KiEZBLATTFrageBVV 024 – „Wohnungsbaugesellschaften“

Wie ist die Position Ihrer Fraktion zu dem Verhalten von Wohnungsbau-gesellschaften bei Baumaßnahmen wie z.B. Dämmungen, nur den Mietern einen Mietzinsnachlass zu zahlen, die dies explizit vom Vermieter einfordern?
Hat hier ein Vermieter nicht auch eine Verpflichtung darauf zu achten, dass bestimmte MietPersonenGruppen, wie z.B. Ältere, Ausländer usw. nicht ausgegrenzt werden – also automatisch alle Betroffenen Berücksichtigung finden müssen?

Die CDU-Fraktion Reinickendorf setzt sich weiterhin für den Erhalt einer kostenfreien Mieterberatung im Rathaus ein. Die Finanzierung ist mit dem erst kürzlich in der BVV einstimmig beschlossenen Doppelhaushalt 2018/2019 auch für die Zukunft sichergestellt. Mit diesem niedrigschwelligen Angebot werden die Reinickendorfer Mieter hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.
Tobias Siesmayer (CDU-Fraktion)

Wir lehnen dieses Prinzip der Profitmaximierung aus moralischen Gründen ab. Nun wird man natürlich allein durch Appelle ein solches Verhalten in einer Gesellschaft, in der leider allzu oft die Ellenbogen ausgefahren werden, nicht verhindern können. Das Wichtigste ist daher, dass alle Mieter über ihre Rechte informiert sind, sich gegen solche Verhaltensweisen wehren können und in Beratungsstellen Ansprechpartner finden, die ihnen zur Seite stehen. Das wollen wir fördern.
SPD-Fraktion

Ja, ich stimme Ihnen zu, dass ein seriöses Vorgehen auch nach meinem Verständnis erfordert, dass vorab mit der Modernisierungsankündigung alle Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte informiert werden. Für die privaten Wohnungsunternehmen besteht so eine verpflichtende Regelung allerdings leider nicht. Hier müsste und sollte aus Sicht der Partei DIE LINKE das BGB auf Bundesebene geändert werden, aber hierzu war offenbar noch keine Bundesregierung bereit. Bezogen auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin gibt es bereits eine entsprechende Vorgabe. Der neue Senat hat in der Zuständigkeit der LINKEN Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, vor ca. einem Jahr eine Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen, in der zu dieser Frage festgelegt ist, dass städtische Wohnungsbaugesellschaften mit der Modernisierungsankündigung darauf hinweisen müssen, dass es Härtefallregelungen gibt, dass sich die betroffenen Menschen melden mögen und dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften individuelle Modernisierungsvereinbarungen anbieten müssen. Für eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene und generell für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland braucht es eine starke LINKE im Bund und einen rot-rot-grünen Politikwechsel im Bund.
Felix Lederle (Linksfraktion)


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