Neues Jahr, neues Glück? Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz
(BBiG). Es bringt wesentliche Neuregelungen mit sich:– Mindestausbildungsvergütung,
– neue Bezeichnungen der Fortbildungsabschlüsse (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor und Master Professional),
– flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Prüferehrenamt,
– Öffnung der Teilzeitausbildung,
– Freistellungsanspruch für Prüfer.
(BBiG). Es bringt wesentliche Neuregelungen mit sich:– Mindestausbildungsvergütung,
– neue Bezeichnungen der Fortbildungsabschlüsse (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor und Master Professional),
– flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Prüferehrenamt,
– Öffnung der Teilzeitausbildung,
– Freistellungsanspruch für Prüfer.
Nähere Informationen unter: https://www.ihk-berlin.de/bbig