Kleinhaussiedlung am Steinberg

Steinbergsiedlung(byFHM) Baurecht bietet keine Lösung für die Mieter am Steinberg
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde auf der Januar-Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf teilte Bezirksstadtrat Martin Lambert mit, dass der Erlass einer sogenannten Erhaltungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch für die Kleinhaussiedlung am Steinberg nicht möglich sei. Dies hat die intensive Prüfung des Stadtplanungs- und Rechtsamts des Bezirks ergeben. Das Gesetz spricht hier eindeutig von „Gebieten“, ein Begriff, der für die weinigen Reihenhäuser, aus denen die Siedlung am Steinberg besteht, nicht anwendbar ist.
Deshalb würde eine Erhaltungsverordnung einer juristischen Überprüfung nicht standhalten. Eine solche ist aber seitens des Eigentümers bei Erlass einer Erhaltungsverordnung zu erwarten.
„Das Ergebnis der Prüfung ist einerseits unerfreulich, auf der anderen Seite war es jedoch absehbar, denn in den Beratungen des Bauausschusses wurde auf die Fakten mehrfach hingewiesen. Es
kann im Sinne der Mieter der Häuser keine baurechtliche
Lösung geben, sondern nur eine auf der Grundlage des sozialen
Mietrechts“, erklärte CDUFraktionsvorsitzender Stephan Schmidt.
„Besonderes Augenmerk legen wir deshalb auf die Mieterberatungen, die im Rahmen des beschlossenen Sozialplans ab sofort erfolgen und vom Bezirk finanziert werden. Bis Ende April soll der Sozialplan stehen. Das bedarf aber der Kompromissbereitschaft des Eigentümers auf der einen und der einzelnen Mietparteien auf der anderen Seite. Ich rufe alle Beteiligten nochmals auf, sich dem nicht zu verweigern“.
Foto (by FHM): Idyllisch aber zu klein, um als Sanierungsgebiet zu gelten: die Siedlung am Steinberg in Tegel.

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