Corona-Ausnahme: Gastronomie

Bezirk beendet Corona-Ausnahme: Gastronomen dürfen zusätzliche Außenfläche ab Sommer nicht mehr nutzen.

Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen, insbesondere die verordnete Schließung während der Lockdowns, musste die Gastronomie in Berlin teils starke Umsatzeinbußen hinnehmen. Die negativen Folgen der coronabedingten Beschränkungen ließen sich durch eine erweiterte Nutzung der Außenbereiche der Gastronomien zumindest abmildern. So durften Gehwege und Fußverkehrsflächen sowie Flächen des ruhenden Verkehrs für die Bewirtung genutzt werden. Dafür waren entsprechende Sondergenehmigungen ausgestellt worden. Nun wurde bei zahlreichen Gastronomen diese Genehmigungen zum 30.06.2022 durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt beendet.

„Die Möglichkeit zusätzliche Flächen zu nutzen endet ausgerechnet zum Sommerbeginn und vor den Schulferien in Berlin. Dabei ist das Sommergeschäft für viele Gastronomen und ihre Angestellten jetzt besonders wichtig“, erklärt Felix Schönebeck, Reinickendorfer Bezirksverordneter und Vorsitzender von I love Tegel e.V. Dies gelte gerade auch vor dem Hintergrund, dass es keine Garantie dafür geben kann, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr keine erneute Beschränkungen geben könnte.

Aus diesem Grund hat Schönebeck einen Antrag ins Rathaus Reinickendorf eingebracht, der vorsieht „die Sondergenehmigungen für erweiterte Schankvorgärten für die Gastronomie bis mindestens 31.12.2022 zu verlängern“. So soll die Gastronomie über den gesamten Sommer Umsatzeinbußen der vergangenen Jahre durch zusätzliche Sitzmöglichkeiten im Außenbereich kompensieren können.

„Corona hat vor dem Einzelhandel, vor allem aber den Gastronomen sehr zugesetzt. Viele Gastronomen haben noch immer mit finanziellen Turbulenzen und Existenzsorgen zu kämpfen. Die Langzeitfolgen der Beschränkungen und Lockdowns sind noch gar nicht absehbar. Es wäre eine große Hilfe für die Gastronomen, wenn sie über den gesamten Sommer die zusätzlichen Außenflächen nutzen können. Das Sommergeschäft in diesem Jahr ist für die angeschlagene Berliner Gastronomie entscheidend“, erklärt Schönebeck.

Der Antrag wird am 6. April in der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung behandelt. Das Bezirksamt Reinickendorf könnte also bei entsprechender Beschlussfassung noch rechtzeitig die Ausnahmegenehmigungen für die Gastronomie verlängern.

PMM


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