Kirchensteuer

Kirchensteuer ändert sich nicht in 2015 Kirchenmitglieder müssen ab 2015 keine höheren Steuern bezahlen!      Für Mitglieder der Kirchen in Deutschland bleibt die Kirchensteuer auch im kommenden Jahr gleich. Lediglich das Verfahren zur Erhebung von Kirchensteuern auf Kapitalerträge ändert sich. Vom 1. Januar 2015 an werden die Banken die auf Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer automatisch an den Staat abführen. Über diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene Änderung haben die Kreditinstitute ihre Kunden bereits mit Vermerken auf Kontoauszügen oder per Brief informiert.
Eine versteckte Steuererhöhung ist das nicht.
Auch bisher haben Kirchenmitglieder in Deutschland eine Steuer auf Kapitalerträge entrichtet. Die Steuer wurde nach der Angabe dieser Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen in der Steuererklärung fällig. Wer unter dem Sparerfreibetrag von 801 Euro (für Verheiratete 1602 Euro) jährlich liegt, muss keine Abgabe zahlen. Wer Kapital besitzt und damit jährliche Gewinne erzielt, muss darauf die sogenannte Abgeltungsteuer bezahlen. Ein Kirchenmitglied, das 10.000 Euro im Jahr an Zinsen einnimmt, zahlt 2.444 Euro an den Staat und dazu noch rund 220 Euro Kirchensteuer. Dieser Betrag ist angesichts der Höhe des dahinter stehenden Vermögens durchaus moderat. Die Religionszugehörigkeit wird den Kreditinstituten verschlüsselt übermittelt, so dass Bankenmitarbeiter sie nicht erkennen können. Wer seine Konfession dennoch nicht an die Geldinstitute weitergeben möchte, sollte bis zum 30. Juni 2014 einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Evangelische Kirche Berlin, Brandenburg, schlesische Oberlausitz: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt):

Pressebüro Evangelische Apostel-Johannes-Kirchengemeinde Dannenwalder Weg 167 13439 Berlin

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