Vogelgrippe

Bezirk spricht das Ende der Aufstallungspflicht aus
Reinickendorf. Nachdem die Geflügelpestausbrüche in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden erloschen sind und auch bei Wildvögeln keine hochpathogenen aviären Influenzaviren mehr gefunden wurden, hat der Bezirk die Aufstallungsanordnung für Geflügel in Gewässernähe vom 28. November 2014 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Näheres ist der Allgemeinverfügung des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Reinickendorf zu entnehmen:

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung vom 28.11.2014 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom 28.11.2014 wird für alle im Bezirk Reinickendorf betroffenen Haltungen ab sofort aufgehoben.

Begründung:
Die Geflügelpest wurde bei Hausgeflügel in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden getilgt, und die Untersuchungen auf hochpathogene aviäre Influenzaviren bei Wildvögeln in Hamburg und den benachbarten Bundesländern zeigten negative Ergebnisse.

Daher wird die angeordnete Schutzmaßnahme gemäß § 44 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), geändert durch Artikel 29 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388; 402) aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Form, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe – Veterinär- und Lebensmittel-aufsicht, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.

Allgemeiner Hinweis:
Auf die anhaltende Verpflichtung zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (insbesondere § 3 der Geflügelpest-Verordnung) wird ausdrücklich hingewiesen.

Martin Lambert – Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe – Tel. (030) 90294-2260

Rathaus Pressemitteilung Nr. 4899

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