Die KiEZBLATT „BVV-Splitter“Februar 22″

Bezirksamt konstituiert –  BVV Vorstand immer noch nicht
5. BVV 2022 – 2020 02 09
Hier, liebe KiEZBLATT-Leserinnen & KiEZBLATT-Leser, finden Sie auszugsweise einige Themen aus der 5. Bezirksverordnetenversammlung 2022. Sie können unsere Notizen auch im Netz auf dem YouTube-Kanal der BVV abgleichen. (https://www.youtube.com/watch?v=8NAhlQXKtrU) Diese Veranstaltung fand in den 5 Stunden bei durchschnittlich 50 interessierten Teilnehmern Gehör. (= 0,028% bei ca. 180.000 Reinickendorfer Wahlberechtigten)
Kein Platz für Rechte Spaziergänge in unserem Bezirk
Beschlussvorschlag:
Seit nun zwei Wochen finden in Reinickendorf die sogenannten „Montagsspaziergänge“ statt, welche auf den Unmut und Ärger gegenüber der Corona-Politik aufmerksam machen sollen.Teilweise werden Initiativen unangemeldet geplant, um Hygieneauflagen zu missachten und die Polizei von Demonstrationen fernzuhalten.Neben Demonstrierenden, die mit der Pandemielage unzufrieden sind, nutzen unteranderem Rechtsextreme die „Spaziergänge“ um NS-Verharmlosungen und antisemitischen Äußerungen bzw. Vergleichen, eine Plattform zu geben.Die Initiator:innen der Demonstrationen haben bekannt gegeben, regelmäßig in Reinickendorf-Tegel auftauchen zu wollen.
Die BVV Reinickendorf fordert alle Teilnehmenden auf, nicht Seite an Seite mit Rechten und Antisemit:innen zu laufen. Ebenfalls erklärt die BVV: im Bezirk ist kein Platz für NS-Relativierungen und undemokratische Dialoge!
Sachverhalt:
Die wöchentliche Regelmäßigkeit der Demonstrationen wurde erst nach Antragsschluss bekannt.
Abstimmung:
Resolution angenommen
Wahl eines / einer stellv. Schriftführers / Schriftführerin in den Vorstand der BVV
Vorschlagsrecht hat die AfD. Vorgeschlagen wurde Herr Sven Adrian. Die Abstimmung wird per Briefwahl erfolgen.


Einwohneranfrage

Spende der Aufwandsentschädigung an bedürftige Reinickendorfer Einrichtungen
Unsere 55 BVV-Abgeordneten sollen zusammen jeden Monat ca. 55.000, bedingungslose und steuerfreie Euros für ihre Aufwendungen für das Ehrenamt des BVV-Abgeordneten erhalten. 55.000€ x 12 sind im Jahr 660.000€ Ehrenamtspauschale.
Gibt es verwaltugsrechtliche Bestimmungen dagegen, dass unsere BVV-Abgeordneten gemeinsam solidarische Zeichen setzen dürfen und einen Teil ihres ehrenamtlichen gemeinsamen Jahreseinkommen von ca. 660.000€, fragilen Reinickendorfer Einrichtungen, wie z.B. der Jugendfarm Lübars zukommen lassen, die ihre Tiere abgeben mussten, weil Geld für Futter und Tierärzte fehlte oder auch Viola/ Gewalt gegen Frauen, die mit weit weniger im gesamten Jahr auskommen müssen, als mit 55.000€?
Nachfrage:
Wie erfahren die Reinickendorfer, die nicht „online“ sind, von dem  Engagement der Bezirksverordneten,sich für die Belange ihrer Mitbürger einzusetzen?

Aufwandsentschädigung = Die Grundentschädigung beträgt monatlich 15% von der Entschädigung der Abgeordneten vom Berliner Senat. „Red.: (im Jahr 2019 von 3.944,- €, ab 2020 6.250,- € im Monat), somit hat jeder Reinickendorfer Verordnete mtl. einen Rechtsanspruch auf 937,50 €.“
Ein Verzicht ist unzulässig. Über die Mittelverwendung kann nur der Verordnete selber entscheiden – so auch über das Spenden.
BVerordnete Reinickendorfs setzen sich sehr angagiert für das Gemeinwohl ein und leisten sehr engagierte Arbeit.
Infos gibt es Online – bzw. sich vor Ort bei den BV erkundigen. Es sei eine gute Idee, einen Teil der Entschädigung zu spenden aber einen bedingungslosen Erhalt kann man so nicht erkennen.
Siehe auch https://www.stern.de/politik/diaetenerhoehung-in-berlin–abgeordnete-bekommen-fast-60-prozent-mehr-8927628.html.

Baupläne zur Sanierung der Schildower Straße
Die Schildower Straße, die Veltheimstraße und der Hermsdorfer Damm im Waldseeviertel gehören mittlerweile formal zum Radverkehrsnetz Berlin (siehe https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radverkehrsnetz/). Gleichermaßen hat die Gemeinde Glienicke am 25.01.2022 die Umsetzung des Interkommunalen Verkehrskonzepts beschlossen (siehe https://www.glienicke.eu/allris/vo020.asp). Demnach gehört die Alte Schildower Straße in Glienicke zu einer sogenannten Regionalen Hauptroute für den
Fahrradverkehr. Es ist also beabsichtigt und davon auszugehen, dass der Radverkehr im Waldseeviertel die vorherrschende Verkehrsart werden soll. Diese Absicht ist Konsens in Berlin und in den Umlandgemeinden.

Dazu muss Fahrradfahren durch das Waldseeviertel sicherer und attraktiver werden. Entlang der Radrouten ist eine fahrradfreundliche Gestaltung anzustreben, sodass Radfahrenden Priorität gegenüber dem motorisierten Verkehr eingeräumt wird.

Das unabhängige Verkehrsgutachten des Bezirksamts hatte sorgfältig alle Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung untersucht. Es kommt zu dem Schluss, dass nur Modalfilter helfen würden.

Diese Lösung war jedoch von der vorherigen Bezirksstadträtin politisch nicht gewollt, damit die Bundesfernstraße B96 weiterhin durch die Nebenstraßen im Waldseeviertelentlastet wird.

Die vorherige Bezirksstadträtin hatte darüberhinaus stillschweigend und hinter dem Rücken der BVV nachdrücklich die Höherstufung der Schildower Straße zu einer Hauptverkehrsstraße beantragt. SenUVK (Red.: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin) hatte jedoch nach sorgfältiger Prüfung, auch in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, den Antrag abgewiesen. Die Schildower Straße soll demnach nicht dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

Die veröffentlichten Pläne zur Sanierung der Schildower Straße (siehe https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassenbau/artikel.1122459.php) sehen zur Zeit einen Ausbau vor, um den Verkehrsfluss des überörtlichen Durchgangsverkehr deutlich zu verbessern. Damit soll die Schildower Straße stellenweise effektiv sogar breiter werden als die Burgfrauenstraße, die zum Hauptstraßennetz gehört und außerdem zwei Buslinien bedient. Mit diesen Plänen hatte die vorherige Stadträtin den motorisierten Individualverkehr im Waldseeviertel fördern wollen.

Die geplante Baumaßnahme widerspricht jedoch eindeutig dem genannten Konsens zur Förderung des Radverkehrs und insbesondere dem Berliner Mobilitätsgesetz. Wird das Bezirksamt die Pläne der Baumaßnahme zur Sanierung der Schildower Straße entsprechend überarbeiten, um dem Konsens zur Förderung des Radverkehrs unter Berücksichtigung
des Berliner Mobilitätsgesetzes gerecht zu werden?

Neue Situation wegen der Aufnahme der Schildower Straße und Veltheimstraße sind jetzt als Teil des Ergänzungsnetzes aufgenommen. Das interkommunale Verkehrskonzept sieht nun einen Anschluss über die Schildower Straße vor. Somit besteht noch ein Abstimmungsbedarf  (Runder Tisch) hinsichtlich der Umsetzung. Somit wurden die weiteren Planungen des Bezirks gestoppt. Runder Tisch Probleme mit seiner Finanzierung. Es sind jetzt neue Gespräche zu führen. Die Schildower Straße ist keine Hauptstraße und sollte es auch nicht werden. Die Nutzung der Straße sollte für den Radfahrer wesentlich attraktiver werden.

Mündliche Anfrage

Sind Pflegebedürftige und Kranke ab dem 15.03.2022 auf sich alleine gestellt
Wer in Reinickendorfer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen arbeitet, muss bis zum 16. März nachweisen, dass er genesen oder geimpft ist. Tut er das nicht, muss der jeweilige Arbeitgeber dies dem Reinickendorfer Gesundheitsamt melden.
Mit welchen Maßnahmen geht das Reinickendorfer Gesundheitsamt bei jedem einzeln gemeldeten Fall vor?

Noch keine einheitliche Entscheidungen getroffen. Es kann untersagt werden den Arbeitsplatz zu betreten. Auf Landesebene noch keine Entscheiung. Die genaue Definitionen erfolgen in den nächsten Wochen. Das Gesundheitsamt legt großen Wert für die Interessen und Versorgung aller Pflegebedürftigen.  Eine aktuelle Einschätzung der Verhältnisse liegt nicht vor. Große Erwartungen auf die neuen Impfstoffe. 

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Siedlung am Steinberg
Was beinhaltet die neueste denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Siedlung am Steinberg?
Exakt dem historischen Befund zu erhalten. Da gibt es eine ganze Reihe. Die Doppelkastenfenster sind zu erhalten.  Zur Farbfassung wird ein historisches Gutachten erfolgen um diesen wieder herzustellen. Vorhandene Klappläden sind zu erhalten. Die Dielen und Fließen sind zu erhalten. Wintergarten min 50 cm zur Giebenfassade. Keine Motorrollos. Dach erhalten. Zur Außendämmung werden die Denkmalsüberlegungen zurückgestellt. Häuser am Rosensteg gesondere Prüfung zur Wärmedämmung.

Ausstattung der Reinickendorfer Schulen mit Luftfiltern
Welche Reinickendorfer Schulen verfügen zum Beginn des Sommerhalbjahres über wie viele Luftfilteranlagen?
270.000 € für Luftreiniger – Anfang 21 Stück 75 – fast jede Schule 1 bis 2 Geräteabekommen – Entschidung für mobile Geräte – über BIM (Red.: Building Information Modeling (kurz: BIM; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung) 500 Geräte geliefert. Weiter 1507 sind nötig und werden bis Ende März 2022 geliefert.  Dann die Summe von 2130 Geräte. Luftfiltereinsatz kritisch – an 1. Stelle steht aber  „lüften lüften  lüften“ Geräte wo das nicht geht. Gerätewartung durch BA und Filterwechsel  durch Schulhausmeister – Finanzen noch nicht entschieden – Geldmittel noch nicht bekannt. Begleitkosten der Geräte (wi z.B. Energie) kein Vorstellungen vorhanden)  zum Bezirkshaushalt was pasiert nach der Pandemie mit den Geräten noch keine gesicherten Pläne vorhanden. 

Baumaßnahme in der Jean-Jaurès-Straße
Wann ist mit der Fertigstellung der Baumaßnahme in der Jean-Jaurès-Straße zu rechnen, welche ursprünglich für Ende Dezember 2021 geplant war?
21 02 2022 Freigabe – Weitere Arbeiten noch notwendig wie Radverkehrplanung steht noch in den Sternen.

Umsetzung Fußgänger-Modellprojekt laut Mobilitätsgesetz
Welche Schritte wird das BA unternehmen, um das im §58 Mobilitätsgesetz aufgeführte Modellprojekt für die Förderung des Fußverkehrs im Bezirk umzusetzen?
Wichtig dieses Projekt voranzutreiben. Modellprojekte bei Gehwegverbesserungen im Bereich öffentlicher Einrichtungen  z.B. bei Schulen.  Volumen von 1,5 Mi € zu infrastrukturellen Verbessung von Gehwegen. In Überlegungen und Planungen Heinsestr. noch aktuell – suchen im Haushalt noch die Mittel  – ergebnisoffene Prüfung soll erfolgen – Machbarkeitsstudie aus eigenen Haushaltsmitttel, Fußverkehrsplanstellen noch nocht umgesetzt, schwierig im Haushaltsplan unterzubringen. Themen in den nächsten Tagen zu Aussprache.

 Baumaßnahmen Schmitzweg, Heiligental & Brodersenstraße
Wie wird beim Neubauvorhaben Schmitzweg, Heiligental und Brodersenstraße sichergestellt, dass die Grundstücke der Anwohner unter anderem für die Pflegedienste und Paketlieferanten zugänglich bleiben?
Die erreichbarkeit jederzeit gegeben – Paketlieferanten und Pflegdienst muß noch erledigt werden – Vollsperrungen werden sich nicht verhondern zu lassen 2 Stellflächen zu schaffen – wird geprüft. Paketlieferanten keine Zufahrt möglich.

Das „Wäldchen“ ist weg
Was ist auf dem Grundstück Am Borsigdamm 100 entlang der Veitstraße geplant, wo ein kleines „Wäldchen“ gerodet wurde?
Nachfrage: Wird es Ersatzpflanzungen geben?
20 21 wurden 26 Baüme gefällt, 1 Rückschnitt  und 1 Stellplatz wurde genehmigt. Keine weiteren Planungen im Moment – Bäume waren stark geschädigt darum keine Ersatzpflanzungen weil schon abgestorben waren.

 Barrierefreiheit im U-Bahnhof Franz-Neumann-Platz
Was hat das Bezirksamt angesichts der Tatsache, dass seit Jahren die BVG den U-Bahnhof Franz-Neumann-Platz nicht barrierefrei gestalten konnte und nunmehr auch im Jahr 2022 kein Baubeginn zu erwarten ist, konkret getan, um den Anwohnern endlich die wichtige Barrierefreiheit zu ermöglichen?
Zuständigkeit nicht BA – BVG Regelmäßig im Gespräche zu diesem Vorhaben  – wann Umsetzung unbekannt evtl.  2023 bis 24 Brrierefreiheit.

 Präsenzpflicht in Schulen
In welchem Umfang wird die Aussetzung der Präsenzpflicht an Reinickendorfer Schulen genutzt?
531 v  27.000  = 2%  haben davon Gebrauch gemacht – Je Schule so um die 9,7,8,15,19,12 – keine Ausreißer.

Zur Kenntnisnahme

Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – „Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden.
In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, – die verpflichtende Anforderung der Be- und Entlüftung der Gaststätte herzustellen – die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte zu sorgen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe angeschrieben. Von dort erhielt es folgende Antwort:
„[…] Die landesrechtliche Regelungskompetenz für das Gaststättenrecht umfasst zwar die Regelung von Erlaubnispflichten für das gewerbliche Verabreichen von Speisen und Getränken, welche das Gaststättengewerbe prägen und ausmachen. Da das Verabreichen von Wasserpfeifen hingegen nicht zu den das Gaststättengewerbe kennzeichnenden Tätigkeiten gehört, kann die Regelung einer Erlaubnispflicht hierfür nicht auf die landesrechtliche Gaststättenregelungskompetenz gestützt werden.
Die wichtige Diskussion zum Handlungsbedarf beim Gesundheitsschutz in Shisha-Bars wird seit 2018 ressortübergreifend und auch im Rat der Bürgermeister sowie im Abgeordnetenhaus von Berlin geführt. Im Kontext mit von der Gesundheitssenatorin eingebrachten Änderungen zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz und Fraktions-Anträgen im Abgeordnetenhaus fand im Februar 2019 eine Anhörung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung statt. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0906/XX damit als erledigt zu betrachten.

Mittel für Straßensanierungen verdoppeln
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2020 „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die bisher im Rahmen des Sonderprogramms Straßensanierung zur Verfügung gestellten Mittel mindestens verdoppelt werden und dem Bezirkshaushalt künftig direkt zur Verfügung gestellt werden.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt Reinickendorf hat sich in den vergangenen Jahren regelmäßig für die Erhöhung der baulichen Mittel für die Straßenunterhaltung und Straßensanierung einschließlich einer Verstetigung des Straßensanierungsprogrammes gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Finanzen eingesetzt.
Entsprechend der Auflage Nr. 112 zum Haushaltsplan 2020/21 wird das bisher beim Kapitel 2707, Titel 52130 etatisierte Sonderprogramm Straßensanierung ab 2021 direkt den Bezirken über die Globalsumme zugewiesen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dies bei der Globalsummenfortschreibung für das Jahr 2021 berücksichtigt. Die vorgenannten Mittel in Höhe von 2.661.900,00 EUR wurden beim Kapitel 3800, Titel 52101, eingestellt. Verwiesen wird auch auf die Beantwortung der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 1480/XX – Sanierungsstau beenden – Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen. Wir bitten, die Drucksache Nr. 2055/XX damit als erledigt zu betrachten.

Kein offener Vollzug für Sicherungsverwahrte in Reinickendorf
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.12.2020 zur Drucksache Nr. 2331XX: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Senat geplante Einrichtung für den offenen Vollzug für sicherungsverwahrte Straftäter an der JVA Tegel nicht angesiedelt wird. Auch in den übrigen Ortsteilen Reinickendorfs ist aufgrund der bereits jetzt schon hohen Anzahl an Vollzugseinrichtungen in Reinickendorf kein Platz für ein solches Angebot.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat den zuständigen Senator angeschrieben und sich bei diesem für den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung eingesetzt. Von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erhielt es folgende Antwort: „Ich bedaure, dass es trotz mehrerer von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zusammen mit der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel angebotener Informationsveranstaltungen bislang offenbar nicht gelungen ist, die mit der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung – Offener Vollzug – verbundenen Sorgen bei allen Reinickendorferinnen und Reinickendorfer zu zerstreuen. Der Wahl des Standortes der am 26. Januar 2021 in Betrieb genommenen Einrichtung des offenen Vollzuges für Sicherungsverwahrte war seinerzeit eine sorgfältige Prüfung vorangegangen. Der gewählte Standort vor den Toren der JVA Tegel hatte sich im Ergebnis dieser Prüfung aus gewichtigen fachlichen Gründen als besonders geeignet dargestellt. Dies gilt noch immer, da es einen anderen Standort, welcher die an der JVA Tegel bestehenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt, in Ausdruck vom: 24.01.2022 Berlin nicht gibt. Die Gründe für die hiesige Entscheidung möchte ich Ihnen im Folgenden gerne näher darlegen. Gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SVVollzG Bln) dient die Unterbringung von Sicherungsverwahrten im offenen Vollzug vorrangig der Entlassungsvorbereitung und stellt damit einen wichtigen Schritt zwischen der Sicherungsverwahrung im geschlossenen Vollzug und der Entlassung dar, in welchem sich die Sicherungsverwahrten im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unter Betreuung der Anstaltsbediensteten weiter bewähren können und müssen. Denn gerade an die Entlassungsvorbereitung von Sicherungsverwahrten sind selbstverständlich höchste Ansprüche zu stellen, um die Allgemeinheit vor neuerlichen Straftaten zu schützen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen, denen die in der Einrichtung angebotene Behandlung und Betreuung gerecht werden muss. Allein die offene Unterbringungsform, die nach langer Inhaftierung zu mehr Selbständigkeit befähigen soll, reicht hier nicht aus, zumal sie bei Sicherungsverwahrten mit Entlassungsperspektive schon wegen des meist fortgeschrittenen Lebensalters auch nicht mehr vorrangig mit einer externen Erwerbstätigkeit (Freigang) verbunden werden kann.
Sicherungsverwahrte blicken ganz überwiegend auf viele Jahre, teils sogar Jahrzehnte der Inhaftierung zurück, in denen ihnen nicht nur Sozialkontakte außerhalb des Vollzuges, sondern auch wesentliche Alltagskompetenzen verloren gegangen sind. Umso wichtiger ist eine intensive, kontinuierliche sozial- und psychotherapeutische Begleitung und Behandlung, die auch und gerade in die Phase der Entlassungsvorbereitung hineinreichen muss. In dieser Zeit werden gleichzeitig die erforderlichen Strukturen aufgebaut, die nach der Entlassung die Untergebrachten in Freiheit begleiten und vor Rückfällen schützen sollen. Die durch die langjährige persönliche Betreuung der Untergebrachten entstandene Arbeitsbeziehung zu den Fachkräften der Anstalt ist dabei ein ganz wesentlicher Stabilisator für den Übergang von dem geschlossenen in den offenen Bereich und später in die Entlassung. Nur durch diese kann die hohe Gewähr dafür geleistet werden, dass möglicherweise rückfallrelevante Veränderungen im Verhalten oder der psychischen Verfasstheit rechtzeitig bemerkt werden und die betreuenden Fachkräfte ihnen durch geeignete Maßnahmen wirksam entgegensteuern können.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 SVVollzG Bln werden Sicherungsverwahrte nur dann im offenen Vollzug untergebracht, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden. Es werden daher nur solche Verwahrte in den offenen Bereich verlegt, die – neben weiteren Voraussetzungen (Befürwortung durch einen externen Gutachter, Zustimmung der Aufsichtsbehörde, Anhörung der zuständigen Strafvollstreckungskammer) – bereits ausreichend in vollzugsöffnenden Maßnahmen erprobt sind, mithin auch aus dem geschlossenen Vollzug heraus die JVA Tegel bereits seit längerem regelmäßig selbständig verlassen und sich im Stadtgebiet, auch im Nahbereich der JVA Tegel aufgehalten haben. Die Unterbringung in der Einrichtung des offenen Vollzuges bringt insoweit keine maßgebenden Veränderungen mit sich. Die Untergebrachten verlassen auch diese Einrichtung nur im engen Rahmen der ihnen gewährten Lockerungen und unterliegen weiterhin der Kontrolle der Mitarbeitenden der JVA Tegel. Ich hoffe, Ihnen die Gründe für den gewählten Standort transparent gemacht zu haben und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Reinickendorf entsprechend berichten könnten.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 2331/XX damit als erledigt zu betrachten.

 Effizienter Umgang mit illegalen Müllablagen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.12.2020 „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BSR dafür einzusetzen, dass BSR Fahrzeugbesatzungen mit ihren neuerdings an Bord befindlichen dienstlichen Mobiltelefonen über entdeckte illegale Müllablagen per Ordnungsamts-App über Ort und Gegebenheit (Foto) informieren.“ wird gem. § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) um Stellungnahme gebeten. Diese teilte mit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im operativen Bereich der Straßenreinigung nicht mit dienstlichen mobilen Endgeräten ausgestattet sind. Daher kann die BSR auch dem Ansinnen der BVV Reinickendorf nicht entsprechen.

Große Anfrage

Zukunft der Reinickendorfer Wirtschaft, Sicherung der Arbeitsplätze
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Anfragen nach Hilfen im Zusammenhang mit Corona bedingten
Problemen sind von Reinickendorfer Unternehmen an das Bezirksamt
herangetragen worden?
Für die Wirtschaftsförderung rund 2.000 Anfragen – Ordnungsamt viele Gespräche wurden aber nicht statistisch erfasst. Der Beratungs und Unterstützungsaufwand war sehr hoch.
2. Welche Serviceleistungen hat das Bezirksamt gegenüber Reinickendorfer

Unternehmen erbracht, um während der Corona Krise eingetretene wirtschaftliche Zwangslagen und die damit einhergehende Gefährdung vieler Arbeitsplatz zu überwinden?
+ 3. Welche konkreten Hilfen hat das Bezirksamt Reinickendorfer Unternehmen
angeboten, bitte nach Art, Größe der Unternehmen, Umfang und Zahl aufgliedern?
Besonders zielgerichtete und engagierte Beratung und Information – Öffnen, Schließen, Hygiene, Mischgewerbe –  erforderlich sind auch umfangreiche Abstimmungen intern – in der Anfangsphase große Unsicherheiten gerade bei den kleinen Firmen und Soloselbsständigen wegen der Fördermittel, Darlehen – Newsletter versandt – z.T. auf Nutzungsentgelte für Vernstaltungen und „Heizpilze“ Schankvorgärten usw. verzichtet – Entschädigungsleistungen z. B. auch für Caterer – vielfältige Unterstüzungen wurde geleistet.
4. Welche Veränderungen der Hilfsangebote sollten nach Ansicht des Bezirksamtes für die Zukunft vorgenommen werden?
Gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen von den in seiner Art einmaligen Fülle von Hilfsangebote – wesentliche Kritik, bisher zum Teil zu spät angekommen – sollten schneller, unbürokratischer und passgnanauer helfen – damit konnten viele Arbeitsplätze erhalten werden – wir können uns nun in voller Gestaltungskraft den Zukunftsaufgaben widmen.
5. Welche wirtschaftlichen Potentiale sieht das Bezirksamt in Reinickendorf als vorrangig ausbaufähig an?
Rdf. als Wirtschaftstandort hervorrgende Qualtät – über 9000 Unternehmen – hat riesieges Potential in den kommnden Jahren eine Zukunftswerkstatt für Berlin zu werden – da steht der ehemalige Flughabenbereich besonders im Mittelpunkt – Nachnutzung neuer urbaner Technologiein – für die Zukunft für ein moderner Zuknftsstandort – für 200 Unternehmen mi über 2.000 Beschäftigten – ebenfalls campus für Tausrende von Studierende – Ist mit Urban Tech Republic (https://www.berlintxl.de/news/detail/berlin-txl-update-februar-2022) gut aufgestellt – Weitere Synergin mit Siemenstadt 2.0 – Ansiedlung von Start ups – bestehende Bestandsunternehmen müssen weiter gute Rahmenbedingungen bekommen (Tegel – MÄZ) – im Kulturbereich und nachhaltigen Tourismus hat Rdf. viel zu bieten aber noch stärker in den Fokus zu nehmen – Wir sind und müssen im Gespräch bleiben – bezahlbarer Wohnraum und gute Arbeitsplätze.

Beschlussvorschläge

Erstellung eines Tourismuskonzepts für den Bezirk Reinickendorf
Lt. Senat soll das Thema dezentral in Berlin von den touristschen leitungsträger behandelt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem Vorbild beispielsweise des Bezirks Pankow, ein bezirkliches Tourismuskonzept zu entwickeln. Hierbei sollen die touristischen Leistungsträger im Bezirk „Visit Berlin“ sowie der Tourismusverein Reinickendorf einbezogen werden.
Antrag abgelehnt

Stärkere Vermarktung des Tourismuspotentials in Reinickendorf
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, stärker die vielfältigen bezirklichen Angebote, z.B. im kulturellen und gastronomischen Bereich, für potentielle Besucher des Bezirks über die Webauftritte des Bezirks und durch die sinnvolle Verteilung geeigneter Broschüren zu bewerben.
Antrag abgelehnt

Keine Diskriminierung durch den Senat gegenüber den Stützen der Gesellschaft
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass das Lehrer, Ordnungsamtsmitarbeiter, Feuerwehrleute, Polizisten etc. diskriminierende sog. Antidiskriminierungsgesetz zurückgenommen wird.
Antrag abgelehnt

Grünpfeil für Radfahrerinnen und Radfahrer
Beschlussvorschlag
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an allen Reinickendorfer Kreuzungen mit Lichtsignalanlage, an denen das Rechtsabbiegen für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einen Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg möglich ist, den Grünpfeil für Radfahrende anzubringen.
Antrag angenommen

Ordnungsamt stärken
Beschlussvorschlag
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die geplante Verstärkung von 20 Mitarbeitern je Ordnungsamt zur Kontrolle der Corona Auflagen in langfristige Stellen umgewandelt werden.
Antrag abgelehnt

Nächste BVV am:
Mittwoch 16. März 17 Uhr per Video


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