Ausnahmegenehmigungen verlängert …

Gastronomen in Reinickendorf dürfen zusätzliche Außenfläche weiterhin nutzen.

Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen und Schließungen musste die Gastronomie in Berlin starke Umsatzeinbußen hinnehmen. Die negativen Folgen der coronabedingten Einschränkungen ließen sich durch eine weitere Nutzung der zusätzlichen Außenbereiche abmildern. So durften Gehwege sowie Flächen des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Tische und Stühlen für die Bewirtung von Gästen genutzt werden. Dafür waren entsprechende Sondergenehmigungen ausgestellt worden. Diese wurden bei zahlreichen Reinickendorfer Gastronomen zum 30.06.2022 durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt im Bezirksamt Reinickendorf beendet.

„Die Möglichkeit zusätzliche Flächen zu nutzen, sollte ausgerechnet zum Sommerbeginn und vor den Schulferien in Berlin enden. Dabei ist das Sommergeschäft für viele Gastronomen und ihre Angestellten jetzt besonders wichtig“, erklärt der Reinickendorfer Bezirksverordnete Felix Schönebeck.

Aus diesem Grund brachte Schönebeck am vergangenen Dienstag einen Dringlichkeitsantrag ins Rathaus Reinickendorf ein, der vorsieht „die Sondergenehmigungen für erweiterte Schankvorgärten für die Gastronomie in Reinickendorf über den 30.06.2022 hinaus bis mindestens 31.12.2022 zu verlängern“. So soll die Gastronomie über den gesamten Sommer die Umsatzeinbußen der vergangenen Jahre durch zusätzliche Sitzmöglichkeiten im Außenbereich kompensieren können. Der Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksverordneten am Mittwochabend einstimmig beschlossen.

„Corona hat dem Einzelhandel, vor allem aber den Gastronomen, sehr zugesetzt. Viele haben noch immer mit finanziellen Turbulenzen und Existenzsorgen zu kämpfen. Die Langzeitfolgen der Beschränkungen und Lockdowns sind noch gar nicht absehbar. Es ist eine große Hilfe für die Gastronomen, dass sie nun bis mindestens Ende des Jahres die zusätzlichen Außenflächen nutzen können, denn das Sommergeschäft in diesem Jahr ist für die angeschlagene Berliner Gastronomie entscheidend“, erklärt Schönebeck.

Bereits am Dienstag hatte das Bezirksamt Reinickendorf bekannt gegeben, dass man der Empfehlung des Berliner Senats folgt und die Gebühren für die Sondernutzung von sogenannten „Schankvorgärten“ auch in diesem Jahr erlässt. Beides stellt eine erhebliche Entlastung für die Gastronomen dar, die eine Verlängerung der Sondergenehmigung nun beim Bezirksamt beantragen können.

PMM


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