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Kurzzeitparkzone Hermsdorf
Kurzzeitparkzone Frohnau
  
Kurzzeitparkzone im Bereich des S-Bahnhofs Hermsdorf ab 01.03.2019 Der Bereich um den S-Bahnhof Hermsdorf ist gleichermaßen Wohngebiet und Einzelhandelsstandort. Durch die zentrale Lage und vielschichtige Funktion kommt es in dem Gebiet regelmäßig zur Parkraum-Knappheit für die Anwohner und die Kundschaft des ansässigen Einzelhandels.
Das Bezirksamt Reinickendorf hat die zahlreichen Hinweise auf diese Situation aufgegriffen und (zunächst probeweise für drei Jahre) zur Gegensteuerung die Ausweisung einer Kurzparkzone beschlossen.Die Zonenregelung erstreckt sich auf folgende Straßen:
Auguste-Viktoria-Straße, Backnanger Straße, Fellbacher Straße, Fichtestraße, Forlenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße, Glienicker Straße, Heidenheimer Straße, Heinsestraße, Jahnstraße, Oggenhauser Straße, Olafstraße, Schloßstraße, Schramberger Straße, Schulzendorfer Straße, Silvesterweg, Tegeler Straße, Ulmenstraße, Wachsmuthstraße, Waldseeweg, WickhofstraßeAnwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende, die in den oben genannten Straßen wohnen bzw. ein Gewerbe ausüben, können eine Ausnahmegenehmigung (nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) zur Freistellung von der Parkscheibenpflicht und der zulässigen Höchstparkzeit beantragen.Ausnahmegenehmigungen können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt – Straßenverkehrsbehörde -, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, schriftlich beantragt werden. Ein Antragsformular kann auch auf der Homepage des Straßen- und Grünflächenamtes heruntergeladen und auf den dort genannten Wegen übersandt werden.

Alternativ kann der Vordruck auch per E-Mail angefordert werden unter: parken-in-hermsdorf@reinickendorf.berlin.de

Zudem besteht die Möglichkeit, die Ausnahmegenehmigung persönlich in den Räumlichkeiten der Straßenverkehrsbehörde zu folgenden Zeiten zu beantragen:

Mo, Di und Fr von 9 – 12 Uhr und Do von 14 – 18 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite:
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/verwaltung/strassenverkehrsbehoerde/

Kurzzeitparkzone im Bereich des S-Bahnhofs Frohnau ab 01.04.2019

Die denkmalgeschützte Gartenstadt Frohnau ist im Zentrum um das jugendstilgeprägte Bahnhofsgebäude nach Ausbau und Sanierung des Kasinoturms ein bedeutender Einzelhandelsstandort sowie Naherholungs- und Ausflugsziel. Durch seine zentrale Lage und vielschichtige Funktion kommt es in dem Gebiet regelmäßig zur Parkraum-Knappheit für die Anwohner und die Kundschaft des ansässigen Einzelhandels sowie der Gastronomie.
Das Bezirksamt Reinickendorf hat die zahlreichen Hinweise auf diese Situation aufgegriffen und (zunächst probeweise für drei Jahre) zur Gegensteuerung die Ausweisung einer Kurzparkzone beschlossen.

Die Zonenregelung erstreckt sich auf folgende Straßen:

An der Buche, Ariadnestraße, Der Zwinger, Dinkelsbühler Steig, Edelhofdamm, Frohnauer Brücke, Fürstendamm, Gralsburgsteig, Karmeliterweg, Kasinoweg, Knappenpfad, Ludolfingerplatz,
Ludolfingerweg, Maximiliankorso, Senheimer Straße, Sigismundkorso, Tannenstraße, Welfenallee, Wiltinger Straße, Zeltinger Platz, Zeltinger Straße

Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende, die in den oben genannten Straßen wohnen bzw. ein Gewerbe ausüben, können eine Ausnahmegenehmigung (nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) zur Freistellung von der Parkscheibenpflicht und der zulässigen Höchstparkzeit beantragen.

Ausnahmegenehmigungen können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt – Straßenverkehrsbehörde -, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, schriftlich beantragt werden. Ein Antragsformular kann auch auf der Homepage des Straßen- und Grünflächenamtes heruntergeladen und auf den dort genannten Wegen übersandt werden.

Alternativ kann der Vordruck auch per E-Mail angefordert werden unter: parken-in-frohnau@reinickendorf.berlin.de

Zudem besteht die Möglichkeit, die Ausnahmegenehmigung persönlich in den Räumlichkeiten der Straßenverkehrsbehörde zu folgenden Zeiten zu beantragen:

Mo, Di und Fr von 9 – 12 Uhr und Do von 14 – 18 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite:
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/verwaltung/strassenverkehrsbehoerde/

Bild: Flyer Parkzone
Bild: Bezirksamt Reinickendorf
PMBA – kb168m


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