Mietausfälle

Pläne der Bundesregierung zu Mietenregelung bei Mietausfällen
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Mietern vor Härten in Folge der Corona-Pandemie gilt auch für Gewerbemietverhältnisse.Dazu gehören Einschränkungen von Kündigungen von Miet- und Pachtverhältnissen, sowie Regelungen zu Stundungs- und Vertragsanpassungen. Mietern – egal ob privat oder gewerblich – darf nicht gekündigt werden, wenn sie ihre Miete zwischen April und Juni 2020 wegen der Pandemie nicht zahlen können. Der Mieter muss die Notlage nachweisen (zum Beispiel durch eine behördliche Untersagung des Betriebs wegen Covid-19). Die Bestimmungen sollen zunächst bis 30. Juni 2020 gelten, eine Verlängerung bis zum 30. September 2020 ist möglich.

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