IHK Berlin Corona Newsletter

Nachdem sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Bundesländer vergangenen Freitag auf weitere Einschränkungen infolge der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante geeinigt haben, hat der Berliner Senat heute den gefassten Bund-Länder-Beschluss umgesetzt.

Am 15. Januar tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.
Verschärfungen der Zugangsregelungen in Gastronomie und bei VeranstaltungenDer Zutritt zu gastronomischen Einrichtungen ist nur noch unter der 2G-plus-Regelung möglich, d. h. Geimpfte und Genesene benötigen ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung bzw. einer s. g. „Booster-Impfung“ (gültig ab dem Tag der Auffrischungsimpfung). Veranstaltungen (z. B. im Bereich Kultur, Sport und Freizeit) in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen ebenfalls nur noch unter 2G-plus-Bedingungen stattfinden. Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich.
Erleichterung bei Zugangskontrollen im Einzelhandel
Der Zugang zum Einzelhandel ist weiterhin unter 2G-Bedingungen möglich. Auf eine Verschärfung der Zugangsregelungen oder eine erneute FFP2-Maskenpflicht wird im Einzelhandel vorerst verzichtet.
Erleichterung gibt es bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangskontrollen: In kleinen Geschäften des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis 100 Quadratmetern muss die Kontrolle des 2G-Nachweises bei Kundinnen und Kunden nicht bereits am Eingang vor Betreten des Geschäfts erfolgen, sondern kann nun auch „unverzüglich nach Betreten“ des Geschäfts, z. B. an der Kasse, durchgeführt werden.
Vorerst keine Lockerungen bei den Regelungen zu Quarantäne und Isolation.
Die aktuell geltenden Quarantäne-Regelungen in den Berliner Bezirken bleiben unverändert. Die bei der Ministerpräsidentenkonferenz angekündigten Lockerungen können erst mit dem Beschluss des Bundesrates bei einer geplanten Sondersitzung am Freitag auf Landesebene (voraussichtlich in der kommenden Woche) umgesetzt werden.Darüber hinaus: Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.

Zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt aktuell nur die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vor.

Die neue Verordnung wird voraussichtlich in den nächsten Tagen im Gesetz- und Verordnungsblatt online veröffentlicht. Die Geltungsdauer der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.

Aktuelles

Überbrückungshilfe IV ab sofort beantragbar
Unternehmen, die weiterhin von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen sind und einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnen, können ab sofort Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragen. Die Anträge können bis zum 30. April über so genannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, eingereicht werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und den wichtigsten Änderungen der Überbrückungshilfe IV erhalten Sie hier.

Ausgleich für Mehraufwand durch Zugangskontrollen
Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV können nun auch Personalkosten angerechnet werden, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen. Das Land Berlin hatte den Vorschlag in die Bund-Länder-Runde eingebracht. Demnach können Einzelhandel, Gastgewerbe oder auch die Veranstaltungswirtschaft die durch die zusätzlichen Kontrollen entstehenden finanziellen Belastungen bei der Beantragung geltend machen. Mehr Informationen dazu können Sie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nachlesen.

Neustarthilfe 2022 für Soloselbstständige voraussichtlich noch im Januar beantragbar
Voraussichtlich ab Mitte Januar kann die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Sie schließt an die Neustarthilfe Plus an und richtet sich an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Auch kurz befristete Beschäftigte in den darstellenden Künsten und nicht ständig Beschäftigte aller Branchen können antragsberechtigt sein. Zudem wurde für die bisherige Neustarthilfe Plus die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September sowie Oktober bis Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 erweitert. Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.

Eine aktuelle und detaillierte Übersicht wichtiger Corona-Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen finden Sie hier.

Weitere wichtige Informationen rund um Corona-Hilfen und Förderprogramme finden Sie auch auf der IHK-Website unter Corona-Themen für Unternehmer.

Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Wirtschaften bestimmt mehr denn je die Zukunftsperspektiven von Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Wenn auch Sie erfahren wollen, welche Chancen sich dadurch für das eigene Unternehmen bieten oder wo Sie Unterstützung bei der Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit erhalten, dann melden Sie sich hier an – und Sie erhalten exklusive Informationen und Veranstaltungseinladungen rund um das Thema „Nachhaltigkeit in Unternehmen“.

Zoll- und EUSt-Befreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern bis 30.06. verlängert
Mit dem am 22. Dezember getroffenen Beschluss der Europäischen Kommission wurde die Gültigkeitsdauer der Einfuhrabgabenbefreiung von medizinischen Hilfsgütern, wie zum Beispiel bestimmte Arzneimittel, medizinische Ausrüstungen und persönliche Schutzausrüstungen sowie COVID-Impfstoffe und COVID-Testkits, bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Abgabenbefreiung finden Sie hier:

Corona-Website von DG Taxud
Corona-Website der deutschen Zollverwaltung

Sie benötigen Unterstützung bei Ihren internationalen Geschäften? Sie haben Fragen zur Zollabwicklung Ihrer Sendungen ins Ausland?
Gern unterstützen wir Sie rund um Ihre Fragen zum Thema Außenwirtschaft. Tragen Sie sich hier ein und Sie erhalten Informationen zu unseren regelmäßig stattfindenden Zollworkshops sowie anderen Veranstaltung zum Thema Zollabwicklung.
Zertifizierung zur Corona-Teststelle wieder für Gewerbebetriebe möglich.

Am 18. Dezember ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministerium in Kraft getreten. Um angesichts der steigenden Infektionszahlen weiterhin eine flächendeckende Testinfrastruktur mit so genannten kostenfreien Bürgertests sicherzustellen, können sich Gewerbeunternehmen nun wieder als Teststelle anerkennen lassen und Corona-Tests anbieten. Zuvor war die Zertifizierung neuer gewerblicher Teststellen nur bis zum 15. Dezember 2021 möglich. Dieser Stichtag wurde nun gestrichen. Bitte beachten Sie: Das Betreiben einer Corona-Teststelle ist nach wie vor ausschließlich nach einer Beauftragung durch das Gesundheitsamt erlaubt.

Alle Informationen zum Betrieb einer Teststelle in Berlin sowie das hierfür erforderliche Registrierungsformular finden Sie auf der Website der Senatskanzlei. Darüber hinaus sind dort alle landeseigenen und bereits zertifizierten gewerblichen Berliner Teststellen aufgelistet.

Wichtig zu wissen

DIHK-Webinar: „Corona-Selbsttests im Unternehmen begleiten“ am 18.01./21.01.
Durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihren nicht ausschließlich im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten mindestens zweimal in der Woche Corona-Tests anzubieten. Daher bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Januar wieder das einstündige kostenfreie Webinar „Corona-Selbsttests im Unternehmen begleiten“ an. Bei der Online-Veranstaltung wird u. a. gezeigt, wie Corona-Selbsttests korrekt durchgeführt, dokumentiert und bescheinigt werden sowie mit positiven Testergebnissen zu verfahren ist. Zusätzlich erhalten Sie begleitendes Material für die Praxis. Hier können Sie sich anmelden.

Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeitenden bei der Weiterbildung – ob bei der Ausbildereignung, Führungskräftetrainings oder Fachveranstaltungen zu betriebswirtschaftlich relevanten Themen. Tragen Sie sich hier ein, wenn Sie Informationen und Veranstaltungseinladungen zu unseren Lehrgängen und Seminaren erhalten möchten.

Eine Übersicht all unserer Veranstaltungen finden Sie auch auf der IHK-Website.

Sonderimpfaktion im Corona-Impfzentrum ICC  bis 21.01.
Bis Freitag, den 21. Januar 2022 gibt es eine Sonderimpfaktion im Corona-Impfzentrum im Internationalen Congress Centrum (ICC). Hier können Berlinerinnen und Berliner unabhängig vom Alter, zwischen dem mRNA-Impfstoff von Moderna und von BioNTech wählen. Terminbuchungen von Montag bis Sonntag von 9.00 bis 18.00 Uhr sind über das Online-Portal des Landes Berlin oder die Impfhotline unter 030/902 822 00 möglich.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite


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