CORONA ~ IHK (31.10.)

Hier weitere lfd. Infos über Corona von der IHK.

Änderungen bei der Überbrückungshilfe III Plus
Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III Plus wurde zwar bis Ende Dezember 2021 erweitert, es gibt aber einige Änderungen bei den Modalitäten. So entfällt die „Restart“-Prämie, für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann nur noch die allgemeine Personalkostenpauschale (= 20 Prozent der erstattungsfähigen Fixkosten) beantragt werden. Für die Reisebranche wird aber die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden die Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August und die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt.

Antragstellung für Neustarthilfe Plus nun möglich
Von der Pandemie betroffene Solo-Selbstständige können jetzt ihre Direktanträge für die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Solo-Selbständige, die die Förderung bereits für Juli bis September 2021 erhalten haben, und weiterhin finanzielle Unterstützung benötigen, können ihren Antrag einfach per Klick im Antragssystem verlängern. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter den FAQs auf der Website des BMWi. Voraussichtlich ab Anfang November sollen dann auch Mehr-Personen-Gesellschaften und Genossenschaften über prüfende Dritte, also z.B. Ihre Steuerberater, die Anträge für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 der Neustarthilfe Plus online hier stellen können.

Verlängerung Soforthilfe IV 6.0
Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus verlängert sich auch das Förderprogramm Soforthilfe IV 6.0. Kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen können für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 Zuschüsse von maximal 500.000 Euro erhalten. Die Antragstellung der Soforthilfe IV 6.0 erfolgt nachgelagert über die Überbrückungshilfe III Plus. Das heißt: Unternehmen müssen zunächst bis zum 8. November 2021 die Überbrückungshilfe III Plus beantragt haben, erst danach besteht die Antragsmöglichkeit für die zusätzliche Soforthilfe IV 6.0. Unternehmen, die die Überbrückungshilfe III Plus bereits für Juli bis September 2021 beantragt haben, können ebenfalls bis zum 8. November 2021 einen Änderungsantrag für Oktober bis Dezember 2021 geltend machen. Weitere Informationen finden Sie ab Ende Oktober auf der Webseite der IBB unter „Coronahilfen“.

Zweite Antragsphase der Soforthilfe X 2.0 beginnt am 01.11.2021
Am 1. November 2021 beginnt die zweite Antragsphase der Soforthilfe X 2.0. Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können für den Berechnungszeitraum 1. August bis 31. Oktober 2021 Zuschüsse von bis zu 20.000 EUR erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Im Einzelfall ist auch eine höhere Förderung möglich. Alle Informationen sowie den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Website der IBB. Um Organisationen bei der Beantragung zu unterstützen, bietet der Verein GoVolunteer eine Beratungshotline unter der Rufnummer 030/921 077 860 an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere wichtige Informationen rund um Corona-Hilfen und Regelungen für Betriebe haben wir für Sie auf unserer IHK-Website unter Corona Themen für Unternehmer übersichtlich zusammengestellt.


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