Windkraft – NULL Klimawirkung

Unser KiEZBLATT-Leser Bernd B. schickte uns Folgendes zu den Windrädern:
Unvereinbarkeit der Windkraft mit Art. 20a Grundgesetz!
Der Ausbau der Windenergie verstößt gegen die Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG und muss sofort beendet werden!

Das Grundsatzpapier zum Art. 20a Grundgesetz
– von Prof. Dr. Werner Mathys (Gegenwind Greven, NRW) neu gefaßt – dient der Aufklärung von Entscheidungsträgern in Politik und Behörden, ist eine Quelle für Hintergrundinformationen z.B. für die Medien und beinhaltet eine Fülle von Argumenten, für alle, die sich für die Bewahrung von Natur, Artenvielfalt und Landschaft vor der weiteren Zerstörung durch Windkraftwerke einsetzen.
Sie wurde allen politischen Entscheidungsträgern und den Medien gesendet.
Nutzen Sie dieses Papier zum Schutz von Natur und Arten in Ihren Regionen, für Ihre gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen, um den “vergessenen” oder vielleicht eher “verschwiegenen” Artikel 20a ins Gedächtnis der Öffentlichkeit zu tragen und eine Debatte auszulösen! JR

Zusammenfassung

Gesamt-Fazit:

  1. Die politisch im Eilverfahren vorgegebene einseitige Förderung der Nutzung der Erneuerbaren Energien, speziell der Windkraft, führt schon jetzt zu einer großflächigen Zerstörung der Natur und der Lebensgrundlagen. Die Mehrheit aller Studien zu Landschaft und Biodiversität zeigt, dass nicht der Klimawandel, sondern in erster Linie und nach wie vor direkte Veränderung und/oder Zerstörung der Lebensräume im Rahmen des Ausbaus „erneuerbarer Energien“ Hauptursachen für den Artenschwund sind und sich viel direkter und viel stärker negativ auf die Landschaften und deren natürliche Ausstattung auswirken, als die evolutionäre Reaktion der Natur auf Erwärmung je sein könnte. Einige Tierarten sind bereits vom Aussterben bedroht. Der für die nächsten Jahre geplante und umfassende Ausbau – die „große Transformation“ – wird zu einem weiteren geradezu unvorstellbaren Verlust von Natur und Landschaft führen. Es ist des halb offensichtlich, dass der Wahrung des Schutzgebots von Art. 20a GG beim Ausbau der Windkraft eine eminente Bedeutung zukommt. Hätte der Bundestag evaluiert, hätte er erkannt, dass z. B. die Biodiversität durch die heute praktizierten Methoden der Energiegewinnung nicht verbessert sondern in eklatantem Ausmaß verschlechtert wird.
  2. Die Nutzung Erneuerbarer Energien hat zu keiner Reduzierung der nationalen oder gar der globalen CO2-Emissionen geführt. Im Gegenteil steigen die Emissionen weiter an. Bei Beibehaltung des seit Jahren bestehenden nationalen Systems des EEG würde selbst eine Senkung der nationalen CO2-Emissionen durch verstärkte Emissionen im europäischen Raum vollständig zu Nichte gemacht.Die Klimawirkung der Erneuerbaren Energien ist NULL. Sie haben sich als absolut zieluntauglich erwiesen.
  3. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der Aspekt einer „klimaschützenden Wirkung“ im Sinne eines übergeordneten Zieles/Rechtsgutes nicht als Argument für eine Zerstörung der Natur, die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten, den Bau von Windkraftanlagen im Wald u.ä. angewendet werden darf. Da nachweislich keine Schutzwirkungen für das Klima der Zukunft besteht, darf diesem Aspekt kein abwägungsbedeutsames Gewicht beigemessen werden.
  4. Der Wechsel zu den Erneuerbaren Energien ist ohne jegliche qualifizierte Abwägung der Vor- und Nachteile erfolgt. Damit liegt schon h ier ein deutlicher Verstoß gegen die Staatszielbestimmung des Art 20a GG vor, der bis heute jedoch von den Politiker und den Gerichten unbeachtet geblieben ist. Dies mu ss sich ändern.Insbesondere hätte der Staat sich der Zieltauglichkeit seiner gesetzlichen Regelungen im EEG vergewissern müssen. Das ist in der Hektik des Gesetzgebungsverfahrens nachweislich unterblieben.
  5. Auf der Hand liegt das bislang in keiner Debatten vorgebrachte Argument, dass der nach Art. 20a GG zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und zum Tierschutz verpflichtete Staat nicht beschließen darf, den Bau “nutzloser” WEA zu subventionieren! Diese Verbotswirkung folgt so offenkundig aus dem Inhalt des Schutzgebots, dass sich aus dieser Erkenntnis als Hauptargument der Debatte hätte aufdrängen müssen: der Bau solcher Anlagen ist unverantwortlich und widerspricht eindeutig dem Schutzgebot der Verfassung!

Es hat den Anschein, dass den Abgeordneten des Bundestages die Bindung an das Schutzgebot der Verfassung nicht bewusst ist. Die Tatsache, dass ein mit Art. 20a GG offensichtlich unvereinbarer Gesetzentwurf der Grünen/Bündnis 90 zur weiteren Beratung an Ausschüsse überwiesen worden ist, belegt diese Vermutung: der Gesetzentwurf hätte allein wegen seiner Unvereinbarkeit mit dem Schutzgebot in Art. 20a GG abgelehnt werden müssen!

Wir bitten alle politischen Entscheidungsträger, die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen. Sie sollte Anlass sein, endlich eine tabufreie und ergebnisoffene Diskussion über die Energie-Zukunft der Bundesregierung zu beginnen.

Mehr als 1100 Bürgerinitiativen wehren sich vehement gegen den weiteren Ausbau der Windenergie.

Es ist die größte Protestbewegung, die die Bundesrepublik je gesehen hat. Im zunehmenden Maße wird sie nun endlich auch von den Medien wahrgenommen.

Neben den im obigen Text vorgestellten substantiellen Kritikpunkten muss noch ein Bündel weiterer grundsätzlicher Probleme der EE angesprochen werden, z.B.

  • die fehlende Versorgungssicherheit,
  • die immer noch ungelöste Speicherfrage,
  • die immensen Kosten,
  • die Benachteiligung sozial schwacher Bevölkerungsschichten („Umverteilung von unten nach Oben“),
  • gravierende Entsorgungs- und Recyclingprobleme,
  • menschenunwürdige Bedingungen bei der Gewinnung notwendiger Rohstoffe und
  • besonders die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen, z.B. durch Infraschall, die nicht mehr geleugnet werden können.

Unsere berechtigten Forderungen nach sofortiger ersatzloser Abschaffung des EEG und der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen im §35 BauGB müssen endlich von der Bundesregierung erfüllt werden.

In Hinblick auf die Pläne der GroKo können wir uns nur dem Zitat von Albert Einstein anschließen: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten“.

Greven im August 2018 – Prof.Dr.Werner Mathys

Mit Dank an Prof. Dr. Werner Mathys und RA Norbert Große Hündfeld!
Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V

Das komplette Papier lesen Sie auf www.gegenwind-greven.de unter downloads
Windkraft hat NULL Klimawirkung.
Windkraft nutzt dem Klima nicht, zerstört aber Natur, Landschaft und die Lebensgrundlagen des Menschen – ein kritischer Beitrag von Prof.Dr.Werner Mathys.

Weiteres:
https://de.sputniknews.com/panorama/20180710321496045-windkraftraeder-tiere-aussterben/
https://brandenburg.nabu.de/news/2018/23897.html
http://www.nabu-euskirchen.de/front_content.php?idcat=169&idart=1866
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-47819?hl=true
PMM – kb162m


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