IHK informiert: Corona

Sehr geehrte Frau Otto,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters.
Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter!
Ihre IHK BerlinBerlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, Wirtschaftssenator Stephan Schwarz und Kultursenator Klaus Lederer haben heute die Details für die Programme Neustart Wirtschaft und Perspektive Kultur vorgestellt. Die Investitions- und Förderprogramme sollen den Branchen, die besonders von den Folgen der Pandemie betroffen waren und sind, den Neustart ermöglichen. Eines der wichtigsten Programme ist dabei der neue Berliner InvestitionsBONUS“ für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders unter der Pandemie zu leiden hatten. Bewährte Instrumente wie der Erlass der Sondernutzungsgebühren für Straßenraum oder der Kongressfond werden fortgeführt. Eine Übersicht und Kurzbeschreibung aller Bestandteile des Neustartprogramms finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Für den Berliner InvestitionsBONUS können ab dem 7. April Anträge über die IBB gestellt werden. Weiter unten in diesem NL finden Sie die Einladung zur Infoveranstaltung speziell zu diesem Programm.

Aktuelles

3G Regelung am Arbeitsplatz – was dürfen Unternehmen vorschreiben
Nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung haben uns viele Anfragen von Unternehmen erreicht, die angesichts der weiterhin sehr hohen Ansteckungszahlen an der 3G-Regelung im Betrieb festhalten wollen und sich nach der gesetzlichen Grundlage dafür erkundigen. Grundsätzlich ist zwar die bisherige Rechtsgrundlage für die 3G-Regel am Arbeitsplatz seit dem 20. März 2022 entfallen. Allerdings erlaubt die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung Arbeitgebern, Maßnahmen zum Infektionsschutz anzuordnen, sofern diese notwendig sind.

Gelangt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise zu dem Ergebnis, dass das Infektionsgeschehen im Betrieb nur durch die Einführung einer täglichen Testpflicht adäquat begrenzt werden kann, kann diese gerechtfertigt sein. Anknüpfungspunkt für die Anordnung ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. In jedem Fall sollten Unternehmen sorgfältig und umfassend dokumentieren, wie die getroffenen Maßnahmen dem Arbeitsschutz dienen und weshalb sie zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin erforderlich sind.

Ausführliche Hinweise zur Auslegung der neu gefassten Infektionsschutzverordnung sowie Antworten auf die häufigsten Fragen von Arbeitgebern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite zusammen gestellt.

Spenden-Aktion der IHK Berlin mit Medikamenten-Hilfswerk action medeor für die Ukraine.
Auf Initiative des Ausschusses Gesundheitswirtschaft der IHK Berlin hat die Kammer eine Spendenaktion mit dem Medikamentenhilfswerk action medeor aufgesetzt. Unter dem Stichwort „Berliner Wirtschaft hilft“ können Sie direkt, schnell und sicher für diese Aktion spenden, damit die medizinischen Produkte, die dort jetzt gebraucht werden, auch wirklich ankommen. In der letzten Woche wurden beispielsweise zwei vollausgestattete Ambulanzfahrzeuge – finanziert aus Spendengeldern – auf den Weg in die Ukraine gebracht. Unser Spendenziel von 210.900 Euro haben wir aus dem Weltfriedenstag der Vereinten Nationen, dem 21.09.- in der Hoffnung auf einen baldigen Frieden in der Ukraine- abgeleitet. Auch wir als Berliner Wirtschaft wollen unseren Beitrag dazu leisten und freuen uns daher über jeden Betrag!

Wichtig zu wissen

Town Hall Call zu neuem Förderprogramm „Berliner InvestitionsBONUS“ am 06. April
Eines der heute vom Senat vorgestellten neuen Förderprogramme im Rahmen der Neustart-Vorhaben ist das Programm „Berliner InvestitionsBONUS“. Damit sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aus von der Pandemie besonders betroffenen Branchen unterstützt werden. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit, dass auch Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungsunternehmen Investitionszuschüsse von bis zu 30 Prozent (bzw. 35 Prozent bei besonders nachhaltigen Investitionsvorhaben) erhalten können.

Im Town Hall Call am Mittwoch, 6. April, 09:30 – 11:00 Uhr, informieren Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die IBB Business Team GmbH, Berlin Partner, visitBerlin und IHK Berlin über die wichtigsten Kriterien, Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren des „Berliner InvestitionsBONUS“.
Hier können Sie sich anmelden.

Die Antragstellung selbst ist dann ab dem 7. April über die Seite der IBB möglich.

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Wichtige Ansprechpartner sind auch
Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de;
Hotline der Bürgschaftsbank: 030 311 004 0
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Coronavirus-Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige Anerkannt als geeignete Stelle gemäß § 305 InsO durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO) Lehrter Str. 68 | 10557 Berlin Telefon: (030) 69033 3107 | Telefax: (030) 69033 3109 |
Email: sib-kleinstselbststaendige@berliner-stadtmission.de |
Web: https://sib-berlin.org/

IHK Berlin – Fasanenstraße 85 – 10623 Berlin

PMM


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