KiEZBLATTFrageBVV 050 – „Feiertage“

Wie steht Ihre Fraktion zur Einführung eines weiteren Feiertages und wenn ja > welchen?

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf entscheidet nicht über weitere Feiertage in Berlin. In diesem Jahr feiern wir aber das 30-jährige Bestehen der Partnerschaft zwischen unserem Bezirk und der Stadt Melle. Die CDU-Fraktion hat daher Anfang Oktober eine Klausurfahrt in die mit rund 46.000 Einwohnern größte Stadt im Landkreis Osnabrück unternommen. Neben der Erarbeitung von Initiativen für die Reinickendorfer Kommunalpolitik standen auch der Austausch mit Vertretern des Stadtrates in Melle und die Pflege der Partnerschaft im Vordergrund. Ende Oktober wird eine Delegation aus Niedersachsen einen Gegenbesuch unternehmen und nach Reinickendorf kommen. Im November und Dezember folgen weitere offizielle Besuche und Gegenbesuche des Bezirksamtes und der BVV.
CDU-Fraktion

Der Gesetzgeber darf sich ja nur sehr begrenzt in Arbeitszeitfragen einmischen. Wenn es gut läuft gibt es Tarifverträge, die die Arbeitszeiten regeln. Eine Möglichkeit aber gibt es, die Festlegung gesetzlicher Feiertage und hier sind die Erwerbstätigen in Berlin klar benachteiligt. Denn Berlin hat die geringste Zahl gesetzlicher Feiertage. Wir wollen eine Anpassung an die durchschnittliche Anzahl der Feiertage in allen Bundesländern und deshalb zwei zusätzliche Feiertage für Berlin und zwar auf jeden Fall und gerade angesichts des gesellschaftlichen Rechtsrucks in der heutigen Zeit den 8. Mai, den Tag der Befreiung vom Faschismus, als dauerhaft gesetzlich verankerten Gedenktag und nicht nur 2020 als einmaligen Feiertag. Der 8. Mai ist ein Tag der Mahnung vor Antisemitismus, Rassismus und Faschismus und steht gleichzeitig auch für Freiheit und für Demokratie. Für den 8. Mai als Feiertag in Berlin spricht zudem, dass er eng mit Berlin verbunden ist und dass es leider bald keine Zeitzeugen mehr geben wird, die aus erster Hand, authentisch berichten können.
Als zweiten zusätzlichen Feiertag präferieren wir den 8. März, Frauentag. Feiertage sind gesetzliche arbeitsfreie Festtage, die Ereignisse von hohem Rang würdigen. Eine derartige Stellung haben Frauenbewegungen, Aktivistinnen und Frauenrechte bislang nicht. Die Geschichte des Frauentages, die bisherigen Errungenschaften und die Leistungen vieler Feministinnen aller politischen Milieus und weltanschaulicher Richtungen verdienen es aber, durch einen Feiertag beachtet zu werden: Es geht hierzulande um mehr als 40 Millionen, weltweit um über dreieinhalb Milliarden Menschen, für die viele Rechte immer noch nicht selbstverständlich sind. Ein Feiertag am 8. März hätte eine starke Symbol- und Signalwirkung: Frauenrechte würden ins Zentrum der Aufmerksamkeit von Politik und Bevölkerung rücken. Wie der internationale Tag der Arbeit die Bedeutung von Verteilungskämpfen im Kapitalismus hervorhebt, würde ein feministischer Feiertag Aktivistinnen und ihre Kämpfe würdigen, an das Erreichte erinnern und das Ausstehende anmahnen – und auch die an Frauen begangenen Verbrechen – Arbeitsverbote, Unterbezahlung, Femizide, Genitalverstümmelungen, häusliche Gewalt, Abtreibungsverbote, geschlechtsspezifische Kriegsverbrechen und Menschenhandel.
Linksfraktion


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