KiEZBLATTFrageBVV 053 – „Volksentscheid Tegel TXL“

Wie steht Ihre Fraktion zu diesem Votum – sollte es entsprechend umgesetzt werden? Was sollte getan werden, falls nicht?

Im September 2017 hat die BVV Reinickendorf über den Volksentscheid Flughafen Tegel diskutiert. Die CDU-Fraktion Reinickendorf hat folgenden Antrag eingebracht: „Die BVV Reinickendorf wird das Votum des Volksentscheides vom 24.09.2017 respektieren. Wir fordern den Senat von Berlin auf, den Volksentscheid ebenfalls erst zu nehmen und dem Mehrheitsvotum entsprechend tätig zu werden.“ Der BVV-Antrag wurde trotz der Nein-Stimmen und Enthaltungen von Rot-Rot-Grün mit Mehrheit in der BVV beschlossen. An dieser Position halten wir uneingeschränkt fest.
CDU-Fraktion

Die FDP ist als Mitinitiator für die Offenhaltung von Tegel, selbstverständlich für die strikte Umsetzung des Votums von über einer Millionen Wählerinnen und Wähler in Berlin (mehr als Rot-Rot-Grün an Wählerstimmen gemeinsam erhalten haben!). Die Ignoranz die der Senat hier diesbezüglich an den Tag legt ist eine Frechheit den Wählerinnen und Wählern gegenüber. Daher kämpft die FDP im Abgeordnetenhaus, an der Spitze mit dem Fraktionsvorsitzenden Sebastian Czaja, nach wie vor für die Offenhaltung Tegel.
Sollte der Flughafen Tegel geschlossen werden, muss selbstverständ-lich erst einmal geprüft werden, wie hoch die Altlasten des Flughafens sein werden, bevor dort dringend benötigte Wohnungen gebaut werden. Unserer Meinung nach ist es wichtig, dass der Sportplatz am Uranusweg auf alle Fälle erhalten bleibt und nicht dem Wohnungsbau zum Opfer fällt, da es ansonsten eine Unterversorgung mit Sportplätzen geben wird, daher spricht sich die FDP-Fraktion in der BVV für die Variante 2 des derzeit ausgeschriebenen Bebauungsplans zum so genannten Schumacher-Quartiers aus. Dieser ist noch bis zum 7.12.2018 im Rathaus Reinickendorf einsehbar und die Bürgerinnen und Bürger können sich daran frühzeitig beteiligen.
FDP-Fraktion

Gemäß des Volksentscheids sollte nochmals geprüft werden, was in einem transparenten Verfahren intensiv getan wurde.
Der Senat hat Gespräche mit den Gesellschaftern, mit Brandenburg und dem Bund, geführt, er hat umfangreiche Gutachten und Stellungnahmen in den Senatsverwaltungen eingeholt.
Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandort verlangt die Schließung des Flughafens Tegel sechs Monate nach der Inbetriebnahme des BER: An diese gesetzliche Vorgabe sind alle Gesellschafter gebunden. Eine Aufhebung dieser Vorgabe wäre nur im Einvernehmen mit allen anderen, mit dem Bund und mit Brandenburg, möglich. Eine solche Erklärung liegt nicht vor, sondern das Gegenteil liegt vor.
Angesichts dieser Situation gäbe es nur die Möglichkeit zu einer einseitigen Kündigung des Landesplanungsvertrags. Diese würde frühestens 2022 rechtswirksam. Damit wären wir aber noch nicht am Ende des Themas, denn es müssten neue landesplanerische Regelungen getroffen werden. Dazu wären umfangreiche Verfahren notwendig, Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. etc. –, das heißt, eine neue planungsrechtliche Grundlage wäre nicht vor 2025 zu erwarten. Im Rahmen dieses Verfahrens gäbe es noch eine Vielzahl von rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten, Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden, Anwohnerinnen und Anwohnern etc. etc., die wahrscheinlich noch eine weitere Verzögerung bedeuten würden. Kurz: Bis der Widerruf des Widerrufs der Betriebsgenehmigung und der Aufhebung des fiktiven Planfeststellungsbeschlusses für Tegel in Kraft treten könnten, wäre der BER längst am Netz und damit würde der Automatismus des Schließungsbeschlusses gegriffen haben. Damit wäre Tegel geschlossen, bevor die rechtlichen Möglichkeiten zur Aufhebung geschaffen werden könnten.
Man muss ehrlich sagen, was geht und was nicht geht, statt etwas zu suggerieren, das nicht funktioniert.
Linksfraktion

Eine gute Demokratie sollte das Volk als Souverän achten und den durch Volksentscheide zum Ausdruck gebrachten Volkswillen auch umsetzen, sofern dies möglich ist.
Im Falle des TXL hat sich die Bevölkerung klar für den Erhalt des Flughafens ausgesprochen. Somit ist die Landesregierung unserer Ansicht nach nun in der Pflicht, alle Möglichkeiten zur Umsetzung einer Offenhaltung zu prüfen und mit den beteiligten Parteien in die Verhandlungen zu treten um den Weiterbetrieb des Flughafens, sofern dies rechtlich möglich ist, anzustreben.
Die konsequente Missachtung des Volksentscheids durch den Rot-Rot-Grünen Senat halten wir für falsch und undemokratisch. Ein Rechtsstreit zur Anfechtung der geplanten Schließung ohne Unterstützung des Senats verspricht leider wenig Aussicht auf Erfolg.
AfD-Fraktion


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