Tegeler Hafenfest ~ noch ein FAZiT

„Initiative Tegeler Hafenfest 2017“ schrieb uns wie folgt:
Das Hafenfest ist nun vorüber. Viele Anwohner atmen auf, dass nach dreizehn Tagen Ruhe einkehrt und die Greenwichpromenade sich wieder ihrer eigentlichen Bestimmung als Naherholungsgebiet widmen kann. Das zeitlich auf zehn Tage ausgedehnte Hafenfest war dem ersten Vernehmen nach nicht erfolgreich für die Standbetreiber, ganz im Gegensatz zu früheren Jahren, wo in nur vier Festtagen deutlich mehr Zufriedenheit festzustellen war.Ein viertägiges Fest war von Anfang an unser Bestreben, denn es stellt einen vertretbaren Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Interessen, Feierlaune der Besucher und zumutbarer Belastung für die Anwohner dar.

Dieses über Jahre bewährte Interessensgleichgewicht wurde in diesem Jahr vom Bezirksamt geopfert und eine Verlängerung durchgesetzt.
Anwohner wurden nicht vorab informiert und nachdem wir aus der Presse von den Plänen erfahren haben, wurden wir durch Irreführungen weiterhin vom Bezirksamt daran gehindert, unsere Interessen wahrzunehmen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung am Genehmigungsverfahren wurde uns verwehrt. Diese mangelnde Bürgernähe, insbesondere vom Bezirksbürgermeister persönlich, hat dazu geführt, dass der Konflikt unnötig eskaliert wurde, bis hin zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, das das Vorgehen des Bezirksamts ausdrücklich gerügt hat.

So führt das Verwaltungsgericht in einem Hinweis zu der Genehmigung des Hafenfestes aus:
„Ein schriftlicher Verwaltungsakt [Anm.: die Genehmigung des Hafenfestes] ist gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz zu begründen. Der Genehmigungsbescheid beschränkt sich auf den Tenor und die Nebenbestimmungen. Es fehlt jede Begründung.“
Die Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Hierzu führt stellte das Verwaltungsgericht fest: „Der Genehmigungsbescheid enthält keine Ermessenserwägungen. Auch dem Verwaltungsvorgang konnten keine ausführlichen Ermessenserwägungen entnommen werden.“
Das Gericht attestierte dem Bezirksamt im Ergebnis eine „völlige Verkennung der Regelung der Veranst.-Lärm-VO“, was einem Totalversagen bei der Bescheiderstellung gleichkommt.

Durch die Annahme des gerichtlichen Vergleichvorschlages durch unsere Initiative und den Veranstalter konnte das Fest mit einigen Einschränkungen dann doch stattfinden.

Während der dreizehntätigen Durchführung des Festes (Auf- und Abbau nicht vergessen!) hat das Bezirksamt die selbst gestellten Auflagen für die Durchführung des Festes nur halbherzig geprüft und durchgesetzt.

Vereinbarte Ruhezeiten wurden gebrochen, das Veranstaltungsende wurde großzügig ignoriert und wann immer wir auf Missstände aufmerksam gemacht haben, war die einzig feststellbare Reaktion, uns als „Meckerköppe“ und Spaßbremsen hinzustellen.
Eine unangenehme Rolle, die eigentlich das Ordnungsamt hätte übernehmen müssen, wenn es die selbst gesetzten Auflagen denn ernst genommen hätte.

In über 20 Fällen wurde jedoch großzügig darüber hinweggesehen und die Vereinbarungen des gerichtlichen Vergleichs waren den Mitarbeitern noch am letzten Festtag teilweise unbekannt.

So bleibt nur der Eindruck, dass die Auflagen lediglich zur Beruhigung der Anwohner im Vorfeld des Festes dienen sollten, aber keinesfalls ernsthaft durchgesetzt werden sollten.

Diese vermeidbare Eskalation hat lustige Blüten getrieben: Eine Unterschriftensammlung durch den Veranstalter FÜR das Hafenfest, die Besucher natürlich gern befürworten, da Sie ja nur den Spaß, nicht aber die Belastungen spüren. Genauso hätte man per Unterschriftenliste Freibier ab 17 Uhr fordern können und unglaubliche Zustimmung erreichen können. Oder die Fake-News, dass nur ein oder zwei Anwohner sich belästigt fühlten, um so die anderen über 700 erklärten Gegner des verlängerten Festes schnell vergessen zu machen.

Übrigens war es nie unsere Forderung, das Hafenfest zu stoppen. Auch dessen wurden wir öffentlich bezichtigt.

Es gab auch gute Dinge am diesjährigen Hafenfest: Die Absperrungen zu den Wohnhäusern waren größtenteils wirksam, das Ordnungsamt hat das traditionelle Verkehrschaos weitgehend in den Griff bekommen und die Polizei konnte allein durch ihre Präsenz viel Unruhe vermeiden und konnte im Einzelfall schnell eingreifen.

Wir wünschen uns, dass zukünftig unser Bezirksamt die vielzitierte Bürgernähe ernster nimmt als dieses Jahr. Wir wünschen uns Wahrheit und Aufrichtigkeit in der Argumentation. Und wir wünschen uns, dass auch 2018 wieder ein vielseitiges Hafenfest stattfindet, wieder in der bewährten viertätigen Dauer und wir wieder friedlich mit anderen Besuchern feiern können.

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Nachtrag zu unserer Pressemitteilung vom 25.07.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne noch Ihnen die Vorkommnisse am Sonntag gesondert mitteilen. Der Einfachheit halber „benutze“ ich dafür unser Schreiben an Herrn Stadtrat Maack:

„Sehr geehrter Herr Maack,
(…)
Ein weiteres Problem ergab sich gestern. Wie Sie wissen hat das Gericht ja diesen Sonntag als „Nichtstörende Veranstaltung“ herabgestuft. Trotzdem öffnete das Fest viel zu früh (um 10.30 Uhr war alles schon in Betrieb und nicht erst wie vorgeschrieben um 12.00 Uhr) und ab 11.00 Uhr begann ein Bühnenprogramm auf der Hauptbühne (zugelassen ab 15.00 Uhr!!). Als sich Nachbarn telefonisch bei Ihrem Mitarbeiter xxxxxx beschwerten, passierte nichts. Deshalb sahen wir uns veranlasst bei der Polizei eine Anzeige aufzugeben. Wieder muss der Bürger für die Einhaltung der Auflagen sorgen und dies obwohl das Ordnungsamt vor Ort war. Später stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter die Auflagen nicht kannte und einzig nach Informationen des Veranstalters vorging, der ihm wissentlich die falschen Unterlagen gezeigt hat. Ein anfassbarer Zustand!!!!

Bei einem Rundgang am Nachmittag stellten wir dann fest, dass an der Piano-Bar Musik gemacht wurde und es auf der Bühne der SUPER RTL TOGGO TOUR richtig zur Sache ging. Beides ist an den Sonntagen nicht zulässig!!!

Also rief ich wieder beim Ordnungsamt an und erwischte den sichtlich genervten xxxxxx 5 Minuten vor seinem Feierabend. Er verstand zunächst mein Anliegen gar nicht und ging umständlich alle Unterlagen durch und befand den heutigen Sonntag als „Störende Veranstaltung“ und somit alles als in Ordnung. Erst nach mehrmaligen Hinweis durch uns, nach dem Protokoll des Verwaltungsgerichts zu suchen blätterte er weiter und: fand es!!
Ups, das hätte er ja noch gar nicht gesehen, stand ihm bei Dienstantritt nicht zur Verfügung….

Sie verstehen sicher unsere erneute Fassungslosigkeit.

Daraufhin baten wir ihn dafür zu sorgen, dass diese beiden Programmpunkte nun unverzüglich beendet werden.
Dies könne er nicht, weil er ja nun Feierabend hätte und er die Anweisung habe, keine Überstunden machen zu dürfen. Ich solle mich an die Polizei wenden.
Ich fragte noch, was er denn heute Vormittag, also mitten in seiner Dienstzeit, gemacht habe, als er von Nachbarn gebeten wurde, das widerrechtlich stattfindende Bühnenprogramm auf der Hauptbühne zu beenden. Er sei zu Herrn Arzig gegangen, der ihm lediglich den Bescheid gezeigt und erklärt habe, dass alles mit rechten Dingen zugehe. Von der Tatsache, dass dieser Bescheid auf den heutigen Sonntag aber nicht mehr zutrifft, da vom Gericht geändert, habe er ja noch nicht gewusst.

Dann machte ich mich wieder mal auf den Weg zur Polizei, die nun doch schon von xxxxxxx informiert war und tatsächlich dafür sorgte, dass auf beiden Bühnen Ruhe einkehrte.

Ich hoffe, dass das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters und dessen völlige Inkompetenz von Ihnen intern abgearbeitet und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Wir sind auch, sorry für das erneute Wort, „fassungslos“, dass bisher dem Veranstalter nach unseren Informationen keinerlei Bußgelder auferlegt wurden, trotz der vielen Vergehen. Zusätzlich zu den jetzt beschriebenen kommen ja viele bereits „aktenkundige“ wie die Nichteinhaltung der Aufbauzeiten, das weitere Ausschänken von Getränken nach Festende (Samstag z.B bis 23.30 Uhr – wurde Herrn xxxxxx , dem polizeilichen Einsatzleiter um 23.15 Uhr mitgeteilt) und xxxxxx“

Hinweis:
Namen von der Redaktion in xxxxxxx geändert!

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Onlineredaktion vom KiEZBLATT > Wollen Sie mit der Initiative Kontakt aufnehmen bzw. Ihre Meinung dazu äußern – so nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion vom KiEZBLATT (Siehe unten) – vielen DANK.
Aber Sie können auch direkt an die Initiative schreiben jantar2@web.de
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„Initiative Hafenfest 2017“ / Chronologie

Unsere Initiative hat sich gegründet, nachdem im März durch Zufall bekannt wurde, dass das diesjährige Hafenfest nicht wie die Jahre davor 4, sondern nun 10 Tage dauern sollte.

Von Anfang an ging es der Initiative nur darum, gegen die Verlängerung vorzugehen, mit einem klaren „JA“ zu einem 4-tägigen Fest.
Die Belastungen für Anwohner, Natur und Erholungssuchende an 4 Tagen waren und sind annehmbar, für 10 Tage aber inakzeptabel.

Eine entsprechende Unterschriftenliste brachte innerhalb kürzester Zeit 729 Unterschriften zusammen. Eine persönliche Übergabe dieser Listen und ein Gespräch darüber lehnte Herr Balzer ab.

Wir suchten das Gespräch mit dem Veranstalter und mit den politisch Verantwortlichen von CDU und AfD. Herr Arzig als Veranstalter, Herr Balzer als Bürgermeister und Herr Maack als zuständiger Stadtrat der Genehmigungsbehörde machten aber unnachgiebig und kompromisslos klar, dass die Dauer von 10 Tagen nicht zur Disposition stünde.

Wir informierten die anderen Parteien der BVV und stellten eine Bürgeranfrage.
Die Tatsache, dass die BVV erst durch uns über die geplante Verlängerung des Festes informiert wurde, führte zu einem sehr heftigen und lang andauernden Streit zwischen den Parteien in der BVV.
FDP, Grüne, Linke und SPD sprachen sich vehement für die Dauer von 4 Tagen aus, ihr entsprechender Antrag wurde mit einer Koalition aus CDU und AfD abgelehnt.

Es folgten Sondersitzungen des entsprechenden Ausschusses und Akteneinsichten durch Parteien und Anwohner. Dabei wurden zahlreiche Fehler, Lücken und Mängel in der Vorgehensweise des Bezirksamtes und der Genehmigungsbehörden aufgedeckt.

Parallel dazu beantragten mehrere Anwohner am Genehmigungsverfahren teilzunehmen.
Dem kam das Bezirksamt rechtswidrig nicht in ausreichendem Maße nach und genehmigte das 10-tägige Hafenfest, ohne die Anwohner gesetzeskonform zu beteiligen.

Daraufhin rief unsere Initiative das Verwaltungsgericht an, das den Genehmigungsbescheid für rechtswidrig erklärte.
Eine heilende Nachbesserung seitens des Bezirksamtes war dann die Grundlage für einen Vergleich. Durch unsere Zustimmung dazu wurde das Fest erst möglich und konnte beginnen in der Hoffnung, dass der Veranstalter sich nun auch an alle Auflagen halten würde.

Diese Hoffnung wurde bitter enttäuscht!!

Pressemitteilung der „Initiative Hafenfest 2017“ – Berlin Tegel, 25.7.2017

PMM
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