Ollenhauerstraße

Unzulässiges Parken auf dem Radfahrstreifen in der Ollenhauerstraße

Das Bezirksamt Reinickendorf informiert über die Freigabe des bereits geltenden benutzungspflichtigen Radfahrstreifens entlang der Ollenhauerstraße. Damit ist das Parken auf dem jeweils rechten Fahrstreifen, der als Radfahrstreifen gekennzeichnet ist, nicht mehr zulässig. Wer dort trotzdem parkt, riskiert Umsetzungsgebühren von über 200 Euro plus die Ordnungswidrigkeit mit 70 Euro durch die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer plus einen Punkt in Flensburg.

Zeitgleich ist eine neue Parkregelung in Kraft getreten: In der Ollenhauerstraße ausgehend von der Humboldtstraße/Auguste-Viktoria-Allee bis nördlich Lindauer Allee (Zufahrt Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik) wird versuchsweise für zwei Jahre die Ausweisung des Parkens linksseitig des Radfahrstreifens umgesetzt.

Die Parkregelung gilt zu folgenden Uhrzeiten:
In Richtung stadtauswärts (ab der Kreuzung Humboldtstraße, Ollenhauerstraße, Auguste-Viktoria-Allee) von Montag bis Freitag von 18 bis 7 Uhr, sowie an Wochenend- und Feiertagen ganztägig.

In Richtung stadteinwärts (ab der Zufahrt Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik) von Montag bis Freitag von 18 bis 6 Uhr, sowie an Wochenend- und Feiertagen ganztägig.

Für Hinweise zu dringenden Park-, Halt- bzw. sonstigen Verkehrsverstößen auf dem Gehweg steht die Koordination des Außendienstes im Ordnungsamt Reinickendorf (Erreichbar Montag bis Freitag von 6-22 Uhr, Samstag 8-14 Uhr und Sonntag 6-14 Uhr) unter einer der folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 030 90 294-2906 oder 2907.

Für Hinweise und Anregungen bezüglich Pilotprojektes steht die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: ollenhauerstrasse@reinickendorf.berlin.de
PMBA


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