Steuererklärung für 2014

Eine Einkommensteuererklärung muss immer bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden.

31. Mai  > Abgabefrist der Steuererklärung für 2014

Für die Steuererklärung ist ein amtlich vorgeschriebener Vordruck auszufüllen. Sie kann aber auch elektronisch übermittelt werden (ELSTER).


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