Geplante Flüchtlingsunterkunft

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16701 vom 12. September 2023
über Geplante Flüchtlingsunterkunft am Paracelsus-Bad in Reinickendorf
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Bestehen konkrete Pläne, neben dem Paracelsus-Bad eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten?
2. Wenn ja, wie ist der Stand der Planungen? Wann wird mit dem Bau begonnen, wieviel Unterkunftsplätze werden geschaffen und wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten?
3. Wird der alte Baumbestand auf dem vorgesehenen Baugelände für den Bau vollständig beseitigt? Wenn ja, wie ist das mit dem innerstädtischen Naturschutz zu vereinbaren und wo befindet sich eine Ausgleichsfläche?
4. Woran liegt es, dass die Mitteilung an die Anwohner, dass an dem Standort keine Flüchtlingsunterkunft gebaut werden soll, nun revidiert wird? Wer ist dafür verantwortlich?
5. Für wie sinnvoll hält es der Senat unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit, eine Flüchtlingsunterkunft direkt neben einem öffentlichen Schwimmbad zu errichten?
Zu 1. bis 5.: Die Planungen für die Errichtung einer Modularen Unterkunft für Geflüchtete (MUF) am Paracelsus-Bad wurden vom Senat nach Abstimmung mit dem Bezirk aufgegeben. Der Bezirk hat als Ersatzstandort ein Grundstück in der Cité Pasteur – Rue de Dr. Roux angegeben. Der neue Standort wird derzeit durch den Senat auf Eignung und Kapazität geprüft.
6. Wann beginnt der Senat mit der Abschiebung/Rückführung abgelehnter Asylbewerber, um Plätze für neu
ankommende Asylbewerber frei zu machen, damit der Neubau neuer Flüchtlingsunterkünfte überflüssig wird?
Zu 6.: Trotz einer vollziehbaren Ausreisepflicht können der Durchsetzung rechtliche oder tatsächliche Duldungsgründe (etwa fehlende Ausreisedokumente oder Flugverbindungen, gesundheitliche Gründe o. ä.) entgegenstehen. Die Rückführungspraxis hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die erheblich steigende Anzahl neu ankommender Asylbegehrender und macht die Bereitstellung ausreichender Unterkünfte für Geflüchtete
daher nicht überflüssig.

Der Senat bekennt sich zur Durchsetzung der Rückführung von Ausreisepflichtigen und setzt dabei besondere Priorität auf die konsequente Rückführung von Gefährdern und wegen erheblicher Straftaten Verurteilter. Der Senat wahrt zugleich humanitäre Grundsätze bei Rückführungen.

Berlin, den 27. September 2023

In Vertretung
Aziz B o z k u r t
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
PMM


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