Corona-Regeln ab 2. November

Kontakte
Abstand halten und Kontakte verringern. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal 10 Personen. Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.
Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
Freizeit
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken,Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Gottesdienste bleiben erlaubt.
Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individual-sport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie Fußball-Bundesliga ist ohne Zuschauer zugelassen.
Urlaub
Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Friseure bleiben geöffnet. Industriebetriebe und Handwerk ebenfalls geöffnet.
Supermärkte
Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial-und Jugendhilfe. Die Länder entscheiden über erforderliche Schutzmaßnahmen.
Homeoffice
Die Unternehmen sind eindringlich aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.
Firmen
Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.
Risikogruppen
Die Einschränkungen sollen „nicht zu einer vollständigen Isolation“ der Patienten und Bewohner in Krankenhäusern und Pflegeheimen führen. Der Bund übernimmt daher die Kosten für Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner und Patienten, deren Besucher und des Personals.

28.10.2020
Ohne Obligo~Berlin.de


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