Reinickendorfer Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Regelungen und Freitestungen

Bezirksstadtrat Alexander Ewers (SPD): „Ich möchte deutlich machen, dass die Allgemeinverfügung Corona-Infizierte auch ohne Bescheid des Gesundheitsamts dazu verpflichtet, sich selbstständig in Quarantäne zu begeben. Auf unserer Website ist nachzulesen, wer unter welchen Umständen, wie lange in Quarantäne muss und wann sich freigetestet werden kann.

Ich möchte auch nochmal an alle Reinickendorferinnen und Reinickendorfer appellieren, sich impfen zu lassen. Angesichts des rasanten Anstiegs der Infektionszahlen durch die Omikron-Variante, ist dies der einzige Weg, schwere Verläufe zu verhindern, gefährdete Gruppen zu schützen und das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten.“

Weiterhin gilt: Alle Personen, die Kenntnis von ihrer Corona-Infektion haben, müssen sich unverzüglich absondern, das heißt in Quarantäne begeben. Die Quarantäneregelungen und Möglichkeiten zur Freitestung sind in der Allgemeinverfügung unter dem Abschnitt 3. „Vorschriften zur Absonderung und Beendigung der Maßnahmen“ zu finden.

Die vollständige, rechtlich verbindliche Allgemeinverfügung finden Sie auf der Website des Gesundheitsamtes Reinickendorf zum Download. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Pandemiewebseite des Bezirksamtes Reinickendorf sowie auf der Corona-Webseite des Landes Berlin.
PMBA


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