Eingeschränkte Sprechstunde im Unterhaltsvorschuss

Das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist am 14.08.2017 vom Bundespräsidenten unterschrieben worden und rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Inzwischen sind über 2.000 Anträge eingegangen.

Zur Bearbeitung der gestellten Anträge kann im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Zeit vom 09.10.-10.11.2017 nur eine eingeschränkte Sprechstunde angeboten werden.
Der hilfesuchende Personenkreis wird um Verständnis gebeten, dass in diesem Zeitraum nur donnerstags von 16-18 Uhr eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter zur Verfügung steht.
Anträge und Anfragen können Sie zusenden, in den Hausbriefkasten einwerfen oder Sie nutzen die Möglichkeit der E-Mail- Kommunikation, da die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Sie erreichen die Unterhaltsvorschussstelle unter: unterhalts-vorschuss@reinickendorf.berlin.de oder per Fax-Nr. 90294-6325.

Sie erhalten innerhalb von sieben Werktagen eine Eingangsbestätigung zur Antragstellung.
Die telefonische Erreichbarkeit ist über die für alle Arbeitsplätze aktivierten Anrufbeantworter gegeben, auf denen Nachrichten hinterlassen werden können.
Die direkte telefonische Erreichbarkeit ist über die Gruppenleitung gegeben. Auf alle Anliegen, die auf den genannten Kommunikationswegen eingehen, wird so zeitnah wie möglich reagiert werden.

Anträge sind über das Internet über folgenden Link abrufbar: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/unterhaltsvorschuss/
und können weiterhin auch in den dafür vorgesehenen Briefkasten im zweiten Stock eingeworfen werden.
PMBA


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