Information zur Verhinderungspflege

SPD Stroedter Brockhausen Pressekonferenz Wahl 2016 0001 a P a 800
Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen möchte auf das bessere Angebot der Verhinderungspflege aufmerksam machen.   
Verhinderungspflege kann zeitweilig in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegekraft durch Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Auch Versicherte der sogenannten „Pflegestufe 0“ mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Seit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes wird während der Verhinderungspflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Für weitere Informationen und Beratungen stehen den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks die Reinickendorfer Pflegestützpunkte sowie die Pflegekassen zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich im Internet unter www.pflege.de zu informieren. Statistiken zeigen, dass leider immer noch zu wenige pflegende Angehörige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie verpassen damit eine Chance, etwas für die eigene Lebensqualität und Gesundheit zu tun.

Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen möchte daher auf das bessere Angebot der Verhinderungspflege hinweisen: „Angehörigen ist es unmöglich, immer präsent zu sein. Angehörige müssen selbst zum Arzt, in das Krankenhaus oder auch zur notwendigen Erholung in den Urlaub. Die pflegebedürftige Person kann trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt werden. Ich kann daher nur dafür werben, dass die Verhinderungspflege auch in Anspruch genommen wird.“

pm

kb133


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