Achtung: „Allgemeinverfügung „

Hinweis auf eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts – veröffentlicht auf den Internetseiten des Ordnungsamtes Reinickendorf, Fachbereich Gewerbe am 05.03.2021
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat aufgrund von

• § 8 Satz 2 des Gaststättengesetzes (GastG),
• § 49 Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO),
• § 22 Satz 2 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und
• § 2 Absatz 5 Satz 2 des Spielhallengesetzes Berlin (SpielhG Bln)

eine Allgemeinverfügung erlassen, die bei bestehenden Erlaubnissen die Erlöschensfristen bis zum 31. Juli 2022 verlängert.

Weitere Informationen unter: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/
PMBA


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