Schankvorgärten kontrolliert

Das Herausstellen von Tischen und Stühlen für die Bewirtung auf öffentlichem Straßenland stellt eine Sondernutzung dar. Diese ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Antrag kann bei der Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes gestellt werden.

„Der Aufenthalt im Freien bei einem gekühlten Getränk oder Eis ist wesentlich für die Lebensqualität im Sommer. In bestimmten Bereichen unseres Bezirkes kann bereits von einem mediterranen Flair gesprochen werden.

Es ist schön das lebendige Miteinander zu beobachten.“, so Bezirksstadtrat Maack. „Es ist aber auch zu beobachten, dass die genehmigten Flächen vereinzelt großzügig erweitert werden oder einfach Tische und Stühle ohne Erlaubnis auf dem Gehweg gestellt werden.

Neben dem Umstand, dass sich diese Wirte einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wird allerdings an manchen Stellen auch der begehbare Bereich unzulässig so verkleinert, dass Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Fußgänger behindert werden.

Wir wollen, dass alle das schöne Wetter genießen können und Rücksicht aufeinander nehmen. Das Ordnungsamt wird deshalb in den nächsten Wochen verstärkt das Vorliegen und die Einhaltung der Sondernutzungsgenehmigungen für die Außenbereiche der Gastronomie prüfen.“

PMBA – kb172


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