CORONA ~ IHK (12.11.)

Der Senat von Berlin hat gestern Abend die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:

Ausweitung der 2G-Regeln
Zusätzlich zu den Bereichen, die bereits vorher unter die 2G-Regelung fielen (z. B. Tanzlustbarkeiten in Innenräumen) gilt 2G nun auch für folgende Bereiche:

Gastronomie, Veranstaltungen, kulturelle Einrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Galerien etc.), Freizeiteinrichtungen (Saunen, Thermen etc.), Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Spielhallen etc.) und touristische Angebote (z. B. Zoologischer Garten Berlin, Tierpark Berlin, Botanischer Garten) in geschlossenen Räumen
Körpernahe Dienstleistungen (Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, sexuelle Dienstleistungen etc.), die nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt werden
Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen
Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.000 anwesenden Personen

Im Freien werden die bisherigen Schutzmaßnahmen wie Abstandsregelungen generell beibehalten. Bei Wahl oder Vorgabe der 2G-Option (z. B. bei Weihnachtsmärkten) sind aber Befreiungen von diesen Schutzmaßnahmen möglich.

Von der 2G-Bedingung ausgenommen ist ausdrücklich der Lehrbetrieb von Schulen und Hochschulen. Für Personen unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht ebenfalls nicht. Hier reicht der Nachweis über einen negativen Corona-Test. Diese Regelung schließt auch Personen ein, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Allerdings müssen diese zusätzlich die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.

3G-Regelung für Personal mit Kunden- oder Patientenkontakt
Für Unternehmen, die unter die 2G-Regelungen fallen, gilt: Personal, welches Kundenkontakt hat, muss geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher getestet sein. Patientennahes Personal in Krankenhäusern muss geimpft, genesen oder täglich getestet sein.

Home-Office-Empfehlung für Büroarbeitsplätze
Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu angehalten, dass höchstens 50 Prozent der Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte zeitgleich genutzt werden. Bitte beachten Sie: Dies ist aktuell keine verpflichtende Vorgabe für Unternehmen, es handelt sich lediglich um eine Empfehlung. Hiervon ausgenommen sind unter anderem Tätigkeiten mit Kunden- oder Patientenkontakt sowie Arbeitsplätze, die eine Präsenz in der Arbeitsstätte für das Funktionieren von Justiz und Verwaltung zwingend erfordern.

Zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt aktuell nur die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vor. Die neue Verordnung wird voraussichtlich am Samstag, den 13. November 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt online veröffentlicht und tritt am Montag, den 15. November 2021 in Kraft. Die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 28. November 2021 verlängert.

Weitere wichtige Informationen rund um die aktuellen Corona-Regelungen haben wir auf der IHK-Website unter Corona-Themen für Unternehmer zusammengefasst. Die Inhalte aktualisieren wir für Sie regelmäßig.

Aktuelles

Neustarthilfe Berlin: Beantragung weiterhin möglich sofern Antrag auf Bundeshilfen vorliegt
Die reguläre Antragsfrist für das Landesförderprogramm Neustarthilfe Berlin ist mit dem Ablauf der Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe III bzw. der Neustarthilfe ebenfalls ausgelaufen. Jedoch werden alle Antragsberechtigten, deren Antrag auf Bundeshilfen fristgerecht bis zum 2. November 2021 gestellt wurde, nach deren Auszahlung noch die Möglichkeit zur Beantragung der Neustarthilfe Berlin erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank Berlin.

Neustarthilfe: Endabrechnung muss bis 31.12.2021 eingereicht werden
Ab sofort können Soloselbstständige, welche den Antrag auf Neustarthilfe des Bundes ohne einen prüfenden Dritten gestellt haben, die notwendige Endabrechnung für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 vorlegen. Diese muss durch die Direktantragsteller bis spätestens zum 31. Dezember 2021 über das Online-Tool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingereicht werden. Wenn keine Endabrechnung erfolgt, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen. Ferner muss berücksichtigt werden, dass nach Absenden der Selbsterklärung zur Endabrechnung das nachträgliche Wahlrecht zum Wechsel in die Überbrückungshilfe III nicht mehr ausgeübt werden kann.

Auswirkung von Corona-Hilfen auf Beiträge zur Sozialversicherung bei Solo-Selbstständigen und Selbstständigen
Aus unseren Corona-Beratungen wissen wir, dass insbesondere Solo-Selbständige und Selbständige, welche die November- und Dezemberhilfe oder die Neustarthilfen ohne einen prüfenden Dritten beantragt haben, verunsichert sind. Speziell zum Thema Sozialversicherung treffen viele Fragen von Unternehmen beim Corona-Team ein. Wie wirken sich die geleisteten Corona-Hilfen auf die Beitragshöhe aus? Ist infolge von corona-bedingten Umsatzeinbrüchen eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge möglich? Gib es die Möglichkeit Zahlungsaufschübe zu erhalten? Emanuel Manow, AOK-Niederlassungsleiter in Berlin-Neukölln gibt auf der IHK-Website Antworten auf die jeweils drei wichtigsten Fragen für Solo-Selbstständige und Selbstständige.

Kongressfonds Berlin bis zum 30.09.2022 verlängert
Der im Frühjahr durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe aufgesetzte Kongressfonds Berlin zur Unterstützung der Tagungs- und Kongresswirtschaft wurde ausgeweitet: Über das Jahr 2021 hinaus können Veranstaltungsplanende nun eine Förderung für Kongresse, die bis zum 30. September 2022 stattfinden, beantragen. Veranstaltende können einen Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Präsenzteilnehmerin und -teilnehmer erhalten, wenn sie Fachveranstaltungen in Berlin (ab 50 Teilnehmenden) durchführen. Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 49.950 Euro. Die Antragstellung ist ab sofort online auf der Website kongressfonds.berlin.de möglich und soll spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von visitBerlin sowie bei der Telefonhotline der atene KOM GmbH unter 030/604 040-60.

Förder- und Finanzierungsprogramme sind wichtige Instrumente während der corona-bedingten Einschränkungen für Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten: Tragen Sie sich einfach hier ein und Sie erhalten alle wichtigen Informationen rund um das Thema Finanzierung & Förderung.

Wichtig zu wissen

IHK-Digitalisierungsumfrage 2021
Zu oft hemmen fehlende Glasfaseranschlüsse, unzureichende digitale Verwaltungsangebote oder mangelnde Fördermöglichkeiten die Digitalisierung. Um auf die Politik zugehen zu können, braucht die Berliner Wirtschaft eine Stimme – Ihre Antworten unter anderem zu folgenden Fragen helfen uns dabei: Welche Digitalisierungsthemen sollten die Bundes- und Landesregierung vordringlich vorantreiben? Was sind für Sie die Hauptgründe für die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen? Steht Ihnen ein bedarfsgerechter Breitbandanschluss zur Verfügung? Hier gelangen Sie zur Umfrage. Die Beantwortung nimmt nur etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Nicht erst seit der Pandemie ist klar: Ohne digitale Prozesse geht kaum noch etwas im Unternehmensalltag. Wir informieren Sie gern regelmäßig mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Digitalisierung. Tragen Sie sich gern hier ein.

Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Wirtschaften bestimmt mehr denn je die Zukunftsperspektiven von Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Wenn auch Sie erfahren wollen, welche Chancen sich dadurch für das eigene Unternehmen bieten, welche Best-Practice-Beispiele es bereits gibt oder wo Sie Unterstützung bei der Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit erhalten, dann tragen Sie sich hier ein, um exklusiv Informationen und Veranstaltungseinladungen zu erhalten.

IHK-Sprechstunde „Gewerbliche Schutzrechte“ am 30.11.
Gewerbliche Schutzrechte schützen die Investitionen von Unternehmen in Forschung und Entwicklung – sie sichern Innovationen rechtlich ab, schaffen Wettbewerbsvorteile und erhöhen den Wert des Unternehmens. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie der Patentanwaltskammer bietet die IHK Berlin monatlich eine kostenfreie Online-Beratung zu den Grundlagen gewerblicher Schutzrechte an. Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Möglichkeit, am 30. November 2021 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr einen individuellen Beratungstermin mit einem Patentanwalt für ein halbstündiges Gespräch zu vereinbaren. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zur Anmeldung.

Weitere hilfreiche Veranstaltungen und Seminare der IHK Berlin finden Sie auf unserer Website.


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