Wir dürfen alle mitmachen!

Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung 2015-2019

Ab sofort erhalten die Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich an der bezirklichen Investitionsplanung für die Jahre 2015 bis 2019 zu beteiligen. Der vom Bezirksamt beschlossene Entwurf stand am Mittwoch, dem 11.03.2015, auf der Tagesordnung der Bezirksverordnetenversammlung und wurde zur Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen.

„Ich möchte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Bezirks aufrufen und ausdrücklich ermuntern, von ihrem Mitspracherecht im Rahmen der Bürgerbeteiligung Gebrauch zu machen”, so Dr. Hinrich Lühmann, der Vorsteher der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und Vorsitzender des Haushaltsausschusses.

Die Anregungen und Hinweise nimmt das Bezirksamt bis zum 26.04.2015 entgegen. Die Ergebnisse werden den Mitgliedern der BVV bzw. des Haushaltsausschusses zur Verfügung gestellt, damit sie in die Beratungen und letztlich in die Beschlussfassung einfließen können.

Die gesetzliche Grundlage für die Bürgerbeteiligung ist der § 41 des Bezirksverwaltungsgesetzes.

Nähere Informationen finden Sie im Internet unter:

http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/service/buergerbeteiligung/

Rathaus Pressemitteilung Nr. 4927

———————-

Hier Auszüge von der Webseite –

Allgemeine Informationen zum Verfahren der Bürgerbeteiligung der Investitionsplanung 2015 – 2019

Wer beantwortet ggf. Verständnisfragen?

Unter der Telefonnummer (030) 90294-5634 steht Ihnen eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Bezirksamtes für Verfahrensfragen zur Verfügung und leitet Sie bei inhaltlichen Nachfragen zur jeweiligen Fachabteilung des Bezirks weiter.

Wohin können Sie Ihre Anregungen zur Investitionsplanung schicken?

  • Auf dem Postweg:

    Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
    Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
    Fachbereich Finanzen
    Eichborndamm 215-239
    13437 Berlin

  • Per Fax: (030) 90294-2225

  • Per Online-Formular: siehe Webseite

Verwenden Sie bitte jeweils den Betreffvermerk: Bürgerbeteiligung I-Planung 2015-2019

Bis wann können Sie uns Ihre Anregungen übersenden?

Aufgrund des anschließenden Beratungsablaufs und der Terminvorgaben des Senats können nur bis zum 26.04.2015 eingehende Anregungen berücksichtigt werden.

Was müssen Sie dabei angeben?

  • Ihren Namen
    (Bitte haben Sie Verständnis, dass anonyme Hinweise nicht berücksichtigt werden.)
  • Anschrift
  • ggf. Telefonnummer für Rückfragen
  • Baumaßnahme auf die Bezug genommen wird
  • Ihre Anregung / Ihr Hinweis

Erhalten Sie eine Zwischennachricht?

Ja – Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen zum weiteren Beratungsgang in der BVV und im Haushaltsausschuss sowie ggf. in weiteren Fachausschüssen und einen Hinweis zum ungefähren Zeitpunkt der abschließenden Beschlussfassung über Ihre Anregung. Über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung informieren wir in der Presse und im Internet.

Die bezirkliche Investitionsplanung

Für den Neubau bzw. die Sanierung von bezirkseigenen Gebäuden oder Straßen sowie von Sportanlagen oder Spielplätzen erhält der Bezirk vom Berliner Senat Mittel in Form einer Investitionspauschale. Über die Mittel aus dieser Pauschale kann der Bezirk eigenverantwortlich entscheiden und aus ihr sind alle Einzelmaßnahmen (Neu oder Sanierung) zu finanzieren, deren jeweiligen geplanten Gesamtkosten den Betrag von 5,5 Mio. Euro nicht überschreiten.

In Ergänzung hierzu kann der Bezirk für Baumaßnahmen, deren geplante Gesamtkosten pro Maßnahme den Betrag von 5,5 Mio. Euro überschreiten (sog. Große Baumaßnahmen), eine gezielte Zuweisung beim Senat beantragen. Voraussetzung für die Realisierung einer solchen Maßnahme ist die Aufnahme in die „überbezirkliche Dringlichkeitsliste“. Die Entscheidung hierüber trifft der Senat.

Die aktuelle Investitionsplanung betrifft die Jahre 2015 bis 2019, wobei jedoch der eigentliche Planungszeitraum die Jahre 2016 bis 2019 umfasst, da alle für das Jahr 2015 ausgewiesenen Maßnahmen (Beginndatum 2015 und früher) mit den entsprechenden Ansätzen bereits mit dem Haushaltsgesetz zum Doppelhaushalt 2014/2015 verbindlich beschlossen wurden.

Investitionspauschale

Für die Planjahre 2016 bis 2019 wurde dem Bezirk vom Senat eine jährliche Investitionspauschale in Höhe von 5.384.000 Euro zuerkannt. Wie oben bereits erwähnt, ist aber auch dieser Betrag nicht mehr für jedes Jahr vollständig frei verplanbar, da einige Baumaßnahmen bereits in den Vorjahren verbindlich durch die BVV beschlossen und auch begonnen wurden, oder in diesem Jahr (2015) neu beginnen. Sofern die Maßnahmen über mehrere Jahre realisiert werden sollen, ist selbstverständlich auch deren Finanzierung aus dieser Pauschale sicherzustellen. Diese Maßnahmen („Beginn“ 2015 und früher) waren Gegenstand der Bürgerbeteiligung der Vorjahre und unterliegen somit nicht mehr dem diesjährigen Verfahren.

Gezielte Zuweisung

Folgende große Baumaßnahmen sind Bestandteil der Investitionsplanung 2015 bis 2019:

  • Tiefbaumaßnahme “Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße” (bereits mit vorhergehender Investitionsplanung beschlossen)
  • Hochbaumaßnahme „Grundschule und Sporthalle Walliser Straße / Thurgauer Straße“ (bereits zur Investitionsplanung 2013 – 2017 angemeldet)
  • Hochbaumaßnahme – „Carl-Bosch-Oberschule, Erweiterung der Integrierten Sekundarschule, Frohnauer Straße“ (Neuanmeldung)

Derzeitiger Planungsstand

Den derzeitigen Planungsstand aller baulichen Investitionsvorhaben erfahren Sie in den nachfolgenden PDF Dateien, wobei die neu geplanten und damit in der vorherigen Investitionsplanung (2013 – 2017) noch nicht enthaltenen Maßnahmen mit „neu“ gekennzeichnet wurden: —  weiter auf der Webseite


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert