– Hattenheimer Straße
– Fürstendamm zwischen Der Zwinger und Walporzheimer Straße
– Dinkelsbühler Steig zwischen Hohenheimer Straße und Fürstendamm
– Edelhofdamm von der Gabelung bis zu den Hausnummern 20 bzw. 21
– Katzensteg
– Fuchssteiner Weg zwischen Katzensteg und Zeltinger Straße
– Ariadnestraße zwischen Gollanczstraße und Wiltinger Straße
– Minheimer Straße 1 – 7
– Maximiliankorso zwischen Wahnfriedstraße und Im Amseltal
– Im Amseltal zwischen Maximiliankorso und Ludolfingerweg
– Karmeliterweg zwischen An der Buche und Am Grünen Zipfel
– Welfenallee zwischen An der Buche und Frohnauer Straße
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende, die in den oben genannten Straßen wohnen bzw. ein Gewerbe ausüben, können eine Ausnahmegenehmigung (nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) zur Freistellung von der Parkscheibenpflicht und der zulässigen Höchstparkzeit erhalten.
Ausnahmegenehmigungen können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt – Straßenverkehrsbehörde -, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, schriftlich beantragt werden. Ein Antragsformular kann auch auf der Homepage des Straßen- und Grünflächenamtes hier heruntergeladen und auf den dort genannten Wegen übersandt werden.
Alternativ kann der Vordruck per Mail angefordert werden unter:
parken-in-frohnau@reinickendorf.berlin.de
PMBA