Geflügelpest

Erneuerung der Restriktionsgebiete in Reinickendorf.

Am 27.02.2017 wurde der Erreger der Geflügelpest abermals bei einer Kanadagans im Tegeler Hafen nachgewiesen und der Ausbruch der Geflügelpest im Bezirk Reinickendorf amtlich festgestellt.

Deshalb werden ab sofort erneut ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Alle im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet geltenden Anordnungspunkte sowie die genauen Grenzen des Sperrbezirks sind auf der Internetseite des Ordnungsamtes Reinickendorf einsehbar (www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/aktuelles).

Nachfolgend die wichtigsten Regeln:

Im gesamten Bezirk Reinickendorf muss Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden.

Im Sperrbezirk sind für die Dauer von 21 Tagen besondere Anordnungspunkte zu beachten, um eine Weiterverbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Außerdem dürfen gehaltene Vögel, Bruteier und Fleisch von gehaltenen Vögeln und von Federwild nicht aus dem Sperrbezirk verbracht werden.

Nach Ablauf der 21 Tage gelten für den Sperrbezirk die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet entsprechend.

Das Beobachtungsgebiet umfasst die Fläche des Bezirks Reinickendorf, die nicht zum Sperrbezirk gehört. Für die Dauer von 15 Tagen dürfen gehaltene Vögel nicht aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Innerhalb von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28.02.2017

PDF-Dokument (2.0 MB) – Stand: 28.02.2017

PMBA


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