Anfragen decken die Wahrheit auf

Zwei Schriftliche Anfragen im Abgeordnetenhaus von Berlin haben Licht ins Dunkle hinsichtlich Modalfiltern im Waldseeviertel gebracht:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27925.pdf
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27857.pdf

Konkret stellt der Senat fest:
„Die Entscheidung über eine mögliche Sperrung der Schildower Straße und der Elsestraße für den Kfz-Durchgangsverkehr, beispielsweise durch grundsätzlich zulässige Modalfilter, liegt einzig und allein in der Zuständigkeit des ortskundigen Bezirksamtes. Dies beinhaltet auch die rechtliche Bewertung und die rechtliche Ermessensausübung. Die getroffene Entscheidung unterliegt keiner Überprüfung oder Bewertung durch den Senat.“
sowie
„Die Entscheidung über die Anordnung einer möglichen Sperrung der Schildower Straße – als Bestandteil des Nebennetzes – liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Reinickendorf. Die erforderliche Prüfung und Bewertung hat also allein durch die örtlich zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zu erfolgen. Diese Position ist so auch stets vom Senat vermittelt worden.“

Der Senat ist also nur für das Hauptstraßennetz verantwortlich. Aus dieser Stellungnahme erklärt sich, warum die Senatsverwaltung nicht am Runden Tisch für das Waldseeviertel teilgenommen hat. Die Bestrebungen des Bezirksamts Reinickendorf, die Landesverwaltungen in die Verantwortung für das Waldseeviertel zu nehmen, sind verfehlt, denn sie sind für das lokale Verkehrsproblem nicht zuständig. Es wird klar, dass sich das Bezirksamt Reinickendorf aus der Verantwortung zu stehlen versucht. Die Suche am Runden Tisch nach der Weltformel zur Verbesserung der Mobilität ist letztlich ein Ablenkungsmanöver des Bezirksamts.

Etwaige Auswirkungen von verkehrslenkenden Maßnahmen im Waldseeviertel auf das Hauptstraßennetz würden keine Konsequenzen nach sich ziehen. Denn es heißt in der Antwort auf die Anfrage der Linken:

„Der Senat würde bei einer Sperrung des Waldseeviertels für den Kfz-Durchgangsverkehr aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht eingreifen.“

Im Gegensatz dazu hatte das Bezirksamt immer wieder fälschlicher Weise behauptet, der Senat würde Modalfilter im Waldseeviertel sowieso kassieren. Das Bezirksamt lehnt den Gestaltungsauftrag für Reinickendorf ab, indem es die Verantwortung zur Verkehrslenkung im Nebenstraßennetz abwimmelt.

Offensichtlich ist die Leichtigkeit des motorisierten Pendlerverkehrs auf der B96 zweitrangig unter Berücksichtigung der Verkehrswende. Da ist es doch erstaunlich, dass der Bezirk Reinickendorf dennoch die Leistungsfähigkeit der Bundesfernstraße in einem unabhängigen Verkehrsgutachten untersuchen lässt. Denn das Bezirksamt ist für den Verkehrsfluss auf der B96 doch gar nicht zuständig. Das 50.000 Euro teure Verkehrsgutachten war von Anfang ein Alibi zur Ablehnung des Konsensbeschlusses über die Erprobung von Modalfiltern im Waldseeviertel.

Weiterhin heißt es in der Anfrage der Grünen:
„Sowohl der Landkreis Oberhavel als auch die Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn haben sich in 2020 mit der Bitte an den Senat gewandt, eine Sperrung der Schildower Straße für den Kfz-Verkehr von und nach Brandenburg zu verhindern.“

Die Bittgesuche der Umlandgemeinden sind bei der Senatsverwaltung auf taube Ohren gestoßen. Beim Bezirksamt Reinickendorf sind die Wünsche der Gemeinde Glienicke auf freie Durchfahrt durch Reinickendorf jedoch erhört worden. Das Bezirksamt Reinickendorf kümmert sich geradezu vorbildlich um die Belange der Pendler aus dem Umland. Das gerechtfertigte Anliegen der Anwohner in Reinickendorf nach Verkehrsberuhigung wird hingegen dementiert, beschwichtigt und ignoriert, und das nicht nur im Waldseeviertel.

Zur Förderung des Radverkehrs stellt der Senat zu den Fragen der Linken fest:
„Bei der Veltheimstraße, der Schildower Straße und dem Hermsdorfer Damm (Abschnitt östlich der Berliner Straße) handelt es sich um Nebenstraßen, die Bestandteil des neuen Radverkehrsnetzes (Ergänzungsnetz) sind. Aus diesem Grund ist an den entsprechenden Straßenabschnitten eine fahrradfreundliche Gestaltung anzustreben.“

Zum Berliner Mobilitätsgesetz konstatiert der Senat:
„Bei dem Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) handelt es sich um ein Gesetz, das selbstverständlich anzuwenden ist. Dies gilt grundsätzlich ebenfalls für den § 44 Absatz 2 des MobG BE.“

§ 44 Absatz 2 des MobG BE besagt: „Fahrradstraßen und Nebenstraßen sollen so gestaltet werden, dass motorisierter Individualverkehr, außer Ziel- und Quellverkehr, im jeweiligen Straßenabschnitt unterbleibt.“

Das Rechtsamt des Bezirks missachtete das Mobilitätsgesetz in seiner rechtlichen Stellungnahme zur Abwägung des Gemeinwohls. Diese Ignoranz des Bezirksamts dem geltenden Recht und Gesetz gegenüber kann getrost als rechtswidrig angesehen werden. Die Bezirksstadträtin erklärte in der Einwohnerfragestunde im April 2021 das Mobilitätsgesetz gar dreister Weise als nicht anwendbar. Sie ist nun schriftlich eines Besseren belehrt worden.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Karl Michael Ortmann, Schildower Str. 66, 13467 Berlin
PMM


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