Milieuschutz

Nur am Letteplatz ist Milieuschutz derzeit sinnvoll.

Eine „Milieuschutzverordnung“ ist in Reinickendorf-Ost gegenwärtig nur rund um den Letteplatz sinnvoll. Basierend auf dem im April 2016 vorgelegten Grobscreening für möglichen Milieuschutz führten die beiden Berliner Planungsbüros S.T.E.R.N. GmbH und argus gmbh im Auftrag des Bezirksamtes eine tiefergehende Untersuchung durch. Geprüft wurde, ob für die Bereiche rund den Hausotterplatz, den Schäfersee und den Letteplatz die rechtlichen Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung („Milieuschutzverordnung“) vorliegen.

Für diese Untersuchung wurden u.a. im Rahmen einer schriftlichen Haushaltsbefragung Informationen zu den sozialstrukturellen Verhältnissen und zur Wohnsituation erhoben, beispielsweise nach der Wohndauer, der Miethöhe, nach durchgeführten Modernisierungen sowie der Nutzung der örtlichen Infrastruktur gefragt. Konkreten Handlungsbedarf erkannten die Planer nur für das Gebiet am Letteplatz. Während am Schäfersee und am Hausotterplatz erst nach einer etwaigen Schließung des Airports Tegel ein besonderer Aufwertungsdruck erwartet wird, sehen die Fachleute diesen am Letteplatz schon heute.

Dort gebe es ein hohes Aufwertungspotenzial insbesondere im Altbaubestand mit teils gravierenden Mängeln und vielen Wohnungen, die immer noch weder über Bad noch Zentralheizung verfügen. Zugleich ist die Quote an Eigentumswohnungen mit 29 Prozent dort überraschend hoch und das Gebiet verzeichnet einen überdurchschnittlich hohen Bevölkerungszuwachs.

Darin sieht Bezirksbürgermeister Frank Balzer durchaus Chancen: „Auch mit dem Zuzug junger Familien und einkommensstärkerer Neu-Reinickendorfer kann es gelingen, den Einzelhandel und das Leben rund um die Residenzstraße nachhaltig zu beleben.“ Eine Milieuschutzverordnung könne sicher nicht alle sozialen Probleme lösen. „Doch wir können den Kiez damit für Spekulanten weniger attraktiv machen. Das bedeutet aber nicht, dass wir Eigentümer – wie in anderen Bezirken geschehen – drangsalieren und nötige Modernisierungen behindern werden.“

Mit einer Erhaltungsverordnung kann die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen geschützt werden. Ziel ist, städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und die Bewohnerinnen und Bewohner vor Verdrängung zu schützen, z.B. durch eine teure „Luxusmodernisierung“, die Umnutzung, Zusammenlegung oder den Abriss von preiswertem Wohnraum bzw. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Das Bezirksamt bereitet gegenwärtig eine Beschlussvorlage vor, die demnächst im Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur vorgestellt wird.

Es wäre Reinickendorfs erste Milieuschutzverordnung.

PMBA – kb156m


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