IHK Corona Newsletters

Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter – Ihre IHK Berlin.Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und damit auch zwei für die Berliner Wirtschaft wesentliche Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die auf eine Initiative des Wirtschaftssenators Stephan Schwarz zurückgehen.

Folgende Änderungen treten voraussichtlich am Samstag, den 5. Februar in Kraft:

Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation und Kontaktpersonennachverfolgung entfällt in vielen Bereichen.
Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in den Bereichen Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und Sport entfällt. Darüber hinaus erfolgt in diesen Bereichen keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr. Aus diesem Grund wird der Senat den im März auslaufenden Vertrag mit der Luca-App auch nicht mehr fortführen. In Bereichen, wo die Anwesenheitsdokumentation weiterhin gilt, müssen zukünftig nur noch die Kontaktdaten erfasst werden. Die Dokumentation der Vorlage von Test-, Impf- und Genesenennachweisen ist nicht mehr notwendig.

2G-plus-Regelung: Testpflicht für frisch Geimpfte und frisch Genesene entfällt
Personen, die vollständig frisch geimpft (also zwei Impfdosen bzw. eine Impfdosis plus überstandene Infektion in den letzten drei Monaten) oder frisch genesen (überstandene Infektion in den letzten drei Monaten) sind, benötigen für den Zutritt in Bereichen, in denen bisher die 2G-plus-Regelung galt, keinen zusätzlichen Test mehr. Diese Änderung betrifft sowohl Kunden wie auch Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit physischen Kontakt zu anderen haben. Bisher galt dies nur für Personen, die eine Auffrischimpfung („Booster“) erhalten hatten.

Folgende weitere Beschlüsse wurden gefasst:

Ausweitung der 2G-plus-Regelung auf körpernahe Dienstleistungen und Veranstaltungen
Bei körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseursalons und Kosmetikstudios) sowie bei Großveranstaltungen im Freien (maximal 3.000 Personen) gilt ab sofort auch die 2G-plus-Regelung. Das heißt Kunden und Gäste haben nur Zutritt, wenn sie geimpft oder genesenen sind und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Davon ausgenommen sind Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene. Zudem müssen Besucher von Großveranstaltungen im Freien nun auch an einem fest zugewiesenen Platz eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).

PCR-Test bei positiven Antigen-Schnelltest nicht mehr notwendig
Gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. Januar 2022 entfällt bei Vorliegen eines positiven (unbeaufsichtigten) Antigen-Selbsttests die Pflicht einen PCR-Test durchführen zu lassen. Zur Bestätigung des Testergebnisses ist lediglich ein Antigen-Schnelltest bei einer zertifizierten Teststelle notwendig.
Ausnahme:
Die PCR-Testpflicht besteht weiterhin für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, z. B. für Personal in Krankenhäusern.

Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate
Gemäß der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) wird die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises von bisher sechs Monaten auf drei Monate nach positivem (PCR-)Testergebnis verkürzt.

Bitte beachten Sie: Zur Vierten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt aktuell nur die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vor. Die neue Verordnung wird voraussichtlich am Freitag, den 4. Februar 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt online veröffentlicht. Die Geltungsdauer der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 4. März 2022 verlängert

Aktuelles

Neustarthilfe 2022: Direktanträge können ab sofort eingereicht werden
Ab sofort kann die Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 von natürlichen Personen direkt beantragt werden. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind sowie Anträge über so genannte prüfende Dritte (z. B. Steuerberater), startet voraussichtlich in wenigen Wochen. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige, kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten.Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und den wichtigsten Änderungen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Soforthilfe IV für Kulturbetriebe und Medienunternehmen bis 31.03. verlängert
Analog zur Überbrückungshilfe IV wird das Corona-Hilfsprogramm Soforthilfe IV für die Fördermonate Januar bis März 2022 verlängert. Kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, können infolge coronabedingter Liquiditätsengpässe finanzielle Zuschüsse von bis zu 500.000 Euro erhalten. Die Beantragung der Soforthilfe IV 7.0 ist nachgelagert zur Überbrückungshilfe IV möglich, die bis zum 25. Februar 2022 beantragt werden muss.Weitere Informationen sowie ausführliche FAQs finden Sie in den kommenden Tagen auf der Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB).

Darüber hinaus laden das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa am 8. Februar 2022 um 12.00 Uhr zu einer digitalen Informationsveranstaltung rund um die Soforthilfe IV 7.0 ein. Hier geht’s zur Anmeldung.

Corona-Sofort-Hilfeprogramm der BürgschaftsBank Berlin bis 30.04. verlängert
Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise hat die BürgschaftsBank Berlin ihre erweiterten Fördermöglichkeiten bis zum 30. April 2022 verlängert. Unternehmen, deren Geschäftsmodell vor Ausbruch der Pandemie wirtschaftlich tragfähig war, können ihre Finanzierung durch eine Bürgschaft von bis zu 2,5 Mio. Euro absichern. KMU, deren Kapitaldecke dünner wird, unterstützt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) Berlin-Brandenburg mit wirtschaftlichen Eigenkapital ebenfalls bis zu einer Höhe von 2,5 Mio. Euro. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der BürgschaftsBank Berlin.Eine aktuelle und detaillierte Übersicht wichtiger Corona-Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen finden Sie hier.

Weitere wichtige Informationen rund um Corona-Hilfen und Förderprogramme finden Sie auch auf der IHK-Website unter Corona-Themen für Unternehmer.

Wichtig zu wissen

IHK-Sprechstunde Gewerbemietrecht am 08.02.
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin am 8. Februar 2022 von 9.00 bis 17.30 Uhr eine kostenfreie Orientierungsberatung zum Gewerbemietrecht an und beantwortet aktuelle Fragen: Kommt eine Senkung der Gewerbemiete infolge coronabedingter behördlicher Betriebsschließungen gemäß dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) für mein Unternehmen infrage? Wie funktioniert eine Anpassung der Mietzahlungen während des Lockdowns? Meine Gewerbemiete soll sogar erhöht werden, ist dies so einfach möglich? Bei der IHK-Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit, einen individuellen Online-Termin mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für ein halbstündiges Gespräch zu vereinbaren. Hier können Sie sich anmelden.

Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit für Unternehmen
Nachhaltiges Wirtschaften bestimmt mehr denn je die Zukunftsperspektiven von Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Wenn auch Sie erfahren wollen, welche Chancen sich dadurch für das eigene Unternehmen bieten oder wo Sie Unterstützung bei der Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit erhalten, dann melden Sie sich hier an – und Sie erhalten exklusive Informationen und Veranstaltungseinladungen rund um das Thema „Nachhaltigkeit in Unternehmen“.

Kurzarbeit: Arbeitsagentur fördert Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter
Viele Arbeitgeber nutzen die Kurzarbeit während der Corona-Pandemie zur beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Die Arbeitsagentur unterstützt Unternehmen bis zum 31. Juli 2023 unter bestimmten Voraussetzungen mit der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent und einer finanziellen Förderung der Lehrgangskosten. Ausführliche Details dazu finden Sie in dem PDF Kurzbeschreibung Arbeitgeber-Leistungen sowie in dem Erklärvideo Weiterbildung in der Kurzarbeit.Bei Fragen zu dem Thema, steht Ihnen der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur mit einer persönlichen Beratung zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es auf der Website www.arbeitsagentur.de

Die IHK Berlin unterstützt Sie und Ihre Mitarbeitenden bei der Weiterbildung! Tragen Sie sich hier ein, wenn Sie Informationen und Veranstaltungseinladungen zu unseren Lehrgängen und Seminaren erhalten möchten.

Eine Übersicht all unserer Veranstaltungen finden Sie auch auf der IHK-Website.

Systematische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge oder auch der Unternehmensverkauf wird für jeden Unternehmer mindestens einmal im Leben ein wichtiges Thema. Die Umsetzung ist in allen Fällen sehr anspruchsvoll und benötigt entsprechende Zeit. Je früher Sie sich mit der Nachfolge beschäftigen, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Registrieren Sie sich hier und Sie erhalten von uns regelmäßig Neuigkeiten und Serviceangebote rund um das Thema Unternehmensnachfolge. Alle weiteren Informationen sowie eine hilfreiche Broschüre finden Sie auf der IHK-Website.

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de.

Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert