KiEZBLATTFrageBVV 073 – „EU-Brexit“

Was plant Ihre Fraktion bis Oktober, um sich mit den „Brexit-Gegnern“ in England öffentlichkeitswirksam zu solidarisieren, um sie in ihren Bemühungen um ein gemeinsames starkes Europa stärker zu unterstützen? Evtl. > „Monday for EUROPE“.
ANTWORT > AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion wird sich nicht mit den „Brexit-Gegnern“ solidarisieren.
Das britische Volk hat sich bei der Wahl im Jahr 2016 auf demokratische Weise für den „Brexit“ ausgesprochen und dies ist zu respektieren.
Wir halten es für unverantwortlich, diesen Austrittsprozess unnötig in die Länge zu ziehen oder gar zu boykottieren. Es muss jedem Mitgliedstaat der EU freistehen, sein Recht gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags auszuüben und aus der Gemeinschaft ohne unnötige Verzögerung auszutreten.
Es ist unsäglich, dass der „Brexit“ seit nunmehr drei Jahren nicht durchgeführt wurde und die Verzögerung sogar dazu geführt hat, dass sich die Briten im Mai 2019 an der Wahl zum EU Parlament beteiligen mussten. Dass die „Brexit-Partei“ hierbei stärkste Kraft geworden ist, hat eines verdeutlicht: Die Briten wollen nicht mehr Teil der EU sein und dies ist zu respektieren. Demokratie bedeutet nicht, dass man so lange über einen Sachverhalt abstimmen lässt, bis man das gewünschte Ergebnis erzielt.

ANTWORT > CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion in der BVV wird sich weiterhin auf ihre kommunalpoliti-schen Aufgaben im Interesse der Reinickendorfer Bürger konzentrieren. Es liegt im Interesse Deutschlands und der EU, auch nach einem Brexit intensive wirtschaftliche und politische Beziehungen zu Großbritannien pflegen. Zu den Städtepartnerschaften vom Bezirk Reinickendorf zählt unter anderem Greenwich. Greenwich ist ein Bezirk von London im Südosten. Die Partnerschaftsurkunde wurde im Jahr 1966 unterzeichnet und so blickt Reinickendorf auf eine über 50-jährige Partnerschaft zurück.
Das Ziel der CDU/CSU im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag in den laufenden Austrittsverhandlungen ist es, die negativen Auswirkungen des Brexits auf die 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten so weit wie möglich zu begrenzen. Nach dem Austritt aus der EU im März 2019 wird Großbritannien nicht mehr als Drittland von den Vorteilen einer EU-Mitgliedschaft profitieren können. Ein Staat, der die EU verlassen hat und nicht die gleichen Verpflichtungen eines Mitgliedstaates erfüllt, wie z.B. die vier Freiheiten oder eine Beteiligung an der Strukturpolitik, kann nicht die gleichen Rechte genießen wie die 27 EU-Mitgliedstaaten.


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