Neues Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Neues Jahr, neues Glück? Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz
(BBiG). Es bringt wesentliche Neuregelungen mit sich:–   Mindestausbildungsvergütung,
–   neue Bezeichnungen der Fortbildungsabschlüsse (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor und Master Professional),
–   flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Prüferehrenamt,
–   Öffnung der Teilzeitausbildung,
–   Freistellungsanspruch für Prüfer.

Nähere Informationen unter: https://www.ihk-berlin.de/bbig


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