IHK zu CORONA

Sehr geehrte Frau Otto,
Der Berliner Senat hat jetzt die Orientierungshilfe für Gewerbetreibende zur aktuellen Infektionsschutzverordnung veröffentlicht. Die Orientierungshilfe listet auf, welche Geschäfte geöffnet bzw. welche Dienstleistungen angeboten werden dürfen und welche Regeln für Mischsortimente gelten. Öffnen dürfen z.B.Copy-Shops, Fotostudios, E-Zigaretten-Handel, Handy-Shops (allerdings nur für den Abschluss von Neuverträgen, Reparaturen und Ersatzteilverkauf) und PC-Reparaturdienste sowie Reisebüros. Nicht öffnen dürfen z.B. Babyfachmärkte, Blumengeschäfte, Floristen, Fahrradgeschäfte, Juweliere und Teppichhändler. Geschäfte, die schließen müssen, dürfen ihre Waren allerdings weiterhin zur Abholung und Lieferung anbieten (z.B. Click & Collect-Systeme). In diesem Fall beachten Sie bitte, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden müssen.

Bei Mischsortimenten wird auf den Schwerpunkt des angebotenen Sortiments abgestellt: Wenn das Sortiment zu mehr als 50 Prozent aus Produkten besteht, die weiterhin verkauft werden dürfen, ist eine Öffnung möglich. Die Orientierungshilfe finden Sie hier. Eine Liste mit Anwendungsbeispielen finden Sie hier.

Wichtig zu wissen

Keine Ordnungsgelder bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen
Das Bundesamt für Justiz wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Bundesregierung startet Förderung der Produktion Antigentests
Unternehmen können ab sofort Anträge zur Förderung von Produktionsanlagen in Deutschland stellen. Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 11. November 2020 in neue Produktionsanlagen oder in die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen in Deutschland investieren bzw. investiert haben. Die Unternehmen sollen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben (max. 30 Millionen Euro je Antragsteller) erhalten. Anträge können hier gestellt werden.

Personelle Unterstützung für Berliner Impfzentren gesucht
Die Berliner Hilfsorganisationen bereiten den Betrieb von sechs Impfzentren vor. Hierfür werden noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Möglich sind Festanstellungen in Teilzeit, Vollzeit und auf geringfügiger Basis sowie als Ehrenamt an einzelnen Tagen mit Aufwandsentschädigung.
Zu den Schwerpunktaufgaben zählen: Datenerfassung/Dokumentationsassistenz, Beobachtungskräfte, Unterstützungspersonal/Begleitpersonal, Teamleitung. Interessierte können sich hier oder hier registrieren.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da. Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter 030 315 10 919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.


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