Für Sack-Container muss eine Erlaubnis her

Für das Aufstellen von 1-Kubikmeter-Sack-Container muss eine Erlaubnis her!

Laub ist Laub, keine Frage – die Blätter fallen alljährlich im Herbst von den Bäumen, und pflichtbewusste Bürgerinnen und Bürger sammeln es ein. Doch dann kann es für die Grundstücksbesitzer teuer werden.

Ausgangslage: Bürgerinnen und Bürger sind dazu verpflichtet, das Laub vor ihren Grundstücken auf öffentlichem Straßenland zu entfernen. Entweder sie kaufen hierfür einen speziellen Laubsack von der BSR für 4 Euro. Oder sie lassen einen 1-Kubikmeter-Sack-Container einer anderen Firma wie „Berliner Drecksack“ oder „NWC“ aufstellen.

Doch Vorsicht:
Sofern diese großen Säcke nicht auf dem Privatgrundstück stehen, ist das Aufstellen – ähnlich wie das Aufstellen von Containern – genehmigungspflichtig. Eine solche Sondernutzungsgenehmigung schlägt mit 30 Euro für einen Monat, 60 Euro für zwei Monate und für das Aufstellen eines solchen Sack-Containers für bis zu einem Jahr mit 102 Euro zu Buche.
Das unerlaubte Aufstellen eines Sack-Containers stellt einer Verstoß gegen das Berliner Straßengesetz dar, der in der Regel nach zehn Tagen mit einem Bußgeld von 100 Euro zuzüglich Gebühr und Auslagen geahndet wird. „Die Gebühr ist deshalb so hoch angesetzt, weil der wirtschaftliche Vorteil berücksichtigt wird, der durch Unterlassung der Einholung der Genehmigung entsteht“, erklärt Martin Lambert, Stadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe.

Dass die Bürgerinnen und Bürger diese Sondernutzungsgenehmigung benötigen, um einen solchen Sack-Container außerhalb ihres Grundstückes aufzustellen, ist jedoch nur wenigen bekannt. Und so kommt dann der Schock, zumal das Laub ja meist nicht an einem Tag oder an nur einem Wochenende anfällt, sondern über einen längeren Zeitraum. Und so wird der große Sack dann Stück für Stück über die Herbstzeit gefüllt.

Eine Sondernutzungsgenehmigung nur schriftlich gestellt werden. Hierbei ist ein unterschriebener Antrag notwendig, und er kann entweder per Telefax an 030/90294-2940oder mit der Post an das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, übersandt werden. Weitere Informationen gibt es unter 030/90294-2939.

Rathaus Pressemitteilung Nr. 4863
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