IHK info Corona

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung eine Reihe von Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. So gilt ab Freitag, 4.3. die 3G-Regelung in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Das heißt: Auch Ungeimpfte haben Zutritt zu Hotels, Restaurants, Sport- und Tanzstudios, Bildungseinrichtungen, Musik-, Fahr- und Flugschulen, Hallenbädern, Saunen und Thermen sowie zu Anbietern körpernaher Dienstleistungen. Ungeimpfte benötigen aber einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Clubs und Discotheken dürfen unter 2G-plus-Bedingungen wieder öffnen. Zutritt haben dann Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test, hier benötigen auch Geboosterte einen Test.

Außerdem erhöhte der Senat die Obergrenze bei Großveranstaltungen: Zulässig ist ab Freitag bei Freiluft-Veranstaltungen eine Auslastung von 75 Prozent, maximal jedoch 25.000 Menschen. In Innenräumen ist eine 60-prozentige Auslastung mit maximal 6000 Gästen erlaubt. Zugang haben hier jedoch weiterhin nur Geimpfte und Genesene (2G). Für private Treffen, an denen nur Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gibt es keine Personenbeschränkung mehr.

Bitte beachten Sie: Aktuell gibt es nur eine Pressemitteilung mit den beschlossenen Änderungen. Diese finden Sie hier.

Aktuelles

Krieg in der Ukraine
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine erschüttert die Welt. Wenn Sie helfen wollen mit Geld- oder Sachspenden, finden Sie hier die Übersicht zertifizierter Spendenkonten. Der rbb hat auf seiner Webseite darüber hinaus weitere Adressen für Sachspenden oder andere Unterstützungsangebote gesammelt. Für Unternehmen, die Fragen zu den Sanktionen gegen Russland haben, haben wir auf unserer Webseite die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Unter der Emailadresse ukraine@berlin.ihk.de können Sie uns auch gerne Ihre Fragen schicken.

Wichtig zu wissen

Steuerrechtliche Erleichterungen auf der einen Seite, Mehraufwand auf der anderen Seite
Mit dem Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes hat das Bundeskabinett steuerrechtliche Erleichterung auf den Weg gebracht, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Neben einer erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023, der verlängerten Homeoffice-Pauschale bis zum 31. Dezember 2022 wird die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld um sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Abgabefrist für die Steuerklärung 2020, die ein Steuerberater erstellt, wird um weitere drei Monate auf den 31. August 2022 verlängert. Zusätzlich wird für nicht beratene Steuerpflichtige die Frist für die Erklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert. Weitere Informationen haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammen gestellt.

Änderungen für Grundstückseigentümer
Trotz Corona und einer Reihe von steuerrechtlichen Erleichterungen kommt auf zahlreiche Grundstückseigentümer durch eine neue „Erklärung zur Festsetzung des Grundstückwertes“ für die ca. 850.000 Grundstücke in Berlin ab 1. Juli 2022 zusätzlicher Mehraufwand zu, auf den sich die betroffenen Unternehmen bereits jetzt vorbereiten sollten. In der Info-Veranstaltung „Die neue Grundsteuer – Wichtige Änderungen ab 2022 für Grundstückseigentümer“ informiert die IHK Berlin am Dienstag, den 5.4.2022, 10:00 bis 12:00 Uhr über die aktuell anstehenden Änderungen durch die Grundsteuerreform. Hier können Sie sich anmelden.

Ihre Ansprechpartner
Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Wichtige Ansprechpartner sind auch

Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
Zu Liquiditätshilfen: Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 0
Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de;
Hotline der Bürgschaftsbank: 030 311 004 0
Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Coronavirus-Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige Anerkannt als geeignete Stelle gemäß § 305 InsO durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO) Lehrter Str. 68 | 10557 Berlin Telefon: (030) 69033 3107 | Telefax: (030) 69033 3109 |
Email: sib-kleinstselbststaendige@berliner-stadtmission.de |
Web: https://sib-berlin.org/

Impressum
Herausgeber IHK Berlin
Fasanenstraße 85 – 10623 Berlin
Vertretungsberechtigte Präsident Daniel-Jan Girl
Hauptgeschäftsführer Jan Eder

Aufsichtsbehörde
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105 -10825 Berlin
E-Mail: post@senweb.berlin.de

Copyright 2022 © Industrie- und Handelskammer zu Berlin


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert