KiEZBLATTFrageBVV 072 – „Arztpraxen > Wartezeiten“

Wie steht Ihre Fraktion zum Thema, dass Patienten trotz festem Termin, bei Wartezeiten ab 30 Minuten, ein bestimmter finanzieller Ausgleich zu erstatten ist? Was übrigens problemlos und mit geringem Aufwand leicht umsetzbar ist. Man fragt sich ständig: „Wozu werden Termine von Arztpraxen vergeben, wenn man dort doch seine Zeit vertrödelt?“.

ANTWORT > AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion lehnt solche Sanktionen gegen die ohnehin oftmals spärlich angesiedelten und überfüllten (Fach-)Arztpraxen ab. Es lässt sich nun mal bei der Terminvereinbarung nicht vorhersehen, in welchem Ausmaß akute medizinische Notfälle oder andere unvorhersehbare Umstände die Wartezeit in den Arztpraxen beeinträchtigen werden.
Die logische Konsequenz einer solchen Maßnahme wäre, dass Ärzte zur Vermeidung von Entschädigungszahlungen weniger Termine vergeben und diese an deutlich härtere Bedingungen knüpfen, z.B. dass Absagen durch die Patienten mehrere Tage im Voraus erfolgen müssen, ansonsten droht eine Strafzahlung wegen Nichterscheinens. Außerdem würde die ohnehin bereits zum Teil unverhältnismäßig lange Wartezeit auf einen freien Termin noch wesentlich weiter ansteigen, womit niemandem geholfen ist – vor allem nicht den dann vermutlich völlig überlasteten Notaufnahmen in unseren Krankenhäusern.
Statt die Arztpraxen und die Patienten durch ein solches Konzept unnötig weiter zu belasten, setzt sich die AfD dafür ein, flächendeckend die Versorgung mit ausreichend Arztpraxen gemäß der Bevölkerungsdichte zu gewährleisten. Um Anreize für Ärzte zu schaffen, auch die derzeit weniger begehrten Standorte für die Eröffnung einer Praxis zu wählen, sollten der Senat und die kassenärztliche Vereinigung schnellstmöglich prüfen, welche verfügbaren Mittel eingesetzt werden können um entsprechende förderliche Maßnahmen zügig umzusetzen. Nur wenn die bedarfsgerechte Versorgung mit Fachärzten im Stadtgebiet großflächig gelingt, können die überfüllten Praxen entlastet und die Wartezeiten für Patienten verkürzt werden – ganz ohne verheerende Sanktionen oder Regulierungen!

ANTWORT > CDU-Fraktion
Wir wünschen uns, dass sich Patienten und Ärzte in Reinickendorf mit gegenseitigem Respekt und Verständnis begegnen. Wartezeiten lassen sich im Praxisalltag nicht immer exakt planen. Im Ernstfall sollte jeder Patient sich darauf verlassen können, dass sein Arzt / seine Ärztin die erforderliche Behandlungszeit auch erbringen kann.
Rechtlich betrachtet können Patienten bei sehr langen Wartezeiten Schadensersatz einklagen. Eine einmalige lange Wartezeit reicht allerdings nicht für einen Schadenersatzanspruch aus. Vielmehr muss der Patient beweisen, dass es in der betroffenen Praxis durch eine schlechte Organisation häufiger zu sehr langen Wartezeiten kommt. Außerdem muss er darlegen, dass ihm durch die lange Wartezeit ein nachweislicher Schaden entstanden ist. Da sich Empfehlungen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ausschließlich an den Senat richten und hier der Bundesgesetzgeber zuständig wäre, wird die CDU-Fraktion Reinickendorf keine Initiative zu diesem Thema auf den Weg bringen.


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