Wohnberechtigungsscheine


Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
nur für Zuwanderer mit Aufenthaltsgenehmigung.

In Reinickendorf werden Wohnberechtigungsscheine (WBS) weiterhin nur an Zuwanderer mit rechtsgültiger Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Eine Initiative der Senatsverwaltung diese schon bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auszustellen, wird abgelehnt.

Bezirksstadtrat Sebastian Maack führt dazu aus:

„Die Rechtsinterpretation der Senatsverwaltung finde ich interessant, kann sie aber beim besten Willen nicht nachvollziehen. Nicht jeder anerkannte Flüchtling bekommt automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Die Ausländerbehörde muss diese z.B. versagen, wenn eine Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgt ist. Diese Prüfung muss abgewartet werden, da ein WBS nur ausgestellt werden darf, wenn eine Bleibeperspektive existiert.

Wir werden unabhängig von der Nationalität das geltende Recht anwenden und nicht einzelne Gruppen bevorzugen. Soziale Gerechtigkeit ist nicht nur Ausgleich zwischen reich und arm sondern auch die Gleichbehandlung verschiedener hilfsbedürftiger Gruppen.“

PMBA
KB144r


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