CORONA ~ IHK (16.09.)

Sehr geehrte Frau Otto,Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Corona Newsletters. Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter!
Ihre IHK Berlin

Der Senat von Berlin hat heute die Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen und ein 2G-Optionsmodell für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Gastronomie sowie Kultur- und Sporteinrichtungen eingeführt. Verantwortliche können somit selbst entscheiden, ob sie ihren Kunden bzw. Gästen Zutritt zu Innenräumen unter 3G- oder 2G-Regeln erlauben. Das heißt, die Öffnung ausschließlich für geimpfte oder genesene Personen ist freiwillig, ermöglicht aber wesentliche Lockerungen: Soweit 2G gilt, besteht keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands und keine Maskenpflicht. Darüber hinaus dürfen Großveranstaltungen mit maximal 25.000 zeitgleich anwesenden Personen nun zu 100 Prozent ausgelastet werden.
Wichtig ist:
Von der 2G-Regelung kann auch nur für einzelne Tage oder begrenzte Zeiträume Gebrauch gemacht werden. Entscheidet sich ein Betreiber dafür, gilt dies aber auch für das Personal. Zudem muss vorab auf die 2G-Bedingungen hingewiesen werden. Eine Anwesenheitsdokumentation und die Erfassung eines Impf- oder Genesenennachweises ist verpflichtend.

Vom Optionsmodell ausgenommen sind Tanzlustbarkeiten sowie Saunen mit Aufguss und Dampfbäder, die weiterhin nur unter 2G möglich sind. Außerdem kann die 2G-Regelung sowohl bei Veranstaltungen mit einer gesetzlichen Grundlage wie Wahlen und Betriebsversammlungen als auch bei grundsätzlichen Versorgungsbereichen wie im Einzelhandel nicht angewandt werden.

Eine Übersicht mit den aktuell geltenden Regelungen nach Branchen geordnet finden Sie auf der IHK-Website unter Corona-Themen für Unternehmen.

Aktuelles

Corona-ArbeitsschutzVO bis 24.11. verlängert:
Unternehmen müssen weiterhin Corona-Tests anbieten
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde entsprechend der Verlängerung der epidemischen Lage durch den Bundestag bis einschließlich 24. November 2021 verlängert und ergänzt. Arbeitgeber sind demnach weiterhin dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern in Präsenz mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten.

Zusätzlich sind Arbeitgeber nun dazu angehalten, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Informationen zu niedrigschwelligen Impfangeboten in Berlin finden Sie weiter unten in diesem Newsletter. Die Änderungen traten am 10. September 2021 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der IHK Website.

Überbrückungshilfe III Plus bis 31.12. verlängert –

Restart-Prämie läuft am 30.09. aus

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus im Förderzeitraum Juli bis September 2021 kann noch bis zum 31. Oktober 2021 über die Website ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Darüber hinaus wurde das Förderprogramm über den September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 von der Bundesregierung verlängert. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent und die Antragstellung ist ausschließlich durch prüfende Dritte möglich. Die s. g. Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt, läuft plangemäß am 30. September 2021 aus. Wann die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum ab Oktober möglich ist, ist aber bislang noch unklar.

Neustarthilfe Plus auch über prüfende Dritte beantragbar – Förderung bis 31.12. verlängert
Die Antragstellung für die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 ist ebenfalls noch bis zum 31. Oktober auf der Website ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Neu ist, dass seit dem 10. September auch prüfende Dritte Anträge auf Neustarthilfe Plus über die Plattform stellen können. Auch das Förderprogramm Neustarthilfe Plus wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, somit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ab wann die Antragsstellung für den Zeitraum ab Oktober möglich ist, ist jedoch auch noch unklar.

Corona und Nachhaltigkeit

Auch während der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft halten zwei Drittel der Berliner Unternehmen an ihren Klimaschutzmaßnahmen fest, ziehen sie in Teilen vor oder haben sogar zusätzliche Maßnahmen aufgelegt. Das geht aus dem IHK-Energiewende-Barometer hervor. Auch andere Umfragen und Studien kamen in den vergangenen Monaten zu dem Ergebnis, dass die Krise nachhaltiges Wirtschaften und nachhaltiger Konsum verstärkt hat.

Die IHK Berlin begleitet Sie auf diesem Weg mit Best Practice Beispielen, Informationen zu Fördermöglichkeiten, Veranstaltungen und weiteren Informationen. Melden Sie sich dazu einfach hier an.

Wichtig zu wissen

Corona-Infektion von Mitarbeitern ist bei der Unfallversicherung meldepflichtig
Infizieren sich Beschäftigte am Arbeitsplatz mit COVID-19, handelt es sich in Abhängigkeit von der Tätigkeit um eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall. Nach §193 SGB VII sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, jeden Verdacht einer Infizierung am Arbeitsplatz beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Arbeitgeber, die vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstatten, riskieren, dass Mitarbeiter keine Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Informationen für betriebliche Impfungen finden Sie hier.

IT-Sicherheitssprechstunde am 28.09.
In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt (LKA) Berlin bietet die IHK Berlin am 28. September eine kostenfreie Sprechstunde an, um die Informations- und IT-Sicherheit im Unternehmen zu verbessern. In vertraulichen Gesprächen von jeweils ca. 15 Minuten besteht die Möglichkeit sich mit Kriminalhauptkommissar Olaf Borries von der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime für die Wirtschaft (ZAC) zu Präventionsmaßnahmen und zum Notfallmanagement auszutauschen. Hier können Sie sich anmelden.

Um regelmäßig weitere Informationen rund um unsere Angebote, Sprechstunden oder Veranstaltungen zu den Themen „Schutz vor Cyberkriminalität“ und „Digitaler Wirtschaftsschutz“ zu erhalten, tragen Sie sich bitte hier ein.

Umfrage:
Wie korrekt sind die Abrechnungen und der Steuer-Service von Amazon?
Infolge der Corona-Pandemie nutzen Unternehmen verstärkt Online-Shops und digitale Plattformen zum Absatz ihrer Produkte. In einer aktuellen Umfrage vom Bundesverband für Onlinehandel e. V. werden E-Commerce-Unternehmen und Händler, die über Amazon verkaufen, zu den Abrechnungen und dem Steuer-Service des Onlineversandhändlers befragt. Bitte beteiligen Sie sich und nehmen Sie sich 10 Minuten Zeit zur Beantwortung der Fragen. Hier können Sie teilnehmen.

Sprechstunde Internationales Vertrags- und Handelsrecht am 28.09.
Was ist bei Verträgen mit Unternehmenspartnern in der EU wichtig? Was ist durch den Brexit zu beachten? Gilt das UN-Kaufrecht auch bei internationalen Geschäftsbeziehungen? In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin am 28. September von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr eine kostenlose Orientierungsberatung zum internationalen Vertrags- und Handelsrecht an. Bei einem individuellen Online-Gespräch von jeweils ca. 30 Minuten können Sie sich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt austauschen. Hier geht’s zur Anmeldung.

Ihre Ansprechpartner

Unser IHK-Beratungsteam ist für Sie da
Rufen Sie unsere Corona-Hotline an unter +49 30 31510-919 oder schreiben Sie uns an corona@berlin.ihk.de. Die Corona-Themen für Unternehmer haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zur Webseite

Redaktion: Ohne Obligo


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