Die KiEZBLATT „BVV-Splitter“Mai 22″

Hier, liebe KiEZBLATT-Leserinnen & KiEZBLATT-Leser, finden Sie auszugsweise einige Themen aus der 8. Bezirksverordnetenversammlung (2022.05.11). Sie können unsere Notizen auch im Netz auf dem YouTube-Kanal der BVV (206 Aufrufe) abgleichen. (https://www.youtube.com/watch?v=UqJdSujd7Gk)

BVV Vorstand immer noch nicht komplett!
Wahl eines stellv. Schriftführers / einer stellv. Schriftführerin in den Vorstand der BVV.
Für den Kandidaten „Adrian“ wurden in der Briefwahl folgende 43 Stimmen abgegeben: 5 ja / 27 nein / 11 Enthaltungen. Damit ist der Kandidat wiederum durchgefallen. Für die neue Briefwahl wurde Herr Maack vorgeschlagen. (Red.: So kann das „Kindertheater“ weitergehen ~ nun, klarer kann man „Demokratiereife“ gar nicht öffentlich machen!)

Einwohneranfrage

Bebauungsplan für das Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Frage an das Bezirksamt:
Vor der Wahl zum Bezirksamt versicherten mir Vertreter*innen von Bündnis 90/Die Grünen
und ebenso von der SPD, sie wären für eine sehr frühe verbindliche Bürger*innenbeteiligung, um das Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik neu zu planen. Eine solche verbindliche Bürger*innenbeteiligung sähe ein Bebauungsplan vor. Das scheitere aber an CDU und FDP. Nach der Wahl scheint dies vergessen zu sein. Es werden die früheren Aussagen zu einer für das Bezirksamt verbindlichen Bürger*innenbeteiligung durch einen B-Plan verworfen. Auch die eigenen Vereinbarungen der Ampel-Zählgemeinschaft für die künftigen Bauvorhaben in dem Bezirk scheinen für das Gelände unerheblich. Ich wäre froh, wenn ich zu meiner Frage an das Bezirksamt, versichert bekäme, wie das Bezirksamt eine sehr frühe Bürger*innenbeteiligung sicherstellen wird, zumindest im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen Ka-Bo-N.
Wieso wird ein B-Plan für das Ka-Bo-N-Geländes z.Zt. abgelehnt, obwohl es im Ampel-Zählgemeinschaftspapier heißt: „Für die Schaffung von Baurecht hat die Erstellung von Bebauungsplänen grundsätzlich Vorrang vor der Erteilung von planungsrechtlichen Befreiungen.“?
Bebauungsplanverfahren werden eingeleitet, wenn bestehendes Planungsrecht geändert werden soll. Für das Grundstück Ka-Bo-N ist dieses nicht notwendig. Gemäß Baunutzungsplan liegt die Fläche im Allgemeinen Wohngebiet der Baustufe 2-3. Dadurch kann dort Wohnungsbau errichtet werden. Bemessungsgrundlage für die Nutzungsmaßberechnung ist die Nutzungsgröße, Derzeit können noch keine genauen Angaben hierzu gemacht werden – deshalb gibt es derzeit auch noch keine Aussagen über eine evtl. Befreiung. Vivantes möchte Seniorenwohnheim und Gesobau im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs (mit Bürgerbeteiligung) Wohnraum Bebauung.
Nachfrage:
Stimmt mir das BA zu, dass eine frühe Bürgerbeteiligung kostenmindernd und kräftestärkend ist?
Grundlegend und auch in diesem Fall stimmt das Bezirksamt der Frage zu, dass Bürger*innen Beteiligung zu einem frühen Zeitpunkt in der Regel kostenmindern ist und dadurch evtl. später nachgelagerte Differenzen frühzeitig und konstruktiv aufgelöst werden können. Daher werden in diese konkreten und auch in den künftigen Projekten die Bürgerinnen und Bürger in angemessenem Umfang und zu zielführenden Zeitpunkten beteiligt. Das Büro für Bürgerbeteiligung vom BA wurde z. B. genau hierfür eingerichtet um die Beteiligungsprozesse zu begleiten und diese auch zu stärken. Das bedeutet auch, dass wir weitere Gruppen in die Bürgerbeteiligungen einbinden möchten dadurch, dass heutzutage häufig nur Anwohner*innen eingebunden sind aber häufig eben beispielsweise nicht Personenkreise die sich auf Wohnungssuche befinden, so dass Beteiligung oftmals in Verhinderungsversuchen endet und eben nicht dem Ziel dient den Wohnungsbau so stark zu beschleunigen wie wir ihn gern benötigen um bezahlbaren Wohnraum in Reinickendorf zu schaffen.

Liegewiese am Schäfersee
Sachverhalt:
Bei der konstituierenden Sitzung der BVV wies der Alterspräsident Herr Fink zu recht auf die abnehmende Vielfalt der Natur in Reinickendorf hin. Unsere Grünanlagen und Parks gehören zur Stadtnatur, diese müssen mit allen Möglichkeiten vor Zerstörung geschützt werden. Die BVV verabschiedete am 23. Oktober 2019 die Drs. 0509/XX-01 zum Thema Liegewiese am Schäfersee.
Verschiedene Neuanpflanzungen sind bereits mit einem „Zäunchen“ versehen,
das wird als Betretungsverbot ignoriert. Die Wiese auf der Westseite wird ständig zertreten, sie enthält zudem Insekten-Blühwiesen, die ebenfalls zertreten werden.
Diese wird als Hundespielplatz missbraucht, obwohl es einen Hundespielplatz am Schäfersee gibt.
Die Pläne zum Umbau des Schäferseeparks sind mir in allen Details bekannt, deshalb bitte ich bei der Beantwortung auf Hinweise darauf zu verzichten.
Frage an das Bezirksamt:
Wie sollen die Wiesen und die Neuanpflanzungen sicher vor Betreten geschützt werden?
Im Rahmen der Umgestaltung der Parkanlage am Schäfersee wurden Neuanpflanzungen und Rasenfläche vorgesehen um u. a. ein zusätzliches Angebot an mehr Gehölzen zu schaffen insbesondere für Vögel und Insekten wie z.B. Bienen. Bei der Pflanzenauswahl wurde auch der intensive Nutzungsdruck berücksichtigt, sodass hier auch Pflanzen mit einer hohen Trittresistenz Einsatz finden. In der Anfangsphase wird im Regelfall ein Bauzaun verwendet um die Pflanz- und Rasenflächen zu schützen. Durch eine Abnahme werden die Flächen dem Straßen- und Grünflächenamt übergeben und anschließend gepflegt und unterhalten. Zusätzlich dann werden die Flächen durch einen Kniehohen Holzzaun eingefasst. Dieser dient als visuelle Barriere und soll Besuchende des Parks lenken. Der Zaun stellt zu einem nicht befriedeten Zustand einen Fortschritt dar. Weitere Einfriedungen sind ausgeschlossen. Der Park ist eine denkmalgeschützte Grünanlage für die Erholung der Bevölkerung und das Erscheinungsbild ist damit von hoher Bedeutung. Somit würde eine höhere Einfriedung das Bild des Parks wesentlich beeinträchtigen und dem gesetzlich vorgeschriebenen Zweck nicht mehr entsprechen.
Nachfrage:
Wie soll die Liegewiese als solche, nach den geltenden Regeln für Liegewiesen, ausgewiesen werden?
Eine gesonderte Liegewiese ist nicht vorgesehen.

Verkehrssituation im Waldseeviertel
Sachverhalt:
Seit vielen Jahren beschäftigt die missliche Verkehrssituation im Waldseeviertel die Kommunalpolitik.
Es wurden erfolglos zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Abhilfe zu schaffen. Das unabhängige Verkehrsgutachten des Bezirksamts Reinickendorf zur Verkehrsberuhigung im Waldseeviertel hat darüber hinaus alle erdenklichen, weiteren Möglichkeiten eruiert, die geeignet sein könnten, die Schleichwege durch das Wohnviertel unattraktiv zu machen. Es kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass keine mildere Maßnahme als Modalfilter geeignet sind, den motorisierten Durchgangsverkehr wirksam zu unterbinden, beziehungsweise wesentlich zu reduzieren. Dieses Ergebnis wurde auch den Bürger:innen in der Vorstellung des Gutachtens und der nachfolgenden Bürgerinformations-veranstaltung unmissverständlich kommuniziert.
Frage an das Bezirksamt:
Welche konkreten Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung im Waldseeviertel, die bislang noch nicht umgesetzt und auch nicht im unabhängigen Verkehrsgutachten verworfen worden sind, haben aus Sicht des Bezirksamts das Potential, den motorisierten Durchgangsverkehr hinreichend einzuschränken?
Wir erarbeiten im Gespräch mit allen Initiativen und der Gemeinde Glienicke die Vorgehensschritte. Auf diese Weise wurden zunächst Ziele die wir erreich wollen umrissen: Verkehrsberuhigung – Angebotsverbesserung für die Verkehre Fuß – Rad – Nah. Auch den Erhalt und Pflege der guten Nachbarschaft zu Glienicke. Nun werden Maßnahmen und Zeitplan erarbeitet.

Obdachlosigkeit von Psychiatriebetroffene
Sachverhalt:
Für Entlassungen von untergebrachten Personen in psychosozialen Wohneinrichtungen, sieht der Gesetzgeber ein Entlassungsmanagement vor. Die Wirklichkeit ist anders.
Immer wieder kommt es vor, dass untergebrachte Personen – ohne das fremdgefährd. Aspekte nachzuweisen wären – die fristlose Kündigung ausgesprochen wird, weil sie der Wohneinrichtung den Gehorsam verweigern und nicht bereit sind, die ihnen zugedachten Psychopharmaka zu schlucken.
Frage an das Bezirksamt:
Wo finden Menschen, die in dieser Weise von psycho – sozialer Rehabilitation betroffen sind – sofort bei Rauswurf aus ihrer Wohneinrichtung geschützten Wohnraum?
Z.B. in der „villa stöckle“ (https://weglaufhaus.de/beratungsstelle/)
Nachfrage:
Wie werden gegenwärtig mit welchen Mitteln, bei den Betroffenen diese Angebote bekannt gegeben?
Die Sozialarbeitenden kennen diese Angebote und machen die Betroffenen auf diese aufmerksam – alle Personen die Unterstützung benötigen sollen diese auch erfahren.

Wasserknappheit in Reinickendorf
Frage an das Bezirksamt:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um einer drohenden Wasserknappheit in Reinickendorf im Zuge des Klimawandels zu begegnen?
Für das Straßen und Grünflächenamt führt das zu mehr Bewässerung – Umbau der Grünanlagen mit trockenheitsresistenten Sorten – Berlinweit Bearbeitung an neuen wasserwirtschaftlichen Konzepten wie z.B. das Regenwasser besser zu nutzen (betr. Straßenbaumaßnahmen)

Mündliche Anfragen

Wortbruch von Vonovia im Ziekowkiez?
Ich frage das Bezirksamt:
Wie bewertet das Bezirksamt politisch, dass Vonovia sowohl im Widerspruch zur kürzlich erfolgten allgemeinen Ankündigung für ganz Berlin, bis auf weiteres auf Mieterhöhungen zu verzichten, als auch entgegen der entsprechenden Ankündigung bezogen auf den Ziekowkiez (im Rahmen von mehreren Mieter*innenversammlungen z.B. im September 2019) aktuell die Mieten für einen Teil der Mieter*innen im Ziekowkiez nun doch erhöht?
Zwischen BA und Vonovia wurde 2018 eine Vereinbarung über einen sozialerträglichen Ablauf von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnamen Ziekowkiez getroffen: Begrenzung der Modernisierungsumlage – Ausschluss von Mietanpassung nach Modernisierung für 5 Jahre. Der Ausschluss von Erhöhungen bezieht sich auf die Entwicklung des Kiezes, aber allgemeine Mietserhöhung sind davon nicht betroffen. Umfangreiche Modernisierungen sollen erst mit der Realisierung von Neubaumaßnahmen im Quartier nach Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen stattfinden.

Wildes Plakatieren in Reinickendorf
Sachverhalt:
Der Bezirk Reinickendorf war einer der wenigen Bezirke, in denen in den letzten Jahrzehnten unterschiedliche kleine wie größere Veranstalter wildes Plakatieren von Werbe- Veranstaltungshinweisen von sich aus unterlassen hatten. In der letzten Zeit kann man in einigen Ortsteilen ein sich verstärkendes, teils ausuferndes, wildes Plakatieren erkennen.
Ich frage das Bezirksamt:
Durch welche bezirkliche Zuständigkeit wird wildes Plakatieren im öffentlichen Straßenland und auf öffentlichen Plätzen in Reinickendorf geregelt?
Hier ist eine Sondernutzung die die Erlaubnis des Straßen und Grünflächenamtes bedarf. Verstöße werden im Ordnungsamt bearbeitet.

Bürger*innenveranstaltung Burgfrauenstr.
Ich frage das Bezirksamt:
Wie schätzt das Bezirksamt die Bürger*innen-Veranstaltung in der Burgfrauenstr. am vergangenen Donnerstag ein?
Hier ging es um die Frage wie die Straße für alle besser gestaltet werden kann. Das Parkverbot für die südliche Seite wird – wie in der Bürgerveranstaltung diskutiert – angeordnet. Die Busdurchfahrt ist jetzt gewährleistet. Diskussion war sehr angeregt – eine weitere Verkehrsberuhigung gewünscht – Reduzierung 30km – Fahrradstreifen einzurichten und versetztes Parken zu ermöglichen – wir brauchen einen ausreichenden Gehweg – BA sehr erfreut über diese Veranstaltung und die eingebrachten Ideen und Hinweise.

Der Baustellenberg
Ich frage das Bezirksamt:
Seit Oktober 2021 ist das Teilstück der Straße Am Vierrutenberg, zwischen Benekendorffstraße und Zehntwerderweg, wegen Straßenbauarbeiten für den PKW Verkehr voll gesperrt, ein Voranschreiten der Bauarbeiten ist kaum erkennbar.
Wann ist für die Anwohner mit einem Wiederbefahren dieses Teilabschnittes zu rechnen?
Seit 5.5.22 ist die Asphalt Trag- und Bindeschicht eingebaut und nun die Arbeiten zügig vorangehen werden – Freigabe in der KW 20/21.

Neue GRW-Förderperiode
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Konsequenzen hat die Gebietsförderkarte der neuen GRW-Förderperiode 2022-2025 für Reinickendorfer Betriebe?
Nur das Gebiet des ehm. Flughafen ist künftig ein sog. C-Fördergebiet und erhält höhere Fördersätze – die bisherigen C-Gebiete werden jetzt D (Lübars, Waidmannslust, Tegel, Reinickendorf, Reinickendorf Ost, Borsigwalde, teilweise Wittenau und Jungfernheide, Konradshöhe, Heiligenee, Hermsdorf) und erhalten geringere Fördersätze – die nördlich gelegenen und auch Tegel-Süd erhalten künftig keine Förderungen mehr. BA genau überlegen welche Mittel an welcher Stelle zusätzlich eingesetzt werden sollen.

Baumaßnahmen am Schäfersee
Ich frage das Bezirksamt:
Wann genau werden die Baumaßnahmen am Schäfersee zwischen der Straße Am Schäfersee und der Residenzstraße 42a durchgeführt (genaue Datumsangabe)?
Es sind 3 Bauabschnitte – genaue Datumsangaben sind nicht möglich – 1. Bauabschnitt Mai/Juni 22 abgeschlossen.

Schulreinigung
Ich frage das Bezirksamt:
Wie ist die aktuelle Vertragslage der Schulreinigung in Reinickendorf?
Alle Leistungen werden ausgeschrieben – Verträge max. 4 Jahre – neues Reinigungspaket für 14 Schulen

Termine beim Bürgeramt
Ich frage das Bezirksamt:
wie lange muss ein Reinickendorfer Bürger, dem sein Führerschein abhandengekommen ist, auf einen Termin für die Beantragung eines Ersatzführerscheins warten?
Nach Verlust – als Notfall – ohne vorherige Terminvereinbarung direkt möglich.

Deutsch-Sprachkurse für Geflüchtete
Ich frage das Bezirksamt:
Wie bereitet sich die Volkshochschule Reinickendorf auf den aktuellen Bedarf Geflüchteter vor, die an einem Deutschkurs teilnehmen möchten?
Im Juni 2 neue Kurse – Situation sehr angespannt – bei Raumnutzung Hygieneregeln berücksichtigen – verhandeln um mehr Mittel für mehr Angebote.

Fahrgastschiff Moby Dick
Ich frage das Bezirksamt:
Was hat das Bezirksamt unternommen, um das historische Fahrgastschiff Moby Dick am Standort Tegel zu halten?
Das ist ein erheblicher Verlust – BA Geschäftsführung und an den Aufsichtsratsvorsitzenden angeschrieben – seit Anfang April bekannt – weitere Gespräche zwecks Rückgängigmachung dieser Entscheidung.

Beschlussvorschläge zum Strandbad
A) Erreichbarkeit des Strandbades Tegel für Busse und Rettungsfahrzeuge sichern
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Waldkauzstraße, die zwischen der Straße an der Krähenheide und dem Strandbad Tegel als Forstweg geführt wird, durch Forsten zuverlässig befahrbar gehalten wird, damit Busse wie auch Rettungsfahrzeuge das Strandbad Tegel erreichen können.

Der Antrag wurde abgelehnt

B) Bus Erreichbarkeit des Strandbades Tegel sichern
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
kurzfristig die Voraussetzungen für eine Anbindung des Strandbades Tegel durch Busse zu schaffen und der BVG die zuverlässige Befahrbarkeit der Waldkauzstraße zu vermitteln. Insbesondere ist sicherzustellen und der BVG mitzuteilen, dass die Befahrbarkeit des Waldkauzweges sichergestellt wird, in dem die Einhaltung der Halteverbote durchgesetzt wird. Darüber hinaus wird das Bezirkssamt aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass mittelfristig die Waldkauzstraße, zwischen der Straße an der Krähenheide und dem Strandbad Tegel, die dort zur Zeit als Forstweg geführt wird, in öffentliches Straßenland umgewandelt wird, indem Planungsrecht geschaffen wird und die Flächenzuordnung zum Straßen- und Grünflächenamt Reinickendorf erfolgt.

Nach vielen Monaten der Gespräche mit den Betroffenen wurde vereinbart sich gemeinsam an den Tisch zu setzen um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Senat will an einer Buslinie festhalten. Das BA wird alles dazu tun um den Busbetrieb zu ermöglichen. Ordnungsamt wir entsprechende Kontrollen (ohne Mehrpersonal) durchführen. Der weg muss ertüchtigt, gereinigt werden. Eine Forderung der barrierefreien Ertüchtigung für die Haltestellen wurde von der BVG gestrichen. Senat und BVG sind in Gesprächen – wenn mit den Forsten keine Einigung in den nächste 2 Wochen, dann wird es in dieser Saison zu den Sommerferien wohl nicht mehr klappen. Alle Beteiligten sind von ihren Maximalforderungen abgewichen und es wurden vom BA keine baulichen Maßnahmen mehr gefordert.

Der Antrag wurde abgelehnt

Beschlussvorschlag
Keine zusätzlichen Asylbewerberunterkünfte auf dem Ka-Bo-N-Gelände
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass keine weiteren
Asylbewerberunterkünfte in Ballungsräumen in Reinickendorf eingerichtet werden und den Senat aufzufordern, die ursprüngliche Planung für die Nachnutzung des Ka-Bo-N-Geländes beizubehalten.
Dieser Antrag ist grundfalsch

Der Antrag wurde abgelehnt

Beschlussvorschlag
Keine Berücksichtigung des Berliner Registers bei zukünftigen Extremismusberichten des Bezirks.
Zur Erstellung des jährlichen Extremismusberichtes werden die Angaben im Berliner Register mit herangezogen. Dieses Portal ist nicht validiert, d.h. es können ungeprüft Vorfälle eingestellt werden, ohne dass eine Verifizierung stattfindet. Dies öffnet Willkür oder bewusster politischer Beeinflussung Tür und Tor.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig bei der Erstellung des jährlichen Extremismusberichtes nicht mehr die nicht verifizierten Vorfälle im Berliner Register einzubeziehen.

Der Antrag wurde abgelehnt

Beschlussvorschlag
Neues Strandbad für Tegel
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass aus der Badestelle am Flughafensee ein neues Freibad entsteht, das vom Schumacher Quartier und der Seidelstraße erschlossen wird, um den Anwohnern der Siedlung Waldidyll Ruhe zu geben, gleichzeitig den Reinickendorfern eine geordnete Bademöglichkeit neu zugänglich macht.

Der Antrag wurde abgelehnt

Beschlussvorschlag
Kein Radschnellweg durch die Berliner Straße in Tegel
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der geplante Radschnellweg 10 nicht durch die Berliner Straße in Tegel geführt wird.

Der Antrag wurde abgelehnt

Beschlussvorschlag
Weitere Unterbringung von Asylbewerbern in Teilen der Sternhäuser durch das Land
Berlin verhindern
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Widerspruch gegen die „Beschlagnahmung“ von Teilen der sog. „Sternhäuser“ auf dem Ka-Bo-N-Gelände einzulegen und parallel dazu die zuständigen Senatsstellen dazu aufzufordern, alle Möglichkeiten zu prüfen, die deutlich angestiegene Anzahl von Asylbewerbern in andere, bereits bestehende Unterkünfte unterzubringen.

Der Antrag wurde abgelehnt

Große Anfrage

Strandbad Tegelsee
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt den Betrieb und die Auslastung des Strandbades Tegelsee im Jahr 2021?
2. Wie bewertet das Bezirksamt die Servicequalität im Strandbad sowie die Erreichbarkeit des Strandbades Tegelsee im Jahre 2021?
3. Wie bewertet das Bezirksamt die im Jahr 2021 durchgeführten Veranstaltungen.
4. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt initiiert, um die Erreichbarkeit des Strandbades im Jahr 2022 zu sichern, bzw. zu verbessern?
5. Welche Erwartungen hat das Bezirksamt an den Betrieb des Strandbades im Jahr 2022 und 2023; in welchen Richtungen wurde mit den Betreibern des Strandbades in Bezug auf den zukünftigen Betrieb geredet?

Unterschiedliche Akteure wurden einbezogen und befragt.
Fazit:
Zuständig Fachbereich Sport – Fachbereich Forsten – Pächter „Neue Nachbarschaft Moabit e.V:“ ohne Vereinssport, Tegelsee ist ein „Zentrum für Erholung und Kultur“.
Zu 1 – Badbetrieb ab 03.06.2021 sehr eingeschränkt wg. Blaualgen usw. – Einstellung am 30. September – war täglich geöffnet, danach an den Wochenenden und auch Sontags – 20.000 Besucher in der Saison (über 50% unter 16 Jahren und hatten freien Eintritt)
Zu 2 – Zur Servicequalität liegen keine Daten vor – Erreichbarkeit Fahrrad Noten 1 bis 2 – Wanderer ebenfalls sehr attraktiv – Individualverkehr möglich nur die begrenzten Parkflächen schränken diesen sehr ein – BVG Anschluss dringend zu begrüßen.
Zu 3 – 36 kulturelle Veranstaltungen wie Seeakademie zu Berlin, Berliner Staats und Domchors, Internationale Literaturfestival. Grundlage ein gutes kulturelles und niedrigschwelliges Angebot mit Verzicht auf Eintrittsgelder. Bewertung leider nicht vorhanden. Die Erwartungen an die Besucherzahlen wurden wg. der fehlenden BVG nicht erfüllt. Diese Programmdichte ist nur bei Auslastung zu gewährleisten. Lfd. Gespräche Betreiber und BA erfolgen permanent.
Zu 4 – BVG Anschluss dringend und wird positiv bewertet – Fahrradabstellanlagen sollen erhöht werden. In 2022 vielleicht Bustransfer möglich.
Zu 5 – Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten gegeben und konstruktiv – da Landschaftsschutzgebiet nicht alles Machbare möglich – in 2022 jeden Sonntag ab 11 Uhr geöffnet – Saisonstart war am Karfreitag – tgl. offen 12-20 Uhr . Abwasserversorgung in Umsetzung.

Es geht im Strandbad Stückchen für Stückchen voran auch mit sehr viel Eigeninitiative und Herzblut – Strand und Wiesen sind hergerichtet und freuen sich auf die Gäste – mit viel Erholung und Kultur,

Beschlussvorschlag
Änderung der Geschäftsordnung zur Reform der Alterspräsidentenregelung
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§ 8 (2) der Geschäftsordnung:
„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das älteste anwesende Mitglied oder bei Verzicht das jeweils nächstälteste anwesende Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung.“
wird wie folgt geändert:
„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das am längsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied oder bei Verzicht das am nächstlängsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied; bei gleicher Dauer entscheidet das höhere Lebensalter.“

Der Antrag wurde angenommen

U-Bahnlinie 8 ins Märkische Viertel verlängern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten.
Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:
„[…] Die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ist ein wesentliches Ziel der
Verkehrspolitik des Berliner Senats. Alle Verkehrsmittel des Umweltverbundes werden daher regelmäßig auf ihren möglichen Beitrag zur Mobilitätswende geprüft. Als wichtiges Element des öffentlichen Verkehrs zählt hierzu auch die U-Bahn.
Die Verlängerung der U-Bahn-Linie U8 in das Märkische Viertel wird schon seit langer Zeit erwogen und findet sich in diversen Planwerken wieder, so auch im aktuellen Flächennutzungsplan. Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 und der ÖPNV-Bedarfsplan des aktuellen Nahverkehrsplans (2019-23) thematisieren die U-Bahn-Strecke als Verlängerungsoption. Für eine Erschließung des Märkischen Viertels im Straßenzug Wilhelmsruher Damm sind laut ÖPNV-Bedarfsplan sowohl eine mögliche Straßenbahn als auch eine U-Bahn-Verlängerung denkbar.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahre 2019 die BVG durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U8 beauftragt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden durch die BVG drei mögliche Varianten mit unterschiedlichen Endpunkten und Zwischenhaltestellen untersucht. Das
Variantenspektrum reichte von einer Verlängerung bis zum Märkischen Zentrum bis hin zu einer längeren Strecke mit Endpunkt am nördlichen Senftenberger Ring.
Neben der Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U8 wurden auch Verlängerungen der U6 und U7 auf ihre technische Machbarkeit hin geprüft. Der Senat hat über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien beraten und im Ergebnis weiterführende Untersuchungen für die beiden Verlängerungen der U-Bahnlinie U7 empfohlen.
Angesichts eines im Vergleich zu den anderen genannten U-Bahnstrecken niedrigeren Nutzens wurde die der Verlängerung der U8 zurückgestellt.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass mit einer Verlängerung der U8 Busverkehre eingespart werden könnten. Gleichzeitig muss jedoch die Erschließung gemäß der über den Nahverkehrsplan Berlin vorgegebenen Standards weiterhin aufrechterhalten und die Feinverteilung der Fahrgäste von der U- und S-Bahn auf die umliegenden Wohngebiete abgesichert werden. Die konkreten Einsparungspotentiale würden im Zusammenhang mit einer vertiefenden Planung zum gegebenen Zeitpunkt mit betrachtet. Sie bleibt aber in den Planwerken erhalten, um die Flächenfreihaltung für eine evtl. spätere Verlängerung weiterhin planerisch abzusichern. […]“
Im Koalitionsvertrag über die Bildung einer Landesregierung für die Legislaturperiode 2021–2026 haben die Regierungsparteien dementgegen festgelegt, dass für die Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden und auf deren Grundlage die Planungen vorangetrieben werden sollen. Dafür sollen Fördermittel des Bundes zur Realisierung dieser Vorhaben beantragt werden. Die notwendigen Strukturen und Ressourcen mit zusätzlichem Personal in der Verwaltung und der BVG zur Planung der Erweiterung sollen gemäß Koalitionsvertrag
geschaffen werden.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Alla Angaben ohne Obligo – Protokollierung, Satz & Layout ehrenamtlich


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