Die IHK teilt mit –
Eckwerte des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2015 zur
Neuregelung der Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 die Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen grundsätzlich bestätigt.
Bei der Übertragung von großen Unternehmensvermögen muss zukünftig eine sog. Bedürfnisprüfung erfolgen.
http://inx.odav.de/inxmail14/d/d.html?q000yzey00000000c0000000000000000ew7jhji12
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