Plastikmüll bei Reinickendorfer Veranstaltungen

BVV Drucksache aus 2018 – 2018/XX-01
Unser Bürgermeister teilt wie folgt mit:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2019 – Drucksache Nr. 2018/XX -: „Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig bei bezirkseigenen Veranstaltungen umweltschonende Alternativen zu Einweg-Plastikgeschirr und -besteck zu verwenden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat am 26.11.2019 nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Das Bezirksamt beschließt, dass ab 01.01.2020 alle Abteilungen des Bezirksamtes Reinickendorf, die Veranstaltungen genehmigen, initiieren oder organisieren, gehalten sind, nur unter folgenden Auflagen Veranstaltungsgenehmigungen zu erteilen bzw. Veranstaltungen selbst zu initiieren oder durchzuführen:
1. Die Verwendung von Einweg-Plastikgeschirr und -besteck wird nicht gestattet.
2. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken dürfen nur wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Mehrwegtrinkgefäße verwendet werden. Die Nutzung eines Pfand-Leihsystems ist möglich. Getränke dürfen weder aus Einwegplastikflaschen und -behältnissen noch aus Dosen ausgeschenkt werden. Zapfanlagen sind nur mit Mehrweggetränkebehältnissen (z.B. Fässern) zu betreiben. Die Abgabe von Portionspackungen für z.B. Kaffeesahne, Ketchup, Senf ist nicht zulässig.
3. Die Veranstalterin / der Veranstalter sorgt für eine weitgehende Abfallvermeidung und für das Aufstellen von Abfallinseln für die getrennte Abfallsammlung und ist für die korrekte Entsorgung verantwortlich.
Nachfolgende Empfehlungen sind nicht verpflichtend, sollen jedoch der externen Veranstalterin / dem externen Veranstalter mit an die Hand gegeben werden. Für bezirksinterne Veranstaltungen sind dies ebenfalls Empfehlungen, die bei der Organisation in allen Abteilungen berücksichtigt werden sollen:
4. Es wird empfohlen, auf eine möglichst regionale und nachhaltige Lebensmittel- und Getränkebelieferung zu achten. Um der Lebensmittelverschwendung vorzubeugen, wird angeregt, die Verteilung von übrig gebliebenen Speisen an gemeinnützige Organisationen, z. B. an die „Berliner Tafel“, zu organisieren soweit die geltenden Hygienevorschriften dies zulassen.
5. Es wird empfohlen, Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte der Veranstaltung mit der Ankündigung bzw. Einladung an geeigneter Stelle (z.B. Webseite, bei Kartenbuchung etc.) zu dokumentieren und auf die bevorzugte Nutzung der Öffentlichen Nahverkehrsangebote hinzuweisen, um eine möglichst klimafreundliche Veranstaltung zu gewährleisten.

Sonstige veranstaltungsspezifische Auflagen aufgrund rechtlicher Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

In begründeten Fällen kann von den obigen Vorgaben abgewichen werden. Die Gründe für eine Abweichung und die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren und dem Bezirksamt vorzulegen.

Ansprechpartnerin für Fragen zur konkreten Umsetzung der Punkte 1.-5. insbesondere bei Veranstaltungen der Abteilungen, ist die bezirkliche Klimaschutzbeauftragte.“

Im Bezirk Reinickendorf finden in jedem Jahr zahlreiche Veranstaltungen statt, darunter auch Großveranstaltungen mit stadtweiter Bedeutung. Diese Veranstaltungen ziehen z.T. viele tausende Menschen pro Jahr an. Dabei werden CO2-Emissionen freigesetzt, zum Beispiel durch An- und Abreise, Strom- und Wärmeverbrauch, Catering und Müllproduktion. Die Vorbildwirkung der Öffentlichen Hand bei der Reduzierung von Abfall und CO2-Emissionen ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum erklärten Ziel Berlins, bis 2050 klimaneutral zu sein. Dieser Beschluss stellt einen konkreten Schritt zu einem klimafreundlicheren Handeln der Reinickendorfer Verwaltung dar und wirkt sowohl nach innen als auch nach außen in den Bezirk hinein.

Ich bitte, die Drucksache 2018/XX damit als erledigt zu betrachten.

Frank Balzer – Bezirksbürgermeister

PMBA – kb178


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