19-Impfstoff.Cybersecurity – So schützen Sie sich gegen Attacken
Gehackt wird fast alles – vom geistigen Eigentum der Unternehmen bis zu sensiblen Daten. Ein Verlust dessen kann zu einem existenzbedrohenden Zustand führen, sowohl für kleine als auch große Unternehmen. Die Digitalisierung bringt neben unternehmerischen Vorteilen auch neue Angriffsflächen und Gefährdungspotentiale. Am 25. März 2021 von 10.00 bis 11.15 Uhr erklärt Carsten Vossel, Geschäftsführer der CCVOSSEL GmbH und renommierter IT-Sicherheitsexperte, wo Gefahren lauern, wie man sich absichert und welche Optimierungen der IT-Sicherheit sinnvoll sind. Hier anmeldenWebinar zu IT-Sicherheit – Praxisbeispiel Ransomsoftware
Bei einer schnellen Digitalisierung in der Corona-Krise muss die IT-Sicherheit unbedingt mitgedacht werden. Denn leider kommt es gar nicht so selten vor: Alle IT-Systeme mit allen Daten Ihres Unternehmens sind plötzlich verschlüsselt und Sie erhalten ein Angebot. Für 20.000 Euro in Bitcoins dürfen Sie wieder auf die Daten zugreifen. Viele Betroffene zahlen. Erfahren Sie im kostenfreien Webinar der Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM) am 30. März 2021 von 9.00 bis 10.15 Uhr, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um mögliche Schäden zu verringern und um Ihre Rechtspflichten als Unternehmen zu erfüllen. Hier anmelden

Nächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 25. März
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, den 25. März 2021, statt. Hier anmelden
Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da – Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite
Vom 18.03.2021
Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters. Der Berliner Senat hat den nächsten Öffnungsschritt angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen vorerst abgesagt. Nach derzeitigem Stand müssen deshalb Außengastronomie, Theater, Kinos und Opernhäuser weiter geschlossen bleiben. Auch der kontaktfreie Indoor-Sport sowie Outdoor-Kontaktsport sind weiterhin untersagt. Allerdings will sich der Senat an diesem Freitag noch einmal zu Corona-Beratungen treffen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller schloss in einer Pressekonferenz nicht aus, dass die generelle Absage weiterer Corona-Lockerungen möglicherweise noch einmal überarbeitet wird.

Wichtig zu wissen

Erweiterung bei Neustarthilfe
Die Neustarthilfe kann nun auch von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften beantragt werden. Wenn Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht werden, muss aber ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen. Bei Geltendmachung freiberuflicher oder gewerblicher Einkünfte durch Soloselbstständige kann nun auch ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen aber es bleibt weiterhin möglich, das die Selbständigen den Antrag selber stellen. Ferner werden Auszubildende nicht länger mitgezählt, wenn bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente der Status der Solo-Selbständigkeit überprüft wird. Darüber hinaus ist bei einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft die vom Gesellschafter erbrachte Arbeitszeit bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Gesellschafter als Geschäftsführer für die Gesellschaft arbeitet. Alle Informationen zur Neustarthilfe und die Möglichkeit zur Beantragung finden Sie hier.

Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe
Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Somit können nun auch zum Beispiel Brauereien, die eine angeschlossene Gaststätte betreiben, Anträge stellen. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist noch bis zum 30.04.2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Infos hier

Orientierungshilfe für Gewerbetreibende jetzt online
Der Senat hat die neue Orientierungshilfe für Gewerbetreibende zur Auslegung der Infektionsschutzverordnung veröffentlicht.
Sie finden die Orientierungshilfe hier

Umfrage zu Schnelltests in Betrieben
Aus Sicht der Wirtschaft sollten flächendeckende Corona-Schnell- und Selbsttests Teil der Strategie zur Pandemiebekämpfung sein. Die Bundesregierung plant nun die Betriebe noch stärker in die Test-Strategie einzubinden. Viele Unternehmen testen ihre Mitarbeiter bereits regelmäßig. Um uns ein möglichst genaues Bild zu verschaffen, in welchem Umfang Unternehmen bereits auf eigene Kosten testen und mit welchen Herausforderungen Betriebe dabei konfrontiert sind, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen! Bitte beteiligen Sie sich an unserer Umfrage zu Corona-Tests in Unternehmen.

Webinare vom DIHK zum Thema Corona-Tests im Unternehmen
Die DIHK-Bildungs-GmbH bietet im April weitere kostenfreie Webinare zum Thema Corona-Tests im Unternehmen an. Dort werden u.a. rechtliche und organisatorische Fragestellungen beleuchtet. Zur Webseite

Verlängerung vereinfachter Zugang Grundsicherung
Die Bundesregierung verlängert mit dem Sozialschutzpaket III die Regelungen für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021. Das bedeutet, dass weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt wird. Auch die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird bis Ende dieses Jahres verlängert. Infos hier Immer wieder erreichen uns allerdings Beschwerden, dass der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, in der Praxis nicht funktioniert. So gab es Fälle, in denen Jobcenter-Mitarbeiter Antragsteller aufgefordert haben, ihr Unternehmen zu liquidieren und eine andere Arbeitsstelle anzutreten oder die Anschaffung von Arbeitsmaterialen wie etwa Druckern verboten haben. Die IHK Berlin sammelt diese Fallbeispiele, um in der Politik und bei den Jobcentern auf Abhilfe zu drängen. Welche Rechte Sie als Antragssteller haben, die Rahmenbedingungen für den vereinfachten Zugang sowie weitere Infos finden Sie auch hier.

Kostenlose Prüfungsvorbereitung für Azubis
Ausbildung in Corona-Zeiten ist ohnehin eine Herausforderung. Das gilt erst recht für die Prüfungsvorbereitung: Viele Betriebe sind geschlossen, der Berufsschulunterricht findet nur eingeschränkt statt. Auf Initiative der IHKs in NRW ist deshalb jetzt eine Webseite erstellt worden, über die kostenlos digitale Tools für die Prüfungsvorbereitung für Azubis und Betriebe bereitgestellt werden. Schwerpunkt bei den Lernangeboten sind die kaufmännischen Berufe, die Gastronomie sowie die Metall- und Elektroberufsbilder. Die digitalen Lehrmittel sind normalerweise kostenpflichtig, werden aber bis zu den Sommerprüfungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Prüfungsvorbereitung geht es hier

Vom 19.03.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters.
Seit Anfang dieser Woche haben die Länder in Kooperation mit der Bundesregierung eine umfangreiche Teststrategie auf den Weg gebracht. In Berlin stehen aktuell 30 Testzentren zur Verfügung, in denen alle Bürgerinnen und Bürger einen Schnelltest erhalten können. Mehr Infos

Neben einer Beschleunigung der Impfstrategie ist das Angebot von Schnell- und Selbsttests ein wesentlicher Baustein, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dabei wird die Wirtschaft ihren Beitrag leisten. Die Unternehmen haben seit Beginn der Pandemie in Hygienemaßnahmen und Unternehmensinfrastruktur investiert, um ihre Belegschaft zu schützen und mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Zahlreiche Unternehmen führen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits Testungen ihrer Mitarbeiter durch.In Folge intensiver Gespräche mit der Bundesregierung haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die Bereitschaft der Unternehmen unterstrichen, bei der großflächigen Testung der Bevölkerung ihren Beitrag zu leisten. Die Erklärung der Wirtschaft beinhaltet den Appell an die Unternehmen, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Dieses Angebot der Wirtschaft war entscheidend dafür, dass die ursprünglich von der Bundesregierung angedachte gesetzliche Pflicht nicht umgesetzt wurde. Eine solche Pflicht hätte schwerwiegende Probleme und Bürokratielasten in der konkreten Umsetzung, beim Nachweis und beim Vollzug erzeugt. Gleichwohl bleiben aktuell noch viele Fragen offen bezüglich der Kostenlast und der Beschaffung, die wir gegenüber der Politik adressieren.

Wichtig zu wissenFragen und Antworten zu Corona-Tests in Ihrem Unternehmen
Wie kann ich bei mir im Unternehmen den Mitarbeitenden Schnelltests anbieten? Gibt es eine Verpflichtung für die Mitarbeitenden, das Testangebot anzunehmen? Wo kann ich Angebote für Schnell- oder Selbsttests beziehen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in einem FAQ-Katalog auf unserer Website. Zudem finden Sie dort zwei kostenfreie Webinare vom DIHK zum Thema Corona-Tests im Unternehmen. Zur Webseite

Insgesamt sind die Testmöglichkeiten und Anforderungen an das Personal sowie die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe sehr unterschiedlich. Hier unterstützen auch Berufsgenossenschaften, wie die BG Bau.

Verfügbarkeit von Tests
Selbsttests sind frei verkäuflich und können übers Internet, im Handel oder in Apotheken erworben werden. Aufgrund des massiven Ausbaus von Testkapazitäten in den Bundesländern ist es aktuell nicht ohne weiteres möglich, kurzfristig Schnell- oder Selbsttests für das eigene Unternehmen zu beschaffen. Die Wartezeit bei den Lieferanten beträgt mitunter mehrere Wochen. Aus diesem Grund empfehlen wir, bereits heute mit potenziellen Lieferanten in Kontakt zu treten, um möglichst bald den eigenen Mitarbeitenden Testangebote unterbreiten zu können. Hier finden Sie zugelassene Profi-Schnelltests und hier zugelassene Selbsttests. Außerdem empfehlen wir den Unternehmen für die Zwischenzeit der Lieferengpässe, Kontakt zu den zertifizierten Test-To-Go-Anbietern Berlins aufzunehmen, um Kooperationen auszuloten. Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium eine Liste von MoU-Partnern veröffentlicht, über die man sich direkt an die Anbieter wenden kann, um Tests zu beziehen.

Ihre Erfahrungen mit Tests im Unternehmen – schreiben Sie uns!
Sie haben bereits Erfahrungen mit Tests in Ihrem Unternehmen gemacht oder führen diese regelmäßig durch? Schreiben Sie uns und berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen, damit wir anderen Unternehmen gute Beispiele mit auf den Weg geben können. Wir freuen uns auf Ihr Feedback unter corona@berlin.ihk.de.

Nächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 18. März
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, den 18. März 2021 statt. Hier anmelden

IT-Sicherheit für KMU – Wie finde ich einen passenden Dienstleister für meine Anforderungen?
Am Donnerstag, den 18. März 2021 von 16.00 bis 17.00 Uhr geht es wieder um IT-Sicherheit. In diesem Webinar gibt Christian Köhler, Geschäftsführer der NKMG mbh und Vorstandsvorsitzender des it’s.BB e. V., Antworten auf die Fragen: Welcher Dienstleister passt zu mir und meinen Anforderungen? Welche Anforderungen habe ich überhaupt? Wie gestalte ich meine Suche? Welche Kriterien sollte ich bei der Suche berücksichtigen? Hier anmelden

Netzwerk Touristik
Unternehmen der Tourismuswirtschaft sind herzlich eingeladen zur diesjährigen Netzwerk Touristik Veranstaltung: Corona und (k)ein Ende in Sicht. Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk wird zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsgestaltung referieren. Im ersten Teil stehen die Auswirkungen auf das Beherbergungsgewerbe und Gastronomie im Vordergrund, im zweiten Teil geht es um die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung und deren Folgen für die Reiseveranstaltungs- und vermittlungsbranche. Die Veranstaltung findet am Montag, den 22. März 2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr virtuell per Webex statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie nur nach Anmeldung. Hier anmelden

Sprechstunde Gewerbemietrecht
Am Mittwoch, den 24. März 2021 bietet die IHK Berlin in Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein eine kostenlose Orientierungsberatung zum Gewerbemietrecht für Mitglieder an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Beratungstermin mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für ein halbstündiges Gespräch zu vereinbaren. Die Gespräche finden über Teams statt. Hier anmelden

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Vom 24.02.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters.
Der Berliner Senat hat die Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom Mittwoch nahezu unverändert übernommen. Anbieter von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios dürfen ab kommender Woche unter Auflagen öffnen, bei gesichtsnahen Dienstleistungen, die nur ausgeführt werden können, wenn der Kunde keine Maske trägt, müssen Kunden einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen. Einzelhändler können ab Dienstag Terminshopping anbieten, das sogenannte „click&meet“: Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich ein Kunde nach vorheriger Terminvereinbarung im Laden aufhalten. Museen und Galerien dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen: Über die vorherige Terminbuchung müssen Besucherströme reguliert werden, außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher erfassen. Für alle anderen Bereiche gelten die bisherigen Lockdownbeschlüsse weiter, d.h. u.a. Gastronomie, Sportstätten, Theater und Kinos bleiben weiter geschlossen.Die Regelungen gelten, solange die Inzidenzzahlen in Berlin zwischen 50 und 100 liegen. Bleiben die Ansteckungszahlen über zwei Wochen stabil oder sinken, treten frühestens ab 22. März weitere Lockerungen in Kraft. Allerdings wies Kultursenator und Bürgermeister Klaus Lederer in der gestrigen Senats-PK daraufhin, dass in den Öffnungsplan auch eine sogenannte Notbremse eingebaut wurde: Liegt in Berlin die Inzidenzzahl an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, werden die jetzt beschlossenen Lockerungen wieder zurück genommen.

Die Pressemittelung zu den Senatsbeschlüssen finden Sie hier.

Den fünfstufigen Öffnungsplan der Bund-Länder-Konferenz finden Sie hier.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird am 06.03.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin verkündet und tritt am Sonntag, 07. März in Kraft. Sie finden die Verordnung dann hier.

Sobald der Senat eine Auslegungshilfe für Gewerbetreibende erarbeitet hat, werden wir diese auf unserer Webseite Corona-Themen für Unternehmer veröffentlichen.

Der Lockdown wird mit Ausnahmen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert.
Die Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte, Fahr- und Flugschulen dürfen ab kommenden Montag, 8. März, wieder öffnen. Dort, wo die Abstands – und Maskenvorschriften nicht eingehalten werden können, ist ein tagesaktueller Negativtest notwendig. Zudem haben sich die Ministerpräsidenten in ihrer gestrigen Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einen fünfstufigen Öffnungsplan verständigt. Dieser sieht weitere Lockerungen abhängig von den Infektionszahlen vor. Den Öffnungsplan finden Sie hier

Bitte beachten Sie: Dies sind zunächst nur die Beschlüsse auf Bundesebene, der Berliner Senat berät am heutigen Nachmittag in einer Sondersitzung über die Anpassung der Berliner Infektionsschutzverordnung. Wir werden Sie über die Berliner Regelungen selbstverständlich im morgigen Newsletter informieren.

Wichtig zu wissen

Corona Aktuell:
Bedarfslücken bringen Betriebe an den Belastungsrand
Für 34 Prozent der Berliner Unternehmen ist der Eigenkapitalrückgang das Hauptproblem bei den negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Trotz umfangreicher Corona-Hilfsprogramme gibt es auch ein Jahr nach dem ersten Lockdown immer noch Bedarfslücken, die die Betriebe vor immense Herausforderungen stellen. Mehr dazu in der aktuellen Corona Aktuell.

Frist bei Berechnung des Kurzarbeitergeldes beachten
Normalerweise erhalten Beschäftigte 60 Prozent bzw. 67 Prozent (mit Kind) des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent). Ab dem 7. Bezugsmonat erhöht es sich nochmals auf 80 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent). Bitte beachten Sie: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 gilt nur, wenn die jeweiligen Beschäftigten spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten. Über weitere Änderungen können Sie sich auch auf unserer Webseite informieren.
Anträge jetzt auch für großvolumige Wirtschaftshilfen möglich
Seit 27. Februar können Unternehmen November- und Dezemberhilfen auch in Höhe von mehr als 2 Millionen € beantragen.
Mehr Informationen

Infos zur „Vereinfachten Grundsicherung“
Anfang der Woche hatte die IHK Berlin eine Veranstaltung zur vereinfachten Grundsicherung nach SGB II angeboten. Wer daran nicht teilnehmen konnte: Weiterführende Informationen und Adressen für Hilfestellungen finden Sie in den Präsentationen der Veranstaltung.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Vom 24.03.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hat heute Details der vor zwei Wochen angekündigten Neustarthilfe Berlin bekannt gegeben. Die Zuschüsse ergänzen die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe III des Bundes.

Geplant ist, dass kleinere Unternehmen und Selbstständige mit bis zu fünf Mitarbeitern einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro zur Sicherung der Existenz („Unternehmerlohn“) erhalten. Bei Soloselbständigen wird das Land Berlin den Betrag der Neustarthilfe des Bundes erhöhen. Sieht diese einen Fördersatz von 50 Prozent des Referenzumsatzes vor, soll die Berliner Förderung für Soloselbstständige bei 75 Prozent liegen. Der maximale Fördersatz bleibt bei 7.500 Euro. Die IHK Berlin hatte in den vergangenen Monaten immer wieder gefordert, dass das Land bei Förderlücken in den Bundesprogrammen einspringen muss. Mit dem Unternehmerlohn und der Verbesserung der Neustarthilfe hat das Land zwei wesentliche Forderungen der IHK nun aufgegriffen.

Bitte beachten Sie: Details zur genauen Ausgestaltung sind noch unklar! Vorgesehen ist, dass die Landeshilfen an die Antragsprogramme des Bundes gekoppelt werden. Wie das in der Praxis von statten gehen soll, ist noch nicht klar. Das Abgeordnetenhaus muss zunächst die Gelder freigeben, bevor der Auftrag für technische Umsetzung vergeben werden kann. Die Wirtschaftssenatorin rechnet damit, dass die Landeshilfen dann im Mai ausgezahlt werden können. Mehr Infos

Da sich die Auszahlung der Bundeshilfen hinzieht, will das Land zudem Zwischenfinanzierungen leichter machen. Hierfür ist ein Bürgschaftsrahmen von 100 Millionen Euro geplant. Die Bürgschaftsbank Berlin soll demnach 90 Prozent der Bürgschaft bis zu 250.000 Euro übernehmen.

Wichtig zu wissen

IT-Sicherheit im Mittelstand: Handlungstipps und Erfahrungen zu Cyber-Vorfällen im Mittelstand am 26.2.
Unter dem Motto „#gemeinsamdigital“ bündeln die IHKs und der Dachverband DIHK jeden Monat Online-Informationsveranstaltungen zu jeweils einem Schwerpunktthema. Am Freitag, 26.2, 9:00 – 10:15 Uhr gibt Prof. Dr. Sachar Paulus einen Einblick in die Risikotrends im Bereich IT-Sicherheit. Welche Veränderungen sind im neuen Jahr zu erwarten und auf welche Gefahrentrends und Tendenzen sollten sich kleine und mittlere Unternehmen vermehrt einstellen? Aus der Sicht eines IT-Forensikers und Beraters berichtet Martin Wundram zudem von konkreten Erfahrungen aus dem Mittelstand. Hier anmelden

IHK-Sprechstunde „Insolvenzrecht“ in Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein am 4. März
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin eine kostenlose Orientierungsberatung zu den Grundlagen im Insolvenzrecht an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Beratungstermin mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für ein halbstündiges Gespräch in unserem Hause zu vereinbaren. In diesem vertraulichen Einzelgespräch können Sie Ihre Situation schildern und verschiedene Fragen klären, etwa, wie ein Insolvenzantrag gestellt wird und ein Insolvenzverfahren grundsätzlich abläuft. Die Sprechstunde findet statt am: Donnerstag, 4. März 2021 von 09.00 – 17.30 Uhr, online in Microsoft Teams. Hier anmelden

Vom 14.02.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hat zusätzliche Landeshilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer mit bis zu fünf Mitarbeitern angekündigt. Geplant ist ein Volumen von insgesamt rund 150 Millionen Euro, Soloselbstständige und Kleinunternehmer sollen damit auch ihre Lebenshaltungskosten bestreiten können („Unternehmerlohn“). Damit wird eine der zentralen Forderungen der IHK Berlin aufgegriffen, wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder gefordert, dass das Land Förderlücken in den Bundesprogrammen schließen muss. Bitte beachten Sie: Weitere Details zu den geplanten Zuschüssen sind derzeit noch nicht bekannt!AktuellesÄnderung der Infektionsschutzverordnung
Der Senat hat in seiner Sondersitzung am Donnerstagabend erwartungsgemäß die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch übernommen. Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert, Ausnahme sind die Friseure, die ab dem 1. März unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder öffnen dürfen. Bibliotheken dürfen den Leihbetrieb wiederaufnehmen.
Zur Pressemitteilung des Senats mit den Beschlüssen

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sie finden diese dann hier

IHK fordert Perspektiven für die Wirtschaft
Die Unternehmen sehen sich aktuell mit einem Dreiklang aus Ärger über die ausstehenden versprochenen Hilfen, Perspektivlosigkeit sowie dem Gefühl, nicht gehört zu werden, konfrontiert. Der Blick nach vorn fällt vielen immer schwerer. Wie die Politik dieser Entwicklung entgegenwirken kann, dies hat die IHK Berlin in der aktuellen Ausgabe von Corona Aktuell aufgelistet.

Wichtig zu wissen

Beschäftigte in Kurzarbeit? Jetzt Kooperationsmöglichkeiten zur Personalübernahme nutzen
Sie mussten in Ihrem Betrieb aufgrund der Pandemie Kurzarbeit anordnen, aber Sie und Ihre Mitarbeitenden wollen trotzdem dort anpacken, wo gerade dringend Personal gebraucht wird? Das betrifft aktuell vor allem den Gesundheitssektor. Falls Sie Beschäftigte im Betrieb haben, die über Erfahrungen in Gesundheitsberufen verfügen und im Idealfall als Pflegefachkraft, Pflegehilfskraft oder medizinisches Fachpersonal helfen möchten, dann können diese sich kostenlos im Berliner Krisenpersonalpool registrieren. Auch Mitarbeitende ohne fachliche Qualifikation können bei helfenden Pflegetätigkeiten oder patientenfernen Aufgaben unterstützen. Hierunter fallen unter anderem Tätigkeiten wie die Hilfe für das Besuchermanagement, sowie die Dokumentationsassistenz beim Impfen und Testen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.

Außerdem gibt es auch in anderen Bereichen Möglichkeiten für Unternehmen sich gegenseitig mit Personal auszuhelfen und dafür die Chancen der Personalpartnerschaften stärker zu nutzen. Mehr Informationen hier.

Weiterbildung trotz Pandemie: Virtuelle Events mit Praxistipps für Handel und HOGA
Seit Jahresbeginn gelten neue Förderkonditionen für Weiterbildungen während und außerhalb von Kurzarbeit. So setzt unter anderem die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während der Weiterbildungsteilnahme einen zusätzlichen Anreiz für Betriebe. Zusätzlich hat das Land Berlin eine neue Weiterbildungsprämie für den Zeitraum der Kurzarbeit aufgesetzt. In diesem Kontext veranstaltet der uvb zusammen mit dem DGB und weiteren Partnern mehrere Branchenveranstaltungen mit konkreten Praxisbeispielen, wie Weiterbildung trotz Pandemie funktionieren kann: Für den Handel am 12. Februar und für das Hotel- und Gastgewerbe am 17. Februar.
Weitere Informationen und Teilnahme

Town Hall Call zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe am 16. Februar
Zum Stand der Dinge rund um die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige geht am Dienstag, 16.02.2021, 9:00 Uhr im gemeinsamem Town Hall Call von Berlin Partner, IBB, Senatswirtschaftsverwaltung und IHK Berlin. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III, welche Zugangskriterien müssen für den Antrag auf Überbrückungshilfe III erfüllt sein und wie wird der Antrag gestellt. Unsere Experten für diesen Town Hall Call sind Dr. Michael Knieß, Referatsleiter Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Steuerberater Matthias Steger, Mitglied im Vorstand der Steuerberaterkammer Brandenburg und des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e.V sowie Eike Schmaida, Chief Digital Officer der IBB. Hier anmelden

Anspruch auf Grundsicherung
Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat Anspruch auf den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit sollen insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützt werden, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind. Beim vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten, dass die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt werden.
Mehr Infos sowie das Antragsformular finden Sie hier

Nächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 18. Februar
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 18.2. statt. Hier anmelden

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Vom 12.02.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Während die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über eine Verlängerung des Lockdowns beraten, gibt es wenigstens eine gute Nachricht:

Die Anträge für die Überbrückungshilfe III können nun endlich gestellt werden. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium am Nachmittag bekannt. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform.

Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Anträge müssen über einen „prüfenden Dritten“, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Die Neustarthilfe für Soloselbstständige kann derzeit noch NICHT beantragt werden. Dies soll im Laufe der nächsten zwei Wochen möglich sein. Einen Überblick darüber, wer antragsberechtigt ist, wie sich die Zuschusssumme berechnet und welche Nachweise erforderlich sind, finden Sie hier.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auch einen Frage-Antwort-Katalog zur Überbrückungshilfe III zusammen gestellt.

Die Steuerberaterkammer Berlin hat hier eine Liste mit Berliner Steuerberatern veröffentlicht.

Wichtig zu wissen

Town Hall Call zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe am 16. Februar
Zum Stand der Dinge rund um die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige geht am Dienstag, 16.02.2021, 9:00 Uhr, im gemeinsamem Town Hall Call von Berlin Partner, der Senatswirtschaftsverwaltung und IHK Berlin. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III, welche Zugangskriterien müssen für den Antrag auf Überbrückungshilfe III erfüllt sein und wie wird der Antrag gestellt. Unsere Experten für diesen Town Hall Call sind Dr. Michael Knieß, Referatsleiter Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Steuerberater Matthias Steger, Mitglied im Vorstand der Steuerberaterkammer Brandenburg und des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e.V. Hier anmelden

Vom 08.02.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter! – Ihre IHK Berlin
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am Mittwochabend weitere Maßnahmen verabredet, um Unternehmen mit Corona-bedingten Verlusten zu helfen. So sollen betroffene Unternehmen durch einen erweiterten Verlustrücktrag Einbußen umfangreicher als bislang mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Außerdem soll für die Gastronomie der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bis Ende 2022 gelten. Für den ebenfalls massiv betroffenen Kultur- und Medienbereich soll das Rettungsprogramm „Neustart Kultur“ verlängert und ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von einer Milliarde Euro aufgelegt werden. Mehr Informationen

Bitte beachten Sie: Die Beschlüsse müssen noch von Kabinett und Parlament verabschiedet werden. Weitere Details gibt es derzeit deshalb noch nicht.

Aktuelles

Änderungen in der Infektionsschutzverordnung: Maskenpflicht im Auto
In seiner Sitzung am 2. Februar 2021 hat der Senat weitere Änderungen der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Demnach wurde u.a. klar gestellt, dass Personen in allen Fahrzeugen eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen, sofern es sich nicht um den Fahrzeugführer oder etwa Angehörige des eigenen Haushalts handelt (auch Ehe, Lebenspartner usw.). Außerdem wurden die Quarantäneregeln verschärft: Die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland aus Virusvarianten-Gebieten wird von 10 auf 14 Tage erhöht. Gleichsam wurde die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne für Reisende aus solchen Gebieten nach 5 Tagen gestrichen. Die Änderungen werden voraussichtlich am Wochenende in Kraft treten. Zur Pressemitteilung des Senats

Wichtig zu wissen

Town Hall Call zur Auszahlung der November- und Dezemberhilfen am 9. Februar
Die späte Auszahlung der November- und Dezemberhilfen hat bei vielen anspruchsberechtigten Unternehmen für Ärger und zusätzliche finanzielle Nöte gesorgt. In einem gemeinsamen Town Hall Call von Berlin Partner, IHK, Investitionsbank Berlin und Senatswirtschaftsverwaltung am Dienstag, 9. Februar, 9:00 Uhr, erläutern die Fachleute der IBB u.a., warum es zu den Verzögerungen kam, wie der derzeitige Bearbeitungsstand ist und wie der Auszahlungsprozess in den kommenden Wochen läuft. Teilnehmer haben die Möglichkeit auch im Vorfeld bereits Fragen zu hinterlassen. Hier anmelden

Town Hall Call zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe am 16. Februar
Zum Stand der Dinge rund um die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige geht am Dienstag, 16.02.2021, 9:00 Uhr, im gemeinsamem Town Hall Call von Berlin Partner, der Senatswirtschaftsverwaltung und IHK Berlin. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III, welche Zugangskriterien müssen für den Antrag auf Überbrückungshilfe III erfüllt sein und wie wird der Antrag gestellt. Unsere Experten für diesen Town Hall Call sind Dr. Michael Knieß, Referatsleiter Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Steuerberater Matthias Steger, Mitglied im Vorstand der Steuerberaterkammer Brandenburg und des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e.V. Hier anmelden

Webinar: Eigenkapital als Weg aus der Krise? am Donnerstag, 11. Februar
Durch die Pandemie-bedingten Verluste ist die Eigenkapitalquote in vielen Betrieben massiv gesunken. In Zukunft könnte dies dazu führen, dass es für Unternehmer schwieriger wird, Kredite etwa für Aus- oder Umbau der Firma von ihren Banken zu erhalten. Im Webinar „Eigenkapital als Weg auf der Krise“ der Bürgschaftsbank Berlin stellen Michael Kunzmann (Havelland Express), Matt Walthall (Vagabund Brauerei), Steffen Hartung (MBG) und Hans Witkowski (BBB) vor, wie Unternehmer diese Herausforderung lösen können. Das Webinar findet statt am Donnerstag, den 11. Februar 2021, von 17:00 bis 17:45 Uhr.
Hier anmeldenWeiterführende Informationen

(Alb)Traum der Selbständigkeit: Wie bewältigen Sie die Krise?
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sehen sich mittlerweile gezwungen, die letzten privaten Reserven in ihr Unternehmen zu stecken oder die private Altersvorsorge aufzubrauchen. Ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld, der Gewährung eines Unternehmer*innenlohns oder dem Zugang zur Arbeitslosenversicherung bleibt vielen nur die soziale Grundsicherung als Rettungsanker. Führen Sie als Inhaber*in einen Betrieb oder sind soloselbständig? Dann möchten wir von Ihnen wissen: Welche Hilfen nutzen Sie derzeit zur Überbrückung Ihrer privaten Einkommensausfälle, welche Unterstützungsangebote fehlen Ihnen und welche Hürden stehen einer schnellen und unbürokratischen Hilfe im Weg? Zur Umfrage

Onlineseminar „Mit Nachhaltigkeit aus der Krise“ am Dienstag, 9. Februar
Nachhaltigkeit als Weg aus Krise? Das Umsatzvolumen von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen wächst konstant seit Jahren. Über Anreize, wie Unternehmen vom Zukunftsthema Nachhaltigkeit profitieren können und sich neue Zielgruppen ansprechen lassen, geht es beim Onlineseminar „Über Nachhaltigkeit zum Kunden“ der IHK Berlin am Dienstag, 9. Februar, 10:00 – 11:00 Uhr, mit der Unternehmerin und Zukunftsforscherin Aileen Moeck. Hier anmelden

Insolvenzsprechstunde am Donnerstag, 11. Februar
In Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige bietet die IHK Berlin am Donnerstag, 11.Februar, eine telefonische Sprechstunde zum Thema Schuldnerberatung an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin für ein 20-minütiges Telefonat zu vereinbaren. Bitte melden Sie sich spätestens einen Tag vor dem angegebenen Termin an. Eine Terminbestätigung und die Telefonnummer erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung per Email. Hier anmelden

Was politisch passieren muss:
Das neue Politik-Briefing „Corona aktuell“ der IHK-Berlin
Eine unserer wesentlichen Aufgaben ist es, das Gesamtinteresse der Berliner Wirtschaft gegenüber der Politik zu vertreten und entsprechende Forderungen bzw. Vorschläge in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Unser neues wöchentliches Politikbriefing „Corona aktuell“ greift die drängendsten Probleme der Berliner Unternehmen auf und beleuchtet jeweils ein Schwerpunktthema sowie die politischen Forderungen der IHK. In der aktuellen Ausgabe haben wir den Schwerpunkt auf Gewerbemieten gelegt . Schauen Sie doch mal rein

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da –
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Von 01.01.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
Die Europäische Kommission hat den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie“ (Temporary Framework) verlängert und erweitert. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums werden insbesondere die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht. Die Obergrenze für Kleinbeihilfen wird von bislang 800.000 Euro auf 1,8 Millionen erhöht, die Obergrenze für Fixkostenhilfe von bislang drei auf 10 Millionen Euro. Die Geltungsdauer des Befristeten Rahmens wird einheitlich bis zum 31.12.2021 verlängert. Mehr InformationenDie Ausweitung und Verlängerung ist Grundlage dafür, dass die EU-Staaten heimische Unternehmen stützen können ohne EU-Recht zu verletzen. In den vergangenen Wochen war die Erhöhung des Beihilferahmens immer wieder gefordert worden.
Wichtig zu wissen
Umsetzung der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung
Seit Mittwoch gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den gewerblichen Bereich ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Seitens des LAGetSi wurde eine Hotline eingerichtet: Unternehmen und Beschäftigte können unter der Telefonnummer 030 902545-250 (Mo.-Fr. 9.00 – 14.00) und dem Mail-Postfach home-office-fragen@lagetsi.berlin.de Informationen erhalten und Fragen stellen. Informationen zu Corona-Arbeitsschutzverordnung finden Sie auch auf unserer Webseite

Town Hall Call zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe am 16. Februar
Zum Stand der Dinge rund um die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige geht am Dienstag, 16.02.2021, 9:00 Uhr im gemeinsamem Town Hall Call von Berlin Partner, der Senatswirtschaftsverwaltung und IHK Berlin. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III, welche Zugangskriterien müssen für den Antrag auf Überbrückungshilfe III erfüllt sein und wie wird der Antrag gestellt. Unsere Experten für diesen Town Hall Call sind Dr. Michael Knieß, Referatsleiter Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Steuerberater Matthias Steger, Mitglied im Vorstand der Steuerberaterkammer Brandenburg und des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e.V. Hier anmelden

Telefonische Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 04. Februar
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 04.02. statt. Hier anmelden

Webinar zur IT-Sicherheit für KMU und Startups am 17. Februar
Auch im Februar lädt der Branchenverband für die IT-Sicherheit, it’s.BB e.V., im Rahmen seiner Awareness-Reihe zu einem IT-Sicherheits-Webinar ein. Das Webinar findet statt am Mittwoch, 17. Februar, 16:00 – 17:00 Uhr und dreht sich um den IT-Grundschutz speziell für KMUs und StarUps. Hier gibt es Antworten auf die Fragen: Wo fange ich an, was sind die ersten drei Schritte, was passt zu meinem Unternehmen bzw. Startup? Hier anmelden

Ihre Ansprechpartner – Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da.

Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Der Berliner Senat wird vorerst keine eigene Verordnung zur Homeoffice-Pflicht erlassen. Man werde eine Task Force sowie eine Hotline einrichten und in den nächsten zwei Wochen beobachten, ob die Verordnung des Bundes ausreichend sei, so Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci heute in der Senatspressekonferenz. Die Senatsarbeitsverwaltung werde dann in 14 Tagen eine Auswertung vorlegen, auf deren Basis man gegebenenfalls neu entscheiden werde.

Somit gelten in Berlin ab morgen, 27. Januar, die Corona-Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern u.a. die Möglichkeit anbieten im Homeoffice zu arbeiten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen FAQ zu diesem Themenkreis.Auch auf unserer Webseite haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Aktuelles

Portugal auf Liste der Virusvarianten-Gebiete
Das Robert-Koch-Institut hat Portugal auf die Liste der Virusvarianten-Gebiete gesetzt. Ab morgen, 27.1., gelten für Einreisende aus Portugal deshalb verschärfte Auflagen. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter sein darf als 48 Stunden. Im Anschluss (an die Einreise) müssen Einreisende für zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci kündigte heute an, dass sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen wird, dass die Möglichkeit des Freitestens für Personen, die aus Virusvarianten-Gebieten einreisen, gestrichen wird. Neben Portugal stehen Brasilien, Großbritannien, Irland und Südafrika auf der RKI-Liste. Mehr Informationen

Wichtig zu wissen

Geänderte Infektionsschutzverordnung jetzt online
Seit Sonntag gilt in Berlin die geänderte Infektionsschutzverordnung. Sie sieht unter anderem die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr vor. Die Personenobergrenze bei berufsbedingten Veranstaltungen wurde auf 50 Anwesende im Freien und 20 in geschlossenen Räumen gesenkt. Die Obergrenze gilt nicht für religiös-kultische und politische Veranstaltungen. Im privaten Bereich gelten weiterhin die strengen Kontaktbestimmungen: Ein Haushalt plus eine zusätzliche Person sind zulässig. Die Verordnung finden Sie hier.

Auf unserer Webseite haben wir die aktuell geltenden Corona-Vorschriften nach Branchen für Sie zusammengefasst. Zu den aktuellen Corona-Vorschriften nach Branchen

Übersicht zu Hilfsprogrammen des Bundes
Nach Angaben des Bundes ist bislang erheblich weniger staatliche Unterstützung beantragt bzw. ausgezahlt worden, als ursprünglich prognostiziert. Ob die Hürden für Anträge zu hoch sind, die Hilfen an den eigentlichen Bedarfen vorbeigehen oder welche anderen Gründe es für diese Entwicklung gibt, wird derzeit analysiert. Um Ihnen als Unternehmer einen Überblick zu den unterschiedlichen Zuschuss- und Förderprogrammen des Bundes zu bieten, haben wir diese auf unserer Webseite für Sie inklusive weiterführender Links, zusammen gefasst. Zur Übersicht der Zuschuss- und Förderprogramme

Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen: Neue Berliner Weiterbildungsprämie
Mit der neuen Weiterbildungsprämie in Höhe von 250 € will das Land Berlin Beschäftigte unterstützen, die während ihrer Kurzarbeit (KUG) an einer von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Ziel ist eine bessere Qualifizierung für künftige berufliche Anforderungen. Alle Fragen rund um die Beantragung beantwortet der arbeitsmarktpolitische Dienstleister des Landes Berlin, die zgs consult GmbH. Zur Webseite. Oder wenden Sie sich an Tel.: (030) 28409 – 284 oder
per E-Maill: b.kirmse@zgs-consult.de sowie h.rechner@zgs-consult.de

Insolvenzsprechstunde am 04.Februar
In Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige bietet die IHK Berlin am Donnerstag, 04.02.2021 eine telefonische Sprechstunde zum Thema Schuldnerberatung an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin für ein 20-minütiges Telefonat zu vereinbaren. Bitte melden Sie sich spätestens einen Tag vor dem angegebenen Termin an. Eine Terminbestätigung und die Telefonnummer erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung per Email.
Hier anmelden

Grundsicherung beantragen
Selbständige, die aufgrund der Pandemie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Die Bundesregierung hat den wegen der Corona-Krise erleichterten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. März verlängert. Für den pandemie-bedingten erleichterten Zugang werden u.a. die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt. Zuständig ist das jeweilige Jobcenter in Ihrem Wohnbezirk. Mehr Informationen

Vom 25.01.2021
Sehr geehrte Frau Otto,
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
Unternehmen sind demnach verpflichtet, den Beschäftigten, dort, wo keine zwingend betriebsbedingten Gründe entgegen stehen, die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen.Sind weder Homeoffice noch Arbeiten auf Abstand möglich, muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Außerdem verpflichtet die Verordnung die Unternehmen, Kontakte im Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu gehört auch, in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten die Mitarbeiter in möglichst kleine und feste Arbeitsgruppen einzuteilen sowie zeitversetztes Arbeiten zu ermöglichen.Die beschlossene Verordnung ist keine Verpflichtung, alle Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken sondern die Verpflichtung, Homeoffice zu ermöglichen. Ausdrücklich erwähnt die Verordnung, dass mit dem Erlass kein Anspruch auf die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes am Wohnort des Beschäftigten verbunden ist. Wichtig ist, dass die nach Arbeitsschutzgesetz zu erstellende Gefährdungsbeurteilung unter dem Aspekt des betrieblichen Infektionsschutzes anzupassen ist.Vieles bleibt dennoch unklar: So kann die zuständige Behörde vom Unternehmer Auskünfte und entsprechende Unterlagen verlangen, die belegen, warum aus betrieblichen Gründen keine Verlagerung von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ins Homeoffice möglich ist. Wie Arbeitgeber das dokumentieren sollen, wird in der Verordnung allerdings nicht ausgeführt.Beschäftigte sind nicht verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten.Bitte beachten Sie: Zum Zeitpunkt des Versands dieses Newsletters war die verabschiedete Fassung der Verordnung noch nicht online, sobald diese verfügbar ist, werden wir sie auch auf unserer Webseite zur Verfügung stellen.
Aus Sicht der Wirtschaft bleibt festzuhalten, dass hier über Wochen hinweg eine populistische Debatte auf Kosten der Wirtschaft geführt wurde, die an der Realität in vielen Betrieben vorbei geht.
So hat die aktuelle IHK-Umfrage zum Homeoffice ergeben, dass mehr als zwei Drittel der Unternehmen bereits Homeoffice praktizieren. Damit leisten die Betriebe bereits seit Monaten einen erheblichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, häufig genug verbunden mit zusätzlichen Investitionen.
Die Verordnung soll vom Montag, 25. Januar, bis zum 15. März gelten. Die verpflichtende Ermöglichung von Homeoffice gilt natürlich auch für die öffentliche Verwaltung. Es wäre – allein schon im Sinne der Pandemiebekämpfung – sicher mehr als angemessen, wenn auch in Senatsverwaltungen, Bezirksämtern und nachgeordneten Behörden konsequenter als bislang Tätigkeiten ins Homeoffice verlagert würden.Der Berliner Senat berät heute zu den Bundesbeschlüssen, bei Anpassungen bzw. für die Wirtschaft relevanten Änderungen der Berliner Infektionsschutzverordnung informieren wir Sie ebenfalls hier oder auf unserer Webseite. Zu den aktuellen BeschlüssenAktuellesVereinfachung und Verbesserung der Wirtschaftshilfen angekündigt
Mit dem gestrigen Beschluss wurde auch eine Reihe von Anpassungen bei der wirtschaftlichen Unterstützung angekündigt. Dazu gehören u.a.:

Anpassung Überbrückungshilfe III
Die Zugangswege zur Überbrückungshilfe III sollen vereinfacht werden. Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat erlitten haben. Der Förderzeitraum umfasst November 2020 – Juni 2021. Wer November – und Dezemberhilfen beantragt hat, kann allerdings für diese beiden Monate nicht zusätzlich Überbrückungshilfe beantragen. Die Abschlagszahlungen sollen erhöht werden ebenso wie die monatlichen Förderhöchstbeträge. Um Konflikte mit dem EU-Beihilferecht zu vermeiden, will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine deutliche Ausweitung des Beihilferahmens einsetzen. Bitte beachten Sie: Anträge für die Überbrückungshilfe III können noch nicht gestellt werden! Angekündigt ist der Start der Antragsphase sowie die ersten Abschlagszahlungen für Februar.

Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Einzelhandel
Für Einzelhändler, die aufgrund des Lockdowns Saisonware wie Winterkleidung, Weihnachtsartikel oder Feuerwerkskörper nicht oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkaufen konnten, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Warenabschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 Prozent als Fixkosten geltend zu machen.

Verbesserung der Neustarthilfe für Soloselbständige
Soloselbständige sollen im Rahmen der Neustarthilfe statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale erhalten, die bei maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 liegt. Die maximale Höhe der Neustarthilfe wurde von 5.000 Euro auf 7.500 Euro erhöht. Sonderregelungen gelten für Antragssteller, die erst am 1.1.2019 ihre selbständige Tätigkeit aufgeommen haben. Informationen zu den angekündigten Anpassungen finden Sie hier

Insolvenzantragspflicht bis Ende April ausgesetzt
Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die wegen der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und deshalb Anspruch auf staatliche Hilfen haben, wird bis Ende April ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Betriebe rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben.

Wichtig zu wissen
Town Hall Call zu Kurzarbeit und Weiterbildung am 27. Januar
Was tun bei Kurzarbeit, wie lässt sich Kurzarbeit für die Weiterbildung der Beschäftigten nutzen und wie gelingt die Fachkräftesicherung trotz Krise: Um diese und andere Fragen geht es beim Town Hall Call von Berlin Partner in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, IHK Berlin und BQN Berlin e.V. am Mittwoch, 27. Januar, 10:00 Uhr. Vorgestellt werden unter anderem die Möglichkeiten, die das Qualifizierungschancengesetz vor allem kleinen und mittleren Betrieben für die Weiterbildung der Beschäftigten bietet. Die Referentinnen sind Michaela Pohl, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und Anna-Lena Mergen, Leiterin des Projekts „Vielfaltsgerechte Nachwuchssicherung für Berliner KMU“ beim BQN Berlin e.V. Hier anmelden

Info-Schreiben zum Kurzarbeitergeld
Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, erhalten in diesen Tagen Infobriefe von der Arbeitsagentur. In den Briefen wird die Durchführung einer Abschlussprüfung angekündigt. Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Vorabinformation darüber, wie der Prozess NACH Ende der Kurzarbeit im jeweiligen Unternehmen weitergeht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dazu keine Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur erforderlich. Mehr Infos zum Thema Kurzarbeit

Insolvenzsprechstunde am 28. Januar
In Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige bietet die IHK Berlin am Donnerstag, 28.01.2021 eine telefonische Sprechstunde zum Thema Schuldnerberatung an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin für ein 20-minütiges Telefonat zu vereinbaren. Bitte melden Sie sich spätestens einen Tag vor dem angegebenen Termin an. Eine Terminbestätigung und die Telefonnummer erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung per Email. Hier anmelden

Ihre Ansprechpartner – Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Aktualisiert 14.01.2021
Sehr geehrte Frau Otto,
der Senat hat auf seiner Sitzung die Änderung der Infektionsschutzordnung beschlossen.
Wie erwartet wurde für den privaten Bereich die 15-km-Grenze beschlossen, in dem die Inzidenzzahlen für Berlin bei 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegen. Dies gilt auch für private Flug – oder Bahnreisen. Bitte beachten Sie: Diese Radius-Beschränkung gilt nicht für diejenigen, die sich beruflich bedingt weiter als 15 km von der Berliner Landesgrenze entfernen müssen! Zudem stellt die Verordnung klar, dass Sonnenstudios ebenfalls schließen und nicht nur Fahrschulen sondern auch Bootsschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben müssen. Außerdem präzisiert die Verordnung die Testpflicht für Personen, die aus einem Risikogebiet nach Berlin einreisen. Sie müssen sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise einem Coronatest unterziehen und müssen das auf Papier oder elektronisch in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen können. Die Quarantäne-Bestimmungen für Einreisende aus Risikogebieten gelten davon unabhängig weiter. Die Verordnung soll am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht werden und gilt dann ab Samstag. Zur Pressemitteilung des Senats.

Aktuelles

Auszahlung Novemberhilfen gestartet
Nach technischen Problem beim IT-Dienstleister des Bundes hat am Dienstagabend die Auszahlung der Novemberhilfen begonnen. Novemberhilfen (und in der Folge auch Dezemberhilfen) erhalten diejenigen Unternehmen, die vom im November verhängten Lockdown betroffen sind. Nach ersten Einschätzungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind bislang weniger Anträge gestellt worden als berechnet. Experten führen das auf komplexe und zu bürokratische Antragsvoraussetzungen zurück. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis zum 31.01.2021, Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Zur Antragsseite
Wann diejenigen Unternehmen, die seit dem 16. Dezember im Lockdown sind, Anträge für die versprochene Überbrückungshilfe III stellen können, ist weiter unklar. Aus Ministeriumskreisen heißt es, ab Mitte Februar solle eine Antragstellung möglich sein. Wie bei den November – und Dezemberhilfen solle es dann zeitnah Abschlagszahlungen geben.

Berichte über nachträgliche Änderung der Antragsbedingungen zurückgewiesen
Laut Bundeswirtschaftsministerium gibt es keine nachträgliche Änderung bei der Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe II und wies entsprechende Medienberichte zurück. Die Kriterien seien nicht geändert worden, eine entsprechende Klarstellung offener Fragen sei auf der Webseite vorgenommen worden, so das Ministerium. Zur Webseite

Kabinett verabschiedet Regelungen zum Kinderkrankengeld
Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar. Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen.
Mehr Infos

Homeoffice-Debatte: Was meinen Sie?
Derzeit wird auf politischer Ebene zunehmend hitzig darüber diskutiert, ob man Unternehmen verpflichten soll, die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Die Diskussion lässt außer Acht, dass viele Unternehmen – im Gegensatz zu einer Reihe von Behörden – dies bereits seit Beginn der Pandemie flächendeckend tun und damit zum Beispiel die Durchführung anderer Maßnahmen, wie Schul – oder Kitaschließungen, erst möglich machen. Wir möchten von Ihnen wissen, wie Sie in Ihrem Unternehmen aktuell arbeiten, welche Herausforderungen Homeoffice für Ihr Unternehmen mit sich bringt und welche positiven oder negativen Erfahrungen Sie in den letzten Monaten gemacht haben. Machen Sie mit!
Zur Umfrage

Wichtig zu wissen

Soforthilfe Reisebus II startet am 18.01.2021
Private Unternehmen, die am 16. März 2020 Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) waren und als solche während des berücksichtigungsfähigen Zeitraums (1. Juli bis 30. September 2020) von erheblichen Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren und über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, können ab dem 18.01.2021 über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) einen Antrag für die Soforthilfe Reisebus II stellen. Für den nichtrückzahlbaren Zuschuss werden die sogenannten „Vorhaltekosten“ zugrunde gelegt. Das sind unter anderem fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie.

Webinar zur IT Sicherheit beim Datentransfer
Der Branchenverband für IT-Sicherheit, it’s.BB e.V., lädt im Rahmen seiner Awareness-Reihe monatlich zu wichtigen IT-Sicherheitsthemen ein. Das nächste Webinar findet am Donnerstag, 28. Januar, statt und dreht sich um Datentransfers in Drittstaaten außerhalb der EU. IT-Sicherheitsexperten stellen im Webinar ausgewählte Verfahren für technischen Datenschutz vor und erläutern Ziele und Merkmale.
Hier anmelden

Town Hall Call zu Insolvenz am 21. Januar
Nach derzeitigem Stand der Dinge tritt die Pflicht zur Insolvenzanmeldung am 1. Februar 2021 wieder voll in Kraft. Trotz aller Unterstützungsmaßnahmen und der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zum 1. Januar 2021 kann nicht in jedem Fall verhindert werden, dass Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Der gemeinsame Town Hall Call von Berlin Partner, der Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinselbständige der Berliner Stadtmission und der IHK Berlin am Donnerstag, 21. Januar, 09:00 Uhr, bietet eine Einführung in das Insolvenzrecht und informiert darüber, welche Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren es gibt und was bei Zahlungsschwierigkeiten zu tun ist. Referenten sind Gernot John (Dipl.-Betriebswirt), Interimsmanagement, Sanierung, Insolvenzrecht und Frank Wiedenhaupt, Einrichtungsleiter, Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige Berliner Stadtmission.
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Nächste Sprechstunde für Unternehmer in Schwierigkeiten am 21. Januar
Die IHK Berlin bietet in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission Sprechstunden für Unternehmer in Schwierigkeiten an. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 21.1. statt.
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Sprechstunde zum Gewerbemietrecht am 27. Januar
Gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin am Mittwoch, 27. Januar, eine Sprechstunde zum Gewerbemietrecht an. IHK-Mitglieder können kostenlos einen individuellen Beratungstermin für einen halbstündiges Gespräch buchen.
Hier anmelden

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

Vom 06.01.2021

Sehr geehrte Frau Otto,
der Berliner Senat hat heute die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Runde mit der Bundekanzlerin erwartungsgemäß übernommen. Der Lockdown wird zunächst bis zum 31. Januar verlängert.
Auch Kantinen dürfen ab Sonntag nur noch Gerichte zum Mitnehmen anbieten, außerdem müssen die Fahrschulen schließen. Schulen und Kitas bleiben ebenfalls zunächst bis zum 18. Januar geschlossen, ausgenommen sind die Abschlussklassen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Prüfungen können unter Einhaltung der Hygieneschutzregeln stattfinden. Nach dem 18.1. sollen sukzessive zunächst Grundschüler zumindest stundenweise Präsenzunterricht erhalten. Eltern, die wegen der Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen, erhalten für zehn Tage Kinderkrankengeld pro Elterngeld, Alleinerziehende 20 Tage. Infos hier. Die Maßnahmen werden jetzt in die Berliner Infektionsschutzverordnung eingearbeitet und am Samstag im Amtsblatt veröffentlicht, sie gelten dann ab Sonntag, 10. Januar.

Aktuelles

Zulassung für zweiten Corona-Impfstoff
Die Europäische Arztneimittel-Agentur (EMA) hat die bedingte Marktzulassung für den Corona-Impfstoff des US-Unternehmens Moderna empfohlen. Das teilte die EMA am Mittwoch mit. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung trifft die EU-Kommission, dies gilt als Formsache. Zum Artikel

Wichtig zu wissen

Abschlagzahlungen Dezemberhilfen gestartet
Seit Dienstag werden die ersten Abschlagszahlungen für die sogenannten Dezemberhilfen überwiesen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Gewährt werden Abschläge von maximal 50.000 Euro. Soloselbständige erhalten maximal 5000 Euro. Dezemberhilfen erhalten diejenigen Unternehmen, die seit dem Teillockdown Anfang November geschlossen sein müssen. Infos hier. Betriebe, die mit der Verschärfung des Lockdowns vom 16. Dezember schließen mussten, müssen dagegen weiter auf die angekündigte Überbrückungshilfe III warten. Nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hieß es dazu, auch bei der Überbrückungshilfe III seien zunächst Abschlagszahlungen geplant. Die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III sollen demnach durch die Länder im ersten Quartal erfolgen. Weitere Details zur Antragstellung gibt es jedoch noch nicht! Weitere Informationen zu Zuschüssen und Förderprogrammen von Bund und Land haben wir auch auf unserer Webseite für Sie zusammen gestellt.

Town Hall Call „Insolvenz als Chance” am 21. Januar
Nach derzeitigem Stand der Dinge tritt die Pflicht zur Insolvenzanmeldung am 1. Februar 2021 wieder voll in Kraft. Trotz aller Unterstützungsmaßnahmen und der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zum 1. Januar 2021 kann nicht in jedem Fall verhindert werden, dass Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Der gemeinsame Town Hall Call von Berlin Partner, der Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinselbständige der Berliner Stadtmission und der IHK Berlin am Donnerstag, 21. Januar, 09:00 Uhr, bietet eine Einführung in das Insolvenzrecht und informiert darüber, welche Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren es gibt und was bei Zahlungsschwierigkeiten zu tun ist. Referenten sind Gernot John (Dipl.-Betriebswirt), Interimsmanagement, Sanierung, Insolvenzrecht und Frank Wiedenhaupt, Einrichtungsleiter, Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige Berliner Stadtmission. Zur Anmeldung

Webinar IT-Sicherheit im Handel
Seit dem weitgehenden Shutdown des stationären Einzelhandels setzen Händler vermehrt auf die Möglichkeiten des Onlinehandels. Damit wird das Thema IT-Sicherheit für die Unternehmen immer wichtiger. Wie sich kleine und mittlere Unternehmen vor Cyberangriffen schützen können und welche IT-Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind, vermittelt das Webinar IT-Sicherheit im Handel am 19.1.2021 von 09:00 bis 10:15 Uhr. Referent ist Dr. Georg Wittmann vom „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel“. Zur Anmeldung

Beantragung der Dezemberhilfe gestartet
Die Dezemberhilfe kann seit Mittwoch, 23. Dezember 2020, bis zum 31. März 2021 beantragt werden. Die Auszahlungen und Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe starten voraussichtlich ab Anfang 2021. Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder startet voraussichtlich am 10. Januar. Folgende Regelungen müssen dabei beachtet werden: Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Allerdings nicht diejenigen Unternehmen, die erst durch den Beschluss vom 13. Dezember schließen mussten. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.

Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. Die Antragstellung erfolgt wieder über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe.

Steuerzahlungen: Verlängerung der Stundungsmöglichkeiten
Wie der Zoll am mitgeteilt hat, werden die Erleichterungen für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie unmittelbar und erheblich negativ betroffen sind, über den 31.12.2020 hinaus in unterschiedlichen Stufen bis längstens zum 31.12.2021 angeboten und können mit entsprechenden Ratenzahlungen in Anspruch genommen werden. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Stundung bestimmter Steuerarten, z.B. der Einfuhrumsatzsteuer, der Energiesteuer, Stromsteuer und ausgewählte Verbrauchssteuern. Die Modalitäten der Antragstellung zu diesem vereinfachten Verfahren können der Website des Zolls entnommen werden.

Brexit: Informationsangebot der deutschen Zollverwaltung
Für allgemeine Fragen zum Austritt Großbritanniens und Nordirland aus der EU steht ab jetzt der Chatbot „Brexit-Bot“ zur Verfügung.
Er ist rund um die Uhr erreichbar und beantwortet per Chat-Interaktion selbständig Fragen zum Thema – in deutscher und englischer Sprache. Hier geht’s zum interaktiven Chat.
Website des Zolls.

Telefonische Insolvenz- und Schuldnerberatung
In Kooperation mit der spezialisierten Schuldner- und Insolvenzberatung finden telefonische Sprechstunden unter der Telefonnummer : 030 69033 3107 statt. Sie können sich gerne anmelden. Die individuellen Gespräche dauern 20 Minuten und sind vertraulich und anonym.

Freiwillige Helfer gesucht
Das Corona-Behandlungszentrum Jafféstraße mit bis zu 1.000 Betten soll die Berliner Krankenhäuser entlasten. Dafür werden insbesondere pflegerisches und ärztliches Personal – aber auch sonstige ehrenamtliche Unterstützer – gesucht, die das Behandlungszentren oder andere Kliniken in Berlin unterstützen möchten. Freiwillige melden sich hier.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

Vom 16.12.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
Der Senat hat am späten Montagabend die geänderte Infektionsschutzverordnung mit den Vorschriften und Maßnahmen für den Lockdown veröffentlicht. Ab dem morgigen Mittwoch wird damit das öffentliche Leben weitgehend herunter gefahren.

Ausnahmen gelten u.a. für Lebensmittel- und Drogeriemärkte, Apotheken und Sanitätsfachgeschäfte, Optiker, Tierbedarf, Tankstellen und den Buchhandel. Auch Abhol – und Lieferdienste sind demnach erlaubt. Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen sind in Ausnahmefällen gestattet, dazu gehören Dienst- und Geschäftsreisen sowie notwendige private Gründe ( Geburt, Hochzeit oder Beerdigung von Verwandten sowie anlässlich hoher weltlicher oder religiöser Feiertage).
Die Verordnung mit der Gesamtübersicht, welche Betriebe und Dienstleistungen einzustellen sind sowie den Ausnahmen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht auszuschließen, dass der Senat die Vorgaben in den nächsten Tagen in einzelnen Punkten noch präzisiert. Sie finden die Aktualisierungen dann jeweils zeitnah auf unserer Webseite.

Sobald der Senat eine Orientierungshilfe für Gewerbetreibende veröffentlicht, werden wir diese auch auf unserer Seite zur Verfügung stellen.

Wichtig zu wissen

Bund kündigt Ausweitung der Hilfen für Unternehmen an
Der Bund hat weitere staatliche Zuschüsse für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen angekündigt. Für Unternehmen, die bei der Novemberhilfe anspruchsberechtigt waren, wird es auch eine Dezemberhilfe geben (Umsatzerstattung). Wann hierfür die Folgeanträge gestellt werden können, steht noch nicht fest. Infos hier
Bei der Überbrückungshilfe III soll der Kreis der Anspruchsbe.rechtigten ausgeweitet und die Zuschusssumme erhöht werden. So sollen z.B. auch Unternehmen Anspruch auf Zuschüsse haben, die zwar nicht schließen müssen, wegen der Pandemiebestimmungen aber trotzdem unter massiven Umsatzeinbußen leiden. Anders als bei den Novemberhilfen orientieren sich die Zahlungen allerdings nicht am Umsatz im Vorjahresmonat sondern an den Fixkosten. Die maximale Zuschusshöhe soll bei 500.000 Euro / Monat liegen. Weitere Eckpunkte zur geplanten Ausweitung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Aktuell können noch KEINE Anträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Unklar ist derzeit auch, ob und wie die Überbrückungshilfe III mit anderen Zuschüssen verrechnet wird. Einen Überblick, welche Unterstützungsprogramme aktuell angeboten werden, haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammen gestellt: Zur Webseite

Achtung:
Derzeit noch keine nachträglichen Änderung bei gestellten Novemberhilfe- Anträgen möglich!
Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist über das digitale Antragssystem aktuell noch nicht möglich. Die Notwendigkeit einer Änderung an Ihrem Direktantrag können Sie voraussichtlich ab Mitte Dezember über das digitale Antragssystem mitteilen. Einen entsprechenden Änderungsantrag zu Ihrem Direktantrag werden Sie dann voraussichtlich ab Mitte Januar stellen können. Bitte warten Sie solange ab und wenden Sie sich nicht an die Bewilligungsstellen (hier IBB).

Hinweise für erneute bzw. ausgeweitete Kurzarbeit im Dezember
Aufgrund des bevorstehenden Lockdowns müssen wieder mehr Betriebe die eingeführte Kurzarbeit verlängern bzw. neu beantragen. Für Betriebe, die durchgängig kurzarbeiten und die Kurzarbeit erhöhen müssen, wird wie bisher abgerechnet, ausgezahlt und beantragt. Eine gesonderte Unterrichtung der Agentur für Arbeit über eine Erhöhung der Kurzarbeit ist nicht erforderlich.
Betriebe, die die Kurzarbeit im September oder später beendet haben und im Dezember erneut kurzarbeiten müssen, haben die Fortsetzung der Kurzarbeit gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Dauer und Ausfallgründe sind darzulegen. Hierfür kann die Kug-Anzeige genutzt werden. Eine formlose Mitteilung ist ebenfalls zulässig.
Außerdem müssen arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Kurzarbeit (z.B. einzelvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen) ggf. verlängert werden, wenn diese zeitlich befristet waren und den Dezember nicht umfassten.
Betriebe, die noch nicht bzw. letztmalig bis 31.08.2020 kurzgearbeitet haben und im Dezember kurzarbeiten müssen, müssen die ab Dezember 2020 eintretende Kurzarbeit gegenüber der Agentur für Arbeit neu anzeigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie zeitnah auf unserer Übersichtsseite.

Politik will Verhandlungen über Gewerbemietsenkungen erleichtern
Die Ministerpräsidenten haben sich am Sonntag in der Videoschalte mit Angela Merkel darauf verständigt, „gesetzlich zu vermuten“, dass bei Gewerbemiet- und Pachtverhältnissen, die von den staatlichen Corona-Maßnahmen betroffen sind, eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage eintreten kann. Diese schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage ist im aktuellen Gewerbemietrecht Basis für einen möglichen Anspruch von Mietern, die Miethöhe neu zu verhandeln. Dadurch haben Gewerbemieter zwar nicht automatisch das Recht, die Miete oder Pacht zu senken, die Formulierung im Beschluss der Ministerpräsidenten könnte aber die Verhandlungen zwischen Mietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfachen.

Bezahlter Betreuungsurlaub für Eltern & Home-Office-Appell
Da die Schulen, Kindergärten und Tagesspflegestellen ab Mittwoch ebenfalls weitestgehend geschlossen bleiben sollen, will die Politik für berufstätige Eltern zusätzliche Möglichkeiten schaffen, für die Betreuung ihrer Kinder während des Lockdowns bezahlten Urlaub zu nehmen. Weitere Einzelheiten dazu sind allerdings noch nicht bekannt. Gleichzeitig appellierten die Ministerpräsidenten an die Arbeitgeber, über den Jahreswechsel großzügige Home-Office-Möglichkeiten anzubieten. Den vollständigen Beschluss der Runde mit der Bundeskanzlerin finden Sie hier

Corona: Abgabenbefreiung und beschleunigte Abfertigung bei der Einfuhr von Corona-Impfstoffen, Medizinprodukten, Hilfsgütern
Die EU-Kommission hat am 2. Dezember 2020 die Liste der für die Bekämpfung der Corona-Pandemie benötigten und daher bei Import von den Einfuhrabgaben befreiten Medizinprodukte und Hilfsgüter aktualisiert. Neu in die Liste aufgenommen wurden u.a. COVID-19-Impfstoffe. Die Befreiung kann unter Verwendung des EU-Codes C26 in der Zollanmeldung beantragt werden. Die Frist für die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung der gelisteten Produkte war bereits im Oktober verlängert worden und läuft bis 30. April 2021. Zusätzlich zur Abgabenbefreiung besteht die Möglichkeit einer beschleunigten Abfertigung der gelisteten medizinischen Hilfsgüter. Der deutsche Zoll informiert, dass die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“ auch für die Einfuhr von Corona-Impfstoffen verwendet werden kann, sobald diese von der EU bzw. den EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind. Nähere Informationen zum Warenkreis der begünstigten Corona-Hilfsgüter, zum Kreis der begünstigen Organisationen und Unternehmen sowie zum Verfahrensablauf finden sie auf der Website des Zolls hier.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

Vom 04.12.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
der Teil-Lockdown wird mindestens bis zum 10.Januar 2021 verlängert, das haben die Ministerpräsidenten in der Runde mit Angela Merkel beschlossen. Bei dem Treffen ging es auch um eventuelle Nachbesserungen bei der Novemberhilfe. So wurden zwar schon in vielen Fällen die Abschlagszahlungen überwiesen. Allerdings sieht es derzeit so aus, dass die Auszahlung der regulären Novemberhilfen erst Anfang Januar erfolgt. Im Gespräch sind deshalb höhere Abschlagszahlungen in besonders dringlichen Fällen, so Merkel. Weitere Details dazu sowie zu den angekündigten Dezemberhilfen bzw. Hilfen für die Dauer des Teil-Lockdowns gibt es bislang aber noch nicht.Wichtig zu wissen

Corona-Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuerfrei
Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Erfasst von der Regelung werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten hat die Finanzverwaltung in einem umfangreichen FAQ-Katalog dargestellt.

Soforthilfe II: IBB verschickt Briefe mit Prüf-Bitte
Die IBB verschickt ab Freitag, 4.12. Briefe an alle Soloselbständigen und Kleinstunternehmen, die im Frühjahr Soforthilfe II beantragt und erhalten haben. Im Zuge der nachgelagerten Prüfungen bittet die Förderbank die Adressaten um einen Abgleich der von ihnen verbrauchten Mittel mit dem tatsächlichen Bedarf. Die jeweils ausgezahlten Corona-Zuschüsse basierten seinerzeit auf den individuellen Schätzungen der Antragsteller:innen zu ihrem jeweiligen Liquiditätsbedarf für drei bzw. sechs Monate. Nicht benötigte Mittel müssen an die IBB zurückgezahlt werden.

Einreise aus Risikogebiet nach Weihnachtsurlaub
Rund um die Weihnachtsfeiertage herum machen viele Beschäftigte Gebrauch von Ihrem Jahresurlaub und nutzen diesen mitunter auch für Familienbesuche im Ausland. In Zeiten von Corona gilt es hier Folgendes zu beachten: Beschäftigte müssen sich nach der derzeit geltenden Berliner Infektionsschutzverordnung in Quarantäne begeben, sofern sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wichtig: Beschäftigte, die nach dem Urlaub in einem Risikogebiet in Quarantäne müssen, haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz oder einen sonstigen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Tipp: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter vor oder bei der Beantragung des Urlaubs über diese Umstände und berücksichtigen Sie dies ggf. auch schon bei der Einsatzplanung, wenn bereits vorher bekannt ist, dass sich Beschäftigte in Risikogebieten aufhalten und danach in Quarantäne begeben werden.

Erstattung Rundfunk- und GEMA-Gebühren bei Betriebsschließung
Um der aktuellen Situation von Unternehmen, Institutionen oder Einrichtungen des Gemeinwohls im Zuge der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, kann bei einer behördlich angeordneten Schließung unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden. Auch die GEMA erstattet Ihnen die Lizenzkosten für diesen Zeitraum. Mehr Infos hier und hier

Tutorial Novemberhilfen für Soloselbständige
Die IHK Oldenburg hat ein Tutorial für Soloselbständige zusammengestellt, die die Novemberhilfen des Bundes beantragen wollen. Im Gegensatz zu Unternehmen müssen Soloselbständige die Anträge nicht über einen Steuerberater einreichen sondern können die Hilfen direkt auf der IT-Plattform des Bundes beantragen. Zum Tutorial

Einen Überblick über alle aktuell laufenden Förder- und Zuschussprogramme finden Sie auch auf unserer Webseite

Spezialisierte Schuldnerberatung für Selbständige und Kleinstunternehmen in Berlin
Das Beratungsangebot vor allem für Selbständige und kleine Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten wird ausgebaut. Mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Wirtschaft bietet seit dem Monatsanfang ein vierköpfiges Expertenteam der Berliner Stadtmission persönliche Beratungen speziell für diese Zielgruppe an. Termine werden per E-Mail vereinbart. Die Beratung findet persönlich in den Räumen der Berliner Stadtmission in der Lehrter Straße 68 statt. Kontakt: Frank Wiedenhaupt, Schuldner- und Insolvenzberatung für Solo- und Kleinstselbständige / Telefon: (030) 69 033 3103 /
Mail: wiedenhaupt@berliner-stadtmission.de

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

Vom 30.11.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
keine Lockerungen der bisherigen Lockdown-Maßnahmen, Einschränkungen für den Einzelhandel, Ausweitung der Maskenpflicht und weitgehende Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld für die Feiertage, das sind die zentralen Ergebnisse der außerordentlichen Sitzung des Senats am gestrigen Donnerstag.

Die Reduzierung der Kundenzahl trifft den stationären Einzelhandel mitten im Weihnachtsgeschäft hart, zumal der Einzelhandel bislang nicht von den angekündigten Dezemberhilfen profitiert. Dabei leidet auch der Einzelhandel laut der aktuellen IHK-Corona-Umfrage ganz erheblich unter den Pandemie-Folgen, ebenso wie eine Reihe anderer Branchen, die massiv von den Corona-Maßnahmen betroffen sind, aber dennoch nicht als „indirekt Betroffene“ und damit Anspruchsberechtigte gelten. Hier sollten Bund und Land prüfen, ob und wie sich diese Lücken schließen lassen, um Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Zu den Ergebnissen der UmfrageAktuelles

Weniger Kunden in Geschäften erlaubt
Einzelhändler und Shopping-Malls müssen die Kundenzahl reduzieren: Demnach gilt ab Montag, den 30.11., bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern der Richtwert von insgesamt höchstens einem Kunden pro 10 m2 Verkaufsfläche. Bei Geschäften mit mehr Verkaufsfläche gilt für 800 m2 der Richtwert von höchstens einem Kunden pro 10 m2 Verkaufsfläche, für die die 800 Quadratmeter übersteigende Fläche darf jedoch höchstens ein Kunde pro 20 m2 Verkaufsfläche eingelassen werden. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgeblich. Mehr Informationen

Novemberhilfen auf Dezember ausgeweitet
Der Bund hat am Mittwoch angekündigt, die Novemberhilfen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen auf den Dezember auszuweiten. Derzeit werden die Details für das Antragsverfahren für die Dezemberhilfen noch ausgearbeitet, Anträge für Dezember können also noch nicht gestellt werden. Wirtschaftssenatorin Pop äußerte aber die Hoffnung, dass es sowohl mit der Antragsstellung für Dezember als auch mit den Abschlagzahlungen für November jetzt schnell geht. Rechtliche Hürden auf EU-Ebene hätten eine frühere Auszahlung der Novemberhilfen verhindert, so Pop. Die Novemberhilfen können seit Mittwoch beantragt werden. Die ersten Abschlagszahlungen sollen bis Monatsende überwiesen werden.

Wichtig zu wissen

Hinweise zu Beantragung der Novemberhilfen
Unternehmen können die Novemberhilfen nur über sogenannte prüfende Dritte, also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte, stellen lassen. Die Steuerberaterkammer Berlin hat eine Übersicht der Steuerberater veröffentlicht, die bei der Beantragung der Hilfen unterstützen. Zur Übersicht der Steuerberater

Soloselbständige können ihre Anträge direkt auf der bundeseinheitlichen IT-Plattform für die Überbrückungshilfen stellen. Dort finden Sie auch die Antragsvoraussetzungen. Zur Plattform

Bitte beachten Sie: Sie benötigen dafür ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.

Weitere Informationen, die häufigsten Fragen und wichtigsten Antworten finden Sie auch auf unserer Webseite.

Falls Sie den gemeinsamen TownHall Call von Berlin Partner, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und IHK Berlin zu den Novemberhilfen verpasst haben, können Sie sich die Aufzeichnung der Veranstaltung auf YouTube ansehen. Zur Aufzeichnung

Town Hall Call zu Wirtschafts- und Überbrückungshilfen mit Blick auf das nächste Jahr 2021 am 02.12.2020, 09:00 Uhr
Welche Zuschüsse, Förderprogramme und sonstigen Hilfsangebote gibt es für die Berliner Unternehmen und Soloselbständigen auch mit Blick auf das kommende Jahr – dazu bietet der Town Hall Call der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin Partner und der IHK Berlin am Mittwoch, 2. Dezember, einen Überblick. Die Referenten sind Dr. Michael Knieß, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Alexandra Grafwallner, Projektmanagerin Förderung / Finanzierung, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH.
Moderation: Lena Gehlhaar, Projektmanagerin Innovation im Bereich IKT, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zur Anmeldung

Webinar zu Digitalisierung von Geschäftsmodellen am 3.12.2020, 9:00 Uhr
In diesem Jahr waren viele Unternehmen gefordert, neue Wege zu gehen. Die Digitalisierung bietet dabei große Chancen – auch über die aktuelle Corona-Lage hinaus. ImTownHall Call von Berlin Partner am Donnerstag, den 3. Dezember von 9:00 bis 10:00 Uhr erfahren Sie, wo und wie kleine und mittlere Unternehmen aus und in Berlin Unterstützung bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle unterstützt werden. Zudem gibt es Informationen zum Förderprogramm „Digitalprämie Berlin“. Die Experten im Call sind die Geschäftsführerin der Digitalagentur Berlin GmbH und Karoline Achilles von der IBB. Zur Anmeldung

Webinar zum EU-Portal Access2Markets am 3.12.2020, 10:30 Uhr
Auch während Corona ist der erleichterte Zugang zu internationalen Märkten für Unternehmen im Export und Import eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Agieren. Das neue EU-Portal Access2Markets (A2M) bündelt wichtige Informationen für den Export, den Import und die Festlegung des Präferenzursprungs. Unter einer Adresse Zollsätze, Einfuhrbestimmungen, zuständige Behörden, Informationen zu Handelsabkommen recherchieren – das geht über Access2Markets, dem neuen Außenhandelsportal der EU-Kommission. In dem kostenlosen Webinar am Donnerstag, 3. Dezember, gehostet von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und in Kooperation mit den IHKs in Oldenburg und Emden, erklärt der deutsche Datenlieferanten Mendel die praktische Handhabung und zeigt anhand von Beispielen auf, wie sich das Tool effizient und zielführend nutzen lässt. Zur Anmeldung

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

Vom 26.11.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
ab heute können die vom Lockdown betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen Anträge für die sogenannten Novemberhilfen stellen. Bitte beachten Sie: In einem ersten Schritt wird es zunächst Abschlagszahlungen auf die beantragte Summe geben.­Das Verfahren für die reguläre Auszahlung der Novemberhilfen wird derzeit noch vorbereitet und soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums direkt im Anschluss an die Abschlagzahlungen starten. Ein weiterer Antrag ist dafür jedoch nicht nötig.­
Die Abschlagszahlung wird dann automatisch mit der bewilligten Zuschuss-Summe verrechnet.

1. Das gilt für Unternehmen:
Unternehmen können die Anträge ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt stellen lassen. Es werden Abschläge in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Summe (maximal jedoch 10.000 Euro) gezahlt. Erste Auszahlungen der Abschläge sollen noch im November beginnen. Die Antragstellung erfolgt online über die bundeseinheitliche IT-Plattform für die Überbrückungshilfen: Zur Plattform­
Dort finden Sie auch weitere Informationen dazu, wer unter welchen Voraussetzungen anspruchsberechtigt ist. Mehr Informationen

2. Das gilt für Soloselbständige:
Antragsberechtigte Soloselbständige, die maximal 5000 Euro Novemberhilfe beantragen wollen und bislang keine Überbrückungshilfe beantragt haben, können die Anträge auch ohne Steuerberater direkt stellen – ebenfalls über die IT-Plattform. Zur Plattform­
Bitte beachten Sie: Sie benötigen dafür ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.­
Soloselbständige erhalten die beantragte Förderung direkt in voller Höhe.Weitere Informationen, die häufigsten Fragen und wichtigsten Antworten finden Sie auch auf unserer Webseite
Falls Sie den gemeinsamen TownHall Call von Berlin Partner, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und IHK Berlin zu den Novemberhilfen verpasst haben, können Sie sich die Veranstaltung hier noch einmal ansehen: Zu Youtube

Ihre Ansprechpartner
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Vom 24.11.2020

Sehr geehrte Frau Otto
der Teil-Lockdown wird voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten verlängert.
Darauf haben sich Medienberichten zufolge die Ministerpräsidenten der Länder vor der nächsten Sitzung mit Bundeskanzlerin Merkel am kommenden Mittwoch verständigt. Geplant sind demnach auch weitere Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Angekündigt ist zudem ein mittel- bis langfristiges Konzept für den Umgang mit der Pandemie.

Wichtig zu wissen

Start Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft
Anfang Oktober hatte der Berliner Senat die nächtliche Sperrstunde beschlossen und für die betroffene Betriebe einen Gewerbemieten-Zuschuss von bis zu 3000 Euro angekündigt. Seit diesem Montag kann nun die „Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft“ bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden. Zum Antrag

Info-Veranstaltung zur Soforthilfe für Schankwirtschaft
Zur Soforthilfe für die Schankwirtschaft bieten Berlin Partner, IBB und IHK Berlin am Freitag, den 27. November, einen Town Hall Call an. In der Veranstaltung geht es u.a. um den Kreis der Antragsberechtigten, die Höhe der Förderung und darum, wie sich diese Soforthilfe zu anderen Liquiditätshilfen verhält. Referenten sind Michael Knieß, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, und Thomas Hüttich, IBB. Hier anmelden

Stundung von Sozialversichersicherungsbeiträgen
Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Krankenkassen, den vom aktuellen Teil-Shutdown betroffenen Betrieben eine (erneute) erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für den Ist-Monat November 2020 anzubieten. Voraussetzung hierfür ist, dass vorrangig die bereitgestellten Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes genutzt werden. Entsprechende Anträge sind vor dem Stundungsantrag zu stellen.
Die Stundungen können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Dezember 2020 gewährt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen den betroffenen Unternehmen bis Ende des Jahres vollständig zugeflossen sind. Weitere Informationen sowie einen Vordruck für den Antrag auf Stundung finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes unter dem Punkt Sozialversicherungsbeiträge.

Lohnfortzahlung bei Quarantäne im Falle von Urlaubsrückkehrern
Beschäftigte, die nach dem Urlaub in einem Risikogebiet in Quarantäne müssen, haben keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Dies ist nun auch explizit im IfSG geregelt. In § 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG wurde durch eine Änderung des Gesetzes, die am 19.11.2020 in Kraft getreten ist, nun ausdrücklich geregelt, dass kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn eine Quarantäne durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet hätte vermieden werden können. Eine Reise ist nach Definition des Gesetzes dann vermeidbar, wenn zum Zeitpunkt der Abreise keine zwingenden und unaufschiebbaren Gründe für die Reise vorlagen. Mehr Informationen

Finanzierungslösungen für den Mittelstand
In der aktuellen Situation haben viele Unternehmen ihre Kreditvolumen erhöht, neue Kredite aufgenommen oder auf Förderdarlehen zurückgegriffen. Nun ist es wichtig unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote aufzuzeigen, wie Unternehmen ihre Bilanzsituation richtig einschätzen können und welche Finanzierungsoptionen sie in Hinblick auf diese für die Zukunft wählen sollten. Im Town Hall Call von Berlin Partner und Bürgschaftsbank Berlin am Donnerstag, 26. November, 16:30 – 17:30 Uhr, wird aufgezeigt, wann Fremd- oder Eigenkapital das richtige Instrument für eine gesicherte mittel- bis langfristige Finanzierung von klein- und mittelständischen Unternehmen ist. Hier anmelden
Sollten Sie aufgefordert werden einen Login-Code einzugeben, verwenden Sie bitte diesen: Mittelstand

Webinar Jahresabschluss
Mit Blick auf den Jahresabschluss 2020 werden viele UnternehmerInnen vor einem großen Problem stehen: Unterbilanz, da bei vielen Unternehmen das Eigenkapital durch die Krise das Eigenkapital fast aufgezehrt ist. Mit welchen Finanzierungsinstrumenten zur Eigenkapitalstärkung die BürgschaftsBank Berlin helfen kann, stellt die Bürgschaftsbank in einem kostenfreien Webinar vor. Das Webinar findet an zwei Terminen statt, zwischen denen gewählt werden kann: Termin – Montag, 7. Dezember 2020 von 17:00 bis 17:45 Uhr. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail unter Angabe des Termins 07.12.20 an a.schulze@buergschaftsbank.berlin

Hotline zum Thema Kurzarbeit und Weiterbildung für KMU
Die Fachstelle Qualifizierungsberatung in KMU der GesBiT bietet ab sofort eine Hotline zum Kurzarbeitergeld (KuG), weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sowie dem Thema Weiterbildung an. Unternehmer erhalten hier Beratung und Unterstützung „aus einer Hand“ zum Weiterbildungsangebot sowie entsprechender Förderung und Finanzierung.
Mehr Informationen

Ihre Ansprechpartner
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Vom 17.11.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
am Mittwoch nächster Woche wollen Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beschließen, ob oder in welcher Form der November-Teillockdown fortgesetzt wird. Außerdem wollen die Politiker bis dahin ein Konzept für den Umgang mit Corona in den nächsten Monaten vorlegen. So das Ergebnis der gestrigen Runde. ­
Unser Anliegen ist es, dass Lage, Sicht und Forderungen der Wirtschaft bei den bevorstehenden Beratungen gehört und berücksichtigt werden. Dafür sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Bitte beteiligen Sie sich an unserer aktuellen Corona-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage und insbesondere zur Effizienz der Hilfsprogramme für Unternehmen. Die Teilnahme nimmt fünf Minuten in Anspruch, Ihre Antworten werden anonym verarbeitet und eine Rückverfolgung ist nicht möglich. Hier geht es zur Umfrage

Wichtig zu wissen

Überbrückungshilfe III angekündigt
Die Überbrückungshilfen III für den Förderzeitraum Januar-Juni 2021 sind angekündigt. Die Beantragung startet voraussichtlich im Laufe des Januars 2021.­
Wir werden – sobald wie möglich- weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen zur Verfügung stellen. Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Informationen:­ Mehr Informationen.

Unternehmerinnen Akademie zum Thema Corona-Hilfen und Gleichberechtigung
In der Online-Veranstaltung „Berliner Unternehmerinnen-Akademie“ gibt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe am 24. November von 16:00 bis 17:30 Uhr einen Überblick über die aktuellen Corona-Soforthilfen sowie weitere Unterstützungsangebote von Berlin Partner. ­
Davor geht es unter anderem mit Prof. Dr. Jutta Allmendinger vom WZB um das Thema Gleichberechtigung in Corona-Zeiten.­ Anmeldung hier.

Noch freie Termine für telefonische Schuldnerberatung für Unternehmer am 26.11.2020
In Zusammenarbeit mit Frank Wiedenhaupt (Dipl. Kfm., Schuldner- und Insolvenzberater) bietet die IHK Berlin am Donnerstag, 26. November wieder telefonische Sprechstunden zum Thema Schuldnerberatung an.­
Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin für ein 20-minütiges Telefonat zu vereinbaren. Bitte melden Sie sich spätestens einen Tag vor dem angegebenen Termin an.­ Hier anmelden

Nicht nur im Homeoffice wichtig – Datenschutzsprechstunde am 03.12.2020
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin eine kostenlose Orientierungsberatung zu den Grundlagen im Datenschutz an.­
Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Beratungstermin mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für ein halbstündiges Gespräch zu vereinbaren.
Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben betreffen mein Unternehmen?
Habe ich mein Geschäftsmodell betreffend alles beachtet oder besteht Nachbesserungsbedarf?
Was muss ich im Homeoffice beachten?
Verschaffen Sie sich einen Überblick und stellen Sie Ihre Fragen. ­Mehr Informationen

Ihre Ansprechpartner
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Vom 14.11.2020

Sehr geehrte Frau Otto,

am kommenden Montag will Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder eine erste Zwischenbilanz des Teil-Lockdowns ziehen.
Äußerungen aus Bundes- und Landespolitik lassen befürchten, dass angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen die Maßnahmen über das Monatsende hinausgehen. Unterdessen haben Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium Einzelheiten zum Verfahren für die Zahlung der sogenannten Novemberhilfen für die vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen festgelegt.­
Erste Abschlagszahlungen sollen Ende November fließen. Demnach können Solo-Selbständige eine erste Abschlagzahlung von bis zu 5000 Euro erhalten, andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Bitte beachten Sie: Die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 25.11. möglich. Mehr Infos hier

Wichtig zu wissen

Überbrückungshilfe II: Höhere Fördersätze und erweiterte Zuschussmöglichkeiten
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Rahmenbedingungen, zu denen Unternehmen die Überbrückunhshilfe II (Zuschüsse für den Mittelstand) in Anspruch nehmen können überarbeitet.­
So wurden die Antragsbedingungen vereinfacht, die Fördersätze erhöht und zusätzliche zuschuss-fähige Maßnahmen in das Programm aufgenommen.­
So können Betriebe auch für Investitionen in Corona-bedingte Hygiene-Maßnahmen wie Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen Zuschüsse beantragen. Mehr Infos hier.

KfW-Schnellkredit: Beantragung ist jetzt auch für Kleinstunternehmen möglich
Ab sofort können auch Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit kann für sowohl für Investitionen als auch Betriebsmittel verwendet werden und ist zu 100 % durch eine Garantie des Bundes abgesichert.­ Hierdurch werden die Chancen auf eine Kreditzusage durch die Bank deutlich erhöht. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen mindestens seit Januar 2019 am Markt ist und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat. Mehr Infos hier

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Solo-Selbständige
Solo-Selbständige sollen einfacher Grundsicherung erhalten. Eine entsprechende Klarstellung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt an die Jobcenter übermittelt. So wird der Freibetrag individuell ermittelt und berücksichtigt auch die Dauer der bisherigen Selbständigkeit.­
Zudem bleibt das Betriebsvermögen anrechnungsfrei, wenn es der Fortsetzung der Selbständigkeit dienlich ist (bisher musste das Betriebsvermögen unentbehrlich sein). Darüber hinaus stellte das BMAS klar, dass Soloselbständige nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Weitere Infos: Mehr Infos hier. Einen Überblick über alle aktuellen Förder- und Kreditprogramme für Unternehmen, die unter der Corona-Krise leiden, haben wir auf unserer Internetseite für Sie zusammen gestellt: Mehr Infos hier

Entschädigungsansprüche bei Tätigkeitsverbot
Muss ein Arbeitnehmer aufgrund behördlicher Anweisung in Quarantäne zu Hause bleiben, stellt sich die Frage, was mit seinem arbeitsrechtlichen Vergütungsanspruch geschieht bzw. ob ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz besteht.­
Hinweise zur Verfahrensweise finden Sie hier

Sprechstunde Insolvenzrecht
Die IHK Berlin bietet in Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein am 24.11. (9-17.30 Uhr) eine Insolvenzsprechstunde an. In Einzelterminen von jeweils einer halben Stunde haben Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, kostenlos mit Rechtsanwälten zu Fragen und Problemen beim Thema Insolvenzrecht zu sprechen.­ Termine können Sie hier vereinbaren: Mehr Infos hier

Webinar: Infos zum Kurzarbeitergeld
Viele Unternehmen müssen weiterhin Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder gar entlassen. Andere Unternehmen suchen händeringend Mitarbeiter.­
Hier kann eine sogenannte Personalpartnerschaft nützlich sein, bei der Unternehmen sich gegenseitig helfen, krisenbedingte Auftragseinbußen oder auch Auftragsspitzen gemeinsam miteinander auszugleichen.­
Wie das konkret funktioniert und wie sich eine solche Personalpartnerschaft rechtlich umsetzen lässt, erklärt das Webinar des Bundesverbands der Mittelständischen Wirtschaft (BVMW) in Kooperation mit MINDSHYFT sowie der Kanzlei Heuking Lüer Kühn Wojtek am 17.11. um 11:00 Uhr. Zur Anmeldung gelangen Sie hier


Webinar: Personalpartnerschaft statt Kurzarbeit

Wie bereits in einer vorherigen Newsletter-Ausgabe angekündigt, wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 entstanden ist, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert.­
Die Verordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft und am 31.12.2021 außer Kraft. Das bedeutet, dass zur Erfüllung der Voraussetzung spätestens der Dezember 2020 der erste Kalendermonat sein muss, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld gezahlt wird.
Für die Verlängerung des Bezugszeitraums ist in den Fällen, in denen bereits Kurzarbeitergeld gezahlt wird, eine (Verlängerungs-)Anzeige des Arbeitgebers erforderlich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch hier

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Sehr geehrte Frau Otto,
am Ende der ersten Woche des teilweisen Lockdowns hat das Bundesfinanzministerium weitere Details der angekündigten Nothilfen veröffentlicht. So sollen bei Gastronomen, die während des Lockdowns einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, diese Umsätze nicht mit der Nothilfe verrechnet werden. Damit will der Bund Anreize schaffen, den Betrieb nicht vollständig zu schließen. Andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe werden allerdings verrechnet. Zielgruppe sind direkt vom Lockdown betroffene Unternehmen sowie Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatz mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften. Sie sollen bis zu 75 Prozent der Umsätze aus dem Vorjahresmonat erstattet bekommen. Ausnahmen des Berechnungszeitraums sind für Soloselbständige und Unternehmen geplant, die jünger als ein Jahr sind. Das Bundesfinanzministerium hat Fragen und Antworten zur sogenannten Novemberhilfe auf seiner Homepage zusammen gestellt. Mehr Infos

Bitte beachten Sie: Noch ist nicht bekannt, wann die Unterstützung beantragt werden kann! Unklar ist aktuell außerdem, ob auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen von den Hilfen profitieren können wie beispielsweise Reiseveranstalter oder Reisebüros. Die IHK Berlin analysiert derzeit, ob hier Regelungslücken liegen, um bei Land und Bund Nachbesserungen bzw. ergänzende Zuschussprogramme einzufordern.

Aktuelles

11. Infektionsschutzverordnung veröffentlicht
Der Senat hat heute die Änderung der Corona-Infektionsschutzverordnung veröffentlicht. Darin werden unter anderem die Ausnahmeregelungen für Grenz-Pendler, z.B. Polen, präzisiert. Demnach sind sowohl Tagespendler als auch Wochenpendler von der Quarantänepflicht ausgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass Arbeitgeber bzw. Bildungseinrichtung die Notwendigkeit der Anwesenheit bescheinigen, die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte und dass die Personen symptomfrei sind. Die Infektionsschutzverordnung gilt ab morgen, Samstag, den 7.11. Zur Verordnung

Wichtig zu wissen

Aktualisierte Förderrichtlinie zur Verbundausbildung
Die 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ zur Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung wurde veröffentlicht. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die Azubis aus besonders von der Pandemie betroffenen KMU für mindestens sechs Monate übernehmen, erhalten demnach eine Prämie von 4000 Euro. Umgesetzt wird die Förderung von der Knappschaft Bahn See. Den Link zum Antrag, Auskunftsservice und Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Webseite.

Matching-Plattform für Schutzausrüstung
Das BMWi hat die Matching-Plattform Schutzausrüstung (MAPS) an den Start gebracht. Sie stellt Unternehmen, öffentlichen Stellen und weiteren Einrichtungen verlässliche Informationen zum Bezug von zertifizierten Masken und Meltblown-Vliesstoff zur Verfügung, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Unternehmen können dort sowohl eigene Angebote einstellen, als auch nach Anbietern suchen. Zur Matching-Plattform

Infos zu Förderprogrammen
Informationen zu bestehenden Finanzierungs- und Förderprogrammen sowie Tipps und Hilfestellungen für die Antragsstellung haben wir auf unserer Webseite übersichtlich zusammen gefasst. Schauen Sie doch einmal rein! Jetzt informieren

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Vom 03.11.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
seit Montag sind viele Berliner Betriebe im Lockdown, bis Ende der Woche will die Bundesregierung nun die Rahmenbedingungen für die finanzielle Unterstützung der betroffenen Unternehmen festlegen. Das erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Dienstagvormittag in einem Fernsehinterview. Ab wann die Gelder dann tatsächlich fließen, ist unklar. Auf Basis der Rahmenbedingungen müssten dann erst die Programme für die Beantragung entwickelt werden, so Scholz. Er kündigte flexible Regelungen für Solo-Selbständige und Unternehmen mit monatlich stark schwankenden Umsätzen an ebenso wie für Unternehmen, die erst in diesem Jahr gegründet wurden. Zum Interview

Wichtig zu wissen

Hilfen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen: Soforthilfe IV 3.0 kann ab 11. November beantragt werden
Die Soforthilfe IV für Kulturbetriebe und Medienunternehmen wird bis ins kommende Jahr unverändert fortgesetzt. Das hat der Senat heute mitgeteilt. Anträge für das Soforthilfeprogramm IV 3.0 für den Förderzeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 können von Mittwoch 11. November 2020, 9 Uhr bis zum Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr ausschließlich online über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Die Soforthilfe IV 3.0 gewährt Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen innerhalb dieser Monate. Mehr Infos
Voraussetzung bei der Soforthilfe IV 3.0 ist, dass die Überbrückungshilfe II des Bundes (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) in Anspruch genommen wird, sofern dies gemäß den Antragsvoraussetzungen möglich ist. Die Beantragung der Überbrückungshilfe II sollte demnach vor Antragstellung bei der Soforthilfe IV 3.0 erfolgen. Sollte eine Antragstellung bei der Überbrückungshilfe II nicht möglich sein, ist dies bei der Antragstellung zur Soforthilfe IV 3.0 entsprechend zu erläutern.

Großes Interesse an Digitalprämie des Senats

Seit Montag können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten bei der Investitionsbank Berlin die Anträge für die Digitalprämie stellen. Mit den Zuschüssen unterstützt der Berliner Senat Digitalisierungsvorhaben in den Betrieben, zuschussfähige Vorhaben können z.B. die Digitalisierung von Prozessen, das Etablieren digitaler Vertriebskanäle aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sein. Das Interesse an der Digitalprämie ist groß, bislang sind bereits rund 400 Anträge bei der IBB eingegangen. Zur Antragsstellung

Orientierungshilfe zur Covid-Verordnung veröffentlicht
Der Senat hat nun die aktualisierten Orientierungshilfen veröffentlicht, mit weiterführenden Hinweisen zu den einzelnen Branchen. Mehr Infos

Corona-Infos für Unternehmen gebündelt auf IHK-Webseite
Informationen zu den aktuell geltenden Vorschriften der Verwaltung, bei Fragen zu Arbeitsrecht und Ausbildung in Corona-Zeiten sowie eine Übersicht der Zuschuss- und Kreditprogramme haben wir auf unserer Webseite für Sie gebündelt aufbereitet.
Zur Webseite

Corona: Zoll- und EUSt-Befreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern bis 30.04.2021 verlängert
Auf Grundlage des Kommissionsbeschlusses (EU) Nr. 2020/491 vom 3.4.2020 ist es möglich, bestimmte medizinische Geräte und Materialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zollfrei und einfuhrumsatzsteuerfrei in die EU einzuführen. Die Geltungsdauer dieser Einfuhrabgabenbefreiung war zunächst bis zum 31.07. und dann bis zum 31.10.2020 befristet. Mit dem am 29.10.2020 im EU-Amtsblatt L 359 veröffentlichten Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/1573 wurde die Gültigkeitsdauer jetzt bis zum 30.04.2021 verlängert. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der deutschen Zollverwaltung

Telefonische Schuldnerberatung für Unternehmer am 12.11.2020
In Zusammenarbeit mit Frank Wiedenhaupt (Dipl. Kfm., Schuldner- und Insolvenzberater) bietet die IHK Berlin am 12. November wieder eine telefonische Sprechstunde zum Thema Schuldnerberatung an. Sie haben die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin für ein 20-minütiges Telefonat zu vereinbaren. Bitte melden Sie sich spätestens einen Tag vor dem angegebenen Termin an. Zur Anmeldung

Vom 01. November 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
der zweite Lockdown mit weitgehenden Einschränkungen kommt ab Montag: Der Berliner Senat hat gestern Abend erwartungsgemäß die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel zu großen Teilen übernommen.
Demnach dürfen Gastronomen nur noch Außer-Haus-Verkauf anbieten, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen müssen schließen – mit Ausnahme von Zoo und Tierpark. Touristische Übernachtungen sind untersagt. Der Einzelhandel bleibt zwar geöffnet, muss aber künftig wieder darauf achten, dass sich nur ein Kunde pro 10 Quadratmeter im Geschäft aufhält. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei mit den einzelnen Änderungen finden Sie hier.Bitte beachten Sie: Die Infektionsschutzverordnung selbst wird derzeit noch angepasst.
Ab 31.10. ist sie hier zu finden.

Der Bund hat für die betroffenen Branchen weitere Nothilfen angekündigt. Die Details stehen allerdings noch nicht fest.

Aktuelles

Wirtschaft fordert flexiblere Sonntagsöffnungen
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die AG City und die IHK Berlin schlagen drei weitere verkaufsoffene Sonntage bis Anfang Januar 2021 vor, um angesichts der Pandemie Kundenströme im Weihnachtsgeschäft zu entzerren. In einem Schreiben an Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci schlagen die Initiatoren vor, zusätzlich zum 06.12. und 20.12. auch den 29.11., 13.12. sowie den 03.01.2021 von 13:00 – 20:00 Uhr für die Öffnung von Ladengeschäften freizugeben.

Appell der Berliner Wirtschaft an die Berlinerinnen und Berliner
In einem gemeinsamen Aufruf haben IHK Berlin, Handwerkskammer Berlin und weitere 19 Partner aus Wirtschaft und Politik an die Berlinerinnen und Berliner appelliert, sich an Abstandsregeln und Maskenpflicht zu halten, um die alarmierenden Infektionszahlen einzudämmen. Die Berliner Wirtschaft sieht dem zweiten Lockdown mit großer Sorge entgegen, das verantwortungsbewusste Handeln jedes Einzelnen helfe, noch größeren Schaden abzuwenden.
Zum Aufruf

Wichtig zu wissen

Coronahilfen für Modelabels startet
Ab heute können von der Corona-Krise betroffene Berliner Modelabels bei der IBB zinslose Darlehen beantragen, um damit die kommende Kollektion vorzufinanzieren. Die Antragsfrist endet am 13.11.2020, Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Antragsvoraussetzungen sind u.a. die Entwicklung, Herstellung und Verkauf von mindestens zwei Kollektionen pro Jahr, eine Teilnahme im offiziellen Programm von mindestens zwei Fashion Weeks mit Modenschauen, Präsentationen, Messeauftritt und/oder Showrooms oder Erhalt modebezogener Auszeichnungen/Preisen
Mehr Infos

Anträge für Digitalprämie des Senats ab Montag möglich
Ab Montag können Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten Anträge für die Digitalprämie stellen, mit der der Senat Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen unterstützt. Auch digitale Kassensysteme fallen unter die förderfähigen Vorhaben. Die Anträge können ab dem 2.11. online bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Mehr Informationen

Umfassende Informationen rund um die Auswirkungen der Pandemie für Unternehmen zu finanzieller Unterstützung, rechtlichen Rahmenbedingungen, Arbeitsrecht und Verwaltungsvorschriften haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammen gestellt.

Ergebnis IHK-Liquiditätsumfrage: Nachbesserungen dringend nötig!
Laut IHK-Liquiditätsumfrage sehen sich viele Selbstständige und Kleinstunternehmen bei den aktuellen Hilfsmaßnahmen rund um Soforthilfen und Überbrückungshilfen durch das Förderraster gefallen. Die IHK fordert hier schnelle Nachbesserungen. Auch die Schnelligkeit bei den Auszahlungen lässt deutlich Luft nach oben. Einige Unternehmen warten Ende Oktober immer noch auf die Überbrückungshilfen für die Monate Juni, Juli und August. Zu den Ergebnissen

Verlängerung der COVID-19-Ausnahmeregelungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) ist am 29.10.2020 in Kraft getreten. Damit verlängern die Regelungen bis zum 31.12.2021. Zum Bundesgesetzblatt

Stichtag für Lieferanten von Bundesbehörden für Umstellung auf elektronische Rechnungen
Wer Bundesbehörden beliefert, ab dem 27.11.2020 die entsprechenden Rechnungen zwingend digital einreiche. Die Verpflichtung gilt auch für Lieferungen an nachgeordnete Behörden (z.B. die Bundeswehr). Darauf haben jetzt das Bundesinnenministerium und das Forum elektronische Rechnung noch einmal hingewiesen. Weitere Informationen zur elektronischen Rechnung finden Sie hier und hier

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de
Wichtige Ansprechpartner sind auch:
Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium

Mit freundlichen Grüßen- Ihr Corona-Team der IHK Berlin

Vom 21.10.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
in Folge steigender Corona-Infektionen hat der Berliner Senat heute eine Maskenpflicht für Bereiche beschlossen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten ist.
Das betrifft Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkte, Shoppingmalls, Warteschlangen und besonders belebte Einkaufsstraßen. Bislang bekannte Straßen, auf denen Maskenpflicht herrschen soll, sind die Steglitzer Schlossstraße, die Bergmannstraße in Kreuzberg, die Friedrichstraße, der Ku’damm, die Bölschestraße in Friedrichshagen, die Karl-Marx-Straße in Neukölln, die Tauentzienstraße, die Altstadt Spandau, die Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg und die Wilmersdorfer Straße. Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes greift bisher schon in Geschäften, Bussen und Bahnen, in Büros, in Gaststätten abseits des Tisches.

Auch die bereits beschlossene Sperrstunde soll bestehen bleiben. Bars, Restaurants und Spätis müssen weiterhin um 23 Uhr schließen, Tankstellen dürfen keinen Alkohol mehr verkaufen. Gegen die entgegengesetzte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen Freitag hatte der Senat Beschwerde eingelegt. Die Sperrstunde wurde nur für elf klagenden Bars aufgelöst.

Wegen der Corona-Pandemie gelten in Berlin zudem bald niedrigere Obergrenzen für private Feiern. Draußen dürfen sich nur noch 25 statt bisher 50 Menschen treffen, drinnen statt bisher zehn Menschen nur noch Angehörige eines Haushalts plus maximal fünf andere Personen.

Wichtig zu wissen

Infizierung während der Schicht:
Arbeitgeber*innen sind zu Unfallanzeige verpflichtet

Für Beschäftigte, die z.B. nicht im Gesundheits-, Pflegebereich oder Labor arbeiten, handelt es sich bei einer Infizierung mit SARS-Covid-19 zwar nicht um eine Berufskrankheit, die Infektionskrankheit kann aber einen Arbeitsunfall darstellen. Voraussetzung ist, dass die zur Erkrankung führende Infektion innerhalb einer Arbeitsschicht eingetreten ist und dies auch plausibel belegt werden kann. Sofern dies der Fall sein sollte, besteht die Pflicht eine Unfallanzeige zu erstatten. Erfolgt keine Unfallanzeige, verlieren die Erkrankten ggfs. ihren Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören bspw. Behandlungskosten, Lohnersatzleistungen, Rente oder Umschulungsmaßnahmen. Bei Fragen zum Berufskrankheitenverfahren unterstützt die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales per Mail unter Beratungsstelle.BKV@SenIAS.berlin.de oder telefonisch unter 9028-1453.

Beschleunigt die Corona-Krise auch in Ihrem Unternehmen die Digitalisierung?
Wenn Sie dabei finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie ab dem 2. November 2020 als Soloselbstständige/r oder kleines bis mittelgroßes Berliner Unternehmen die neue Digitalprämie beantragen. Gefördert werden können Investitionen sowie Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Wichtig zu wissen: Standardhard- oder software ist nicht förderfähig (z.B. Betriebssysteme, PCs, Laptops, Drucker). Bereiten Sie sich mit Experteninformationen auf die Antragstellung vor: Karoline Achilles und Ines Adametz von der IBB stellen die Digitalprämie vor und beantworten Ihre Fragen in der virtuellen „Aktuellen Stunde: Die neue Berliner Digitalprämie“ am 27. Oktober ab 9:00 Uhr.
Mehr Informationen und Anmeldung

Ihr Feedback ist wichtig: Weiterbildung während Kurzarbeit – klappt das?
Den Zeitpunkt der Kurzarbeit zu nutzen, um Beschäftigte weiter zu qualifizieren klingt in der Theorie gut. Doch ist es auch praktisch umsetzbar? In einer Kurzumfrage möchten wir herausfinden, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und wo Verbesserungspotenziale bestehen. Durch Ihre Rückmeldung können wir für bessere Rahmenbedingungen eintreten. Sie haben zwei Minuten Zeit? Dann machen Sie doch mit! Zur Umfrage

Vom 15.10.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
bis in den späten Abend haben die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten.

Die Ergebnisse in Kürze: An den in Berlin geltenden Corona-Regeln ändert sich vorläufig nichts. Kontaktbeschränkungen bei privaten Feiern und Zusammenkünften, die Sperrstunde für die Gastronomie sowie das Verkaufsverbot zwischen 23:00 und 6:00 Uhr bleiben. Vereinbart wurde am Mittwoch eine ergänzende Maskenpflicht für Gebiete, in denen es im Verlauf von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gab. Demnach soll die Maskenpflicht auch an belebten Orten im Freien, z.B. in Fußgängerzonen, gelten. Bundeskanzlerin Merkel warnte: Sieht man nach zehn Tagen keine Entspannung bei den Infektionszahlen, seien weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen. Alle Ergebnisse der gestrigen Sitzung im Bundeskanzleramt finden Sie hier.

Die aktuellen Berliner Vorgaben finden Sie hier.

Aktuelles

Innerdeutscher Flickenteppich bei Einreisebeschränkungen bleibt
Keine Einigung gab es am Mittwoch im Streit um Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten. Wer aus Berlin in anderen Bundesländern Urlaub machen will, muss sich also weiterhin auf den Infoseiten des jeweiligen Bundeslandes über mögliche Einreisebeschränkungen informieren. Wichtig: Geschäftsreisende und Pendler sind in der Regel ausgenommen!

Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg und Sachsen aufgehoben
Unterdessen hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg am heutigen Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Der Antragsteller kam aus Nordrhein-Westfalen und hatte Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Sachsen hat am Nachmittag angekündigt, dass es ab Samstag kein Beherbergungsverbot mehr gibt.

Hilfen für Gastronomen
Der Senat hat nun die Anfang der Woche angekündigten Hilfen für Gastronomen, die erhebliche Einbußen durch die Sperrstunde erleiden, beschlossen. Demnach gibt es einen Zuschuss zur Gewerbemiete von maximal 3000 Euro, wenn das Unternehmen signifikante Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vormonat nachweisen kann. Die Antragsstellung wird über die Investitionsbank Berlin laufen. Wichtig: Noch kann man keine Anträge stellen!

Weitere Hilfen angekündigt
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat weitere finanzielle Unterstützung für Unternehmen angekündigt. Geplant ist demnach, dass Zuschüsse nicht nur für Fixkosten sondern auch die Lebenshaltungskosten gezahlt werden. Dies hilft vor allem vielen Soloselbstständigen und Kleinstunternehmern, die in der Regel aufgrund geringerer Fixkosten von den bisherigen Zuschüssen des Bundes nicht profitieren konnten. Einzelheiten dazu liegen aber noch nicht vor. Anträge für die Überbrückungshilfe II für die Monate September – Dezember sollen ab Ende des Monats gestellt werden können.

Wichtig zu wissen
Gewerbemieten-Zuschuss für April und Mai: Deadline für Anträge ist morgen!
Die Frist für die Beantragung des Gewerbemietenzuschusses rückwirkend für die Monate April und Mai läuft am Freitag, den 16.10.2020, aus. Seit dem 17.08.2020 können die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen des Berliner Mittelstandes mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer gewerblichen Mieten bzw. Pachten für die Monate April und Mai 2020 beantragen. Die Voraussetzung ist der Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Fördermonaten April und Mai. Bis zum 16.10.2020 gibt es noch die Möglichkeit für die Beantragung des Zuschussprogramms. Weitere Informationen und Antragstellung

Aktuelle Stunde:
2. Phase der Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe geht nun in die Verlängerung – die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von der 1. Phase der Überbrückungshilfe und umfassen bessere Konditionen. Gemeinsam mit der Steuerberaterkammer und der IBB bietet die IHK Berlin am 21.10. um 15 Uhr eine weitere Online-Informationsveranstaltung, um die neuen Antragsvoraussetzungen und Konditionen vorzustellen. Im Rahmen der Anmeldung können Sie uns Ihre offenen Fragen mitteilen. Zur Anmeldung

Bitte beachten Sie: Die Anträge selbst können voraussichtlich ab Ende Oktober gestellt werden!

Richtlinie für Förderung Digitalisierungsvorhaben veröffentlicht
Voraussichtlich ab dem 2. November können Berliner Unternehmen Anträge für das Förderprogramm „Digitalprämie Berlin“ stellen. Mit den Zuschüssen von bis zu 17.000 Euro sollen vor allem Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittelständischer Unternehmen gefördert werden. Zur Vorbereitung und tiefergehenden Information über die konkreten Inhalte, Fördervoraus¬setzungen und das Verfahren des bevorstehenden Förderprogrammes Digitalprämie Berlin steht ab sofort die entsprechende Richtlinie des Landes Berlin als Download zur Verfügung. Mehr Infos

Umfrage BMWI zu Schutzmaskenversorgung
Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums führt die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell eine Unternehmensumfrage durch, um den Kenntnisstand über die Schutzmaskenversorgung und -nutzung in deutschen Unternehmen zu erörtern. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen dazu beitragen, den Bedarf an Schutzmasken in der Wirtschaft zu ermitteln, die notwendige politische Unterstützung für die Bereitstellung von Masken zu bestimmen und die gesellschaftliche Akzeptanz für gesetzliche Vorgaben zum Tragen von Masken am Arbeitsplatz richtig einzuschätzen. Um die Wirtschaft beim Thema Schutzmasken bedarfsgerecht und zielführend zu unterstützen, sind belastbare und repräsentative Ergebnisse wichtig. Ihre Antworten helfen! Zur Umfrage

Webinar zur persönlichen Haftung von Unternehmern in Krisenzeiten
Gemeinsam mit Herrn Frank Wiedenhaupt (Dipl. Kfm., Schuldner- und Insolvenzberater, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., Mitglied im Expertenforum des BMWi) bieten wir am 22. Oktober 2020 eine digitale Infoveranstaltung für Unternehmen in der Krise an. Herr Wiedenhaupt wird zu Fragen der persönlichen Haftung in Krisenzeiten und Verhandlungsführung via Webex Informationen bereitstellen. Während des Vortrags können Sie ihre Fragen im Chat stellen. Um Anonymität zu gewährleisten, können Sie bei der Anmeldung über unser Online Tool Webex ein Pseudonym verwenden. Zur Anmeldung

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Wichtige Ansprechpartner sind auch:

Zu gesundheitlichen Fragen:
Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Zum Kurzarbeitergeld:
Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Corona-Team der IHK Berlin

Vom 07. Oktober 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
die Corona-Lage in Berlin verdüstert sich weiter: Ab Samstag ist Berlin zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen. Das gilt für alle Bars, Restaurants, Supermärkte und Spätis, Tankstellen dürfen lediglich Treibstoff und Autozubehör verkaufen. Zudem dürfen sich nach 23 Uhr nur fünf Personen oder Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig im Freien versammeln. An privaten Feiern in geschlossenen Räumen dürfen – unabhängig von der Tageszeit – nur noch maximal 10 statt bisher 25 Personen teilnehmen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 31. Oktober. Das hat der Senat in seiner Sondersitzung am Dienstagabend beschlossen. Infos hier

Anlass für die Verschärfung sind die steigenden Infektionszahlen, mittlerweile stehen zwei der drei Corona-Ampeln auf Rot. Finanzielle Hilfen für die von der Sperrstunde betroffenen Unternehmen wurde angekündigt, bislang gibt es dazu aber keine weiteren Informationen. Damit zahlen Allgemeinheit und die Berliner Wirtschaft einen hohen Preis für das unverantwortliche Handeln Einzelner – und dafür, dass die Einhaltung der bereits bestehenden Regeln zu lasch und uneinheitlich kontrolliert wird.

Aktuelles

Streit um einheitliche innerdeutsche Reiseregeln
Nachdem Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz mehrere Berliner Bezirke zu Risikogebieten erklärt haben, ist bundesweit der Streit um einheitliche Reiseregeln innerhalb Deutschlands entbrannt. Wer aus Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln oder Tempelhof-Schöneberg in eines der beiden Bundesländer reisen will, muss entweder sofort 14 Tage in Quarantäne oder zwei negative Corona-Tests vorweisen können.

Einreisebestimmungen Schleswig-Holstein

Einreisebestimmungen Rheinland-Pfalz

Medienberichten zufolge wurden mittlerweile auch erste Klassenfahrten Berliner Schüler nach Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern von den dortigen Beherbergungsbetrieben storniert. Angesichts der Infektionszahlen verzichtet visitBerlin vorübergehend auf Online-Kampagnen, mit denen Touristen nach Berlin gelockt werden sollen. Am heutigen Mittwoch soll es eine Abstimmungsrunde der Länderminister zur Einreise in andere Bundesländer geben. Ziel ist es, sich auf ein einheitliches Vorgehen zu einigen.

Wichtig zu wissen

Maskenpflicht im Büro
Die vergangene Woche vom Berliner Senat beschlossene Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden ist jetzt auch in der aktualisierten Infektionsschutzverordnung nachzulesen. Demnach müssen Besucher und Beschäftigte eine Maske tragen, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann sowie in Aufzügen.
Punkt 10 und 11 in der aktualisierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

Um Ihnen den Überblick über die umfangreichen Berliner und bundesweiten Arbeitsschutzregeln zu erleichtern, hat die IHK – Berlin eine Checkliste mit nützlichen Informationen rund um das Thema zusammen gestellt.
Zur Checkliste

Wichtig: Die Arbeitsschutzregel sieht mitunter eine Unterweisung der Mitarbeiter vor. Im Rahmen der Unterweisung sollten die Mitarbeiter auch auf die Vorgaben der Berliner Infektionsschutzverordnung hinsichtlich des Verhaltens im Betrieb hingewiesen werden. Der Hinweis und die Kenntnisnahme sollten schriftlich dokumentiert werden.

Merkblatt und Aussteigekarte im Zusammenhang mit Corona
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Homepage die Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 und die Aussteigekarte für Personen aus Risikogebieten in mehreren Sprachen zusammen gefasst. Dies ist besonders für Geschäftsreisende und von Unternehmen ins Ausland entsandte rückkehrende Mitarbeiter relevant. Zum Merkblatt

Ihre Meinung ist gefragt: Weiterbildung in Zeiten verstärkter Kurzarbeit – was läuft in Ihrem Betrieb?
Qualifizierung ist wichtig für die betriebliche Zukunftssicherung. Aber vor allem kleine Betriebe fragen sich: Wie soll das gehen? Heftiges Tagesgeschäft oder Krisenzeit, irgendwas ist doch immer. Um hier schlauer zu werden und für bessere Rahmenbedingungen sorgen zu können, brauchen wir Ihre Rückmeldungen. Was sind Ihre Hürden und Lösungsmöglichkeiten für Weiterbildung in Zeiten verstärkter Kurzarbeit? Machen Sie mit, es dauert nur zwei Minuten! Zur Umfrage

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de
Weitere finden Sie auch noch unten.


Vom 30.09.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
der Senat hat am Dienstagabend die Einführung einer Maskenpflicht in Bürogebäuden beschlossen, dabei leider noch wichtige Fragen offen gelassen. Bislang ist zum Beispiel unklar, ob die Maskenpflicht nur auf Gängen und in Aufzügen gilt – oder aber, sobald man den Schreibtisch verlässt.

Genaueres soll dann in der geänderten Infektionsschutzverordnung stehen, die bis Freitag vorgelegt werden soll. Gelten würden die Regeln dann bereits einen Tag später. Wir informieren Sie natürlich, sobald die aktualisierte Verordnung vorliegt. Ob diese neuerliche Vorschrift für die Wirtschaft notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist: Eine allgemeine Maskenpflicht auf Fluren und in den Aufzügen gibt es in vielen Betrieben bereits seit Monaten, Unternehmer haben ein vitales Interesse daran, Beschäftigte und Kunden vor Infektionen zu schützen.

Wichtig zu wissen

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I wird bis zum 9. Oktober verlängert. Bis zu diesem Tag müssen Unternehmen ihren Antrag für die Monate Juni – August spätestens gestellt haben. Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfen (Fördermonate September – Dezember) können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Mehr Infoshttps://inx.odav.de/inxmail14/d/d.html?o00bmib000hx4u00d0000000000000000jqp6eesc5fh4hm6c0ui0cj2ei42990

Wie zufrieden sind Sie mit den staatlichen Liquiditätshilfen?
Die Coronakrise stellt die Wirtschaft unter anderem beim Liquiditätszugang vor große Herausforderungen. Die IHK Berlin möchte daher wissen, wie zufrieden die Berliner Wirtschaft mit den staatlichen Wirtschaftshilfen ist und welche Bedarfe nicht gedeckt sind. Die Beantwortung der Fragen nimmt in etwa 5-7 Minuten in Anspruch. Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Zur Umfrage

Ende Aussetzung Insolvenzantragpflicht für zahlungsunfähige Unternehmen
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt ab 1.Oktober nur noch für überschuldete Unternehmen. Zahlungsunfähige Unternehmen fallen ab Oktober nicht mehr unter die von der Bundesregierung im März beschlossene Ausnahmeregelung. Mehr Infos

Aktuelle Stunde: Eigenkapitalstärkung in Zeiten der Corona-Krise
Haben Sie einen Kredit aufgenommen, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen? Dann geht es Ihnen wie vielen Unternehmen in Berlin. Das Problem dabei: Die zusätzliche Kreditaufnahme verschlechtert automatisch die Eigenkapitalquote. Dadurch verschlechtert sich in der Regel sowohl das Rating als auch die Möglichkeit, zukünftig weitere Finanzierungen zu erhalten. Wie eine mögliche Lösung durch eine Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank Berlin aussehen kann, erläutert der Geschäftsführer Peter Straub am 7. Oktober 2020 von 18:00 – 19:00 Uhr in einer digitalen Informationsveranstaltung. Die Veranstaltung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Zur Anmeldung

Schuldnerberatung und Insolvenzsprechstunde
Unternehmer, die durch die Corona-Pandemie in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, können sich am Donnerstag, 15. Oktober, im Rahmen unserer telefonischen Schuldner – und Insolvenzsprechstunde Expertenrat holen. Es berät Frank Wiedenhaupt, Schuldner- und Insolvenzberater, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und Mitglied im Expertenforum des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch anonym. Zur Anmeldung

Ihre Ansprechpartner
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Vom 02. September 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
die Verstöße gegen die Corona-Regeln in den vergangenen Tagen und Wochen – zuletzt am vergangenen Wochenende – haben Folgen: Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Infektionsschutzverordnung verschärft.

Aktuelles
Strengere Regeln für die Erfassung von Gästedaten in Restaurants und bei Veranstaltungen
In Berliner Restaurants gelten ab Mittwoch, 2. September, an strengere Regeln für die mögliche Verfolgung von Kontakten wegen der Corona-Pandemie. Die Pflicht zur Erfassung von Gästedaten gilt künftig nicht nur für die Innenräume der Gaststätten, sondern auch für Plätze im Außenbereich. Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien. Zudem werden die Regelungen für Gaststätten nun explizit auch auf geschlossene Gesellschaften in Gaststätten und andere für private Feierlichkeiten angemietete Räume ausgeweitet. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personal mit Gästekontakt und für Gäste, sofern sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten. Auch die Gäste werden in der geänderten Corona-Verordnung in den Blick genommen: Sie sind nun verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Andernfalls droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Gastwirte sind angehalten, stärker darauf zu achten, ob sich „Mickey Maus“ oder „Batman“ unter den Gästen befinden.

Bei Demonstrationen mit mehr als 100 Personen gilt ab dem heutigen Dienstag eine Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen unter 100 Personen muss eine Maske auch dann getragen werden, wenn Parolen skandiert werden, so Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci. Für Autokorsos und Fahrraddemos soll es Ausnahmen geben.
Mehr Infos

Wichtig zu wissen
Start Soforthilfe IV 2.0 für Kultur- und Medienbetriebe
Am Montag ist das Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen mit mindestens zwei Beschäftigten gestartet. Bis Freitag, 4. September, 18:00 Uhr, können die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen Zuschüsse von bis zu 25.000 EUR online bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Eine Übersicht zu den Antragsvoraussetzungen, häufig gestellten Fragen sowie die Anträge finden Sie hier.

Blitzumfrage Digitale Verwaltung – Wo ist der Druck am größten?
Wie weit der Weg zur digitalen Verwaltung in Berlin noch ist, hat spätestens der Corona-Lockdown mehr als deutlich gezeigt. Ein Jahr vor den nächsten Abgeordnetenhaus-Wahlen wollen wir von Ihnen wissen: Wo müssen Ihrer Meinung nach die Schwerpunkte der Verwaltungsdigitalisierung im Endspurt der Legislaturperiode liegen. Machen Sie mit!

Vom 18. August 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
ab heute können mittelständische Unternehmen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Anträge auf Zuschüsse für ihre Gewerbemietkosten stellen. Antragsberechtigt für die „Soforthilfe Gewerbemieten“ sind Betriebe mit mindestens zehn und maximal 250 Beschäftigten, die im April und Mai Corona-bedingte Umsatzrückgänge von mindestens 60 Prozent hatten.

Bezuschusst werden 50 Prozent der Grundmiete bzw. Pacht inklusive Nebenkosten, die maximale Zuschusshöhe liegt bei 10.000 Euro. Bei Unternehmen mit mehreren Miet- oder Pachtobjekten können maximal 30.000 Euro erhalten. Insgesamt stellt das Land Berlin 90 Millionen Euro für Zuschüsse für die Gewerbemiete zur Verfügung. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der IBB www.ibb.de/gewerbemieten

Wichtig zu wissen

Ausbildungsprämie beantragen
Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Wichtig: Es gilt das „First come – first serve“ – Prinzip, d.h. wer seinen Antrag zu spät stellt, geht unter Umständen trotz Anspruchsberechtigung leer aus. Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe finden Sie unter www.ihk-berlin.de/ausbildungspraemie

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Sehr geehrte Frau Otto,
die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin die Tagesordnung, auch die des Koalitionsausschusses der Bundesregierung am Dienstagabend. CDU und SPD einigten sich in der gestrigen Sitzung auf eine Reihe von Maßnahmen, um die Folgen der Krise abzufedern. Dazu gehören u.a. die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen und die Verlängerung der staatlichen Überbrückungshilfen für Unternehmen. Die wichtigsten geplanten Beschlüsse für Betriebe haben wir weiter unten für Sie aufgelistet. Bitte beachten Sie: Als nächstes müssen Kabinett und Parlament die Regelungen noch verabschieden, bevor sie rechtswirksam werden.

Aktuelles

Verlängerung Kurzarbeit bis Ende 2021
Die Bezugsdauer für Kurzarbeit wird auf maximal 24 Monate erhöht, längstens allerdings bis zum 31.12.2021. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Gleichzeitig soll das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht werden. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Erstattung Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Nutzen die Betriebe die Kurzarbeit-Phase für die Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter, kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden.

Überbrückungshilfen verlängert
Staatliche Hilfen des Bundes für besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen sollen bis Ende des Jahres – und nicht nur bis Ende August – laufen. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Bislang läuft die Auszahlung der Gelder über die Länder jedoch schleppend, nicht zuletzt wegen des komplexen Antragsverfahrens. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Zuschüsse des Bundes in Anspruch nehmen können: Mit dem Überbrückungshilferechner der IHK Berlin können Sie dies leicht prüfen.

Verlängerung Aussetzung Insolvenzantragspflicht bis Jahresende
Die Lockerungen im Insolvenzrecht sollen bis Jahresende bestehen bleiben. Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bleiben demnach weiterhin ausgesetzt. Ursprünglich war die Aussetzung bis zum 30.9.2020 befristet gewesen.

Mehr freie Tage für Corona-bedingte Pflege und Betreuung
Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage (insgesamt 15 Tage) und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage (insgesamt 20 Tage) gewährt werden. Wer wegen Corona Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen können.

Erleichterte Zugang zur Grundsicherung
Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen weiterhin erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden – bis 31. Dezember 2021.

Wichtig zu wissen

Anträge für Soforthilfe IV 2.0 (Kultur und Medien)
Von Montag, 31. August, 9:00 Uhr, bis Freitag, 4. September, 18:00 Uhr können die Anträge für die erweiterte Soforthilfe IV bei der IBB gestellt werden. Antragsberechtigt sich kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich mit mindestens zwei Vollzeit-Beschäftigten. Sie müssen die Betriebsstätte oder den Unternehmenssitz in Berlin haben und dürfen nicht mehr als 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr verzeichnen. Die Zuschusshöhe orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate. Die Entscheidung über einen Zuschuss erfolgt auf Basis der Relevanz für das Kulturleben in der Stadt und den Medienstandort Berlin. Maßgeblich für die Entscheidung ist zudem eine betriebswirtschaftliche Prüfung.
Mehr Infos

KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen
Als Start-up oder kleines Unternehmen haben Sie in der Corona-Krise Kapitalbedarf? Dann können Sie jetzt eine Beteiligungsfinanzierung zur Unterstützung erhalten, bereitgestellt aus Mitteln des Bundes.
Mehr Infos

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
Bereits im April 2020 hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) einen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, der allgemeine Maßnahmen zum Arbeiten während der Pandemie beschrieb. Gleichzeitig wurde ein Stab eingerichtet, der konkretere Vorgaben für den Arbeitsschutz entwickeln sollte. Diese traten am 20. August mit einer neuen Arbeitsschutzregel in Kraft. Sie ist unter der Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entstanden und soll nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Arbeitgeber schützen. Denn: Bei Einhaltung der Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind.
Zur neuen Arbeitsschutzregel

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

 

Vom 01. August 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
die Ausbildungsprämie kommt. Die Bundesregierung hat pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres das mit insgesamt 500 Mio. € dotierte Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt.

Ab kommenden Montag, 3. August, können von der Corona-Krise besonders betroffene klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) unterschiedliche Fördermaßnahmen beantragen, darunter die sogenannte. „Ausbildungsprämie“. Die Kammern, die ab Montag ausbildenden Betrieben entsprechende Bescheinigungen für die Antragstellung ausstellen, hätten sich zwar ein weniger bürokratisches und dafür digitaleres Verfahren gewünscht, begrüßen aber sehr, dass die Fördermaßnahmen jetzt kommen. Alle Infos finden Sie hier

Wichtig zu wissen

Webinar zur Beantragung von Überbrückungshilfen
Unter welchen Voraussetzungen haben Unternehmen Anrecht auf die Überbrückungshilfen des Bundes, wie läuft das Antragsverfahren ab und welche Fristen müssen Antragsteller beachten? Darum geht es in der „Aktuellen Stunde Überbrückungshilfen“ die die IHK Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten der Steuerberaterkammer Berlin und dem Projektleiter Überbrückungshilfe der IBB am kommenden Montag, 3. August, 15:00 Uhr, anbietet. Mit der Anmeldung können Teilnehmer vorab Fragen stellen, die im Rahmen des Webinars beantwortet werden. Anmeldung hier

Einen ersten Überblick über die komplexen Antragsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe des Bundes bietet auch der neue „Überbrückungshilfe-Rechner“ auf der IHK-Webseite. Mehr Infos

Coronahilfen für Start-ups gestartet
Ab sofort können Start-ups, die zwischen dem 1.1.2013 und dem 11.3.2020 gegründet wurden, über die Website der IBB Beteiligungsgesellschaft Finanzierungsanfragen stellen. Es werden zwischen 200.000 und 800.000 Euro der öffentlichen Mittel in Form von Wagnis- und Nachrangkapital (also keine Zuschüsse!) pro Start-up vergeben. Außerdem wird es für Start-ups in Kürze möglich sein, über akkreditierte, private Risikokapitalgeber diese Coronahilfen in Anspruch zu nehmen. Aktuell läuft die Akkreditierungsphase der Risikokapitalgeber. Mehr Infos

Neues Förderprogramm „Digital jetzt“ vom Bund startet am 7. September
Das neue Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit drei bis 499 Mitarbeitern bei Investitionen in Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden. Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die Digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen. Mehr Infos

Schuldnerberatung und Insolvenzsprechstunde
Unternehmer, die durch die Corona-Pandemie in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, können sich am Donnerstag, 6. August, im Rahmen unserer telefonischen Schuldner – und Insolvenzsprechstunde Expertenrat holen. Es berät Frank Wiedenhaupt, Schuldner- und Insolvenzberater, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und Mitglied im Expertenforum des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch anonym. Zur Anmeldung
Einen Überblick, welche neuen Regelungen der Gesetzgeber im Insolvenzrecht im Zusammenhang mit der Pandemie getroffen hat, finden Sie hier.

Gastro-Webinar über Facebook
Am 7. August veranstaltet Facebook ein Webinar zum Thema „Gastro 2020 – Digitale Wege aus der Krise“ mit der IHK Berlin als Gast. Im Webinar geht es um Tipps, wie Digitalisierungsmaßnahmen, die kurzfristig krisenbedingt eingeführt wurden, auch langfristig als Chance für die Zukunft eingesetzt werden können. Zum Webinar

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.
Bei Fragen zur Ausbildungsprämie des Bundes wenden Sie sich gerne an unsere Bildungshotline unter 030 31510 – 789 (Mo – Do 08:00 – 17:00 Uhr, Fr 08:00 – 16:00 Uhr)

Vom 21.07.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
der Berliner Senat will die derzeit geltenden Abstandsregeln in Gaststätten lockern.
Demnach dürfen künftig z.B. im Außenbereich von Restaurants bis zu sechs Gäste an einem Tisch sitzen, auch wenn 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Dafür soll die Infektionsschutzverordnung entsprechend geändert werden. Im Zuge der Überarbeitung sollen auch einige Hygiene- und Reinigungsregeln überarbeitet werden. An der Maskenpflicht ändert sich jedoch nichts. Die Änderung der Infektionsschutzverordnung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 24. Juli 2020 in Kraft. Mehr Infos

Aktuelles

Trockensaunen dürfen öffnen, Dampfsaunen nicht
Saunen – mit Ausnahme von Trockensaunen – müssen auch weiterhin geschlossen bleiben. Dagegen soll nicht nur im Amateurfußball, sondern auch bei anderen Kontaktsportarten wie Tanzen oder Kampfsport laut Senat der Trainingsbetrieb künftig wieder unter Auflagen möglich sein. Über weitergehende Schritte für die Zulassung von Zuschauern wird noch beraten. Beraten wird ebenso über Perspektiven für die Öffnung von Clubs. Bordelle bleiben weiter geschlossen, Sexarbeit untersagt. Infos hier

Ausweitung Soforthilfe IV für Medien- und Kulturbereich
Das Soforthilfepaket IV wird fortgeführt und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Dabei soll das bestehende Programm um 30 Millionen Euro aufgestockt werden. Das Programm richtet sich nunmehr an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich mit mindestens zwei Mitarbeitenden, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen, sowohl des Bundes als auch des Landes, haben in der Regel nur einen Förderzeitraum bis maximal Ende August 2020. Zudem werden kleine Unternehmen im Medien- und Kulturbereich mit 10 oder weniger Mitarbeitern bisher nicht erreicht. Infos hier

Anträge für Gewerbemieten-Soforthilfe voraussichtlich ab Mitte August möglich
Unternehmen, die im April und Mai keine Soforthilfe in Anspruch nehmen durften, können voraussichtlich ab 17. August bei der IBB Zuschüsse zur Gewerbemiete beantragen. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mehr als 60 Prozent im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten. Details hierzu sowie zu den weiteren Ende Juni beschlossenen konjunktur- und branchenfördernden Maßnahmen wie Kongressfonds, Digitalprämie und Unterstützung für Startups will der Senat in Kürze veröffentlichen. Infos hier

Beratungen zu Sonntagsöffnungen
Noch gibt es keine Senatsentscheidung zum Vorstoß von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, dem Handel Corona-bedingt Sonntagsöffnungen zu ermöglichen. Es werde nun unter Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit geprüft, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine zeitlich befristete Öffnung möglich sein könnte, so Wirtschaftssenatorin Pop heute in einer Pressekonferenz.

Starker Einbruch bei Berliner Industrie im Mai
Die Pandemie hat auch die Berliner Industrie empfindlich getroffen. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg verzeichneten die 339 Berliner Industriebetriebe im Mai 2020 1,8 Milliarden Euro Umsatz, das sind etwa 20 Prozent weniger als im Mai 2019. Einen noch stärkeren Rückgang gab es bei den Auftragseingängen: Hier lag die Zahl der eingegangenen Aufträge um 33 Prozent niedriger als im Mai 2019. Im Inlandsgeschäft wurde dabei ein Minus von 38,9 Prozent und im Auslandsgeschäft von 28,2 Prozent verzeichnet.

Wichtig zu wissen

Mit digitalen Lösungen gegen Corona-Frust
Corona macht vieles kompliziert. Shoppen, Essengehen, Urlaubmachen und einiges mehr leidet unter den krisenbedingten Einschränkungen. Jetzt geht es darum, den Pandemie-Alltag für die Wirtschaft von nebenan einfacher zu machen. Deswegen hat der DIHK in Zusammenarbeit mit den IHKs ein „Instrumentenbaukasten“ für die Implementierung digitaler Anwendungen – insbesondere für Unternehmen aus Handel, Tourismus, Gastronomie und Dienstleistung zur Kundenrückgewinnung entwickelt. Angesprochen sind Unternehmen, die angebotene Lösungen in Anspruch nehmen oder selbst digitale Lösungen anbieten wollen. Mehr Infos

Schuldnerberatung und Insolvenzsprechstunde
Unternehmer, die durch die Corona-Pandemie in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, können sich am Donnerstag, 23.7., im Rahmen unserer telefonischen Schuldner – und Insolvenzsprechstunde Expertenrat holen. Es berät Frank Wiedenhaupt, Schuldner- und Insolvenzberater, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und Mitglied im Expertenforum des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch anonym. Zur Anmeldung
Einen Überblick, welche neuen Regelungen der Gesetzgeber im Insolvenzrecht im Zusammenhang mit der Pandemie getroffen hat, finden Sie hier

Steuerberater für Überbrückungshilfe
Seit letzter Woche sind die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes für Unternehmen über einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer beantragbar. Eine Liste mit Berliner Steuerberatungskanzleien, die Kapazitäten haben, um hilfesuchende Unternehmen bei der Beantragung zu unterstützen, hat jetzt die Steuerberaterkammer Berlin auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Unternehmer helfen Unternehmern

Ausbildungsstellen kostenfrei inserieren
Hotels und gastronomische Betriebe, die auch in Corona-Zeiten ausbilden können und Azubis suchen, können ihre Ausschreibungen für Ausbildungsplätze kostenfrei auf dem internationalen Jobportal für Hotellerie und Gastronomie, Seasonary.com platzieren. Mehr Infos und der Link zur Registrierung finden Sie hier.

Solidarisch durch die Krise: Wenn auch Sie andere Unternehmen mit Ihren Angeboten oder Dienstleistungen unterstützen wollen, dann registrieren Sie sich auf unserer Plattform Unternehmer helfen Unternehmern und veröffentlichen dort Ihr – kostenfreies – Angebot.
Mehr Infos unter www.unternehmer-helfen-unternehmern.berlin.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

 

Vom 10.07.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
Berlin ist seit zwei Wochen in den Sommerferien. Aber wie Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits zu Ostern sagte: Corona kennt keine Ferien.
Der R-Wert ist seit zwei Tagen erneut über der vom Senat gesetzten Grenze von 1,2. Bleibt dies auch morgen so, springt die erste Corona-Ampel auf Rot. Berlin hält daher weiterhin an der Maskenpflicht fest und erweitert stetig das Netz der Teststellen, sodass nach den Kita-Beschäftigten bald auch die Lehrkräfte trotz Symptomfreiheit auf das Virus getestet werden können. Für die Berliner Wirtschaft heißt es an vielen Stellen: hoffen und sich stetig in Erinnerung bringen. Denn die vor fast zwei Wochen angekündigten Unterstützungsmaßnahmen des Senats für KMU lassen noch auf sich warten.

Aktuelles

Neue Antragsplattform für die Überbrückungshilfen des Bundes
Die neue Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist seit heute für die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer freigeschaltet. Diese müssen sich auf dem Portal des BMWi registrieren und erhalten per Post eine PIN, die zur Antragstellung erforderlich ist. Das 2-stufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Ab diesen Freitag, 10. Juli soll dann die Antragstellung möglich sein. Die Beantragung kann nur von einem vom berechtigten Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragssteller/innen daher alsbald möglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind und nach wie vor unter Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. Zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung wird hier die Investitionsbank Berlin (IBB) sein. Förderzeitraum werden die Monate Juni bis August 2020 sein. Für die Steuerberater-/Wirtschaftsprüfersuche können Sie auch gerne folgende Websites nutzen:

Steuerberater-Suchdienst
Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerverbandes e.V. (DStV)

Auch die FAQs zu dem Programm wurden heute veröffentlicht: Mehr Infos

Sprechstunde zur Insolvenzberatung
Zum Thema „Insolvenz & Zahlungsschwierigkeiten“ während der Corona Krise findet in Kooperation mit Herrn Frank Wiedenhaupt am Donnerstag, 9. Juli von 15-18 Uhr eine telefonische Sprechstunde statt. Diese Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym. Anmeldung hier.

Wichtig zu wissen

Neue Landesbürgschaftsregeln
Der Senat hat die nach Struktur und Inhalten neugestalteten Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft beschlossen. Ziel ist es, sich im Vergleich zu den vorherigen Landesbürgschaftsrichtlinien schlanker und serviceorientierter aufzustellen und den Berliner Unternehmen einen besseren Zugang durch vereinfachte Prozesse zu bieten. Mehr Infos

Bundesagentur für Arbeit kann auch digital
Die Übergabe von Kurzarbeitsanzeigen und -Anträgen an die Bundesagentur für Arbeit ist jetzt auch ohne Registrierung online und per App möglich: Über beide Zugangswege besteht die Möglichkeit zum direkten Hochladen aller Dokumente. Weitere Informationen hier.

Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge
Die geänderte Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ wird heute um 15 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro. Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Mehr Infos

Neuer Podcast: „Unternehmenskultur als Chance. Die Corona-Krise im Hotel- und Gaststättengewerbe“
Erfolgreich Ausbilden trotz oder gerade während der Krise. Wie erreichen Unternehmen junge, motivierte Menschen? Wer kommt dabei in Frage? Wie bildet man zeitgemäß aus und wie bindet man Nachwuchskräfte dauerhaft an sein Unternehmen? In der dritten Folge der Podcastreihe „Sei ein Mentor“ nimmt Frank Eilers, Keynote Speaker und Zukunftsphilosoph, die Hörer mit in das Hotel- und Gaststättengewerbe. Mit Marie Koch von Upstalsboom geht er der Frage nach, welche Auswirkungen der Lockdown für Azubis in der mit am härtesten getroffenen Branche, dem Hotel- und Gaststättengewerbe, hatte und wie eine offene Unternehmenskultur und -kommunikation dazu beiträgt, auch während der Krise optimistisch nach vorne blicken zu können.

5-Punkte Maßnahmenpaket zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft
Exporteure und exportfinanzierende Banken sollen an folgenden Punkten vom BMWI unterstützt werden:
Verbesserte Finanzierungsbedingungen für neue Exportgeschäfte (z.B. reduzierte Anzahlungen und verzögerte Rückzahlungen bei bestimmten Geschäften)
Einführung einer Shopping Line-Deckung (vereinfachte Absicherung verschiedener Exportfinanzierungen bei großen ausländischen Bestellern)
Erleichterungen bei den Entgelten für Hermes-Bürgschaften
Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten für exportfinanzierende Banken
Weitere technische Verbesserungen
Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern
Unser erster Helplink des Tages kommt vom Unternehmen „JOWOMO – Deine Plattform für Personalpartnerschaften“. Finde Personal für Dein Unternehmen oder biete Deinen Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, zeitweise in einem anderen Unternehmen auszuhelfen. Auf www.jowomo.de bringen wir Unternehmen für einen temporären Austausch von Personal schnell und einfach zusammen. Wenn Sie aktuell Mitarbeiter im Bereich Reinigung, Service, Küche, Kasse, Rezeption, o. Ä. suchen, kommen Sie gerne direkt auf support@jowomo.de zu. Wir arbeiten aktuell mit einem großen Eventhotel zusammen, das seine Mitarbeiter:innen aktuell nicht voll beschäftigen kann. Die Mitarbeiter sind aber sehr motiviert, ihre Arbeitskraft und Kompetenzen in einem anderen Unternehmen einzubringen. Mehr Infos

Unser zweiter Helplink führt Sie zur Agentur PANORAMA3000.
Die Agentur hat sich dazu entschieden, die zu verfügungsstehenden Ressourcen für einen guten Zweck einzusetzen und möchte ihr nächstes Projekt Pro Bono umsetzen. Alle Organisationen, Vereine, Unternehmen und Selbständige, die sich bei der Umsetzung ihrer Idee Unterstützung wünschen, können sich bis zum 17.07.2020 auf der Aktionswebsite https://p3000.net/probono per Chatbot für die Idee zu bewerben. Mehr Infos

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Weitere Infos – siehe bitte unten …

 

Vom 27. Juni 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
der Berliner Senat will mit 400 Millionen Euro aus Landesmitteln den Berliner Mittelstand unterstützen.
Dabei will sich R2G allerdings auf die Schließung von Förderlücken beim Bundesprogramm konzentrieren. So soll ein Gewerbemietenfonds eingerichtet werden, um Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern mit bis zu 10.000 Euro Mietzuschuss zu unterstützen. Geplant ist außerdem ein Kongressfonds. Dort können Veranstalter von Kongressen oder Fachveranstaltungen Zuschüsse für die Durchführung beantragen, dies ist allerdings an Voraussetzungen gekoppelt: So muss es sich um eine mehrtägige Veranstaltung handeln und es müssen mit der Durchführung regionale Dienstleister beauftragt werden. Der Senat hat außerdem eine Digitalprämie sowie eine Ausweitung der Gründungsförderung beschlossen. Wann und wo Unternehmer Anträge für die jeweiligen Förderinstrumente stellen können, wurde heute nicht bekannt gegeben. Auch einen Starttermin für die Beantragung der Mittel aus dem Bundesprogramm gibt es noch nicht. Laut Wirtschaftssenatorin Pop soll es ab Anfang oder Mitte Juli möglich sein, bei der IBB entsprechende Anträge auf Bundesmittel zu stellen. Finanzsenator Kollatz rechnet damit, dass aus dem 25 Milliarden – schweren Bundespaket etwa 1,2 Milliarden Euro für mittelständische Unternehmen in Berlin zur Verfügung stehen. Mehr Infos

Sobald die Rahmenbedingungen für die Antragstellung feststehen, werden wir Sie natürlich informieren.

Wichtig zu wissen

Infektionsschutzverordnung veröffentlicht
Der Senat hat in dieser Woche im Zuge weiterer Corona-Lockerungen die Infektionsschutzverordnung grundlegend überarbeitet. Die aktuelle Verordnung mit den jetzt geltenden Vorgaben wurde jetzt im Amtsblatt veröffentlicht und ist hier nachzulesen.

Wichtig: Anzeige für Kurzarbeit umwandeln
Für viele Arbeitgeber war es schwierig, im Frühjahr 2020 die Entwicklung der Corona-Krise für den eigenen Betrieb abzuschätzen. Mit Rückkehr in den Normalbetrieb kann es passieren, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes für den Gesamtbetrieb nicht mehr erfüllt sind, obwohl in einzelnen Abteilungen noch Kurzarbeit vorliegt. Durch einen verringerten Anteil der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden kann somit der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für den Gesamtbetrieb wegfallen. Um dem vorzubeugen, können Unternehmen ihre in den Monaten März 2020, April 2020 oder Mai 2020 für den Gesamtbetrieb eingereichte Anzeige einmalig zu einer Anzeige für eine oder mehrere Betriebsabteilungen umwandeln. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin Kurzarbeitergeld für die von Kurzarbeit betroffenen Abteilungen gezahlt werden kann. Dafür können Unternehmen sich schriftlich bis zum 31.07.2020 an die Agentur für Arbeit wenden und erklären, wann der Wechsel vom Gesamtbetrieb auf die jeweiligen Betriebsabteilung(en) erfolgt(e) und wie die genaue Bezeichnung der Abteilung(en) lautet. Mehr Infos

Krisenbetroffene Ausbildungsbetriebe erhalten Bundesprämie
Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte eines Hilfsprogramms für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe verabschiedet. So erhalten Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen oder von Kurzarbeit betroffen sind und ihre Ausbildungsplätze im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern bzw. erhöhen 2.000 bzw. 3.000 Euro pro neugeschlossenem Ausbildungsvertrag. Die Regelung gilt ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie, die Auszahlung erfolgt nach Ende der Probezeit. Wer große Arbeitsausfälle verzeichnet (mind. 50 Prozent), aber Ausbilder und Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringt, erhält 75% der Brutto-Azubivergütung. Die Möglichkeiten der Verbund- und Auftragsausbildung werden erweitert. Nicht zuletzt erhalten auch kleine und mittlere Unternehmen, die Azubis aus Insolvenzbetrieben übernehmen, eine Prämie von 3.000 Euro pro Azubi. Alle weiteren Details zu Förderbedingungen und Förderzeiträumen finden Sie hier.

Neue IHK-Podcast-Folge: Corona und Ausbildung
Nützliche Infos für Ausbilder gibt es jetzt auch zum Nachhören in der neuen Podcast-Reihe „Sei ein Mentor- Der Podcast für Ausbilder“ von der DIHK-Bildungs GmbH. In der aktuellen Folge geht es um die Probleme, die Corona für die Ausbildung mit sich bringt und um mögliche Lösungsansätze im Spannungsfeld zwischen Krisenbewältigung, Ausbildungsauftrag und Fürsorgepflicht. Hören sie doch mal rein!

IHK-Webinar zur Mehrwertsteuersenkung
Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 bzw. fünf Prozent ab 1. Juli bedeutet für die Unternehmen einen erheblichen Zusatzaufwand. Informationen zur neuen Rechtslage, praktische Tipps zur Handhabung sowie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bietet die IHK Berlin im Rahmen eines Webinars am 1. Juli, ab 10:00 Uhr via Webex. Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung

Sprechstunde zum Thema Arbeitsrecht
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin eine kostenlose Orientierungsberatung zu den Grundlagen im Arbeitsrecht an. Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Was ist bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten? Gibt es Corona-bedingte Besonderheiten? Wie führt man Kurzarbeit im Unternehmen ein? Hier können Sie sich für einen halbstündigen individuellen Beratungstermin anmelden.

Sprechstunde der Schuldnerberatung
Zum Thema „Insolvenz & Zahlungsschwierigkeiten“ während der Corona Krise findet in Kooperation mit Schuldner- und Insolvenzberater Frank Wiedenhaupt am Donnerstag, 9. Juli von 15-18 Uhr eine telefonische Sprechstunde statt. Diese Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym. Anmeldung hier

Warnung vor Phishing-Mails
Cyber-Kriminalität ist eines der großen Themen unserer Zeit und macht auch vor der IHK Berlin nicht halt. Wir betreiben einen großen Aufwand, um unsere Portale und IT-Systeme vor Angriffen zu schützen – und das auch mit Erfolg: in den letzteren Jahren haben wir keinen relevanten Sicherheitsvorfall zu verzeichnen. Kaum verhinderbar sind aber Spam-Mails, die vermeintlich im Namen der IHK Berlin verschickt werden. In den letzten Tagen sind in Einzelfällen Aufforderungen zur Registrierung am IHK Portal als SPAM in unseren Namen versendet worden. Anzeige können wir hier nur gegen unbekannt stellen. Bitte berücksichtigen Sie folgende allgemeine Hinweise, die hier im Speziellen gelten. Die IHK Berlin verschickt unaufgefordert oder vorherige Kommunikation keine Portal-Registrierungsmails. Die IHK Berlin verschickt auch keine Registrierungsmail, bei denen Portal-Link und Verifizierungs-Code in ein und derselben Mail stehen. In Zweifelsfällen prüfen Sie den tatsächlichen Absender, die Signatur und die in der Mail enthaltende Links auf IHK Berlin-Bezug und wenden Sie sich an den vermeintlichen Absender der Mail in der IHK Berlin.

„Erlebe Deine Stadt Sommerspezial“
Die internationalen und nationalen Touristen lassen in Berlin weiter auf sich warten. Berlins Tourismusagentur visitBerlin wirbt jetzt mit dem „Erlebe Deine Stadt Sommerspezial“ bei Berlinern und Brandenburgern für den Kurzurlaub in der Hauptstadt. Sie können wahlweise vom 11. bis 12. Juli oder vom 18. bis 19. Juli 2020 ein Ferienwochenende zu vergünstigten Preisen in einer Reihe von 3-5 Sterne-Hotels verbringen. Außerdem gibt es die Berlin WelcomeBackCard mit bis zu 50% Rabatt bei über 70 teilnehmenden Attraktionen. Buchungsstart ist am 2. Juli 2020 um 9 Uhr. Das „Erlebe Deine Stadt Sommerspezial“-Wochenende ist online auf visitBerlin.de oder telefonisch unter 030 25002374 zu buchen. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern

Mit UnserViertel.online schnell und unkompliziert im Internet erreichbar sein
Die Corona Krise hat gezeigt, dass eine Webpräsenz ein wertvoller Kommunikations- und Verkaufskanal für Händler, Gastronom und Dienstleister ist. Doch viele von ihnen besitzen noch keine Heimat im Internet. Mit UnserViertel.online bieten LinkedIn und GoDaddy nun kostenlos und in wenigen Klicks ohne Aufwand eine eigene Präsenz im Netz. Die Webseite erstellt automatisch ein Profil des Händlers, einschließlich Grafiken, einem Lageplan, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten und Links zu sozialen Netzwerken. Zur Plattform
Mehr Informationen und Angebote von Unternehmern für Unternehmer finden Sie auf unserer Webseite Unternehmer helfen Unternehmern.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

 

Vom 24. Juni 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
in Gütersloh ist passiert, was wir alle fürchten: Ein zweiter Lockdown. Wegen der mehr als 1.500 Corona-infizierten Mitarbeiter im Fleischverarbeitungsbetrieb Tönnies wurden jetzt Bars, Kinos und Fitnessstudios wieder geschlossen, in Restaurants dürfen nur zwei Personen oder eine Familie zusammen sitzen.

Für die Menschen – und natürlich die Wirtschaft – eine dramatische Situation. Es zeigt, wie fragil die aktuelle Lage ist. Und auch, wenn der Berliner Senat heute weitere Lockerungen beschlossen hat, sind wir alle aufgerufen, verantwortungsvoll mit diesen wiedergewonnen Freiheiten umzugehen und die Hygieneschutzregeln einzuhalten. Einen zweiten Lockdown kann niemand wollen!

Aktuelles
Der Berliner Senat hat heute weitere Corona-Lockerungen beschlossen. So fallen die Kontaktbeschränkungen weg. Die Regelung, nach denen sich nur maximal fünf Personen oder Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen, wird aufgehoben. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin. Außerdem dürfen Einzelhändler wieder mehr Kunden gleichzeitig in die Geschäfte lassen. Der bisher gültige Richtwert wird von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche auf eine Person pro zehn Quadratmeter gesenkt. Außerdem beschloss der Senat nun doch die Einführung eines Bußgelds für Fahrgäste, die in Bus und Bahn gegen die Maskenpflicht verstoßen. Wer im ÖPNV Mund und Nase nicht bedeckt, muss nun mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro rechnen. Gleichzeitig wurde die Systematik der Verordnung umgestellt: Für eine bessere Übersichtlichkeit wird in der Verordnung aufgeführt, was nicht erlaubt ist statt. Bisher wurde aufgelistet, was unter welchen Bedingungen erlaubt ist.
Mehr Infos

Weitere Eckpunkte der Verordnung:

Schutz- und Hygienekonzept sowie Anwesenheitsdokumentation vorgeschrieben.
Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, für Betriebe oder andere Einrichtungen (z.B. Gaststätten, Hotels, Verkaufsstellen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vergnügungsstätten, Stiftungen, Informations- und Beratungsstellen, Bildungsangebote, Vereine, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen) müssen ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen. Dazu gehört auch eine Anwesenheitsdokumentation, damit das Gesundheitsamt im Falle einer Infizierung mögliche Kontaktpersonen schnell ansprechen kann. Dies gilt unter anderem für Veranstaltungen, Gaststätten, Hotels, Spielhallen und ähnliches, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, für den Sportbetrieb und für Hochschulen im Präsenzbetrieb sowie für private oder familiäre Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen.

Regelungen zu Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Personen sind weiterhin bis einschließlich 31. August verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen im Freien weiterhin mit mehr als 5.000 Personen verboten. In geschlossenen Räumen gilt folgendes Stufenmodell: bis einschließlich 31. Juli sind Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen verboten. Vom 1. August bis 31. August sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen verboten. Vom 1. September bis Ablauf des 30. September sind Veranstaltungen mit mehr als 750 Personen verboten. Vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen verboten. Private und familiäre Veranstaltungen dürfen künftig mit denselben Personenobergrenzen stattfinden, also z.B. bis Ende Juli mit bis zu 300 Personen.

Kampagne #ZukunftAusbildung
Die IHK Berlin und die Handwerkskammer Berlin haben die Kampagne #ZukunftAusbildung gestartet, um kleine und mittelständische Unternehmen bei der Suche nach Azubis zu unterstützen. Neben einem Brief der Kammerpräsidentinnen an die Eltern aller Schulabgänger hat die IHK Berlin eine Berufsorientierungshotline für Jugendliche eingerichtet, die Handwerkskammer macht mit dem „Karriere-Mobil“ in die Berliner Bezirke, um vor Ort für die duale Ausbildung zu werben. Neben Webinaren für Eltern und Unternehmern wird am 6. August auch die erste digitale Ausbildungsmesse stattfinden. Weitere Infos zur Kampagne #ZukunftAusbildung finden Sie hier.

Wichtig zu wissen

Machen Sie mit! Vierte Corona-Umfrage der IHK gestartet
Die Wirtschaft ist auf dem Weg von der akuten Krise zur Post-Corona-Zeit ein Stück weit vorangekommen. Seit einiger Zeit gelten Lockerungen im persönlichen Verkehr, vorsichtige Versuche, die internationale Mobilität wiederherzustellen, werden gestartet. Dennoch sind wir weit von der Offenheit der Vor-Corona-Zeit entfernt. Die Industrie- und Handelskammern haben in dieser Phase des Übergangs beschlossen, eine weitere bundesweite Befragung durchzuführen. Die Befragung schließt am Freitag, die Beantwortung dauert nicht länger als 5 Minuten. Zur Umfrage

Corona-Krise stellt Startups vor große Herausforderungen
Der Bundesverband Deutsche Startups und Berlin Partner haben den Berlin Startup Monitor 2020 veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass die Corona-Krise die Berliner Startup-Landschaft vor enorme Herausforderungen stellt. Berliner Startups erhalten wesentlich häufiger Wachstumskapital von Business Angels und Venture-Capital-Gebern als Unternehmen im Rest Deutschlands und zeichnen sich durch ihre hohe Internationalisierung aus. Mit im Schnitt 32,7 Beschäftigten – knapp 20 mehr als im Bundesdurchschnitt – sind die Startups der Hauptstadt auch ein wichtiger Arbeitgeber. Doch die Corona-Krise gefährdet diese Erfolge: Insbesondere das mögliche Ausbleiben von Finanzierungen führt zu Unsicherheiten und 78 Prozent der Berliner Startups sehen sich durch die Krise gefährdet. Mehr Infos

Förderprogramm zur Nachwuchssicherung „Passgenaue Besetzung“ wird verlängert
Die Bundesregierung hat das ESF-kofinanzierte Förderprogramm um weitere drei Jahre verlängert. Seit 2007 unterstützen die Berater*innen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Besetzung ihrer offenen Ausbildungsplätze. Seit Beginn konnten insgesamt rund 100.000 Ausbildungsplätze und Stellen für die Einstiegsqualifizierung besetzt werden. Auch die IHK Berlin bietet diesen Beratungsservice an, weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Unsere Hotline ist montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf
www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.

Weiter wichtige Ansprechpartner siehe bitte weiter unten!

Vom 19. Juni 2020


Sehr geehrte Frau Otto,
es war ein Montag der Lockerungen: In Brandenburg gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin ebenso die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr.

Öffentliche und private Veranstaltungen können wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden. Von ähnlichen Plänen für Berlin ist derzeit nichts bekannt, dabei hatten doch beide Länder in den vergangenen Woche mehrfach betont, wie wichtig ein einheitliches Vorgehen beider Länder sei.

Aktuelles

Anträge auf Überbrückungshilfe
des Bundes voraussichtlich ab Juli möglich.
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Freitag die im Konjunkturpaket unter Nr. 13 angekündigten Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Das in den beigefügten Eckpunkten beschriebene neue Programm ist eine Weiterentwicklung der Soforthilfen des Bundes und der Länder für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen. Eine wichtige Änderung gelang auf Anregung des DIHK noch in Weiterentwicklung der Vereinbarung des Koalitionsausschusses in der letzten Woche: Förderfähig sind nun nicht nur Unternehmen bis zu Umsatzrückgang von 50 Prozent in den kommenden Monaten, sondern auch noch bei Umsatzrückgängen von bis zu 40 Prozent. Zudem wird ein klarer Katalog der förderfähigen Fixkosten vorgelegt. Die Vorschläge müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die Antragstellung soll ab Anfang Juli möglich sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bund plant Prämie für Ausbildungsbetriebe
Das Bundeskabinett will Medienberichten zufolge am Mittwoch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschließen. Kernstück ist eine Ausbildungsprämie von 2000 bis 3000 Euro pro Azubi für kleine und mittelständische Unternehmen. Das Geld soll an Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten ausgezahlt werden, die „in erheblichem Umfang“ von der Krise betroffen sind und dennoch ihre Lehrstellenzahl halten oder sogar erhöhen. Allein dafür werden in den Eckpunkten bis zu 280 Millionen Euro veranschlagt. Zudem soll es Hilfen geben, wenn Kurzarbeit für Lehrlinge vermieden wird oder wenn Auszubildende aus insolventen Betrieben übernommen werden. Mehr Infos

IHK-Ausbildungsumfrage 2020- Ihre Meinung ist gefragt!
Noch bis Freitag, den 19. Juni läuft die jährliche bundesweite IHK-Ausbildungsumfrage. Mithilfe der letzten Corona-Ausbildungsumfrage konnten bereits erste wichtige Signale an die Politik gesendet werden. Um die volatile Situation auf dem Ausbildungsmarkt konkret abbilden zu können, ist es dringend erforderlich, mögliche Veränderung genau im Blick zu behalten. Deswegen laden wir Sie herzlich dazu ein, sich an der Blitzumfrage zu beteiligen. Nur so können wir rechtzeitig weitere Unterstützungsbedarfe identifizieren. Die Kennung lautet 107B. Zur Umfrage

Grenzen in Europa wieder offen
Am Morgen flogen erstmals wieder Touristen nach Mallorca. Allerdings dürfen zunächst nur 6.000 Urlauber gleichzeitig auf die Insel, die Mallorquiner wollen erst einmal testen, wie Corona-konformer Urlaub gehen könnte. Ab heute ist auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien ab dem 15. Juni aufgehoben, rät aber weiter grundsätzlich von nicht notwendigen Reisen ab. Bereits am Wochenende wurden die Grenzen zwischen Polen und Deutschland wieder geöffnet. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Mehrwertsteuersenkung kann als Rabatt an der Kasse gewährt werden.
Damit Händler und Dienstleister die geplante Mehrwertsteuersenkung unbürokratisch und möglichst kostengünstig an die Kunden weiter geben können, dürfen die Anbieter auch pauschale Rabatte an der Kasse gewähren. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mit. Möglich macht das eine Ausnahmevorschrift. Wichtig: Händler und Dienstleister müssen jetzt zwar nicht mehr alle Produkte einzeln neu auszeichnen, das ändert aber nichts daran, dass die Kassenbons trotzdem die reduzierten Mehrwertsteuersätze ausweisen müssen. Die Kassen müssen also trotzdem umgestellt werden. Weitere Infos hier

Bußgeldkatalog angepasst
Mit den Lockerungen der vergangenen Wochen wurde auch eine Anpassung des in Berlin geltenden Bußgeldkatalogs bei Verstößen gegen die Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen notwendig. Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Unternehmer helfen Unternehmern
Der Re-Start nach dem Lockdown ist für viele Unternehmer eine große Herausforderung. Die wirtschaftliche Lage bleibt schwierig, umso wichtiger ist die Solidarität weiter wichtig! Viele Unternehmen wollen helfen, sei es mit Logistik, IT- oder sonstigen Dienstleistungen. Auf unserer Plattform Unternehmer helfen Unternehmern bündeln wir diese kostenlosen Angebote.

Wenn auch Sie helfen wollen, hier können Sie Ihr Angebot einstellen oder gezielt nach Unterstützung suchen: unternehmer-helfen-unternehmern.berlin/

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.
Weitere Ansprechpartner sieh unten …

Vom 13.06.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
auf diese Nachricht haben viele Berliner gewartet: Der Regelbetrieb für Kitas und Schulen wird wieder aufgenommen. Ab dem 22. Juni sollen wieder alle Kitakinder zu den gewohnten Betreuungszeiten in die Kita gehen können.

Einrichtungen, die personell wie organisatorisch darauf eingestellt sind, dürfen bereits ab kommenden Montag, 15. Juni, ihre Einrichtung für alle öffnen. Das teilte Bildungssenatorin Sandra Scheeres am Dienstag nach der Senatssitzung mit. Allerdings soll die Betreuung in festen Gruppen erfolgen. Nach dem Ende der Sommerferien startet dann der Regelbetrieb für alle Schulen und Schultypen sowie die Ganztagsbetreuung an Schulen. Die Abstandsregel von anderthalb Metern wird für den Schulbetrieb ausgesetzt. Mehr Infos

Aktuelles

Sperrstunde aufgehoben
Die Corona-Sperrstunde wird aufgehoben. Bars, Restaurants und Spielhallen dürfen wieder wie zu Vor-Coronazeiten öffnen. Das hat der Senat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sperrstunde geäußert. Ein Gastwirt hatte gegen die Regelung geklagt. Die übrigen Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin. Mehr Infos

Home-Schooling: Familien und Betriebe am Limit
Die Rückkehr zum Regelbetrieb bei Schulen und Kitas ist auch für die Berliner Wirtschaft eine gute Nachricht: Viele unserer Newsletter-Leser haben sich an der Umfrage zu den Auswirkungen der Schul- und Kitaschließungen auf den betrieblichen Alltag beteiligt. Demnach sind 90 Prozent der Betriebe, die teilgenommen haben, stark oder sehr stark betroffen. Die größten Herausforderungen sind die geringere Arbeitsleistung, die fehlende Planbarkeit von Arbeitszeiten und die Sorge, dass die betroffenen Mitarbeiter aufgrund der Mehrbelastung gesundheitlich an ihre Grenzen stoßen. Hilfreiche Maßnahmen zur Entlastung wären laut Umfrageergebnis verlässliche Betreuungszeiten, eine berlinweit einheitliche Umsetzung behördlicher Vorgaben und die Einführung von Corona-bedingter Elternzeit und Elterngeld. Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die sich an der Umfrage beteiligt haben!

Draußen spielt die Musik
Öffentliche Kulturveranstaltungen sind derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. Um Berlins Kultur wieder sichtbar zu machen, haben die Bezirksbürgermeister von Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Lichtenberg gemeinsam mit Kultursenator Klaus Lederer ein Konzept entwickelt, um Kultur im Freien zu ermöglichen. Sie wollen bezirkliche Frei- und Grünflächen, Straßen und Plätze und u.U. auch Sportaußenanlagen für Open-Air-Kultur öffnen. Um die Anträge der Veranstalter zu prüfen, soll in den teilnehmenden Bezirken befristet bis zum 30.9. eine „Anlaufstelle zur Rettung der Kunst“ eingerichtet werden, die schnell und unbürokratisch über die Anträge entscheidet. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Neues Tool: Corona-Kreditguide
Sie sind als Unternehmen oder Selbstständiger durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Dann können Sie mithilfe unseres Tools durch wenige Klicks herausfinden, welcher KfW-Kredit der richtige für Sie oder Ihr Unternehmen ist.

Kurzarbeitergeld richtig abrechnen
Damit eine Erstattung des Kurzarbeitergeldes (Kug) durch die Bundesagentur für Arbeit zeitnah erfolgen kann, ist eine korrekte Abrechnung durch den Arbeitgeber essentiell. Folgende Beschäftigte sind nicht berechtigt, Kug zu beziehen: (Solo-)Selbständige, geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber, 450€-Kräfte), Werkstudenten und bereits gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein Krankheitsfall schließt den Bezug von Kug zwar nicht aus, allerdings besteht kein Anspruch, wenn der Mitarbeitende bereits Krankengeld bezieht. Befristete Beschäftigte haben ein Anrecht auf Kug, sofern diese sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, gleiches gilt für Teilzeitkräfte. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Kug. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Abrechnung haben wir hierfür Sie zusammengestellt.

KfW-Corona-Hilfe:
Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen
Die KfW unterstützt jetzt auch Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture Capital-Fonds beteiligt ist. Gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel). Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern
Einsatz digitaler Tools im Ausbildungsalltag – kostenfreie Webinare
Das von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geförderte Projekt „Berliner AusbildungsQualität“ berät und qualifiziert Unternehmen darin, ihre Ausbildung auf einen guten Stand zu bringen, um so den eigenen Fachkräftebedarf bestmöglich zu sichern. Ausbildungsunternehmen erhalten Unterstützung z.B. beim digitalen Recruiting oder beim Einsatz digitaler Tools im Ausbildungsalltag. Weitere Infos und die Termine für die nächsten Webinare finden Sie hier.
Wenn auch Sie Unternehmern durch die Krise helfen wollen oder Unterstützung suchen, dann schauen Sie doch mal auf unserer Plattform Unternehmer helfen Unternehmern vorbei! https://unternehmer-helfen-unternehmern.berlin

Ihre Ansprechpartner siehe bitte weiter unten!

Vom 05. 06. 2020

Sehr geehrte Frau Otto,
130 Milliarden schwer ist das Konjunkturpaket, auf das sich am Mittwochabend der Koalitionsausschuss der Bundesregierung nach zweitätiger Beratung geeinigt hat. Zu den insgesamt 56 verabredeten Maßnahmen gehören u.a. die befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 bzw. 5 Prozent, eine einmalige Prämie von 300 Euro pro Kind für Familien sowie der Verzicht auf eine Erhöhung der EEG-Umlage. Für mittelständische Betriebe aus Branchen, die besonders vom Lockdown betroffen sind, wird es Überbrückungshilfen geben. Hierfür sind insgesamt 25 Milliarden Euro vorgesehen. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 merklich erweitert. Dieser Rücktrag wird bereits in der Steuererklärung 2019 nutzbar sein. Das Konjunkturpaket muss nun noch von Kabinett, Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Abschlusserklärung mit sämtlichen Maßnahmen finden Sie hier

Wichtig zu wissen

Infos zur Dokumentationspflicht in Gastronomie und Hotellerie
Nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung müssen viele Betriebe eine Anwesenheitsdokumentation führen. Betroffen sind unter anderem Gastwirte, Spielhallen und Beherbergungsbetriebe. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung.

Änderungen des Arbeitszeitgesetzes im Rahmen des Erlasses einer COVID-19
Das Bundesarbeitsministerium hat auf seiner Internetseite Informationen zu den Änderungen des Arbeitszeitgesetzes zusammen gefasst. So kann beispielsweise der Jahresurlaubsanspruch bei 100-prozentiger Kurzarbeit anteilig gekürzt werden, für systemrelevante Tätigkeitsbereiche gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.
Alle Informationen dazu finden Sie hier

Mitmachen: Umfrage zu fehlender Kinderbetreuung – Betriebe am Limit?!
Homeschooling und Berufstätigkeit sind nur schwer zu vereinbaren. Das belastet natürlich vor allem die Eltern, aber auch Betriebe. Mit Ihrer Unterstützung – ca. 3 Minuten – wollen wir das Ausmaß der Betroffenheit aus Unternehmenssicht, aber auch etwaige Maßnahmen zu ihrer Entlastung genauer erfassen, um Ihre Bedürfnisse und Probleme bei Politik und Verwaltung zu adressieren. Machen Sie mit!
Hier gehts zur Umfrage

Beantragung Tilgungszuschüsse
Unternehmen, die Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 beantragt haben, können sich nun bei der IBB registrieren, um spätere Tilgungszuschüsse beantragen. Die Tilgungszuschüsse können bis zu 20 Prozent des aufgenommen Kredits betragen und werden bei Bewilligung 15 Monate nach Kreditaufnahme ausgezahlt. Sie sind Teil der vom Senat verabschiedeten „Soforthilfe V“. Antragsvoraussetzungen und weitere Informationen gibt es hier

Beratung zu Insolvenz und Zahlungsschwierigkeiten
Zum Thema „Insolvenz & Zahlungsschwierigkeiten“ während der Corona Krise findet in Kooperation mit Frank Wiedenhaupt (Dipl. Kfm., Schuldner- und Insolvenzberater, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., Mitglied im Expertenforum des BMWi) am Donnerstag, 11. Juni von 15-18 Uhr eine telefonische Sprechstunde statt. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym.
Mehr Infos

Sicher digitalisiert: IT-Sicherheitssprechstunde der IHK
Die Corona-Krise hat in vielen Unternehmen für einen Digitalisierungsschub gesorgt. Wichtig ist, dass auch die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens mithält. Schon vor Corona haben Ermittler einen sprunghaften Anstieg im Bereich Cybercrime festgestellt. Für Unternehmer, die Fragen zur IT-Sicherheit in ihrem Unternehmen haben oder Expertenrat einholen wollen, bietet die IHK Berlin gemeinsam mit dem Landeskriminalamt IT-Sicherheitssprechstunden an. Die nächste Sprechstunde findet am kommenden Dienstag, 9. Juni, ab 10:00 Uhr statt. Zur Anmeldung geht es hier

Unternehmer helfen Unternehmern

Kurzarbeit einfach und schnell erfassen
Die Upstream – Agil GmbH bietet für kleine Unternehmen ein neues Unterstützungstool zur Erfassung von Kurzarbeit an. Das Tool heißt „Kug-Erfassung“ und fragt die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter in Kurzarbeit ab und bereitet sie für die Agentur für Arbeit auf, sicher und datenschutzkonform.
Mail Kontakt: kontakt@kugerfassung.de, Ansprechpartner Alexander Lang, Kristina Schneider, Thilo Utke

Wenn auch Sie – kostenlose – Angebote haben, mit denen Sie Unternehmern in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten helfen wollen – oder wenn Sie Hilfe suchen: Auf unserer Plattform unternehmer-helfen-unternehmern.berlin finden alle Informationen und Angebote. Schauen Sie doch mal rein!

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Unsere Hotline ist montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.

Weitere Ansprechpartner siehe weiter unten.

Vom 31.05.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
Gute Nachrichten für den Berliner Mittelstand: Der Senat will die Förder- und Gerechtigkeitslücke bei den direkten Zuschüssen für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern schließen.

In den vergangenen Wochen hatten IHK Berlin und die betroffenen Betriebe immer wieder kritisiert, dass das Land für das Rückgrat der Berliner Wirtschaft im Wesentlichen Kredite aber keine direkte Unterstützung bereithält. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird sich das nun ändern: Im zweiten Nachtragshaushalt, den der Senat in dieser Woche beschlossen hat, ist auch ein dreistelliger Millionenbetrag für die Unterstützung mittelständischer Betriebe vorgesehen. Die Rahmenbedingungen werden derzeit von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erarbeitet. Gute Nachrichten auch für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen: Für sie soll es ebenfalls ein Zuschussprogramm geben, so Sawsan Chebli, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement.

Aktuelles
Senat beschließt Lockerungen für Kneipen, Kinos und Fitnessstudios
Kneipen und Bars in Berlin können ab dem 2. Juni mit Einschränkungen wieder öffnen. So ist das Trinken an der Bar tabu, Getränke gibt es nur am Tisch. Geöffnet werden darf von 6 bis 23 Uhr. Die Lockerungen gelten ebenfalls für Rauchergaststätten und Shisha-Bars. Mehr Infos
Fitnessstudios und Sporthallen dürfen ebenfalls ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch hier gelten eine Reihe von Einschränkungen. So müssen Besucher u.a. einen Mindestabstand von drei Metern einhalten. Auch für eine ausreichende Belüftung muss gesorgt werden. Mehr Infos
Kinos dürfen ab dem 30. Juni wieder öffnen. Freiluftkinos können bereits am 2. Juni wieder Filme zeigen. Mehr Infos

Kontaktbeschränkungen werden verlängert
Der Berliner Senat hat die Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 4. Juli verlängert. Allerdings dürfen sich demnächst neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen etwa zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht. Wie bisher gilt 1,5 Meter Mindestabstand. Mehr Infos

Ein Jahr lang Corona-Tests an 24 Berliner Schulen geplant
In 24 Berliner Schulen sollen zwölf Monate lang Corona-Tests durchgeführt werden. Geplant sei, Schüler aus 48 Klassen zu untersuchen, sagte Bildungsstaatssekretärin Beate Stoffers am 28. Mai 2020 im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses. Details der mit der Charité geplanten Langzeitstudie müssten aber noch geklärt werden, sagte ein Pressesprecher der Senatsverwaltung. Es gebe zudem Überlegungen, alle Lehrer an 24 Schulen vor und nach den Sommerferien zu testen. Mehr Infos

Wichtig zu wissen
IHK – Webinar zur „Liquiditätsplanung und Finanzierung“ in Kooperation mit Berliner Volksbank
Unter dem Titel „KfW und Fördermittel – ein Werkstattblick. Planen Sie Ihre Liquidität sinnvoll und finden Sie die geeignete Finanzierung“ bietet die IHK Berlin in Kooperation mit der Berliner Volksbank eG am 04. Juni 2020 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr ein kostenfreies einstündiges Webinar rund um das Thema Liquidität und Finanzierung an. Experten beantworten Ihre Fragen und geben Tipps für das richtige Vorgehen bei der Liquiditätsplanung sowie zu Zuschuss- und Fördermöglichkeiten. Hier können Sie sich anmelden.

CORONA-WEBINAR ÖSTERREICH von IHK und DIHK
Auch wenn Österreich den Geschäftsbetrieb sukzessive wieder aufgenommen hat, müssen sich Unternehmen mit Handelsbeziehungen nach Österreich weiterhin mit einer Reihe von Einschränkungen und neuen Vorschriften auseinandersetzen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die IHK Berlin bieten deshalb für betroffene Unternehmen am 8. Juni von 10:00 – 11:00 Uhr das kostenfreie Webinar „Aktuelle Maßnahmen zum Thema Corona in Österreich“ an. Anmeldung bis zum 4. Juni 2020 bitte per Mail an valentina.knezevic@berlin.ihk.de.

Digitale Exportberatung Schweiz
Die Handelskammer Deutschland-Schweiz bietet ab Juni an jedem ersten Mittwoch im Monat eine Online-Sprechstunde an und hiermit die Möglichkeit, sich kostenfrei über die Markt- und Absatzchancen Ihrer Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz und in Deutschland zu informieren. Die erste Online-Sprechstunde findet am Mittwoch, 3. Juni statt. Anmeldung hier.

Erleichterungen für Unternehmen wegen Corona-Krise – Aktualisierung vom 18. Mai 2020
Das Bundesamt für Justiz passt die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Erleichterungen für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nicht fristgerecht veröffentlicht haben, teilweise an die veränderten Umstände an. Infos hier.

Start Säule 1 der Hilfen des Bundes für Start-ups und junge Wachstumsunternehmen
Die Finanzierungshilfen unterstützen VC-fondsfinanzierte Start-ups und junge Wachstumsunternehmen, die während der Corona-Krise Finanzierungsbedarf und einen starken Deutschlandbezug haben.Voraussetzung ist zudem, dass die Start-ups und jungen Wachstumsunternehmen zum 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren (gemäß EU-Definition). Insgesamt stehen für die Start-ups-Hilfen der Bundesregierung laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Neben der Säule 1, der Corona Matching Fazilität, umfasst Säule 2 der Bundesregierung Hilfe für Start-ups und kleine Mittelständler, die nicht VC-fondsfinanziert sind. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern
Mehr als 200 Unternehmer haben mittlerweile ihre Unterstützungsangebote für Unternehmen auf unserer Plattform Unternehmer helfen Unternehmern eingestellt. Ein großes Dankeschön für Ihre Solidarität in dieser schwierigen Zeit! Wenn auch Sie Betriebe mit Ihrer Unterstützung – wie logistische Hilfe, Beratung oder eine digitale Dienstleistung – in der Krise helfen wollen: Hier können Sie Ihr Angebot registrieren.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de
Siehe bitte auch weiter untern.

Vom 21.05.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
Berliner Gastronomen sollen ihre Gäste in der Corona-Pandemie verstärkt auch auf Gehwegen, Parkplätzen oder Straßen bewirten können. Entsprechende Sondernutzungsgebühren werden bis zum Ende des Jahres aufgehoben, das hat der Senat beschlossen. Gastronomen dürfen allerdings nicht einfach Tische und Stühle vor den Betrieben aufstellen sondern benötigen dafür eine Genehmigung. Diese muss beim jeweiligen Bezirksamt beantragt werden. Aktuelles

Quarantäne für Einreisende aus EU aufgehoben
Menschen aus zahlreichen europäischen Staaten müssen bei der Einreise nach Berlin nicht mehr für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Das beschloss der Senat am 19. Mai 2020 und setzte damit wie andere Länder eine Empfehlung des Bundes um. Nach Angaben von Innensenator Andreas Geisel (SPD) gilt die neue Regelung für Reisende aus allen EU-Ländern sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien. Mehr Infos

Gericht bestätigt Hotelverbot für Touristen bis 24. Mai
Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Senat bei der Öffnung von Hotels für den touristischen Betrieb ab dem 25. Mai den Rücken gestärkt. Die Richter lehnten den Eilantrag eines Hotelbetreibers ab, der schon vor diesem Datum wieder vollständig öffnen wollte. «Berliner Hotels bleiben grundsätzlich bis zum 24. Mai 2020 für Touristen geschlossen», teile das Gericht am Dienstag mit. Erst am Tag danach, dem 25. Mai, dürfen die Herbergen demnach wieder vollständig aufmachen. Mehr Infos

Fernsehturm öffnet am Freitag wieder
Der Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz öffnet nach knapp zweimonatiger Corona-Zwangspause am 22. Mai 2020 wieder. Damit sich keine Schlangen bilden, müssen Besucher vorab online Tickets reservieren, dabei werden Zeiten vergeben. Mehr Infos

Freiluftkinos und Fitnessstudios: Geisel stellt Lockerungen in Aussicht
Berlins Innensenator Andreas Geisel hat weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie in Aussicht gestellt. Als Beispiele nannte er am Dienstag (19. Mai 2020) die Versammlungsfreiheit, Gottesdienste sowie die Öffnung von Freiluftkinos oder Fitnessstudios. Hier seien bis Ende Mai oder Anfang Juni Änderungen angepeilt. Der Senat wolle bei seiner nächsten Sitzung am 26. Mai einen Fahrplan erarbeiten und diesen dann voraussichtlich bei einer Sondersitzung am 28. Mai beschließen. Ziel sei, die Lockerungen danach zügig umzusetzen. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Beteiligung am European Social Innovation and Impact Fonds durch die Investitionsbank Berlin
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, die Beauftragung der Investitionsbank Berlin (IBB) beschlossen, eine Beteiligung am „European Social Innovation and Impact Fonds“ (ESIIF) einzugehen. Das Volumen beträgt bis zu 1 Mio. €. Gefördert werden sollen frühphasige Sozialunternehmen (gem. EU-Definition) mit Sitz in Deutschland, Österreich oder sonstigen Staaten der Europäischen Union (mind. 50 Prozent in Deutschland). Der Berlin-Bezug ist vor allem durch das Fondsmanagement gegeben, das in Berlin angesiedelt ist. Es wird ferner erwartet, dass Berliner Firmen im Portfolio vertreten sein werden, da der hiesige Social-Entrepreneur-Sektor vergleichsweise weit entwickelt ist. Mehr Infos

Überarbeitete Orientierungshilfe für Gewerbe
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat eine aktualisierte Orientierungshilfe für Gewerbe mit Hinweisen zu Hygieneschutz – und Öffnungsregeln veröffentlicht. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern
FluxFM bietet kostenfreie Radiowerbung für kleine Betriebe innerhalb Berlins
Kleine Betriebe sind derzeit besonders schwer betroffen. FluxFM unterstützt diese mit kostenloser Radiowerbung über das „FluxFM Megafon“. Frei nach dem Motto „Spread the Message – not the Virus!” haben kleine Betriebe jetzt bei FluxFM die Chance, ihre Werbebotschaft zu übermitteln. Über die sendereigene App FluxMusic (kostenfrei für iOS und Android) können die Betriebe per Sprachnachricht ihre Werbung senden. Diese wird dann in den regulären Werbeblocks – von 5-10 Uhr bei Superfrüh und von 14-18 Uhr bei der Morningshow am Nachmittag ausgestrahlt. Alle Infos gibt´s hier

Möchten auch Sie anderen Unternehmern helfen oder suchen Sie Unterstützung? Dann schauen Sie doch auf unserer Plattform Unternehmer helfen Unternehmern vorbei!

Ihre Ansprechpartner – siehe bitte weiter unten!

Vom 16.05.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
Bund und Länder haben die Ergebnisse der Schätzung der Steuereinnahmen für 2020 bekannt gegeben. Die Einbrüche sind dramatisch: Für Berlin prognostiziert Finanzsenator Matthias Kollatz rund fünf Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen im laufenden Jahr, bundesweit sind es fast 100 Milliarden Euro. Im Interview mit dem Tagesspiegel schloss Kollatz nicht aus, dass es neben der Aufnahme von Krediten auch eine Umschichtung und Neupriorisierung der Mittel im Fonds für Investitionen in die wachsende Stadt, SIWANA, geben könne.

Aktuelles

Re-Start der Gastronomie
Ab heute dürfen in Berlin Gaststätten und Cafes unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören u.a. die eingeschränkten Öffnungszeiten von 06:00 – 22:00 Uhr, der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Tischen muss eingehalten werden und Mitarbeiter müssen einen Nasen- und Mundschutz tragen. Bars, Schankwirtschaften ohne vor Ort zubereitete Speisen sowie Shisha-Bars müssen weiter geschlossen bleiben. Der Hotel – und Gaststättenverband Berlin (DEHOGA) hat auf seiner Interseite die Vorgaben und Empfehlungen zum Gesundheitsschutz zusammen gestellt.

Keine Verlängerung der Lohnfortzahlung aufgrund von Kinderbetreuung geplant
Die Bundesregierung plant derzeit keine Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder in der Coronakrise nicht zur Arbeit gehen können. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums verwies gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ darauf, dass Kindergärten und Schulen verstärkt wieder öffneten. Deshalb werde es „nach heutigem Stand keine Verlängerung der Regelung geben“. Augenblicklich können Eltern bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren während der Coronakrise wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalb Einkommensverluste haben.

Wichtig zu wissen

Friedrichshain-Kreuzberg gibt Straßenland für Gewerbetreibende und soziale Projekte frei
Die Lockerungen der Pandemiemaßnahmen erlauben zwar etwa in der Gastronomie die Wiedereinführung der Tischbedienung, die notwendigen Hygienevorschriften schränken den Betrieb allerdings ein. Um Betriebe und Institutionen zu unterstützen bietet das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg deshalb Gewerbetreibenden, Einzelhandel und sozialen Projekten bei Bedarf an, Tische, Stühle und Auslagen temporär auf das Straßenland zu verlagern. WICHTIG: Der Bedarf muss zuvor angemeldet und genehmigt worden sein. Interessenten können den Bedarf noch bis Sonntag, 17.05., 18:00 Uhr hier melden. Zeitlich werden dabei zunächst Freitag, Samstag, Sonntag, jeweils von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Flächen als zusätzliche Außenflächen temporär und gebührenfrei angeboten. Die Prüfung dauert ca. eine Woche. Mehr Infos

Überblick zum „Soforthilfeprogramm V“ – Town Hall Call

Am Montag, den 18. Mai, startet die Antragstellung für die sogenannte Soforthilfe V. Zielgruppe sind Berliner Mittelständler mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten, deren Kreditantrag auf Förderkredite abgelehnt wurde oder die einen Tilgungszuschuss für Soforthilfe-Kredite beantragen wollen. Um die komplexen Antragsvoraussetzungen zu erläutern, lädt Berlin Partner mit weiteren Kooperationspartnern am kommenden Montag zu einem virtuellen Town Hall Call. Von 11.30 – 12.30 Uhr geben ExpertInnen einen Überblick zum „Soforthilfeprogramm V“, Teilnehmer können im Chat Fragen stellen.
Teilnahme per Telefon: Einwahlnummer: +49 30 5679 5800
Meeting-ID: 831 3142 5465 Passwort: 312532 oder per Zoom
Webinar-Reihe des Clusters Gesundheitswirtschaft: Herausforderungen der Corona-Krise gemeinsam bewältigen.
Die Webinare finden jeweils am Mittwoch von 13-14 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten. Thema des nächsten Webinars am 20.05.2020 : Atemschutzmasken & Co: Welche Regularien müssen trotz Engpässen beachtet werden?
Betrachtet werden insbesondere folgende Aspekte:
Unterscheidung persönliche Schutzausrüstung (Verordnung (EU) 2016/425) und Medizinprodukte (Richtlinie 93/42/EWG bzw. Verordnung (EU) 2017/745)
Inhalt und der Empfehlung der EU-Kommission zur „erleichterten“ Konformitätsbewertung und Marktüberwachung dieser Produkte
Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken für Importeure und Händler von Medizinprodukten und Persönlicher Schutzausrüstung – Anmeldung hier

Sonderreglung telefonische Krankschreibung endet zum 31.5.
Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist aufgrund der derzeitigen Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einstimmig am Donnerstag in Berlin. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Mehr Infos

Experten-Talk: Investorensuche in Zeiten von Corona am 19.05.2020
Wie finden early stage Start-ups in Zeiten von Corona Investoren? Diese und weitere Fragen werden im Gespräch mit Lukas Mielke, Entrepreneur & Business Angel im Business Angels Club Berlin-Brandenburg e.V. und Laura Möller, Investment Manager IBB Beteiligungsgesellschaft mbH am 19.05.2020 um 18 Uhr beantwortet. Weitere Infos und Anmeldung hier

Kontaktstelle für Unternehmen mit internationalen Lieferketten
Das Land Berlin hat eine Kontaktstelle für Unternehmen zur Sicherstellung internationaler Lieferketten eingerichtet. Ziel ist es, betroffene Berliner Firmen, deren Geschäftsbeziehungen in der aktuellen Lage beeinträchtigt wurden, zu unterstützen. Dabei kann es sich unter anderem um Probleme im Zusammenhang mit internationalen Lieferketten, Einschränkungen bei der Herstellung und Lieferung von Zulieferprodukten sowie der allgemeinen Rohstoffversorgung handeln. Mehr Infos

Lange Nacht der Industrie auf den 3. November 2020 verschoben
Aufgrund der Corona-Krise wird die Lange Nacht der Industrie Berlin in den Herbst verschoben. Damit werden, entsprechende öffentliche und infektionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt, interessierte Schüler, Eltern, Studenten, Medien und interessierte Berlinerinnen und Berliner am 3. November 2020 wieder die Gelegenheit haben, die Berliner Industrie im Rahmen von Werksführungen live zu erleben. Alle Infos zur Langen Nacht finden Sie hier

Unternehmer helfen Unternehmern
Die Corona-Krise lässt sich ohne unser aller Solidarität nicht bewältigen. Mehr als 200 Unternehmer beteiligen sich mittlerweile an unserer Aktion „Unternehmer helfen Unternehmern“ mit kostenlosen Angeboten von Lagerflächen über Logistik bis hin zu Digitalisierungsunterstützung. Dafür einmal mehr ein großes Dankeschön! Wenn auch Sie sich beteiligen wollen – oder Hilfe benötigen, auf unserer Webseite finden Sie alle Angebote und weiteren Infos.

Ihre Ansprechpartner finden Sie weiter unten!

Vom 12.05.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
ab kommenden Montag sollen nun auch Anträge für die vor Ostern angekündigte „Soforthilfe V“ bei der IBB gestellt werden können.

Das Programm richtet sich an Betriebe mit mehr als zehn und maximal 100 Beschäftigten, die keinen Zugang zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen haben und nachweislich unter Corona-bedingten Liquiditätsengpässen leiden. Pro Unternehmen sind Zuschüsse von bis zu 25.000 Euro möglich. Im Mittelpunkt der Förderung stehe aber weiterhin der KfW-Kredit, der vorrangig in Anspruch zu nehmen sei, heißt es in der Mitteilung der Senatswirtschaftsverwaltung. Infos hier
IHK-Präsidentin Beatrice Kramm kritisierte das Programm als nicht ausreichend. Problematisch ist aus Sicht der IHK vor allem, dass der Mittelstand weiter in die Kreditprogramme gelotst werde. In vielen Branchen könne man aber die durch Corona weggefallenen Einnahmen nach der Krise nicht kompensieren und müsse dann den ohnehin schwierigen Neustart mit einem Schuldenberg bewältigen. Die IHK Berlin fordert deshalb nicht zurückzuzahlende Zuschüsse für den Mittelstand, wie es mittlerweile alle anderen Bundesländer auch tun.

Aktuelles

Senat berät über neue Obergrenzen für Neuinfektionen
Der Berliner Senat will in seiner Sitzung am heutigen Dienstag über die Obergrenze für Covid-19-Infektionen beraten. Er sieht die von Bund und Ländern beschlossene Höchstzahl von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche kritisch, wie Innensenator Andreas Geisel und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) bereits öffentlich erklärt haben. Danach ergäbe sich eine Obergrenze für Berlin von 1900 neu infizierten Menschen pro Woche. Wer erst dann reagiere, bremse die Entwicklung zu spät, erklärte Kalayci. Berlin strebe deshalb eine niedrigere Infektionsrate an. Mehr Infos

Erste Häuser der Berliner Museumsinsel öffnen wieder
Nach zwei Monaten Corona-Pause öffnen am heutigen Dienstag in Berlin wieder erste staatliche Museen. Auf der Museumsinsel werden zunächst die Alte Nationalgalerie, das Alte Museum und das Pergamon-Panorama ihre Türen für Besucherinnen und Besucher aufschließen. Für alle Besuche gelten Maskenpflicht und die üblichen Vorgaben für Hygiene und Abstände. Um Schlangen wartender Besucher zu vermeiden, sollen zudem Tickets nur mit Zeitfenster verkauft werden, die zuvor auch online gebucht werden können.
Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung
Seit dem 01. Mai unterstützt das BMWi die Produktion von Vliesstoffen, die für zertifizierte Masken gebraucht werden. Die Herstellung von Filtervlies dient als Vorprodukt für die Herstellung von Atemschutz- und medizinischen Gesichtsmasken. Die Förderung der Produktion von Vliesstoffen beträgt 30 Prozent der Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies und ist auf maximal 10 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt. Auch rückwirkend können Investitionen, die seit dem 28. Februar 2020 getätigt werden, gefördert werden. Die Frist für die Antragstellung endet am 30. Juni 2020. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Produktion mit der geförderten Anlage muss bis zum 31. März 2021 starten. Mehr Infos

Schutzausrüstung: DIN stellt kostenlose Normen zur Verfügung
Das DIN hat eine Reihe von europäischen und internationalen Normen für Schutzausrüstungen, aber auch Qualitätsmanagementsysteme und Risikomanagement sowie Sicherheit und Resilienz in der aktuellen Version veröffentlicht. Die Normen betreffen unter anderem Schutzmasken, Schutzkleidung und Handschuhe. Die Normen finden Sie hier

IHK-Webinar zu Hygieneanforderungen in der Gastronomie
Zum Restart der Berliner Gastronomie am 15. Mai 2020 bietet die IHK Berlin zweimal pro Woche jeweils einstündige Webinare zu den hygienerechtlichen Anforderungen nach der Corona-Eindämmungsverordnung an. Das erste Seminar findet statt am Donnerstag, 14. Mai, um 10:00 Uhr statt. Der Virologe und Lebensmittelhygieneinspektor Prof. Dr. Marco Ebert informiert über die neuen Hygieneregeln, die Kontaminationsgefahren, Infektionsprophylaxe und erklärt, wie ein individuelles Hygienekonzept aufzustellen ist. Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: www.ihk-berlin.de/gastro-webinar

Alle wichtigen Informationen zur Öffnung von Gastronomiebetrieben hat auch der DEHOGA Berlin auf seiner Website zusammen gefasst.

Anonyme Sprechstunde zu Insolvenz und Zahlungsschwierigkeiten
Zum Thema „Insolvenz & Zahlungsschwierigkeiten“ während der Corona Krise findet in Kooperation mit Frank Wiedenhaupt (Dipl. Kfm., Schuldner- und Insolvenzberater, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., Mitglied im Expertenforum des BMWi) diesen Donnerstag, 14. Mai, von 15-18 Uhr eine telefonische Sprechstunde statt. Diese Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern
Welche digitalen Kompetenzen braucht mein Unternehmen – kostenlose Bedarfsermittlung
In der aktuellen Krise sind digitale Kompetenzen wichtiger denn je. Die Xu-Gruppe berät Unternehmen und Freiberufler kostenlos, welche digitalen Kompetenzen im jeweiligen Einzelfall benötigt werden, um den Betrieb zukunftssicher aufzustellen. Ansprechpartnerin ist Ira Hölscher: i.hoelscher@be-xu.com

Viele weitere Unterstützungsangebote von Unternehmern für Unternehmer finden Sie auf der IHK-Plattform Unternehmer helfen Unternehmern, www.ihk-berlin.de/unternehmer-helfen

 

Vom 11.05.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
wer am Wochenende in der Stadt unterwegs war, hat es bemerkt: Eine Reihe von Lockerungen der Corona-Maßnahmen sind bereits in Kraft. Ab heute gelten weitere Lockerungen, so dürfen Kosmetikstudios und andere körpernahe Dienstleistungen wieder angeboten werden, Musikschulen in Kleinstgruppen wieder unterrichten und auch Sporttraining im Freien ist erlaubt. Eine Übersicht der neuen Regelungen finden Sie hier.

Aber noch etwas war leider unübersehbar: Auch die Sorglosigkeit hat zugenommen. Dabei muss allen klar sein: Die wieder gewonnenen Freiheiten gelten nur auf Widerruf. Steigen die Infektionszahlen, sind erneute Einschränkungen zu befürchten. Und das wäre vor allem für die vielen Betriebe, die ohnehin schon ums Überleben kämpfen, das endgültige Aus. Deshalb an dieser Stelle der eindringliche Appell an alle: Seien Sie solidarisch und halten Sie sich an die Hygieneschutzregeln!

Aktuelles

Antragstellung für die Soforthilfe IV ist gestartet
Von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können ab sofort Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden. Antragsberechtigt sind private Medien- und Kulturbetriebe, die nicht bzw. nicht überwiegend staatlich gefördert werden. Mehr Infos

Gesundheitsschutzregeln für Gastbetriebe
Ab Freitag, 15. Mai, dürfen auch Gastronomiebetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Bars, Diskotheken und reine Schankwirtschaften bleiben allerdings weiter geschlossen. Welche Auflagen Restaurants und Cafes beachten müssen, finden Sie hier.

Finanzsenator: Bezirke sollen Millionen sparen
Die Debatte um die Kosten der Corona-Krise geht in dieser Woche in eine neue Runde. Finanzsenator Matthias Kollatz hat nach Angaben der «Berliner Morgenpost» (Samstag) die Bezirksbürgermeister in einem internen Schreiben aufgefordert, insgesamt 160 Millionen Euro im laufenden und im kommenden Jahr zu sparen. «Die aktuelle Situation macht solidarisches Handeln erforderlich. Das gilt gerade auch mit Blick auf den finanziellen Spielraum im Land Berlin», zitiert die Zeitung den Finanzsenator. «Wir stehen vor einer historischen Neuverschuldung.» Nach Angaben des Finanzsenators sind die Gewerbesteuereinnahmen Corona-bedingt im April mehr als 90 Prozent eingebrochen. So hat das Land Berlin im vergangenen Monat lediglich fünf Millionen Euro an Gewerbesteuern eingenommen, im April 2019 waren es noch 73 Millionen Euro. Mehr Infos

Maskenpflicht ab sofort auch in Berliner Flughäfen
In den Terminals der Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld gilt ab Samstag, den 9. Mai 2020, eine Maskenpflicht. Wie die Flughafengesellschaft am Freitag mitteilte, können medizinische oder selbstgenähte Masken getragen werden, aber auch Tücher und Schals. Mehr Infos

Europäische Kommission legt erweiterten Beihilferahmen zu Rekapitalisierungsmaßnahmen vor
Die Europäische Kommission hat am 08.05.2020 ihren befristeten Sonderahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) erweitert. Durch die Aufnahme von Rekapitalisierungsmaßnahmen wird auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) zeitnah seine Arbeit aufnehmen können. Die Gespräche zu der beihilferechtlichen Genehmigung dauern noch an und werden voraussichtlich in Kürze beendet werden können. „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte erweiterte Beihilferahmen ist ein weiterer wichtiger Schritt für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft.“, so Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern
Kostenlose Büroräume für Startups aus dem Mobilitätssektor
Die aktuelle Krise ist insbesondere für Startup-Unternehmer eine Herausforderung. Für sie hat The Drivery GmbH, die Plattform für Mobilitätsinnovation in Berlin, nun ein Unterstützungsprogramm aufgelegt: Im Ullsteinhaus am Tempelhofer Hafen stellt The Drivery stellt ausgewählten Startups zwei Monate kostenlos Coworking Desks und die notwendige Instruktur zur Verfügung. Startups sollten direkt oder indirekt im Bereich Mobilität von Menschen aber auch Gütern aktiv sein und nachweislich negativ von der Corona Krise betroffen sein. Auf Basis der eingesendeten Pitches entscheidet eine Jury über die Programmteilnahme. Die Bewerbungen können über die Mail Adresse buster@thedrivery.berlin formlos eingereicht werden. Das Drivery Team meldet sich dann umgehend.

Möchten auch Sie Unternehmen in der Corona-Krise mit Dienstleistungen oder Angeboten helfen? Oder sind Sie auf der Suche nach Unterstützung? Dann schauen Sie auf unserer Plattform vorbei. Ihre Hilfe wirkt! www.ihk-berlin.de/unternehmer-helfen

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Das Thema Kurzarbeit betrifft leider immer mehr Unternehmen. Wir haben deshalb in der IHK Berlin ein zusätzliches Beratungsteam zusammengestellt, an das Sie sich mit konkreten Fragen zur Kurzrarbeit wenden können. Das Team erreichen Sie direkt unter 030 31510 619 oder per Mail an kurzarbeit@berlin.ihk.de

Unsere Hotlines sind montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.


Vom 08.05.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
der Senat hat im Anschluss an das Gespräch zwischen Bund und Ländern gestern weitere Lockerungen für Berlin verabredet. Wichtig bleibt weiterhin, dass Hygiene- und Abstandregeln eingehalten werden:
Ab dem 9. Mai kann der Einzelhandel in Berlin wieder öffnen, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Der Richtwert von maximal einer Person pro 20 qm Verkaufsfläche bleibt bestehen. Musikschulen und Jugendkunstschulen dürfen für den Individualunterricht und den Unterricht in Kleinstgruppen ab dem 11. Mai geöffnet werden. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln ab dem 11. Mai wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Ab dem 15. Mai können Restaurants bis 22 Uhr öffnen. Auch hier gelten Hygiene- und Abstandregeln. Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen. Ab dem 25. Mai können Hotels unter bestimmten Regeln wieder Gäste empfangen.

Bitte beachten Sie: Eine Reihe von Fragen und Details sind noch offen, auch die entsprechende Änderung der Verordnung ist derzeit auf Senatsebene in Arbeit und liegt noch nicht vor.

Aktuelles

Vier Bausteine für die Revitalisierung der Berliner Wirtschaft
Auch mit den jetzt teils vollzogenen teils angekündigten Lockerungen wird es noch lange Zeit dauern, bis die Berliner Wirtschaft an die Stärke der Vor-Corona-Zeit anknüpfen kann. Dies wird vor allem auch davon abhängen, dass Politik und Verwaltung wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen schaffen, die eine Erholung der Wirtschaft unterstützen. Präsidentin, Präsidium und Hauptgeschäftsführung der IHK Berlin haben in einem Strategiepapier Wege aus der Krise skizziert, mit konkreten Vorschlägen unterlegt und dem Senat Anfang der Woche vorgelegt. Das Papier „Vier Bausteine für eine Revitalisierung der Berliner Wirtschaft“ finden Sie hier.

Wichtig zu wissen

Orientierungshilfen und Angebote für die Gesundheitswirtschaft
Das BMWi und Germany Trade & Invest (GTAI) bieten Unternehmen auf einer Sonderseite eine erste Orientierung und konkrete Unterstützungsangebote an. Auch ein Servicetelefon wurde eingerichtet: 030 200 09 93 30.

Zu folgenden Themen finden Sie wichtige Informationen, weiterführende Links, Kontaktadressen und konkrete Ansprechpartner:

Benötigte Produkte, Beschaffungsstellen und Verfahren
Kontakte und Informationen für branchenfremde Unternehmen
Förderung von Investitionen und Unternehmensberatungen
Unterstützung im Auslandsgeschäft
Exportbeschränkung für medizinische Schutzausrüstung

 

Vom 07.05.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
im Laufe der kommenden Woche könnten in Berlin gastronomische Betriebe unter Auflagen wieder öffnen, das stellte der Regierende Bürgermeister Michael Müller jetzt in Aussicht. Auch die anderen Bundesländer wollen dem Tourismus- und Gastgewerbe Öffnungsmöglichkeiten und damit Perspektiven bieten, die Einhaltung strenger Hygieneschutzregeln vorausgesetzt.
Details sollen am heutigen Mittwoch in der Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten besprochen werden. Im Gespräch ist u.a., Lockerungen aber auch Verschärfungen regional unterschiedlich und abhängig von der Zahl der Neuinfektionen zu handhaben.
Der Berliner Senat trifft sich im Anschluss an die Kanzlerinnen-Runde, um über die weiteren Corona-Maßnahmen für Berlin zu beraten. Konkrete Ergebnisse wird es erst am Abend geben.

Aktuelles

Corona Zuschuss – Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen über 10 Beschäftigte
Ab Montag, den 11. Mai 2020, startet die Anfang April angekündigte Soforthilfe IV für Unternehmen im Bereich Kultur und Medien. Voraussetzungen für eine Förderung ist u.a. eine ”landesweite Ausstrahlung” des Unternehmens, eine Betriebsstätte(n) bzw. Sitz in Berlin, die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sowie der Nachweis der Existenzbedrohung. Welche Branchen gefördert werden können, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und weitere Rahmenbedingungen hat die IBB auf ihrer Website zusammen gestellt. Wichtig: Anträge auf Soforthilfe IV können auch erst ab kommenden Montag bei der Investitionsbank Berlin eingereicht werden.

Wichtig zu wissen

SOFORT-SERVICE Außenwirtschaftsdokumente
Ab Montag, den 11. Mai 2020, bieten wir täglich von 10:00 bis 13:00 Uhr wieder den Sofort-Service an. Außerhalb dieser Zeiten können Dokumente am Eingang des Service-Centers in einem Briefkasten abgegeben werden. Bitte geben Sie an, ob Sie diese im Normal-Service (Abholung nach 24 Stunden innerhalb der Sofort-Service-Zeit) oder per Post (adressierten und frankierten Rückumschlag beifügen) zurück erhalten möchten. Bitte geben Sie in allen Fällen Ihre Kontaktdaten (Tel.-Nr. & E-Mail) für Rückfragen an. Beratungen finden weiterhin nur telefonisch (030 31510-700) und per Mail international@berlin.ihk.de statt. Mehr Infos

Neuregelung im Infektionsschutzgesetz bewirkt Änderung für Patentrechtsinhaber
Die Neuregelung gestattet den Gesundheitsbehörden, gemäß §13 Abs. 1 PatentG anzuordnen, dass eine Erfindung im Interesse des öffentlichen Wohls benutzt werden soll. Betroffen hiervon sind Arzneimittel einschließlich Betäubungsmitteln, Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe dafür, Medizinprodukte, Labordiagnostik, Hilfsmittel, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Diese Benutzungsanordnung stellt einen gravierenden Eingriff in das Patentrecht dar, denn eine solche staatlich angeordnete Benutzung hat zur Folge, dass der Patentinhaber sein Hauptrecht aus dem Patent nicht mehr durchsetzen und daher auch eine ansonsten patentverletzende Benutzung nicht verbieten kann. Zwar hat er im Falle der Benutzungsanordnung einen Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“. Diese Vergütung wird aber in der Regel geringer sein als der wirkliche Schaden. Für den Patentinhaber kann das erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten. Die Regelung ist zunächst bis zum 31. März 2021 befristet. Mehr Infos

Für Fragen zum Patentschutz steht Ihnen unsere Sprechstunde Gewerbliche Schutzrechte zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu Patenten finden Sie auf den Seiten des DPMA

Bezeichnung von Plexiglasscheibe als „Spuckschutz“: Abmahnung wegen Markenrecht. Abgemahnt wurde ein Unternehmer aus Wuppertal, der die derzeit besonders nachgefragten gebogenen Wände aus Acrylglas herstellt, die insbesondere im Einzelhandel Personal und Kunden vor einer Tröpfcheninfektion schützen sollen. Er erhielt Post eines Anwalts aus Österreich, da sich ein österreichisches Unternehmen den Begriff „Spuckschutz“ im Jahr 2013 als Marke im europäischen Markenregister habe eintragen lassen. Danach soll der deutsche Hersteller den Spuckschutz umbenennen und 16.250 Euro zahlen. Für Fragen zum Markenschutz steht Ihnen unsere Sprechstunde Gewerbliche Schutzrechte zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu Marken finden Sie auf den Seiten des DPMA

Ausfüllhilfe bei der Antragstellung für die Rückerstattung des Kurzarbeitergeldes. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge zur Abrechnung und Rückerstattung von Kurzarbeitergeld können verspätete Auszahlungen nach sich ziehen. Um die häufigsten Formfehler zu vermeiden und Unternehmern das Ausfüllen der Anträge zu erleichtern, hat die IHK Berlin auf ihrer Webseite eine Checkliste als Ausfüllhilfe zusammen gestellt. Haben Sie noch Fragen zum Thema Kurzarbeit? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter 030 315 10 619 oder über unsere Mail: kurzarbeit@berlin.ihk.de

Polen öffnet Grenze für Geschäftskontakte
Auf Grundlage der Verordnung des polnischen Ministerrats vom 2. Mai 2020 Nr. 792 zur Festlegung bestimmter Einschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Auftreten eines epidemischen Zustands in der Republik Polen dürfen seit dem 4. Mai 2020 deutsche Unternehmer (und auch andere ausländische Unternehmer) im Rahmen der Ausübung von Berufs-, Geschäfts- und Erwerbsaktivitäten nach Polen einreisen. Gemäß dieser Verordnung sind beim Grenzübertritt nach Polen entsprechende Dokumente und Nachweise (z. B. Arbeitsvertrag, Dienstreisebestätigung, Auftragsbestätigung usw.) vorzulegen

Sprechstunde zu Insolvenz und Zahlungsschwierigkeiten

Die IHK bietet am morgigen Donnerstag, 7. Mai von 15:00 – 18.00 Uhr, in Kooperation mit Frank Wiedenhaupt ( Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., Mitglied im Expertenforum des BMWi) eine telefonische Sprechstunde zum Thema „Insolvenz & Zahlungsschwierigkeiten“ an. Die Gespräche werden selbstverständlich vertraulich und anonym behandelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. hat eine Übersicht für von Corona betroffene Selbstständige erstellt. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern
Mit der 2meters App ist eine digitale Lösung geschaffen worden, um Warteschalgen z.B. vor Geschäften oder Sehenswürdigkeiten zu vermeiden. Unternehmer können ihr Geschäft innerhalb von 2 Minuten registrieren und ihren Kunden den Service einer digitalen Wartemarke kostenlos und ohne Anmeldung (also kinderleicht) anbieten. Damit können die Kundenströme in Stoßzeiten besser gesteuert und lange Schlangen vermeiden werden. Sie haben Lust mitzumachen? www.2meters.app
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Max Spettel: max@2meters.app
Haben Sie auch ein Unterstützungsangebot für andere Unternehmer? Dann registrieren Sie sich gerne auf unserer Plattform Unternehmer helfen Unternehmern www.ihk-berlin.de/unternehmer-helfen

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Das Thema Kurzarbeit betrifft leider immer mehr Unternehmen. Wir haben deshalb in der IHK Berlin ein zusätzliches Beratungsteam zusammengestellt, an das Sie sich mit konkreten Fragen zur Kurzrarbeit wenden können. Das Team erreichen Sie direkt unter 030 31510 619 oder per Mail an kurzarbeit@berlin.ihk.de

Unsere Hotlines sind montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.


Vom 24.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
der befürchtete Massenandrang auf den Straßen und in den Geschäften ist in Berlin weitgehend ausgeblieben.

Das ist gut für den Gesundheitsschutz, aber es liegt auf der Hand, dass die Kaufzurückhaltung den Einzelhändlern finanziell natürlich erheblich zusetzt. Noch weiter entfernt von auch nur einem kleinen Lichtstrahl Hoffnung sind weiterhin die Gastronomen nicht nur in Berlin. Der Hotel- und Gaststättenverband warnte deshalb eindringlich vor einem Massensterben vor allem der kleinen und mittleren gastronomischen Betriebe. Immerhin hat der Bund jetzt finanzielle Erleichterungen angekündigt.

Ab Montag wird es bei einer Reihe von Beschäftigten im HomeOffice leiser – und in den Kitas wieder lauter, denn ab dem 27. April gelten die erweiterten Notbetreuungsmaßgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Künftig muss nur noch ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf oder bei einem systemrelevanten Unternehmen arbeiten, um Anspruch auf Kitabetreuung zu haben. In der Regel benötigen Kitas eine Bescheinigung des Arbeitgebers, damit das Kind aufgenommen werden kann. Weitere Infos hier

Auf der einen Seite ein weiterer kleiner Schritt Richtung Normalität – gleichzeitig wächst aber die Notwendigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, vor allem, wenn am 30.April auch die Spielplätze wieder öffnen. Warum dann nicht auch über eine behutsame Öffnung von gastronomischen Einrichtungen wenigstens nachgedacht wird, ist allerdings nicht nachvollziehbar. In Österreich sind erste Lockerungen in der Gastronomie übrigens für Mitte Mai geplant.

Aktuelles

Kritik an temporären Pop-Up-Radwegen
Nachdem einige Bezirke ad hoc temporäre Radwege eingerichtet haben, wird die Kritik am Vorgehen der Behörden lauter. Die Krise dürfe nicht dazu genutzt werden, unter Umgehung der Planungsvorschriften Fakten zu schaffen, kritisierten UVB und ADAC. Auch nach Ansicht der IHK sind provisorische Lösungen kein Ausdruck nachhaltiger Verkehrspolitik, da sich nicht selten vermeintlich einfache Lösungen als ungeeignet entpuppten, weil etwa der Ver- und Entsorgungsverkehr behindert werde.

Drive-in für Corona-Tests auf Festplatz eröffnet
Nach der Absage von Großveranstaltungen bietet der Festplatz in Mitte jetzt Platz für einen Drive-in für Corona-Tests. Der Bezirk hat auf dem Gelände am Kurt-Schumacher-Damm im Wedding am Donnerstag den «Testplatz» eröffnet. Dort sollen Menschen mit Krankheitssymptomen, die flüchtigen Kontakt zu nachweislich Corona-Infizierten hatten, vorfahren können und getestet werden. Vor Ort stehen drei Zelte, in denen Mitarbeiter des Gesundheitsamts sowie Ärzte die Personalien prüfen, den Abstrich nehmen sowie Info-Material ausgeben. Mehr Infos

Aktuelles

Kurzarbeitergeld wird aufgestockt, Hilfen für die Gastronomie
Der Koalitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwochabend eine Reihe von Beschlüssen gefasst, um für Unternehmen und Beschäftigte die Folgen der Corona-Pandemie zumindest abzumildern. Die wichtigsten Beschlüsse sind:

Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt
Als Corona-Sofortmaßnahme wird für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht. (Verlustverrechnung)
Für Beschäftigte in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet

Alle Beschlüsse hier

Post für alle Empfänger von Soforthilfen
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, dass alle bisherigen Empfängern von Soforthilfen in den nächsten Tagen per Mail gebeten werden, noch einmal zu überprüfen, ob die Antragsteller auch tatsächlich antragsberechtigt gewesen sind. In der Mail werden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen Zuschuss noch einmal erläutert. Unberechtigt beantragte Corona-Soforthilfen können straffrei zurückgezahlt werden.

Verwaltungsgericht Hamburg: Die Beschränkung auf 800 Quadratmeter ist ungeeignet, um vor Corona zu schützen
Nach der jüngsten Verordnung dürfen auch in Berlin Verkaufsstellen mit mehr als 800 Quadratmeter nicht für den Publikumsverkehr öffnen. Nach Ansicht der Hamburger Richter verletzt die seit Montag geltende Lockerung bei der Ladenöffnung die Ladenbetreiberin in ihrem Recht auf Berufsfreiheit Beschl. v. 22.04.2020, Az. 3 E 1675/20). Die Unterscheidung nach der Größe der Verkaufsfläche ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht geeignet, dem mit der Rechtsverordnung verfolgten Zweck des Infektionsschutzes zu dienen. Dieser Schutz könne, nach Auffassung der Richter, in größeren Geschäften ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren Geschäften erreicht werden. Hamburg hat Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Wichtig zu wissen

Gemeinnützigkeitsrecht wird angepasst
Viele Unternehmen engagieren sich derzeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder erließen zur Förderung und Unterstützung dieses Engagements eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen. Das Schreiben vom 09. April können Sie hier als PDF herunterladen. Die steuerlichen Regelungen sind befristet auf Maßnahmen zwischen dem 1. März bis 31. Dezember 2020.

The Drivery startet ein Unterstützungsprogramm für Startups
Die aktuelle Krise ist insbesondere für Startup-Unternehmen eine Herausforderung. Es gibt inzwischen verschiedene Förderprogramme und Hilfspakete für junge Unternehmer. The Drivery GmbH, die bekannte Plattform für Mobilitätsinnovation in Berlin, hat mit dem “Corona Buster Program” nun ein Programm für Startups aufgelegt, damit diese kurzfristig in den Wachstumsmodus zurückkehren können. Unabhängig vom Reifegrad des Geschäftsmodels oder der Größe des Teams stellt The Drivery im Ullsteinhaus am Tempelhofer Hafen ausgewählten Startups im Rahmen des Programms Infrastruktur, wie Coworking Desks und Meeting Räume, als auch die Vernetzung mit Jungunternehmern, Kunden und Investoren kostenfrei für zwei Monate zur Verfügung. Startups sollten direkt oder indirekt im Bereich Mobilität von Menschen aber auch Gütern aktiv sein und nachweislich negativ von der Corona Krise betroffen sein. Mehr Infos

Friseure dürfen ab dem 04. Mai wieder öffnen, Nagelstudios nicht
Nach der aktuellen Verordnung zur Eindämmung des Corona Virus dürfen Friseure ab dem 4. Mai wieder öffnen. Dies gilt nicht allerdings nicht für Nagelstudios, Tattoostudios, Kosmetiksalons und andere Dienstleistungen der Körperpflege.

Info-Videokonferenz zu Corona-Soforthilfen für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft
An Freitag, 24.04.2020 bietet die Kreativwirtschaftsberatung Creative City Berlin von 10.30-12.00 Uhr ein Webinar zum aktuellen Stand der Unterstützungsangebote für Kunst-, Kultur- und Kreativschaffende an.
Infos und Anmeldung hier

Onlineplattform zu Öffnungszeiten
Viele Einzelhändler haben seit Mittwoch zwar wieder geöffnet, in der Regel aber mit veränderten Öffnungszeiten. Um den Kunden einen Überblick zu bieten, welche Läden zu welchen Zeiten geöffnet haben, können Händler die Plattform „Washatauf.de“ vom Handelsverband Berlin-Brandenburg und dem Verband der Digitalwirtschaft Berlin-Brandenburg, SIBB, nutzen. Infos hier
Gemeinsam geteiltes Wissen hilft durch die Krise!

Mittelstandkompetenzzentren 4.0: Angebote auch digital weiterhin verfügbar
Ausgewählte Mittelstandkompetenzzentren 4.0 haben ihre Angebote für den Mittelstand auf digitale Nutzungsmöglichkeiten umgestellt. Die Unterstützung läuft damit auch in Zeiten von Corona weiter. Auf der Website sind alle auch digital weitergeführten Angebote unabhängig vom jeweiligen Kompetenzzentrum einsehbar – die Palette reicht von Webinaren zum Thema Homeoffice über agiles Projektmanagement bis hin zu Fördermöglichkeiten.

Berlin Partner bringt Kunden und Anbieter von „Community-Masken“ zusammen
Wie berichtet, müssen ab Montag in Bussen und Bahnen in Berlin Mund und Nase bedeckt werden. Beim Einkaufen wird eine solche Bedeckung dringend empfohlen. Um Angebot und Nachfrage nun rasch zu koordinieren, hat Berlin Partner gemeinsam mit der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Wirtschaft, Energie und Betriebe einen Online-Marktplatz für Alltagsmasken konzipiert. Unter www.alltagsmasken.berlin können sich Anbieter und Nutzer vernetzen und sich näher zum Thema informieren.

Talent Company bittet um Tablet-Spenden für Schüler
In Nicht-Corona-Zeiten ermöglichen die Bildungspartner der Talent Company der Hermann-von-Helmholtz-Schule den Jugendlichen eine praxisnahe Berufsorientierung und bringen regionale Ausbildungsplatzangebote aus erster Hand in die Schule. Weil zahlreiche Schüler aber derzeit keine Möglichkeit haben, die E-Learning-Angebote der Schule zu nutzen, weil sie zuhause entweder keinen Platz, keine Ruhe oder schlichtweg keine Hardware haben, wollen die Bildungspartner Schule und Schüler beim digitalen Lernen unterstützen. Für die Umsetzung fehlen aktuell noch 45 Tablets. Die Tablets müssen WLAN-fähig sein, die Konfiguration (Browser, Apps, etc) der Geräte erfolgt auf Kosten von Frisch & Faust Tiefbau GmbH

Wenn Sie, liebe Leser, ein oder mehrere Tablets spenden möchten, dann wenden Sie sich bitte an ausbildung@frisch-faust.de. Jedes einzelne Tablet trägt zum Erfolg bei!

Unternehmer helfen Unternehmern

Wenn Sie anderen Unternehmer helfen wollen – oder Sie praktische Hilfe benötigen: Die IHK Berlin bündelt alle Angebote auf der Plattform Unternehmer helfen Unternehmen Schauen Sie doch mal rein!

Auch unser Helplink des Tages dreht sich um das Thema Cybersicherheit: Durch die aktuelle Lage stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung ihre Mitarbeiter über das Home Office beschäftigen zu müssen. Cyberkriminelle nutzen diese Lage der Unsicherheit und Umstrukturierung durch gezielte Attacken auf Unternehmen sowie Privatpersonen schamlos aus.

Perseus Technologies bietet kostenlose Leitfäden, Erklärfilme und Webinare, die über Risiken und konkrete Maßnahmen zur Cybersicherheit im Home Office aufklären. In 45 Minuten haben Sie die Möglichkeit, sich Cyber-Basiswissen anzueignen und Fragen zu diesem Thema an unsere Experten zu richten. Verfügbare Termine und Anmeldeformulare finden Sie hier. Kontaktaufnahme per email an info@perseus.de

Wenn Sie anderen Unternehmer helfen wollen – oder Sie praktische Hilfe benötigen: Die IHK Berlin bündelt alle Angebote auf der Plattform Unternehmer helfen Unternehmen
Schauen Sie doch mal rein!
Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

 

Vom 22.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
nach mehr als vier Wochen des Corona-Lockdowns hat der Senat heute erste Lockerungen auch für Berlin beschlossen. Dabei orientiert er sich im Wesentlichen an den Maßnahmen, die die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am vergangenen Mittwoch erarbeitet hatten. Das sei aber noch nicht das Signal, jetzt sei alles wieder gut, betonte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. Maßstab bei den Lockerungen sei die Frage, was mit dem Gesundheitsschutz vereinbar sei. Wirtschaftsenatorin Ramona Pop ergänzte, die Lockerungen seien keine Einladung zum entspannten Shoppen sondern sollen den Berlinern die Möglichkeit geben, weitere Waren des täglichen Bedarfs zu kaufen.

Die wesentlichen Maßnahmen im Einzelnen:

Grundsätzlich müssen die Hygienevorschriften und Abstandsregeln eingehalten werden
Einzelhändler dürfen ab 22.4. öffnen, wenn sie nicht mehr als 800 m2 Verkaufsfläche für Kunden öffnen.
Als Regel gilt: Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Warenhäuser oder Händler, die mehr Verkaufsfläche haben, dürfen nur dann öffnen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 m2 beschränken
Einkaufszentren dürfen öffnen, die Mall-Betreiber müssen für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sorgen.
Ab Montag, 27. April, muss im ÖPNV zumindest ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Bibliotheken, Gedenkstätten und nicht kommerzielle Galerien dürfen ab 4.5. öffnen.
Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind bis 31.8. untersagt.
Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern sind bis zum Ende der Herbstferien untersagt, damit fallen sowohl der Berlin Marathon als auch die Mobilitätsmesse InnoTrans in diesem Jahr aus.
Eine Öffnungsperspektive für die Gastronomie gibt es weiter nicht. Sie rechne auch nicht damit, dass es bei der nächster Ministerpräsidenten-Konferenz in der kommenden Woche da zu großen Veränderungen komme, so Ramona Pop. Man werde beim Bund Unterstützung etwa für besonders betroffene Branchen einfordern.

Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Corona-Team der IHK Berlin

Vom 21.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
morgen entscheidet der Berliner Senat, wie die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in der Hauptstadt ausgestaltet werden.

Absehbar ist bereits heute, dass sich Berlin nah an der Brandenburger Umsetzung orientieren wird. Das bedeutet, dass insbesondere die Beschränkungen der Verkaufsfläche auf 800 qm mit bestimmten Ausnahmen und Ausgestaltungsmöglichkeiten versehen werden. Es gibt also vorsichtige Hoffnung für viele Händler, während vielen weiteren Branchen noch immer eine Perspektive fehlt.

Wir werden Sie darüber und über viele weitere wirtschaftliche Neuigkeiten zur Corona-Krise auch weiterhin hier auf dem Laufenden halten. Weil aber die Taktung der Nachrichtenlage inzwischen etwas dünner geworden ist, werden wir zukünftig auch über die Veröffentlichung dieses Newsletters nach Tageslage entscheiden. Es kann also sein, dass wir zwischendurch mal einen oder mehrere Tage aussetzen und Sie wieder neu informieren, sobald es etwas gibt, das Sie wissen sollten.

Aktuelles

Bundesminister Scholz und Altmaier deuten weitere Hilfen für das Gastgewerbe an
Die Bundesregierung stellt der durch die Corona-Pandemie betroffenen Gastronomie- und Hotelbranche Hilfen in Aussicht. Die Branche brauche „Unterstützung, damit sie nach Abflauen der Krise auf die Beine kommt“, sagte Bundeswirtschaftsminister Altmaier gegenüber der „Bild am Sonntag“. Der Wirtschaftsminister nannte die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Gaststätten auf sieben Prozent einen „Vorschlag, der eine sorgfältige Prüfung verdient“. Mehr Infos

Familienministerin Giffey sieht Belastungsgrenze für Familien mit Kleinkindern erreicht
Mit der Übernahme von 40 Stunden Betreuungsleistung und ggf. zusätzlich 40 Stunden Beschulung und Betreuungsleistung zu ihrer gewöhnlichen Arbeit ist die Belastungsgrenze bei vielen Familien mit kleinen Kindern erreicht. Daher will laut Presseberichten eine Arbeitsgruppe von Ländern, Bund und Experten Leitlinien erarbeiten, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas aussehen kann. Das Konzept zielt auf die Zeit nach dem 4. Mai. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Zahlungsschwierigkeiten & neue Regelungen im Insolvenzrecht
Welche neuen Regelungen hat der Gesetzgeber im Insolvenzrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffen? Was kann ich tun, wenn ich als aufgrund des Coronavirus in Zahlungsschwierigkeiten gerate? Für Unternehmen und Selbstständige stellen wir Informationen und Handlungsleitfäden auf unserer neuen Webseite bereit. Mehr Infos

Vom 21.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
gestern hat die IHK Berlin gemeinsam mit 16 weiteren Berliner Wirtschaftsverbänden einen gemeinsamen Appell an den Senat gerichtet, auch mittelständische Unternehmen mit einem landeseigenen Zuschussprogramm zu fördern. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sind mit 80 Prozent der Umsätze und 85 Prozent der Arbeitsplätze das Rückgrat der Berliner Wirtschaft. Sie können die massiven Umsatzverluste infolge der Corona-Krise nicht allein durch Förderkredite kompensieren. Und sie dürfen bei der Förderung auch im Vergleich zu anderen Bundesländern (14 andere Länder haben Zuschussprogramme für den Mittelstand) und kleineren Unternehmen nicht benachteiligt werden. Das Dokument finden Sie hier.

Aktuelles

Senat beschließt Änderung der Bauordnung für Berlin
Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, in die Bauordnung für Berlin eine Regelung aufzunehmen, die es im Falle besonderer Ereignisse, z.B. einer Pandemie, ermöglicht, auf Verordnungsebene die Fristen abweichend von denen der Bauordnung zu regeln und angemessen zu verlängern. Der Senat reagiert damit auf den Umstand, dass aus Gründen der derzeitigen Corona-Pandemie der Dienstbetrieb der Bauaufsichtsbehörden sowie der zu beteiligenden Stellen erheblich eingeschränkt ist und dadurch die Beteiligungs- und Bearbeitungsfristen in den Genehmigungsverfahren nicht immer eingehalten werden können. Mehr Infos

Wirtschaftssenatorin Pop: 800-Quadratmeter bieten Spielräume
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop sieht bei der Frage, welche Geschäfte in Berlin künftig wieder öffnen dürfen, noch Spielraum. Noch nicht endgültig geklärt sei etwa, wie es mit kleineren Geschäften in großen Einkaufszentren oder Malls sei. Pop kündigte an, das Ziel sei, für die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner im Rahmen dieser 800 Quadratmeter vieles zu ermöglichen. «Vorstellbar wäre auch, dass in Kaufhäusern Sonderflächen in dieser Größenordnung abgesteckt werden, in denen eingekauft werden kann», sagte Pop. Sie räumte ein, dass sich über die Sinnhaftigkeit der Regelung durchaus streiten lasse, sie in Berlin gemeinsam mit Brandenburg aber umgesetzt werden solle. Am Dienstag will der Senat bei seiner nächsten Sitzung eine entsprechende Verordnung beschließen. Mehr Infos

Prüfungen finden statt, Schulen öffnen schrittweise, Kitas weiten Notbetreuung aus
Nach den Osterferien starten am kommenden Montag in Berlin die Abiturprüfungen. Sie werden wie vor Ostern von der Kultusministerkonferenz beschlossen durchgeführt. Das gilt auch für die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA). Bei den MSA-Prüfungen wird es eine Terminänderung geben. Um den Schülerinnen und Schülern mehr Vorbereitungszeit zu geben, wird die MSA-Prüfung in Deutsch vom 13. Mai 2020 auf den 3. Juni 2020 verlegt. Nach derzeitiger Lage und unter Berücksichtigung der Infektionsschutzbestimmungen werden auch die Berliner Schulen wieder schrittweise geöffnet. Die Berliner Kitas bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Diese wird stufenweise ab dem 27. April 2020 erweitert. Mehr Infos

Bundesarbeitsminister Heil stellt Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor
Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2. Neben der Wahrung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern empfiehlt der Arbeitsschutzstandard die Bereitstellung zusätzlicher Hygienemaßnahmen, z.B. in Form von Desinfektionsspendern am Arbeitsplatz, sowie von zusätzlichem Schutz, etwa in Form von Masken, bei unvermeidlichem direktem Kontakt. Mehr Infos

Bundesregierung sichert Warenverkehr ab
Die Bundesregierung spannt gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro auf, um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu stützen. Durch die damit verbundene Hebelwirkung wird die Absicherung eines Geschäftsvolumens in Höhe von rund 400 Milliarden Euro erreicht. Die Kreditversicherer beteiligen sich substanziell und überlassen dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Aktualisierte IHK-Website zur Kurzarbeit erklärt Vorgehen für Arbeitgeber
Ab heute finden Sie auf unserer Website aktualisierte Informationen zur Kurzarbeit. Dafür haben wir explizit die Wünsche, Anregungen und Probleme unserer Mitgliedsunternehmen berücksichtigt. Hier erfahren Arbeitgeber, wie sie vorgehen müssen, um Kurzarbeit anzuzeigen, für welche Mitarbeiter sie Kurzarbeitergeld beantragen können und wie Sie dieses berechnen. Ebenfalls halten wir Sie dort über aktuelle Neuerungen auf dem Laufenden, wie z.B. zur Kurzarbeit für Azubis, und sammeln alle wichtigen Dokumente. Damit Sie als Arbeitgeber stets den Überblick behalten, steht Ihnen die IHK-Checkliste Kurzarbeitergeld als Download zum Abhaken bereit.

Unfallversicherungsträger bieten Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Beitragserleichterungen an
Da aufgrund der Pandemie derzeit viele Branchen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, bieten insbesondere die Berufsgenossenschaften den Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Erleichterungen bei den Beitragszahlungen an. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hin. Betroffene Arbeitgeber sollten diesbezüglich nach Erhalt der Bescheide Kontakt mit der Beitragsabteilung ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers aufnehmen. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern

Arbeitnehmerüberlassung in Zeiten von Corona
Die OMD GmbH stellt ihre Belegschaft anderen Unternehmen, die einen akuten Arbeitskräftemangel haben, für die Dauer der Corona Krise in Form der Arbeitnehmerüberlassung vorübergehend zur Verfügung. Sie bietet u.a. Mitarbeiter mit Qualifikationen wie Gabelstaplerschein oder LKW Führerschein.
Ansprechpartner: Maik Böhmer | maik@kamerakran.de
Zur gesetztlichen Grundlage

Mehr Hilfsangebote von Unternehmern für Unternehmer finden Sie auf unserer Plattform

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Das Thema Kurzarbeit betrifft leider immer mehr Unternehmen. Wir haben deshalb in der IHK Berlin ein zusätzliches Beratungsteam zusammengestellt, an das Sie sich mit konkreten Fragen zur Kurzrarbeit wenden können. Das Team erreichen Sie direkt unter 030 31510 619 oder per Mail an kurzarbeit@berlin.ihk.de

Unsere Hotlines sind montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.

Wichtige Ansprechpartner siehe auch weiter unten!

 

Vom 16.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zukünftig wieder etwas gelockert werden, ist ein erstes positives Signal aus der Runde der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Begrüßenswert ist dabei besonders die perspektivische Öffnung des Einzelhandels. Eine Beschränkung der Ladenöffnungen auf kleinere Flächen bis 800 Quadratmeter ist aus unserer Sicht hingegen nicht nachvollziehbar. Zwar soll damit die Frequenz in den Innenstädten reduziert werden, aber im Gegenzug ist zu erwarten, dass die Kundendichte auf kleineren Flächen zunimmt. Wir finden, dass unabhängig von den Größen der Ladenflächen alle Händler öffnen dürfen sollten, die sich an Hygiene- und Abstandsregelungen halten.

Zudem darf zwischen den Bundesländern kein Flickenteppich von Verordnungen entstehen. Was in Berlin gilt, muss auch in Brandenburg gelten und anders herum, ansonsten entstehen wettbewerbliche Nachteile unter den Betrieben. Daher fordern wir den Senat auf, sich bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen eng mit der Brandenburger Landesregierung abzustimmen.

Aktuelles

Verlängerung der Corona-Beschränkungen:Berliner Senat berät heute.
Der Berliner Senat berät heute über eine Verlängerung der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie sowie über mögliche Lockerungen. Bei dem Treffen werde zu entscheiden sein, «wie und wo wir Bereiche der Stadt wieder hochfahren können und wo wir noch warten müssen – zum Schutz der Menschen», sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller.
Leitlinien für das weitere Vorgehen hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs gestern bei einer Schaltkonferenz beschlossen. Sie verständigten sich darauf, geltende Kontaktverbote bis mindestens 3. Mai beizubehalten.
Private Reisen bleiben ebenso untersagt wie Großveranstaltungen und Gottesdienste. Clubs, Kneipen, Restaurants und Friseure bleiben dicht, ebenso Kitas.
Lockerungen soll es dagegen für den Handel geben: So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen.
Der Schulbetrieb soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Die Länder können in einzelnen Punkten von dieser Linie abweichen und haben das teils auch schon angekündigt. Mehr Infos

Unterstützung für Tourismus- und Kulturbranche
Bei abgesagten Pauschalreisen, Flügen oder Freizeitveranstaltungen sollen die Verbraucher Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung erhalten. Das hat die Bundesregierung nun beschlossen, um Veranstalter in der aktuellen Krisensituation vor dem Existenzverlust bewahren. Die Gutscheine sollen für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Mehr Infos

Bund und Länder: Keine Maskenpflicht, aber Masken in Handel und ÖPNV dringend empfohlen
Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es auch zukünftig nicht geben. Alltagsmasken dienen laut Gesundheitsministerium allerdings dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Dem Mittelstand eine Stimme geben

Viele mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer finden sich derzeit nicht ausreichend politisch unterstützt, um ihre existenziellen Nöte abzumildern. Die staatlichen Kredite helfen vielen Unternehmen mit fehlender Kapitaldienstfähigkeit nicht weiter und von den Zuschussprogrammen des Senats profitieren hauptsächlich kleine und kleinste Unternehmen. Darum haben sich viele schon in verschiedenen Foren zusammengefunden, um sich Gehör zu verschaffen. Eine branchenübergreifende Plattform ist #wirsindberlin, die Stimmen aus dem Mittelstand einsammelt und veröffentlicht. Wer mitmachen möchte, kann das hier tun: wir-sind.berlin

Not macht erfinderisch – Kreative Ideen für eine Zukunft nach der Corona-Krise
Neue Geschäftsmodelle und Projekte, die trotz Corona-Krise mutig in die Zukunft blicken lassen, finden Sie hier. Sie können eigene Projekte einreichen oder in den Kategorien Wirtschaft und Gesellschaft, Zusammenhalt, Beratung und Hilfe, Alltag zu Hause gestalten, Sport und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung die Ideen anderer entdecken.

EU-Hackathon vom 24.-26.4.2020
Die Europäische Kommission veranstaltet in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten vom 24. bis zum 26. April einen pan-europäischen Hackathon, um innovative Lösungen für die Bewältigung der Corona-Krise zu finden. Bis zum 19. April können Ideen aus allen Bereichen eingereicht werden. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern

Beratung zur Insolvenzvermeidung und Unternehmenssanierung
Stefan Schacht bietet Unterstützung an bei allen Fragen rund um das Thema “Unternehmen in der Krise”. Die Beratung ist zu verstehen im Sinne einer Ersthilfe zwecks Einleitung der richtigen Schritte zur Sicherung des Betriebes. Kontaktaufnahme per email anl schacht@hhb-real.de

Mehr Hilfsangebote von Unternehmern für Unternehmer finden Sie auf unserer Plattform.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de
Weitere Ansprechpartner unten …

 

Vom 15.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
viele von Ihnen sind unserem Aufruf zur Unterstützung anderer Unternehmen gefolgt und haben uns bereits über 100 Hilfs-Angebote mitgeteilt. Diese haben wir nun auf unsere neue Plattform www.unternehmer-helfen-unternehmern.berlin überführt. Sie hilft Berliner Unternehmen, sich gegenseitig zu unterstützen, Ressourcen zu teilen oder Kooperationen aufzubauen. So können Unternehmen dort nun auch Gesuche platzieren. Nutzen Sie dieses Angebot gern und teilen Sie es in Ihren Netzwerken, damit möglichst viele davon profitieren können.

Aktuelles

Michael Müller hält Lockerungen frühestens ab 27. April für möglich
Lockerungen der Corona-Auflagen könne es «frühestens ab 27. April, eventuell auch erst ab 1. Mai» geben, sagte Müller gestern in einem Interview der RBB-Welle Radio eins. «Ab kommendem Montag wird es wahrscheinlich nicht sein», fügte er hinzu. Dann laufen die bisherigen Bestimmungen zu Kontaktverboten, Geschäfts- oder Schulschließungen aus. Müller verwies auf die am Mittwoch geplante Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dann beginne die Diskussion über mögliche Lockerungen erst. Mehr Infos

KfW-Schnellkredit startet heute
Ab heute können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen:

Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Mehr Infos

Trotz Corona:
Keine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für private Paketzusteller
Das infolge der Coronavirus-Krise erhöhte Paketaufkommen rechtfertigt für Paketzusteller keine Ausnahme vom gesetzlichen Verbot, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden. Mehrere private Paketzustelldienste hatten vergeblich eine solche Ausnahme für die Osterfeiertage beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin beantragt. Mehr Infos

VBB: Vorerst keine generellen Abo-Erstattungen
Für Inhaber von Abos und Monatstickets beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gibt es vorerst keine weiteren Erstattungsmöglichkeiten während der Corona-Krise. Für Abokunden gibt es beim VBB die Möglichkeit, Zeitkarten zurückzugeben und sich diese erstatten zu lassen, etwa, wenn der Kunde krank ist und die Karte nicht nutzen kann. Inzwischen erstattet der Verbund auch bei amtlich verordneten Quarantänefällen während der Corona-Krise die Tickets – abzüglich des Fahrpreises für die bereits getätigten Einzelfahrten. Eine generelle Erstattung – etwa für Kunden, die aus Vorsicht auf Bus- und U-Bahnfahrten verzichten – gibt es nicht. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Handdesinfektionsmittel: Neue Allgemeinverfügung der BAuA veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine neue Allgemeinverfügung zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln veröffentlicht. Hierdurch werden die bisherigen Allgemeinverfügungen (vom 04. sowie 13. bzw. 20. März 2020) aufgehoben und deren Inhalte zusammengeführt. Durch die neue Allgemeinverfügung kommt es zu Neuerungen. Unter anderem dürfen die Apotheken und die chemische sowie die pharmazeutische Industrie die 2-Propanol-haltigen und Ethanol-haltigen Biozidprodukte nun auch zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher herstellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Covid 19-Webseite der BAuA.

BNetzA veröffentlicht Handreichung zu Fristverlängerung bei EE-Projekten
Aufgrund der Corona-Krise können Wind-, PV- und Biomasseanlagen ggf. nicht rechtzeitig realisiert werden. Dadurch können Zuschläge erlöschen und/oder Strafzahlungen erfolgen. Die Bundesnetzagentur hat nun eine Handreichung veröffentlicht, wie sie mit dieser Thematik umgeht. Die Projektierer erhalten die Möglichkeit, Fristverlängerungsanträge zu stellen, sofern es sich um Anlagen handelt, die vor dem 1. März 2020 einen Zuschlag erhalten hatten. Die Handreichung der BNetzA finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Das Thema Kurzarbeit betrifft leider immer mehr Unternehmen. Wir haben deshalb in der IHK Berlin ein zusätzliches Beratungsteam zusammengestellt, an das Sie sich mit konkreten Fragen zur Kurzrarbeit wenden können. Das Team erreichen Sie direkt unter 030 31510 619 oder per Mail an kurzarbeit@berlin.ihk.de

Unsere Hotlines sind montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf
www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.

Wichtige Ansprechpartner sind auch:

Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin:
Zu Corona Liquiditätsengpässen, Hotline: 030 2125 4747
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium, Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515
Unterstützungsmaßnahmen für von der Krise betroffene Unternehmen:
Berlin-Partner Hotline: 030 46302 440
Informationen speziell für Hotels, Gaststätten und weitere touristische Partner: Hotline von visitBerlin: 030 264748 886

Mit freundlichen Grüßen – Ihr Corona-Team der IHK Berlin

 

Vom 14.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
am Nachmittag des Gründonnerstag hat sich der Berliner Senat nach intensivem Drängen von weiten Teilen der Wirtschaft darauf verständigt, seine Förderinstrumente auch auf den Berliner Mittelstand auszuweiten.
Das ist zunächst ein gutes Signal, dass die Wichtigkeit des Mittelstands für den Standort Berlin auch auf politischer Ebene verstanden wurde. Zugleich sind aber die vorliegenden Berliner Instrumente auch im Vergleich zu anderen Bundesländern bei weitem noch nicht ausreichend, um mittelständische Unternehmen flächendeckend von den teils existenziellen Liquiditätsnöten infolge der Corona-Krise zu entlasten.
Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderinstrumente deutlich ausgeweitet werden.AktuellesSoforthilfe V:
Berliner Schutzschirm für den Mittelstand
Der Senat hat sich am Donnerstag, den 09.04.2020, auf Maßnahmen zur Unterstützung des Mittelstands verständigt. Das ProgrammSoforthilfe V
mit einem Finanzvolumen von rund 75 Mio. € wird in den nächsten Tagen erarbeitet und soll folgende Eckpunkte umfassen:im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW
soweit er in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zu ergänzen, über den nach 15 Monaten angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens entschieden wird. Sollte es zu einer auf Bundesebene diskutierten steuerlichen Unterstützung bei der Tilgung kommen, ist diese vorrangig einzusetzen
soweit er nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss, einen Zuschuss vorzusehen (durchschnittliche Höhe nicht über 25.000 Euro, im Einzelfall kann er höher liegen).Soforthilfe IV:
Förderung für Unternehmen im Medien- und Kulturbereich geplant
Der Berliner Senat hat zudem ein Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich beschlossen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind. Das Programm soll die Nothilfe-Lücke bei kleinen und mittleren Medien- und Kulturunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und mit im Mittel bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz schließen.Gefördert werden Betriebe und Kulturorte, die eine landesweite Ausstrahlung haben und für das Kulturleben Berlins besondere Relevanz besitzen. Die Soforthilfe soll als Kredit zur Liquiditätssicherung bzw. als Zuschuss zur Sicherung des Betriebes beantragt werden, wenn die Sicherung der Existenz durch Kreditaufnahmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Es wird erwartet, dass sich die durchschnittliche Höhe der Hilfen auf rund 25.000 Euro belaufen wird. Die Unterstützung ist auf maximal 500.000 Euro und auf das Jahr 2020 begrenzt. Die weiteren Einzelheiten zum konkreten Antragsverfahren werden vor Anlaufen des Soforthilfeprogramms IV bekanntgegeben. Mehr InfosKfW Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ab morgen beantragbar
Ab dem 15.04. können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Mehr infosAb heute wieder Antragsstellung bei der IBB für den Corona Zuschuss möglich
Nach der Erfassungspause über Ostern können ab heute wieder Anträge bei der IBB für das Programm „Corona Zuschuss“ gestellt werden. Im Rahmen des Programmes können Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 EUR beantragen. Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte stehen bis zu 15.000 EUR zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Mehr Infos

Welcher Betrieb darf unter welchen Auflagen öffnen, welcher muss schließen?

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Auslegungshilfe für die Anwendung SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 03. April 2020 aktualisiert. Durch die Auslegungshilfe soll eine berlinweit einheitliche Vollzugspraxis sichergestellt werden. Gewerbetreibende sollen mit Hilfe der Liste in Zweifelsfällen besser einschätzen können, ob sie ihr Geschäft derzeit noch für den Publikumsverkehr öffnen dürfen oder nicht. Die unten verlinkte Liste verdeutlicht, welche Geschäfte, Läden und Dienstleistungen laut der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV) geöffnet bzw. angeboten werden dürfen. Die wichtigsten Änderungen für Gewerbetreibende sehen Sie hierauf einen Blick.Bundesregierung stärkt Aufbau und Ausbau der Produktion von medizinischer Schutzausrüstung
Hierfür wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neuer Arbeitsstab „Produktionskapazitäten und Produktionsprozesse“ eingerichtet, der die Aufgabe hat, den zeitnahen Aufbau nationaler und europäischer Wertschöpfungsketten für medizinische Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffe zu unterstützen. Die Aufgabe des Arbeitsstabes besteht vorrangig in der Ermöglichung und Förderung von privatwirtschaftlichen Investitionen in Produktionskapazitäten. Hierzu plant die Bundesregierung die Unternehmen mit Fördermitteln zu unterstützen. Mehr InfosWichtig zu wissenWie wirkt Corona auf Forschung und Innovation? Online-Befragung von innovativen Unternehmen gestartet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Online-Befragung vor allem von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestartet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf aktuelle und geplante unternehmerische Aktivitäten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Alle innovativ tätigen Unternehmen sind aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen. Die Online-Befragung ist bis Donnerstag, den 30. April 2020, geöffnet und dauert circa 10 Minuten. Mehr InfosThe CCI’s service for English speaking entrepreneurs
„If you’re an English-speaking entrepreneur in Berlin and you’re looking for some info on the Corona crisis and how it affects your company, please have a look at our English website. We now have a list of useful links online regarding related topics like financing, labour law and tax deferrals. Please also feel free to contact our Corona hotline in case you have any questions related to your company and the crisis. More infoUnternehmer helfen UnternehmernNeuer Pauschaltarif für Liefer-, Kurier- und Besorgungsfahrten
Das Berliner Taxigewerbe erleichtert jetzt die Quarantäne mit einem neuen Pauschaltarif. Unter dem Motto „Taxi Berlin bringt dein Lieblingsessen!“ gilt für Liefer-, Kurier- und Besorgungsfahrten ab sofort ein Preis von 12,50 € bis zu 5 km Fahrstrecke (bis 8 km 16 € und bis 10 km 20 €; darüber zum Taxitarif). Der 24/7-Service startet am 14.4. um 12 Uhr. Wer also Speisen, Materialien oder sonstiges von seinem Restaurant oder Geschäft zum Kunden bringen lassen möchte, kann einfach Taxi Berlin kontaktieren per email an liefern@taxi-berlin.de oder telefonisch unter 030- 23 00 25Mehr Hilfsangebote von Unternehmern für Unternehmer finden Sie auf unserer WebseiteIhre Ansprechpartner – siehe bitte weiter unten.Vom 09.04.2020Sehr geehrte Frau Otto,
der Senat wird die Förderlücke für mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern nicht schließen.
Zwar werden 60 Millionen Euro vornehmlich für kleinere Kulturbetriebe in Aussicht gestellt, dies aber auch wieder nur als Darlehen, wie es in der Pressemitteilung der Senatskanzlei heißt.
Soforthilfe für den um seine Existenz kämpfenden Mittelstand sieht anders aus, wie Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen.
Bleibt die Frage, warum der Senat sehenden Auges in Kauf nimmt, dass viele mittelständische Betriebe das von der Politik verordnete künstliche Koma nicht überleben.
Einen schnellen umfassenden Ausstieg aus den massiven Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Coronakrise wird es in Berlin nach Überzeugung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller nicht geben.
Die Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens bleibe mit Einschränkungen verbunden.
«Wir werden auch dann über einen sehr, sehr langen Zeitraum weiter Regeln haben», so Müller. Nicht nur aus Sicht der Wirtschaft braucht es aber sowohl Regeln als auch Perspektiven, wie – und wann – die Gesellschaft zur schrittweisen Normalität zurück kehren könnte.
„Bis auf Weiteres geschlossen“ reicht als Marschrichtung nicht aus, gefragt sind jetzt kluge und gerechte Konzepte. Das ist nicht nur wichtig für die Planungen der Unternehmen, sondern auch für die Akzeptanz des Lockdowns bei allen.AktuellesSenat plant zusätzliche Regeln für Einreisende
Auch Berlin führt die Quarantänepflicht für Menschen ein, die aus dem Ausland auf dem Landweg nach Berlin kommen. Bislang gilt die Verordnung nur für Flugreisende aus dem Ausland. Anfang der Woche hatte das Corona-Kabinett der Bundesregierung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Da die Umsetzung Ländersache ist, will der Senat auf seiner heutigen Sondersitzung die entsprechende Verordnung erlassen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Ausnahmen soll es für Diplomaten, Geschäftsreisende und Berufspendler geben, sofern sie keine Corona-Symptome zeigen. Mehr Infos

Verbraucherzentrale mahnt zu Wachsamkeit vor Corona-Betrügern

Die Verbraucherzentrale Berlin ruft während der Corona-Krise zu erhöhter Vorsicht vor unseriösen Angeboten auf. Eine Reihe von Berlinern hat demnach bei sogenannten Fake-Shops beispielsweise Schutzmasken bestellt, diese aber nie erhalten. Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln sollen damit geworben haben, dass ihre Produkte gegen das Coronavirus vorbeugen können. Darüber hinaus warnen die Verbraucherschützer vor Betrügern, die sich am Telefon als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgeben und Geld verlangen. Mehr Infos

Novellierung Außenwirtschaftsgesetz:
Umfassendere Prüfung bei ausländischen Investitionen in sicherheitssensiblen Bereichen

Das Bundeskabinett hat gestern den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Reform des Investitionsprüfungsrechts würden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um ausländische Investitionen etwa in Unternehmen der kritischen Infrastruktur noch umfassender und vorausschauender prüfen zu können, so Altmaier. Gerade die aktuelle Situation zeige, dass Deutschland und Europa in bestimmten Bereichen eigene Kompetenzen und Technologien brauche. Kritik an der Reform kommt unter anderem vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Der vage Begriff „voraussichtliche Beeinträchtigung schaffe Rechtsunsicherheit und berge die Gefahr, dass die Wirtschaft durch das Fehlen ausländischer Investitionen weiter belastet werde. Mehr InfosWichtig zu wissen„Gutscheine statt Rückerstattung bei Freizeitveranstaltungen“
Veranstalter von Konzerten oder Sportevents, Fitnessstudios oder Reiseanbieter sollen berechtigt sein, Gutscheine statt Bargeld für ausgefallene Veranstaltungen oder geschlossene Studios an die betroffenen Kunden auszugeben.
Die Bundesregierung hat jetzt eine entsprechende Formulierungshilfe für die Änderung des Veranstaltungsvertragsrechts beschlossen. Damit soll die Gefahr erheblicher und existenzgefährdender finanzieller Belastung durch Zahlungsrückforderungen gemindert werden. Die Wertgutscheine können dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Anbieters eingelöst werden. Entsprechend wird dem Betreiber einer Freizeiteinrichtung das Recht gegeben, den Nutzungsberechtigten einen Gutschein auszustellen, der dem Wert des nicht genutzten Teils der Berechtigung – z.B. eines Jahresabonnements – entspricht.Gutschein-Inhaber sollen jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen können, wenn die Annahme eines Gutscheins aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. In letzterem Fall entspricht der Gutschein einer bloßen Stundung des Erstattungsanspruchs. Mehr InfosBfArM bietet kostenlose Beratung insbesondere für kleine Unternehmen und Startups an
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möchte schnell und unbürokratisch alle Akteure unterstützen, die an Produkten oder Therapien im Zusammenhang mit COVID-19 arbeiten. Das Beratungsangebot des BfArM richtet sich dabei auch ausdrücklich an kleine Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Start-Ups. Folgende Angebote des BfArM im Kontext von COVID-19 sind deshalb derzeit kostenlos:
Wissenschaftliche Beratungsverfahren zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
Anträge auf Genehmigung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Anträge auf Sonderzulassung von Medizinprodukten nach § 11 Abs. 1 MPG. Mehr InfosSonder-Jobbörse der Arbeitsagenturen
Während viele Unternehmen wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit anmelden müssen, suchen andere händeringend nach Mitarbeitern. Die Berliner und Brandenburger Arbeitsagenturen bieten freie Stellen z.B. im Gesundheitswesen, Transport, Handel oder Landwirtschaft ab sofort in ihrer Jobbörse «dafürsie.de» unter «JobsNow» an.
Für Kurzarbeiter kann das besonders interessant sein. Sie profitierten von einer bis zum 31. Oktober befristeten Sonderregelung: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich wie in der Pflege aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen.
Für die Nebentätigkeit müssen außerdem keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Das neue Gesamteinkommen dürfe das bisherige Nettoeinkommen allerdings nicht übersteigen. Mehr InfosErleichterungen für Unternehmen bei Jahresabschlüssen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat anlässlich der Corona-Krise mehrere entlastende Maßnahmen zugunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher nicht fristgerecht einreichen konnten. Zwar besteht die gesetzliche Offenlegungsfrist nach § 325 HGB weiterhin fort. Es werden aber derzeit keine neuen Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen gegen Unternehmen erlassen. Mehr InfosChatbot Bobbi beantwortet jetzt auch Fragen zu Corona – in neun Sprachen
Berlin erweitert sein digitales Informationsangebot zum Coronavirus (COVID-19). „Muss ich einen Mund-Nasen-Schutz bei Einkäufen tragen?“, „Wo kann ich mich testen lassen?“, „Welche Hilfen gibt es für Selbständige?“. Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ab sofort der digitale Chatbot Bobbi rund um die Uhr über das Service-Portal BerlinBobbi ist der virtuelle Berliner Bürgerassistent und informiert dialogbasiert zu Dienstleistungen, Standorten und Öffnungszeiten der Berliner Verwaltung. Er bezieht seine Corona-Informationen von Daten aller Berliner Senatsverwaltungen, des Robert-Koch-Instituts, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit. Chatbot Bobbi „spricht“ neben Deutsch auch Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch und Russisch.Unternehmer helfen Unternehmern

Kostenfreie Verleihung von Lastenrädern zur Auslieferung von Waren

Unser Helplink des Tages kommt vom Unternehmen isicargo: Sie haben ein Gewerbe in Berlin und brauchen in der aktuellen Corona-Krise Unterstützung bei der Auslieferung Ihrer Waren und Dienste auf den letzten Meilen? Sie setzt sich für Ihre Nachbarschaft ein und bringen Menschen in häuslicher Quarantäne Essen oder Verpflegung? isicargo verleiht kostenfrei kleinere Lastenräder oder größere Schwerlasträder an Unternehmen! Ansprechpartner: Andreas Brüning | info@isicargo.deMehr Hilfsangebote von Unternehmern für Unternehmer finden Sie auf unserer WebseiteAktuellesNachtragshaushalt: Mehrausgaben von drei Milliarden Euro
Berlin will wegen der Corona-Krise in diesem Jahr drei Milliarden Euro mehr ausgeben, als bisher geplant. Davon übernimmt der Bund 2,6 Milliarden. Der für das Land verbleibende Anteil soll zunächst ohne neue Schulden finanziert werden. Die Landesmittel werden u.a. für den Bau der neuen Corona-Klinik verwendet. Im Juni soll es einen zweiten Nachtragshaushalt geben, der dann die Ergebnisse der bundesweiten Steuerschätzung im Mai berücksichtigen wird. Mehr InfosUnterstützungsplan für Inklusionsbetriebe

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) haben für Inklusionsbetriebe einen Unterstützungsplan entwickelt. Das Paket sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
Soforthilfe von monatlich 500 EUR je schwerbehindertem Arbeitnehmenden
Zuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen des Arbeitsgebers werden weiter gewährt, sofern sie zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld verwendet werden Zuschüsse zur Finanzierung einer betriebswirtschaftlichen Beratung

Wichtig zu wissen

Dehoga startet Restaurant-Plattform
Angesichts der Corona-Krise hat der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Berlin eine Plattform geschaffen, auf der Liefer- und Abholservices von Restaurants und Imbissen zu finden sind. Unter dem Motto #berlinliefert haben sich bislang mehr als 250 Gastronomen auf der Internetseite des Verbands registriert. Kunden können im Suchfeld ihre Postleitzahl eingeben und sehen auf einen Blick, welche Gaststätten in ihrer Umgebung Speisen liefern oder zum Abholen anbieten. Restaurants können sich dort auch weiterhin registrieren. Zur Plattform

Unternehmer helfen Unternehmern

Digitale Unterstützung für Kleinunternehmen
Unser Helplink des Tags kommt von hilfe-digital.de: Die Service Agentur hilft Kleinunternehmen den Betrieb in der Krise online weiter zu führen mit einer kostenfreien Webseite, den passenden Funktionen und Werkzeugen sowie dem relevanten Online Marketing. Keine Kosten, keine Vertragslaufzeit, kein Risiko. Ansprechpartner: Steffen Heym | www.hilfe-digital.de

Wenn auch Sie anderen Unternehmern helfen möchten oder Hilfe benötigen:
Alle Infos und Angebote hier

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Das Thema Kurzarbeit betrifft leider immer mehr Unternehmen. Wir haben deshalb in der IHK Berlin ein zusätzliches Beratungsteam zusammengestellt, an das Sie sich mit konkreten Fragen zur Kurzrarbeit wenden können. Das Team erreichen Sie direkt unter 030 31510 619 oder per Mail an kurzarbeit@berlin.ihk.de

Unsere Hotlines sind montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf
www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.

Wichtige Ansprechpartner sind auch:

Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin:
Zu Corona Liquiditätsengpässen, Hotline: 030 2125 4747
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Zum Kurzarbeitergeld:
Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium, Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515
Unterstützungsmaßnahmen für von der Krise betroffene Unternehmen:
Berlin-Partner Hotline: 030 46302 440
Informationen speziell für Hotels, Gaststätten und weitere touristische Partner:
Hotline von visitBerlin: 030 264748 886

Mit freundlichen Grüßen – Ihr Corona-Team der IHK Berlin

Vom 07.04.2020 – 16:40 Uhr

Sehr geehrte Frau Otto,
dass der Berliner Mittelstand bei den Zuwendungen von Land und Bund bislang leer ausgeht, haben wir als IHK Berlin mehr als einmal kritisiert. Jetzt scheint Bewegung in das Thema zu kommen:
Michael Müller bestätigte in der Abendschau: Ja, es gibt eine Förderlücke, man arbeite an einer Lösung, aber Landesmittel seien nicht unerschöpflich. Mag sein, aber genau so richtig ist: Der Mittelstand ist das Rückgrat der Berliner Wirtschaft. Wer auch künftig von der Wertschöpfung des Mittelstands profitieren möchte, darf ihn jetzt nicht auf dem Trockenen sitzen lassen! Morgen ist IHK-Präsidentin Beatrice Kramm Gast in der Senatssitzung und wird dort die Schließung der Zuwendungslücke erneut einfordern.Die Schnellkredite für den Mittelstand kommen: Nachdem das erste Corona-Kreditprogramm der Bundesregierung für den Mittelstand eher schleppend angelaufen war und die Kreditprüfungsregularien bei den Unternehmern für teils massive Kritik gesorgt haben, hat die Bundesregierung jetzt nachgesteuert. Am Montag wurde beschlossen, dass der Staat nicht nur zu 90 Prozent sondern vollständig bei Zahlungsausfällen in die Haftung geht. Die Kreditprüfung durch die Banken entfällt, abhängig von der Zahl der Beschäftigten gibt es maximal 800.000 Euro, die innerhalb von zehn Jahren mit drei Prozent Zinsen zurückgezahlt werden müssen.Ein Wermutstropfen bleibt: Es sind und bleiben Kredite, echte Zuschüsse gibt es immer noch nicht, weder vom Bund noch vom Land. Heute ist IHK-Präsidentin Beatrice Kramm Gast in der Senatssitzung, um angesichts der verheerenden Lage vieler mittelständischer Unternehmer Landeshilfen anzumahnen.
Berlin darf den Mittelstand nicht hängen lassen!Aktuelles

Tragen von Stoffmasken bleibt in Berlin freiwillig
Das Tragen von Stoffmasken über Mund und Nase bleibt in Berlin freiwillig. Zum Abschluss des Gesundheitsausschusses am Montag lehnten die Mitglieder mehrheitlich einen AfD-Antrag auf eine Pflicht zum Maskentragen etwa in Supermärkten ab. Mehr Infos

Quarantäne-Pflicht bei Rückkehr nach Deutschland
Deutsche, EU-Bürger oder langjährig in Deutschland wohnende Personen, die nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt in die Bundesrepublik zurückkehren, sollen künftig zwei Wochen in Quarantäne. Das empfahl das sogenannte Corona-Krisenkabinett am Montag den Bundesländern, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Die Kontrolle liege bei den Bundesländern. Die Vorgabe gelte für alle Einreisen – per Auto, Bahn, Boot oder Flugzeug. Für Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, wird dem Beschluss zufolge keine Quarantäne angeordnet. Mehr Infos

Meldepflicht für Kliniken
Kliniken müssen künftig freie Intensivbetten verpflichtend und täglich an ein zentrales Register melden, teilte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums mit. Die allermeisten Kliniken meldeten bereits freiwillig ihre aktuelle Kapazität, aber noch nicht alle. Konkret sollen künftig alle Krankenhäuser mit Intensivstationen an das Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) melden. Bisher sind dort nach Ministeriumsangaben 1.119 von 1.160 entsprechenden Kliniken gemeldet. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Herstellung von Desinfektionsmitteln: Hinweise der BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) teilt auf Anfrage mit, dass sich betroffene Unternehmen mit konkreten Fragen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln sowie zu den bezüglichen Allgemeinverfügungen der BAuA an den REACH-CLP-Biozid Helpdesk wenden können. Dazu weist die BAuA einerseits auf die Website des Helpdesks hin, auf welcher Informationen zu den Allgemeinverfügungen und damit den Ausnahmezulassungen für Flächen- und Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

Kommission befreit Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteuer
Die EU hat beschlossen, bei der Einfuhr von Medizinprodukten durch staatliche Organisationen oder anerkannte Organisationen der Wohlfahrtspflege aus Drittländern keine Mehrwertsteuer und Zölle mehr zu erheben. Von den Befreiungen sind u. a. Schutzmasken und -ausrüstung, Testkits und Beatmungsgeräte umfasst. Die Maßnahme ist zunächst auf eine Dauer von sechs Monaten beschränkt. Mehr Infos

Unternehmer helfen Unternehmern

Unterstützung für Hilfsorganisationen
Unser Helplink des Tages kommt heute von der G.S.H. GEBÄUDESERVICE UND VERSORGUNGSTECHNIK GMBH. Das Unternehmen möchte insbesondere Hilfsorganisationen unterstützen, die derzeit unter extrem erschwerten ihre Angebote für Hilfsbedürftige aufrecht erhalten und bietet an, die kältetechnischen Anlagen für Kühlanlagen etwa für zu kühlende Hilfsgüter in Ordnung zu halten. Kontakt über Bernd Spremberg per email an gshberlin@email.de

Wenn auch Sie anderen Unternehmern helfen möchten oder Hilfe benötigen: Alle Infos und Angebote hier!

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Das Thema Kurzarbeit betrifft leider immer mehr Unternehmen. Wir haben deshalb in der IHK Berlin ein zusätzliches Beratungsteam zusammengestellt, an das Sie sich mit konkreten Fragen zur Kurzrarbeit wenden können. Das Team erreichen Sie direkt unter 030 31510 619 oder per Mail an kurzarbeit@berlin.ihk.de

Unsere Hotlines sind montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.

Wichtige Ansprechpartner sind auch:

Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin:
Zu Corona Liquiditätsengpässen, Hotline: 030 2125 4747
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium, Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515
Unterstützungsmaßnahmen für von der Krise betroffene Unternehmen:
Berlin-Partner Hotline: 030 46302 440
Informationen speziell für Hotels, Gaststätten und weitere touristische Partner: Hotline von visitBerlin: 030 264748 886

Mit freundlichen Grüßen – Ihr Corona-Team der IHK Berlin
IHK Berlin – Fasanenstraße 85 – 10623 Berlin
https://www.ihk-berlin.de

Vertretungsberechtigte Präsidentin – Dr. Beatrice Kramm
Hauptgeschäftsführer – Jan Eder

Aktuelles

Soforthilfe II wird fortgesetzt
Die bisherige kombinierte Beantragung aus Landes- und Bundesmitteln wird nun auf Beschluss des Berliner Senats in ein einheitliches Bundesprogramm überführt. In diesem Programm stehen ab heute, 6. April 2020, 10:00 Uhr, Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von 9.000 EUR und 6 bis 10 Beschäftigten in Höhe von 15.000 EUR zu Verfügung. Programmdetails sowie die entsprechenden FAQs finden Sie auf der Webseite

Erleichterungen für Unternehmen in der Verbundausbildung
Der Corona-Virus stellt auch Ausbildungsbetriebe derzeit vor große Herausforderungen. Dort, wo der Fachkräftenachwuchs von morgen nicht mehr in vollem Umfang im eigenen Betrieb ausgebildet werden kann, bietet das Modell der Verbundausbildung neue Möglichkeiten. Es wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert und stellt Ausbildungsbetrieben Partnerunternehmen an die Seite, die einen Teil der Ausbildungsaufgaben übernehmen.

Neben den Vorteilen des Modells wurde jetzt auch die Beantragung von Zuschüssen für Unternehmen vereinfacht. Förderanträge können zukünftig analog, wie auch digital eingereicht werden. Vom Corona-Virus besonders betroffene Branchen und Gewerke erhalten Vorrang bei der Bearbeitung der Förderanträge. Förderfähig ist u.a. die Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden – in Präsenz und digital. Nicht zuletzt wird auch die zeitliche Einschränkung aufgehoben: Prüfungsvorbereitung wird zukünftig auch dann bezuschusst, wenn sie außerhalb der Zwei-Monatsfrist vor den praktischen Abschlussprüfungen erfolgt. Bei weiteren Fragen berät und unterstützt die Verbundberatung Berlin

Die Berliner Krankenhausgesellschaft ruft Freiwillige dazu auf, Textilmasken zu produzieren
Aufgerufen sind Handwerker und Handwerksbetriebe, Unternehmen, Werkstätten und sonstige Einrichtungen, in denen Schneidertätigkeiten professionell erbracht werden. Mit der Produktion von Textilmasken können die Freiwilligen den dringenden Bedarf an Schutzmaterial für die Beschäftigten in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen abdecken helfen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bietet zusätzlich zum freien Verkauf der Hersteller die Möglichkeit, die Textilmasken zum Stückpreis von 2 Euro zu erwerben.
Mehr Infos

Onlinehandel fordert:  Kontaktloses „Click & Collect“ beim stationären Handel zulassen!
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) fordert die Länder, Städte und Gemeinden auf, stationären Händlern einheitlich die Abgabe von Waren im kontaktlosen “Click & Collect”-Verfahren zu erlauben. Derzeit herrscht bei vielen Behörden Unsicherheit, ob die Abholung von im Internet bestellter Ware durch Kunden im Umfeld eines Ladens als Abholservice zuzulassen ist. Es sei auch in Corona-Zeiten möglich, Waren gesundheitlich und hygienisch unbedenklich bereit zu stellen, so bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. Kontaktloses „Click & Collect“ unterstütze zusätzlich die Versorgung, könne für eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter sorgen und dem stationären Handel eine dringend nötige Perspektive verschaffen. Mehr Infos

Bayer erhöht bundesweite COVID-19-Analysekapazität um mehrere tausend Tests pro Tag
Das Unternehmen stellt an verschiedenen Standorten in Deutschland über 40 Geräte zur Virusdiagnostik aus der Forschung des Unternehmens bereit. Damit kann die bundesweite COVID-19-Analysekapazität um mehrere tausend Tests pro Tag erhöht werden. Auf dem firmeneigenen Gelände in Berlin entsteht auf zwei Etagen ein eigenes Testlabor. Allein am Standort Berlin haben sich in den vergangenen Tagen mehr als 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig für die Arbeit in dem neuen Testlabor gemeldet. Sie werden dafür von Bayer freigestellt. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Das Bezirksamt Mitte unterstützt seine Gewerbetreibenden durch Stundungen von Miet- und Pachtzahlungen
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben viele Mieter und Pächter von Immobilien des Bezirksamtes Mitte in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Um diesen Unternehmen in der schwierigen Zeit zu helfen, bietet das Bezirksamt die Möglichkeit, die Miet- und Pachtzahlungen für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen in finanzielle Not geraten sind, zu stunden. Dafür steht ab sofort ein vereinfachtes, unbürokratisches Verfahren auf der Webseite des Bezirksamtes.

Altmaier: „Gewährung zinsgünstiger Darlehen jetzt in noch größerem Umfang möglich“
Die Europäische Kommission hat am Donnerstagabend die Ausweitung der Vergabe von niedrigverzinslichen Darlehen genehmigt. Die Regelung ermöglicht es jetzt, dass auch Landesförderinstitute Kreditprogramme mit den gleichen günstigen Konditionen gewähren können, wie sie im Rahmen des KfW-Sonderprogramms bereits für die Förderbank KfW gelten. Mehr Infos

Sonderzahlungen jetzt steuerfrei
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mehr Infos

Entschädigungen für erwerbstätige Sorgeberechtigte und Pflegeeltern bei notwendiger Betreuung infolge Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen
Seit dem 30.03.2020 haben erwerbstätige Sorgeberechtigte und Pflegeeltern einen Anspruch nach § 65 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf Entschädigung ihres Verdienstausfalls, wenn sie infolge einer behördlichen Schließung oder Betretungsuntersagung einer Betreuungseinrichtung oder Schule ihr Kind selbst betreuen müssen. Voraussetzung ist, dass eine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit nicht besteht. Das Gesetz gewährt die Entschädigung für Betreuungsfälle ab dem 30.03.2020. Die Arbeitgeber zahlen für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen die Entschädigungen in Höhe von 67 Prozent des Lohnes für die Behörde aus. Sie können anschließend die Erstattung durch die Behörde beantragen.
Mehr Infos

Open Call for English-speaking start-ups
Next open call at Berlin Partner for English-speaking start-up founders in order to adhere to the internationality of Berlin’s start-up scene, Berlin Partner is offering it’s next open call for start-up founders in English this evening. Business support call (in English) on Monday, 6.00-7.30 pm Berlin Partner and experts inform you on financial support, update you on startups and give tips about legal issues such as short-time work. Participants can also ask their questions in the live chat.

Join via Zoom at https://bit.ly/2UXvrO7

or dial +49 69 5050 2596
Meeting-ID: 555 208 649#
password 194915

Unternehmer helfen Unternehmern

Kostenlose Mitarbeiterbefragung zur psychischen Belastung
Die Firma DearEmployee hat beschlossen, alle Unternehmen bis 250 Mitarbeiter mit einem kostenfreien Sonderfragebogen „CoronaCare Survey“ zu unterstützen. Diese neunminütige Mitarbeiterumfrage hilft dabei, wichtige Faktoren für den aktuellen psychischen Stress der Mitarbeiter zu erkennen und hierfür wirksamste Maßnahmen abzuleiten. Dieses Angebot gilt bis zum 30.04., bei Interesse wenden Sie sich an Jasmin Sterling per email an jasmin.sterling@dearemployee.de

Wenn auch Sie anderen Unternehmern helfen möchten oder Hilfe benötigen:
Alle Infos und Angebote hier

Dankeschön für Spenden von medizinischer Schutzausrüstung
An dieser Stelle noch ein ganz großes und herzliches DANKESCHÖN an alle, die dem gemeinsamen Aufruf von Berliner Wirtschaft, Berlin Partner und Senat gefolgt sind, nicht benötigte medizinische Schutzausrüstung zu spenden. 2.800 FFP2-Schutzmasken, 70.000 Handschuhe und andere Schutzkleidung so wie dutzende Liter Desinfektionsmittel haben Sie gespendet. Für jede einzelne Spende sagen wir DANKE! Ein besonderer Dank geht aber auch an die Kolleginnen von der Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Zalando und Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH, ohne die die Idee nicht so reibungslos und schnell umgesetzt werden können.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Vom 03.04.2020

Sehr geehrte Frau Otto,
wir starten heute mit einer wichtigen Warnung: Arbeitgeber und Unternehmer erhalten derzeit massenhaft Mails mit dem Absender „kurzarbeitergeld(at)arbeitsagentur-service.de“
Antworten Sie NICHT auf diese Mails und löschen Sie sie umgehend. Hier will jemand illegal Infos zu Ihrem Unternehmen abfischen! Die Mail kommt definitiv nicht von der Arbeitsagentur!

AktuellesAbmahnung und Bußgeld vermeiden
Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Stoffmasken herstellen, um sie zu verkaufen oder zu spenden, müssen aufpassen, dass sie die richtige Bezeichnung verwenden. Stoffmasken werden den hohen Anforderungen an die „Originalmasken“ mit besonderen Schutzvorrichtungen nicht gerecht, deswegen darf weder im Namen noch in der Beschreibung mit dem Schutzaspekt geworben werden. Am sichersten ist es, wenn das Wort „Schutz“ gar nicht auftaucht. Anderenfalls kann dies zum einen als unzulässige Werbung für ein Medizinprodukt angesehen und abgemahnt werden. Zum anderen kann es als Verstoß gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (§ 4 Abs. 2 MPG) Bußgelder nach sich ziehen.Mehr Infos

Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende
Die gestern in Kraft getreten Regelungen sehen folgende vorübergehenden Regelungen vor:

  • Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass sie aufgrund Corona-bedingter Umstände die Miete nicht zahlen können.
  • Verbraucherinnen und Verbrauchen erhalten ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht, faktisch also einen Zahlungsaufschub für existenzsichernde Verträge der Grundversorgung, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden. Das Leistungsverweigerungsrecht hat zur Folge, dass sie trotz Nichtzahlung nicht in Verzug kommen. Für Kleinstgewerbetreibende gilt entsprechendes in Bezug auf andauernde Vertragsverhältnisse, die zur Eindeckung mit Leistungen dienen, die für die wirtschaftlichen Grundlagen des Erwerbsbetriebs wesentlich sind. Das Leistungsverweigerungsrecht ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet.
  • Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurden, werden Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, gestundet. Voraussetzung für die Stundung ist, dass der Verbraucher gerade durch die COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, dass die weitere Erbringung von Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen aus dem Darlehensvertrag den angemessenen Lebensunterhalt des Verbrauchers gefährden würde. Mehr Infos

Neue Regelungen für Berlin
Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung des Corona Virus vom 22.03. am Donnerstag mit einem Update versehen. So wurde u.a. die Ausweispflicht gestrichen. Außerdem wurde ein Bußgeldkatalog veröffentlicht. Wer demnach sein Geschäft verbotenerweise öffnet, muss mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Die Volltextfassung der aktuellen Verordnung finden Sie hier

Die wichtigsten Änderungen für Gewerbetreibende sowie den Bußgeldkatalog können Sie hier einsehen.
Achtung: Die Änderungen gelten ab heute 03042020!

Altmaier:
Müssen mit tiefen Einschnitten beim Wirtschaftswachstum in diesem Jahr rechnen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat sich gestern zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie geäußert und einen Einbruch des Wirtschaftswachstums von mehr als 8 % für einzelne Monate des ersten Halbjahres prognostiziert. Altmaier geht davon aus, dass die wirtschaftlichen Einschnitte mindestens so stark sein werden wie, bei der Finanzkrise 2009, als die Wirtschaft in einem Jahr um ca. 5 % geschrumpft ist. Mehr Infos

Beratungsförderung in der Corona Krise
Das Beratungsförderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wurde für Unternehmen, die von der Corona Krise betroffen sind, angepasst. Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. Mehr Infos

Abmahnung und Bußgeld vermeiden
Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Stoffmasken herstellen, um sie zu verkaufen oder zu spenden, müssen aufpassen, dass sie die richtige Bezeichnung verwenden. Stoffmasken werden den hohen Anforderungen an die „Originalmasken“ mit besonderen Schutzvorrichtungen nicht gerecht, deswegen darf weder im Namen noch in der Beschreibung mit dem Schutzaspekt geworben werden. Am sichersten ist es, wenn das Wort „Schutz“ gar nicht auftaucht. Anderenfalls kann dies zum einen als unzulässige Werbung für ein Medizinprodukt angesehen und abgemahnt werden. Zum anderen kann es als Verstoß gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (§ 4 Abs. 2 MPG) Bußgelder nach sich ziehen. Mehr Infos

Rahmenbedingungen für Zuschüsse für Start-ups
Die Bundesregierung hat jetzt die Details des geplanten Maßnahmenpakets zur Unterstützung für Start-ups bekannt gegeben. Dies ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Jedoch passen klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse junger Start-ups.

Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden:

Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden
Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen
Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden

Jobbörse in Coronakrise
Durch die Umstände der Coronakrise wächst der Bedarf an krisenbedingtem und systemrelevantem Personal in Berlin. Unternehmen können ihre Bedarfe auf der neuen Matching-Plattform eintragen und so Personal finden.

Orientierungshilfe für Gewerbe
Öffnen oder schließen? – Der Berliner Senat hat eine Orientierungshilfe für Gewerbetreibende erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird.

Unternehmer helfen Unternehmern
Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen
Unser Helplink des Tages kommt heute von David-Christian Hamel von Digitalpartners: Sie sind im herstellenden Gewerbe, Maschinenbau oder der Logistik tätig und müssen wegen der Corona-Krise Ihre Tätigkeiten herunterfahren oder ganz einstellen? Digitalpartners hilft kostenlos bei der Identifikation von Technologien, die Ihre Produktion und Ihre Prozesse am Laufen halten können – durch Remote Management, Prozess-Umstellungen, VR/AR-Service und Wartung, schlanken eCommerce Vertrieb und viele weitere Anwendungsfälle. Kontakt über David-Christian Hamel per Email andavid.hamel@digitalpartners.io

Sehr geehrte Frau Otto,
die Aussicht auf Zuschüsse des Landes (Soforthilfe Paket II) hat viele Unternehmer am vergangenen Freitag die Website der IBB geführt. Zu viele, wie man rückwirkend feststellen kann, weil das System mit Warteschlangen von 70.000 Unternehmen überfordert war.

Doch inzwischen hat die vollautomatische Bearbeitung Fahrt aufgenommen, die Anträge werden immer schneller bearbeitet und die Gelder werden bereits sukzessive ausgezahlt. Von Senat und IBB kommt zudem eine eindeutige Botschaft: Es sind ausreichend Fördermittel vorhanden!

Vom 31.03.2020

Aktuelles

Infos zu Soforthilfen
Die IBB hat eine FAQ Liste zu allen Fragen rund um die Beantragung von Soforthilfen veröffentlicht.

Senat berät über Bußgeldkatalog für die Coronakrise
Die Coronakrise nimmt heute bei der Sitzung des Berliner Senats ein weiteres Mal breiten Raum ein. Unter anderem wollen die Senatsmitglieder darüber beraten, wie sinnvoll ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln ist. Ob darüber auch beschlossen wird, ist noch offen. Senatsgesundheitsverwaltung und Innenressort haben den Katalog gemeinsam erarbeitet.
Mehr Infos

Bund erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien als Reaktion auf Corona-Pandemie
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.
Mehr Infos

Sozialschutzpaket erleichtert Zugang zur sozialen Grundsicherung
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Bezug von Grundsicherungsleistungen erleichtert. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Corona-Podcast
mit Live-Chat für Unternehmer-Fragen am Mittwoch, 01. April 2020, 09.00-10.30 Uhr
Berlin Partner veranstaltet in Kooperation mit der IHK Berlin und weiteren Partnern das virtuelle Format „Unternehmens-Info #2 @Berlin Partner“. Themen sind diesmal Updates zu Soforthilfe I & II sowie praktische Tipps zu Kurzarbeit und juristischen Fragestellungen. Experten der IBB, der Bundesagentur für Arbeit und der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geben Ihnen Antworten auf die dringendsten Fragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Live-Chat Fragen zu stellen.
Die Teilnahme ist online per Zoom https://bit.ly/2xyNa6i oder per Telefon möglich:Einwahlnummer: +49 69 5050 2596
Meeting-ID: 804 451 151
Passwort: 312532

EU-Emissionshandel:
Neue Hinweise der DEHSt zur notwendigen Fristeinhaltung trotz Corona-Krise
Die für den Vollzug des europäischen Emissionshandels zuständige Deutsche Emissionshandelssstelle (DEHSt) hat am 28. März mitgeteilt, dass Fristverlängerungen nicht möglich sind. Die Emissionsberichte 2019 müssen bis zum 31. März eingereicht werden, die entsprechenden Zertifikate bis zum 30. April abgegeben werden. Die DEHSt verweist darauf, dass es sich um gesetzliche und europarechtliche Fristen handelt und daher individuelle Fristverlängerungen nicht möglich sind. Sollte das Einreichen in Folge der derzeitigen Situation im Einzelfall nicht form- und/oder fristgerecht möglich sein, wird die DEHSt dies im weiteren Vollzug berücksichtigen. Dazu ist es erforderlich, das Fristversäumnis schlüssig zu dokumentieren und zu begründen. Sind die Umstände des Einzelfalls bereits vor Fristablauf bekannt, sollte dies der DEHSt unverzüglich per Mail emissionshandel@dehst.de mitgeteilt werden.

ElektroG: Coronabedingte Erleichterung bei Mengenmitteilung
Vor dem Hintergrund der Corona-bedingten Einschränkungen soll für die Abgabe der jährlichen Mengenmitteilung der Hersteller eine Erleichterung greifen und die Abgabe sanktionslos bis 31.05. möglich sein. Die eigentliche Meldefrist nach § 27 ElektroG wäre bis zum 30.04. Die Stiftung ear, bei der die Meldungen eingereicht werden müssen, hat sich im Einverständnis mit dem Umweltbundesamt darauf verständigt, dass allen Mitteilungspflichtigen nach dem ElektroG (Hersteller, optierende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, entsorgungspflichtige Besitzer) die Möglichkeit eingeräumt wird, die jährliche Mengenmitteilung über den gesetzlichen Termin hinaus im ear-Portal abzugeben.

Unternehmen helfen Unternehmen

Transportfahrzeuge inklusive Fahrer
Unser Helplink des Tages kommt von Sarah Katy-Semke. Die Unternehmerin stellt notleidenden Firmen, die Fahrzeug- und Personalprobleme haben, ihre ungenutzten Transportfahrzeuge inklusive Fahrer zur Verfügung. Ihr Unternehmen verfügt über 22 Jahre Erfahrung im Bereich Logistik und der Organisation von Großprojekten. Kontaktaufnahme über die Mail semke@semke24.de

Weitere Hilfsangebote von Unternehmen für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Webseite ihk-berlin.de/unternehmer-helfen

Nachfrage nach den Rettungsbeihilfen Corona (Soforthilfe Paket I) übersteigt die Erwartung bei weitem
Das Land hat für die IBB vorerst einen Kreditrahmen an bisher gesunde Unternehmen in Höhe von 100 Mio. EUR beschlossen und eine Erhöhung auf 200 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Bisher eingegangene Anträge, die momentan kundenseitig in Bearbeitung sind, belaufen sich jedoch bereits auf das Volumen von mehr als 300 Mio. EUR. Deshalb setzt die IBB bis auf Weiteres die Annahme weiterer Anträge aus, um mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Finanzen das weitere Vorgehen zu beraten. Die eingegangenen Anträge werden alle bearbeitet!
Mehr Infos

Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei – Umsetzung durch die Länder steht

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung wurde am Sonntag zwischen Bund und Ländern beschlossen. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab heute zur Verfügung. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen. Mehr Infos

Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche

Ein Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino soll schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Es umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und soll Förderlücken in der Krise für die Branche schließen. Mehr Infos

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vereinfacht und digitalisiert Beschaffung des Landes für medizinische Produkte
Der Prozess wurde an die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH vergeben und ermöglicht es Unternehmen, schnell und unbürokratisch Angebote zu verschiedenen medizinischen Produkten zu unterbreiten. Mehr Infos

EU-Kommission will neue Medizinprodukte-Verordnung verschieben und beschließt harmonisierte Normen für medizinische Geräte und Schutzausrüstungen
Die Medizinprodukte-Verordnung sollte eigentlich zum 26. Mai Anwendung finden. Sie legt unter anderem einheitliche und verschärfte Kriterien für sogenannte Benannte Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten fest und regelt das Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten. Um Lieferengpässe in der derzeit angespannten Lage zu vermeiden und jedwede Unterbrechung bei der Versorgung mit medizinischen Geräten zu vermeiden, wird die Kommission ein Moratorium von einem Jahr vorschlagen.
Hersteller von Medizinprodukten und andere betroffene Wirtschaftsakteure können zudem einheitliche EU-Normen anwenden, indem sie auf die modernsten technischen Lösungen zurückgreifen. Bei ihrer Anwendung ist davon auszugehen, dass die hergestellten Produkte die Anforderungen der drei Richtlinien über Medizinprodukte erfüllen. Damit soll die Belieferung des EU-Marktes erheblich beschleunigt und vereinfacht werden.
Mehr Infos

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Die gesetzliche Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis 30. September 2020. Mit der jetzt erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht treten die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft. Mehr Infos

Zoll kommt Unternehmen bei Steuerbelastungen entgegen

Bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sind die Hauptzollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen durch Stundungen und Vollstreckungsaufschub angemessen entgegenzukommen. Mehr Infos

Erstmals virtuelle Hauptversammlungen möglich

Die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und vielen weiteren Rechtsformen sichergestellt wird, ist in Kraft getreten. Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig. Mehr Infos

Senat rechnet mit längerer Gültigkeit der Corona-Regeln

Der Berliner Senat erwartet, dass die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch noch nach Ostern gelten werden. Mehr Infos

Wichtig zu wissen

Nicht benötigte medizinische Schutzausrüstung kann ab heute gespendet werden

Unternehmen, die medizinische Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel spenden wollen, können diese ab heute an einer beiden Annahmestellen abgeben. Bitte wenden Sie sich zur Koordination zunächst an die extra eingerichtete Hotline der Polizei Berlin. Eine Bedarfsliste finden Sie hier. Die von der Berliner Wirtschaft, Berlin Partner und dem Senat initiierte Aktion läuft bis zum 3. April. Hotline: 030 4664 616161, werktags 08:00 – 16:00 Uhr

Bitte beteiligen Sie sich!


Unternehmen helfen Unternehmen

Ein Lichtblick in dieser Krisenzeit ist die Hilfsbereitschaft vieler Unternehmer, anderen Unternehmen zu helfen. Ab heute stellen wir Ihnen täglich an dieser Stelle den Helplink des Tages vor. Den Auftakt macht „Supportsmallbusiness“:
Supportsmallbusiness ist ein gemeinnütziges Netzwerk, in dem lokale EinzelhändlerInnen trotz Ladenschließung sichtbar werden, egal ob mit oder ohne eigenem Internetauftritt. Die lokalen Läden brauchen dabei keinen professionellen Onlineshop sondern lediglich eine Kontaktmöglichkeit, unter der sie die Kunden erreichen können. So funktioniert’s
Weitere Angebote von Unternehmen für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Webseite www.ihk-berlin.de/unternehmer-helfen


Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de

Das Thema Kurzarbeit betrifft leider immer mehr Unternehmen. Wir haben deshalb in der IHK Berlin ein zusätzliches Beratungsteam zusammengestellt, an das Sie sich mit konkreten Fragen zur Kurzrarbeit wenden können. Das Team erreichen Sie direkt unter 030 31510 619 oder per Mail an kurzarbeit@berlin.ihk.de

Unsere Hotlines sind montags bis donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 16:00 Uhr besetzt. Um Sie immer auf dem Laufenden zu halten, finden Sie außerdem auf
www.ihk-berlin.de/coronavirus gebündelte Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren.

Wichtige Ansprechpartner sind auch:

Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin: Zu Corona Liquiditätsengpässen, Hotline: 030 2125 4747
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium, Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515
Unterstützungsmaßnahmen für von der Krise betroffene Unternehmen: Berlin-Partner Hotline: 030 46302 440
Informationen speziell für Hotels, Gaststätten und weitere touristische Partner: Hotline von visitBerlin: 030 264748 886
Hotline der Polizei Berlin für Spenden medizinischer Schutzausrüstung: 030 4664 616161, werktags 08:00 – 16:00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Corona-Team der IHK Berlin

Sehen Sie bitte auch auf die IHK-Webseite!

 


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