Müllberge in Borsigwalde

Das Bezirksamt Reinickendorf muss seiner Verantwortung nachkommen und die dauerhafte Beseitigung des Müllbergs in Borsigwalde endlich angehen!

Sven Meyer, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, erklärt:
„An der Ecke Holzhauser Straße/Räuschstraße in Borsigwalde gibt es seit langem ein Problem mit
dem Müll, der an dieser Straßenecke abgestellt wird. Der Berg wurde immer größer und das
Problem wird vom Bezirksamt scheinbar ausgesessen. Daher habe ich am 23.01.2024 eine Anfrage
an den Senat gestellt, welche Möglichkeiten der Bezirk hätte, einzugreifen, was bisher getan
wurde und was der Senat plant zu tun, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Die Antworten sind ernüchternd: Laut Senat liegen ausreichend gesetzliche Möglichkeiten vor, gegen solche Müllberge vorzugehen. So können nach dem Straßenreinigungsgesetz Geldbußen über mehrere
zehntausend Euro verhängt werden, sollte der Grundstückseigentümer seiner Aufgabe zur
Müllbeseitigung nicht nachkommen. Außerdem könnte der Müll auf Veranlassung des
Bezirksamtes abtransportiert werden oder die BSR dem Eigentümer hierzu Auflagen erteilen.

Am 29.03. 2024 gab es eine Pressemitteilung des Bezirksamtes, dass nun eine Genehmigung zum
denkmalschutzgerechten Umbau des Müllplatzes erteilt worden sei. Da der Vermieter, wie das
Bezirksamt, davon ausgehen, dass es sich um illegal entsorgten Gewerbemüll handelt, erhofft man
sich, durch eine Umfriedung das Problem zu beseitigen.

Zum einen ist jedoch nicht akzeptabel, dass es seit Ende 2019, als die ersten Beschwerden über
den Müllberg beim Bezirksamt eingingen, bis März 2023 gedauert hat, dass überhaupt eine
Anfrage des Eigentümers nach einer Umfriedung gestellt wurde und erst ein Jahr später eine
Genehmigung für eine Umfriedung erteilt wurde. Wann diese jedoch kommt, ist noch völlig offen.
Bis dahin muss dafür gesorgt werden, dass nicht ständig von neuem ein Müllberg auf dem Gelände
entsteht. Hierfür muss der sich ansammelnde Müll regelmäßig abtransportiert werden!

Zum anderen stellt sich die Situation aber auch anders da, wenn man mit den Mieter:innen des
Hauses und den Mitarbeiter:innen der BSR vor Ort spricht. Es wird viel mehr darauf hingewiesen,
dass die Müllcontainer von den Mieter:innen falsch befüllt werden und sehr schnell überfüllt sind.
Ein Abtransport des Mülls ist daher oft nicht mehr gewährleistet und es entsteht in kürzester Zeit
der beschriebene Müllberg. Und wenn erst eine Müllhalde entstanden ist, kommt schnell externer
Müll hinzu. Genau das zeigt sich auch wieder in den letzten Tagen.

Rechtlich ist die Situation klar: Der Vermieter muss seiner Verpflichtung nachkommen und
regelmäßig den Müll abtransportieren lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, muss das
Bezirksamt tätig werden und die Beseitigung des Mülls durch Bußgelder erzwingen. Dass das
Bezirksamt ausreichend Handlungsoptionen hat, ergab sich aus der Antwort vom 13.02.2024. Den
Anwohner:innen ist die Situation nicht länger zuzumuten.
V. i. S. d. P.: Sven Meyer, MdA

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Drucksache 19 / 18 055 19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Meyer (SPD) vom 23. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2024) zum Thema:
Was wird getan, damit der Vermieter seiner Verantwortung bezüglich der Beseitigung des Mülls Holzhauser Straße 69/Räuschestraße in Reinickendorf nachkommt?

Antwort vom 13. Februar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2024)
1
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Herrn Abgeordneten Sven Meyer (SPD) über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18055 vom 23.01.2024
über Was wird getan, damit der Vermieter seiner Verantwortung bezüglich der Beseitigung des
Mülls Holzhauser Straße 69/Räuschestraße in Reinickendorf nachkommt?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher die Berliner Stadtreinigung (BSR) und das Bezirksamt Reinickendorf von
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen
wiedergegeben.

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bei dem Eckgrundstück Holzhauserstraße 69/ Räuschestraße in Borsigwalde gibt es seit langem Probleme und massive Beschwerden der Anwohner:innen, da nahezu dauerhaft Müll an der Grundstücksgrenze abgelegt wird, der sich mitunter zu einem Berg auftürmt. Geruchsbelästigung und Ungezieferbefall, wie ein verstärktes Aufkommen von Ratten, rund um das Grundstück sind die Folge.

Frage 1
Seit wann hat das Bezirksamt Reinickendorf Kenntnis von dem Müllproblem Holzhauserstraße 69/ Räuschestraße? Wie viele Beschwerden hat das Bezirksamt wann erhalten? Seit wann treten besonders gehäuft Beschwerden auf?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirksamt Reinickendorf sind seit Ende 2019 Gespräche zwischen dem Ordnungsamt, dem
Gesundheitsamt, dem Umwelt- und Naturschutzamt, dem Stadtentwicklungsamt und dem
Eigentümer bekannt. Die erste registrierte Meldung erfolgte am 27. Dezember 2019 über die App „Ordnungsamt Online“ im Anliegenmanagementsystem (AMS).
In 2021 gingen vier Meldungen, in 2022 neun und in 2023 20 Meldungen im Ordnungsamt des
Bezirksamtes Reinickendorf ein. Im Stadtentwicklungsamt des Bezirksamtes Reinickendorf erfolgte am 14. März 2023 eine formlose Anfrage des Eigentümers an die Untere Denkmalschutzbehörde, eine bauliche Lösung zur Abhilfe des Problems zu genehmigen.“

Frage 2:
Sieht das Bezirksamt Reinickendorf eine Gesundheitsgefährdung für Anwohner:innen und Allgemeinheit durch den abgelegten Müll, der zu großen Teilen aus Restmüll besteht, der u. a. Essensreste, benutzte Hygieneartikel etc. enthält? Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat hier, die Gesundheitsgefährdungen abzustellen?

Frage 5:
Betrachtet der Senat die aktuellen Möglichkeiten der Verwaltung als ausreichend, Probleme solcher Art zu lösen?
Wenn ja, warum konnte bislang im Fall des Mülls Holzhauserstraße 69/Räuschestraße keine dauerhafte Lösung erzielt werden? Wenn nein, welche Regelungen oder Verantwortlichkeiten müssten aus Sicht des Senats auf welche Weise geändert werden, so dass die Handlungsfähigkeit der Verwaltung in einem solchen Fall verbessert werden kann?

Antwort zu 2 und 5:
Der Bezirk Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Eine spezifische unmittelbare gesundheitliche Gefährdung durch den Müll besteht nicht, die
Geruchs- und ästhetischen Belastungen sind allerdings vor Ort belastend.
Das Gesundheitsamt hält die Entsorgung des Mülls insbesondere im Hinblick auf die Problematik
von Ratten für notwendig.“

Grundsätzlich liegen ausreichend gesetzliche Regelungen vor. Nach § 8 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist jede vermeidbare Verschmutzung der öffentlichen Straße zu unterlassen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 StrReinG. Weiterhin kann im vorliegenden Fall das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin als zuständige Behörde gem. Nummer 18 Abs. 4, Abs. 5 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) die Beseitigung mittels Ersatzvornahme nach § 8 Abs. 4 StrReinG auf Kosten des Verantwortlichen vornehmen lassen.

Darüber hinaus dürfen Abfälle nach § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nur in
den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt,
gelagert oder abgelagert werden. Hierzu zählt auch, dass Abfallbesitzer (hier u.a. die
Mieterinnen und Mieter) ihre Abfälle ausschließlich in die dafür von den BSR aufgestellten
Abfuhrbehälter einzufüllen haben, vgl. § 9 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin
(KrW-/AbfG Bln) und

Antwort zu Frage 3.
Wer dennoch Abfälle in unzulässiger Weise lagert oder ablagert, ist nach § 19 KrW-/AbfG Bln
zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands verpflichtet. Sollte der Verantwortliche den
rechtswidrigen Zustand nicht beseitigen, so kann die zuständige Behörde (hier das Bezirksamt
Reinickendorf von Berlin) die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall
bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Ein Verstoß gegen §
28 KrWG ist zusätzlich ebenfalls bußgeldbewehrt und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000
€ geahndet werden, § 69 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 KrWG

Sollten die Maßnahmen gegen die Verursachenden nicht hinreichend erfolgversprechend sein,
so sind auf öffentlichem Straßenland verbotswidrig abgelagerte Abfälle gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1
KrW-/AbfG Bln von den BSR zum Zwecke der Entsorgung einzusammeln.

Nach Aussage der BSR sind auf dem Grundstück Holzhauser Straße 69/Räuschestraße
grundsätzlich ausreichend Abfuhrbehälter für die dort ansässigen Mieterinnen und Mieter
vorhanden.

Da die Abstellfläche der Behälter derzeit räumlich nicht vom öffentlichen Straßenland
abgetrennt ist, scheint sich jedoch eine Ablagefläche für illegale Ablagerungen „etabliert“ zu
haben. Trotz regelmäßiger Beräumung der Ablagerungen durch die BSR treten innerhalb kurzer
Zeit wieder illegale Ablagerungen auf. Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 und 4 ausgeführt,
wäre eine Umzäunung oder Einhausung des Müllplatzes eine Möglichkeit, um den illegalen
Ablagerungen zu begegnen. Hierzu sind der zuständige Bezirk und der Grundstückseigentümer
bemüht, unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange eine Lösung herbeizuführen.
Illegalen Ablagerungen kann darüber hinaus nur bedingt vorgegriffen werden. Der Senat
appelliert hier an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung. Eine Verfolgung und
Ahndung illegaler Ablagerungen findet seitens der zuständigen Ordnungsbehörden im Rahmen
ihrer Möglichkeiten statt.

Frage 3:
Was wurde getan, um den Müll zu beseitigen? Welche Maßnahmen wurden bisher von welcher Stelle ergriffen?
Werden die bisher ergriffenen Maßnahmen als ausreichend angesehen, um dem Problem des regelmäßig
abgelegten Mülls zu begegnen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Antwort zu 3:
Der Bezirk Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Auf Grund offenkundig zu weniger Abfuhrbehälter für den anfallenden Hausmüll sowie zu wenig
verschlossenen Bereichen in Form von „Abfallbehältergaragen“ gab und gibt es regelmäßig
wiederkehrend große Abfalllagerungen neben den vorhandenen Abfuhrbehältern, die dann
auch auf den Bereich des öffentlichen Straßenlandes gelangen. Ursächlich ist hier aber der
Umgang mit den Abfällen auf dem Privatgrundstück zu sehen.

Nach § 9 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin sind die auf den Grundstücken
angefallenen Abfälle in die dafür von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben oder von
beauftragten Dritten aufgestellten Abfuhrbehälter einzufüllen; insbesondere sind auch die Mieter
der Grundstücke verpflichtet, sich ausschließlich der aufgestellten Abfuhrbehälter zu bedienen.
Nach Abs. 2 dieser Vorschrift legen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe in einer
Abfallwirtschaftssatzung Anordnungen über Art und Zahl der Behälter, Zeitpunkt und Häufigkeit
der Entleerungen sowie Anforderungen zu Standort und Transportweg der Abfuhrbehälter fest
und können Einzelanordnungen hierzu treffen.

Das Bezirksamt Reinickendorf hat die zuständige Hausverwaltung als auch die Berliner
Stadtreinigung als hier zuständige Ordnungsbehörde mehrfach über die Missstände informiert
und aufgefordert entsprechend tätig zu werden.

In den Fällen, in denen sich die Ablagerungen auf öffentlichem Straßenland befanden, wurde
die Berliner Stadtreinigung mit der Entsorgung beauftragt und hat die Abfallablagerungen
entfernt. Aufgrund der Baulichkeit sind aber nach Reinigung innerhalb kürzester Zeit wieder
Verunreinigungen festzustellen.

In Folge der unter 1. genannten formlosen Anfrage an die Untere Denkmalschutzbehörde wurde
eine denkmalverträgliche, genehmigungsfähige bauliche Lösung gemeinsam mit dem
Eigentümer für die Einfriedung des Müllplatzes abgestimmt. Sobald durch den Eigentümer ein
gefordertes Ausführungsangebot der Unteren Denkmalschutzbehörde vorgelegt wird, wird die
bereits mündlich in Aussicht gestellte denkmalrechtliche Genehmigung zur Einfriedung und
Umgestaltung des Müllplatzes erteilt.

Eine präventive Verhinderung der Ablagerung von Abfällen ist mangels einer entsprechenden
Eingriffsermächtigung generell nicht möglich.“

Die BSR teilen hierzu mit:
„Im Rahmen der Straßenreinigung wurde der Müll mehrfach als illegale Ablagerung von der BSR
als kurzfristige Maßnahme eingesammelt, dies stellt jedoch kein nachhaltiges Verfahren dar.
Weitere Maßnahmen im Rahmen der Straßenreinigung sind bisher nicht geplant. Zur Lösung des
Problems wird seitens der BSR allein der Umbau des Müllstandplatzes als nachhaltig
angesehen.“

Frage 4:
Hat die BSR Auflagen gegenüber dem Vermieter erteilt und wenn ja, wann wurden diese erteilt? Was waren die Ergebnisse? Hält die BSR die bisherigen Maßnahmen für ausreichend? Wie wird das Verfahren bewertet?
Antwort zu 4:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR hat gegenüber dem Eigentümer keine Auflagen erteilt. Es besteht ausführlicher
Austausch zwischen der BSR und dem Eigentümer zum bekannten Zustand und dem notwendigen
Umbau des Müllplatzes. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre die Umzäunung
oder Einhausung des Müllplatzes, um ihn für Fremde unzugänglich zu machen. Dazu gibt es
zurzeit eine Absage durch die untere Denkmalschutzbehörde.“

Berlin, den 13.02.2024

In Vertretung Britta Behrendt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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Sven Meyer, MdA
Sprecher für Arbeit und Ausbildung der SPD-Fraktion
Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin Raum 575
Angela Budweg
Sprecherin für Stadtentwicklung der SPD-Fraktion
der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Rathaus Reinickendorf (Altbau) Raum 2.29 (2. Etage)
Eichborndamm 215-239 13437 Berlin


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