Informationen der IHK Berlin

Sehr geehrte Frau Otto,
aufgrund der sinkenden Corona-Inzidenz und dem frühzeitigen Erreichen des Scheitelpunktes beim Infektionsgeschehen hat der Berliner Senat nach Anhörung des Corona-Expertenrats in seiner heutigen Sitzung wie erwartet weitere Lockerungen für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft beschlossen. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird voraussichtlich am Freitag, den 18. Februar 2022 in Kraft treten und sieht folgende wesentlichen Änderungen vor:
Aufhebung der 2G-Regelung und Einführung der FFP2-Maskenpflicht in Einzelhandel, Kultur und Freizeit
Im Einzelhandel, in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie im Zoologischen Garten einschließlich des Aquariums, des Tierparks Berlin Friedrichsfelde und des Botanischen Gartens Berlin wird die 2G-Regelung aufgehoben. Dafür wird für Kunden im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Für Besucher der anderen genannten Bereiche gilt die FFP2-Maskenpflicht nur in geschlossenen Räumen.

Zusätzlich dürfen Bibliotheken und Archive, soweit eine Lesesaalnutzung im Vordergrund steht, nur unter der 3G-Bedingung geöffnet werden. Hier besteht ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht, soweit geschlossene Räume betroffen sind.

Für Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausfüge und vergleichbare Angebote zu touristischen Zwecken werden die Regelungen mit denen im Öffentlichen Nahverkehr gleichgestellt. Das heißt, die 2G-Bedingung, die bislang in geschlossenen Räumen galt, wird aufgehoben. Künftig gilt hier also die 3G-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Bitte beachten Sie: Zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt aktuell nur die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vor. Die neue Verordnung wird in den nächsten Tagen im Gesetz- und Verordnungsblatt online veröffentlicht. Die Geltungsdauer der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 17. März 2022 verlängert.

Aufhebung der Corona-Beschränkungen und Verlängerung der Corona-Hilfen bei Bund-Länder-Konferenz am 16.02. geplant
Laut der Beschlussvorlage für den morgigen Corona-Gipfel von Bund und Ländern sollen bis zum 20. März 2022 alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen aufgehoben werden. In drei Stufen sollen zunächst Lockerungen für private Zusammenkünfte und – wo noch nicht in Kraft – im Einzelhandel, danach ab dem 4. März Erleichterungen für Gastronomie, Hotels und Clubs bis hin zum weitgehenden Wegfall der Einschränkungen und dem Auslaufen der Home-Office-Pflicht ab dem 20. März beschlossen werden.

Bitte beachten Sie: Aktuell handelt es sich bei der Beschlussvorlage nur um einen Entwurf! Änderungen sind beim morgigen Treffen der Ministerpräsidenten durchaus möglich. Zudem müssen die Regelungen im Anschluss noch in den jeweiligen Verordnungen auf Landes- und Bundesebene geändert werden.

Auch wenn bis Ende März weitreichende Lockerungen geplant sind, sollen die Regelungen zum Kurzarbeitergeld weiterhin gelten. Alle Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Auch die Corona-Hilfsprogramme wie Neustart- und Überbrückungshilfe sollen bis Ende Juni verlängert werden.

Aktuelles

Anträge für Neustarthilfe 2022 seit 11.02. auch über prüfende Dritte möglich
Ab sofort können Anträge auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 auch über prüfende Dritte, wie z. B. Steuerberater, eingereicht werden. Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro sowie Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro im gesamten Bezugszeitraum. Die Antragstellung ist auf der Online-Plattform „Überbrückungshilfe-Unternehmen“ möglich. Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Antragsberechtigung für Überbrückungshilfe IV bei freiwilligen Schließungen bis 28.02. verlängert
Unternehmen, die vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von behördlich angeordneten coronabedingten Einschränkungen ihre Öffnungszeiten stark reduzieren oder freiwillig schließen, können weiterhin Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Überbrückungshilfe IV unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt mit bis zu 300.000 Euro. Die Antragstellung ist auf der Online-Plattform „Überbrückungshilfe-Unternehmen“ möglich. Bitte beachten Sie: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Eine aktuelle und detaillierte Übersicht wichtiger Corona-Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie auf der IHK-Website unter Liquidität & Finanzielle Hilfen. Eine hilfreiche Infografik zum Antrags- und Abrechnungsverfahren der Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie zudem hier.

Förder- und Finanzierungsprogramme sind wichtige Instrumente für die Unternehmensentwicklung.
Wir unterstützen Sie dabei, sich im Förder-Dschungel zurecht zu finden! Tragen Sie sich dazu einfach hier ein und Sie erhalten exklusive Informationen und Einladungen zu unseren IHK-Veranstaltungen rund um das Thema Finanzierung & Förderung.

Lockerungen bei Großveranstaltungen seit 12.02.
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind am 12. Februar 2022 wesentliche Anpassungen der Regelungen für Großveranstaltungen in Kraft getreten. Unter Einhaltung der 2G-plus-Bedingung mit FFP2-Maskenpflicht sowie des Hygienerahmenkonzeptes der zuständigen Senatsverwaltung gilt nun Folgendes: Bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist die zulässige Obergrenze auf bis zu 4.000 Personen erweitert worden. Ab 2.000 Besuchern ist eine maximale Auslastung von 30 Prozent der Höchstkapazität der jeweiligen Veranstaltungsstätte möglich. Bei Großveranstaltungen im Freien ist die zulässige Obergrenze auf bis zu 10.000 Personen erweitert worden. Ab 2.000 Besuchern ist eine maximale Auslastung von 50 Prozent der Höchstkapazität möglich.

Weitere wichtige Informationen rund um die aktuellen Corona-Regelungen finden Sie auch auf der IHK-Website unter Corona-Themen für Unternehmen.

Wichtig zu wissen

Online-Veranstaltung „Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer COVID-19-Erkrankung“ am 09.03.
Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten bietet am Mittwoch, den 9. März 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine digitale und kostenfreie Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Erkrankung am Beispiel von COVID-19“ für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber an. Durch die Veranstaltung führt Margrit Zauner, Leiterin der Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung bei Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Anmeldung ist formlos per Mail an Beratungsstelle.BKV@SenIAS.berlin.de möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die IHK Berlin unterstützt Sie und Ihre Mitarbeitenden bei der Weiterbildung!
Tragen Sie sich hier ein, wenn Sie Informationen und Einladungen zu unseren Lehrgängen und Seminaren erhalten möchten. Eine Übersicht all unserer Veranstaltungen finden Sie auch auf der IHK-Website.

Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit für Unternehmen
Nachhaltiges Wirtschaften bestimmt mehr denn je die Zukunftsperspektiven von Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Wenn auch Sie erfahren wollen, welche Chancen sich dadurch für Ihr Unternehmen bieten oder wo Sie Unterstützung bei der Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit erhalten, dann melden Sie sich hier an – und Sie erhalten exklusive Informationen und Veranstaltungseinladungen rund um das Thema „Nachhaltigkeit in Unternehmen“.

Weitere niedrigschwellige Impfangebote in Berlin haben wir für Sie auf der IHK-Website unter Wirtschaft übernimmt Verantwortung zusammengestellt.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da.
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite
Wichtige Ansprechpartner sind auch
Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de;
Hotline der Bürgschaftsbank: 030 311 004 0
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
PMM


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