In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Unternehmer, die in zu kurzen Kündigungsfristen eine Gefahr für ihr Unternehmen sehen, steht es frei, einen Mietvertrag mit längerer Kündigungsfrist abzuschließen. Der Markt für Gewerbeimmobilien ist im Gegensatz zu Wohnimmobilien nicht derart notleidend, dass ein Eingriff des Gesetzgebers derzeit zwingend erforderlich scheint. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Frage, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirke fällt.
CDU-Fraktion
Da Gewerbeflächen auf Zeit vermietet werden und beide Seiten vertraglich über den Ablauf bereits im Vorfeld informiert sind, erscheint die dreimonatige Kündigungsfrist angemessen. Schließlich steht es den Vertragspartnern frei, sich über eine Verlängerung des Mietvertrags frühzeitig zu einigen oder ggf. einen Standortwechsel zu organisieren.
Grundsätzlich ist uns der Erhalt und die Stärkung regionaler Fachgeschäfte wichtig. Um dies zu erreichen, streben wir eine weitergehende Förderung der Symbiose zwischen lokalen Einzelhändlern und Großanbietern an. Um dies zu erreichen, sollte bei der Genehmigung von Einkaufszentren vorgeschrieben werden, dass ein bestimmter Prozentsatz der Fläche an kleine Facheinzelhändler vermietet wird, damit auch kleinere Geschäfte von den hohen Besucherzahlen profitieren können.
AfD Fraktion