UN-Kinderrechtskonventionen – Umsetzung im Bezirk gewährleistet?

Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen lehnte die BVV Reinickendorf am 9.4.25 einen Entschließungsantrag mit dem Titel: „UN-Kinderrechtskonvention – Umsetzung im Bezirk gewährleistet?“ ab (Drucksache – 2024/XXI-01).

Der Antrag folgte einer Großen Anfrage zum Thema und nahm Bezug auf Art. 3 und Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach geprüft werden muss, ob und wie das Wohl von Kindern betroffen ist und es für die Verwaltung verpflichtend ist, das Wohl von Kindern zu ermitteln. Zum Sachverhalt heißt es im Entschließungsantrag: „Kinder- und Jugendbeteiligung bedingt ämterübergreifende Zusammenarbeit. Es ist ein Gesamtkonzept erforderlich um die Zuständigkeit und Verfahren sowie Strukturen festzulegen. Nur so wird Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln festgelegt.“

Mit dem Beschlussvorschlag wurde das Bezirksamt ersucht, die UN-Kinderrechtskonvention im bezirklichen Verwaltungshandeln durch verbindliche Vorgaben für die Verwaltungsspitze umzusetzen, einschließlich aller kommunalen Verfahren und Maßnahmen – von der Verkehrsplanung über die Erteilung von Baugenehmigungen bis zur Haushaltsaufstellung. In jedem Handlungs- und Entscheidungsfeld sind die Interessen und Belange von Kindern- und Jugendlichen betroffen. Daher sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ressortübergreifend handeln zu können.

Andrea G. Behnke, Sprecherin für Jugendhilfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert: „Wir finden es unmöglich, dass die BVV sich nicht zu diesem Entschließungsantrag durchringen konnte. Es gibt viele Bereiche, in denen aus unserer Sicht die Rechte von Kindern mehr Beachtung finden müssen. Das fängt morgens auf dem Schulweg an, wenn der Radweg nicht bis zum Schultor führt und Schulwegsicherheit nicht optimal gewährleistet wird. Es geht weiter, wo Belange Kinder im öffentlichen Raum betreffen, aber ohne ihre Beteiligung entschieden wird. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die geplante Drehscheibenschule in Reinickendorf-Ost, der die Freifläche vom Haus der Jugend/Fuchsbau zum Opfer fallen soll, ohne dass betroffene Kinder dazu gefragt wurden.“


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