Hermsdorfer Damm

Reinickendorfer Straßenbauamt zu Tempo 30 auf dem Hermsdorfer Damm in Hermsdorf

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hermsdorfer Damm zwischen Forststraße und Jugendherberge in Hermsdorf wurde vom Straßenbauamt eingerichtet und ist den dort vorhandenen Straßenschäden geschuldet.

Auf Grund der in diesem Abschnitt seit über einem Jahr immer wieder auftretenden Schlaglöchern und daraus resultierenden Gefahrenstellen – auch für die an der Straße gebauten Immobilien – sah sich der Fachbereich Straßenbau im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht veranlasst, die bereits bestehenden Hinweise zu „Straßenschäden“ durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu ergänzen.

Hierzu ist der Straßenbaulastträger gemäß § 7 (2) Satz 4 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit § 45 (2) StVO gesetzlich verpflichtet, wenn er nicht in der Lage ist, durch entsprechende bauliche Maßnahmen kurzfristig für Abhilfe zu sorgen. Das Straßenbauamt hat bereits vor über einem Jahr den Auftrag zur Beseitigung der wiederholt auftretenden Gefahrenstellen in diesem Bereich erteilt. Der beauftragte Unternehmer hat die verkehrsbehördliche Anordnung für die Sicherung der Baustelle zur Durchführung der Arbeiten zeitnah bei der Verkehrslenkung Berlin beantragt. Diese Anordnung wurde jedoch von der Verkehrslenkung Berlin bis zum heutigen Tag nicht erlassen, so dass die Instandsetzung auch nicht erfolgen konnte.

Vorgesehen ist nun eine schnellstmögliche Beseitigung der Schäden. Damit werden dann natürlich auch die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in diesem Bereich aufgehoben.

Martin Lambert – Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,
Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Tel. (030) 90294-2260

Rathaus Pressemitteilung Nr. 4963

 

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