Wirtschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne informiere ich Sie im Folgenden über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten.

Soforthilfen für Betriebe der Schankwirtschaft
Nach einer Pressemitteilung vom 15.10.2020 (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1004476.php ) hat der Berliner Senat ein Soforthilfeprogramm für die Betriebe der Schankwirtschaft (z.B. Bars) beschlossen. Demzufolge sollen die Betriebe, die durch die Einschränkung der Öffnungszeiten erhebliche existenzbedrohende Umsatzeibußen haben, unbürokratisch bis zu 3.000 Euro Mietzuschuss beantragen können.

Die Eckdaten des Programms sind:
· Zielgruppe sind alle Unternehmen, die in der Gewerbedatenbank des Landes Berlin als Gastronomiebetriebe – Untergruppe Ausschank von Getränken gemeldet sind (ca. 2500) und durch die Schließzeit verursachte existenzbedrohende Umsatzeinbußen plausibel machen. In Ausnahmefällen können auch Unternehmen anderer Branchen (im Einzelhandel z.B. Spätverkaufsstellen) Anträge stellen, wenn sie nachweisen, dass signifikante Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vormonat entstanden sind.
· Die Laufzeit des Programms ist beschränkt auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln, also zunächst bis zum 31. Oktober 2020.
· Gefördert werden ausschließlich die Kosten für Gewerbemieten (monatliche Nettokaltmiete) bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro. Von den Vermietern wird bei Überschreitung der Obergrenze ein entsprechendes Entgegenkommen erwartet.
· Die Abwicklung des Programms soll die Investitionsbank Berlin (IBB) übernehmen.

Eine Antragstellung ist im Moment noch nicht möglich.

Digitalprämie
Mit der Digitalprämie Berlin sollen unbürokratische Direktzuschüsse von bis zu 17.000 € für konkrete Digitalisierungsvorhaben gewährt werden.
Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.
Antragstellungen werden voraussichtlich ab dem 02. November 2020 möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Beratung und Klärung von förderspezifischen Fragestellungen möglich sein. Förderrichtlinien der Digitalprämie Berlin

Ehrenamts- und Vereinshilfen – Soforthilfe X – Zuschussprogramm des Landes für gemeinnützige Organisationen und Vereine
Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.
Die Soforthilfe kann für den Ausgleich der Verbindlichkeiten eingesetzt werden, die im Berechnungszeitraum vom 17.03.2020 bis zum 30.09.2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind und für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen.
Zu den Verbindlichkeiten zählen u.a.:
· Laufende Betriebskosten (wie Miet- und Nebenkosten)
· Personalkosten
· Zahlungsverpflichtungen für abgesagte Veranstaltungen
· Sonstige Ausgaben, die aus den erwarteten Einnahmen im Berechnungszeitraum bezahlt werden sollten und nicht storniert oder reduziert werden konnten
Die Antragstellung ist vom 01.10.2020 (9:00 Uhr) bis 25.10.2020 (23:59 Uhr) ausschließlich online bei der IBB ( https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html ) möglich.

Soforthilfe Gewerbemieten
Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen des Berliner Mittelstandes mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten können Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer gewerblichen Mieten bzw. Pachten für die Monate April und Mai 2020 beantragen.
Die Möglichkeit zur Antragstellung endet am 16.10.2020 und ist online über die Internetseiten der IBB möglich (https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-gewerbemieten.html ).
Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 06.10.2020 finden Sie hier (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ )

Better World Cup
Abschließend möchte ich Sie noch auf die interessante Initiative „Better World Cup“ hinweisen. In Berlin werden täglich mehr als 460.000 Einwegbecher verbraucht. Das sind viele verschwendete Ressourcen und letztlich auch sehr viel unnötiger Müll. Better World Cup ist Berlins Ansage gegen Einwegbecher. Nähere Informationen zu der Initiative finden Sie hier: https://betterworldcup.de/berlin/fuer-cafebetreiber/

Bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag – Christian George
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales, Wirtschaftsförderung
Eichborndamm 215 – 13437 Berlin
Fon: 030 902 94 56 70

Vom 25. September 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten einen Überblick über weitere geplante Regelungen sowie Förderungen für KMU. Außerdem möchten wir Sie noch auf einige interessante Angebote hinweisen.Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende 2021
Die Bezugsdauer für Kurzarbeit wird auf maximal 24 Monate erhöht. Dies gilt für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, längstens jedoch bis zum 31.12.2021. Das Kurzarbeitergeld wird auf 70 bzw. 77 % ab dem 4. Monat und auf 80 bzw. 87 % ab dem 7. Monat erhöht, sofern der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.Das Unternehmen kann bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von über 10 % betroffen sind. Normalerweise liegt diese Schwelle bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird weiterhin vollständig verzichtet. Die Bezugsdauer kann auch unterbrochen werden und verlängert sich anschließend um diesen Zeitraum. Ist die Kurzarbeit länger als drei Monate unterbrochen, erneuert sich die Bezugsdauer auf maximal 24 Monate. Das Entgelt für eine während der Kurzarbeit aufgenommenen Nebenbeschäftigung wird bis zum 31. Dezember 2020 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden bis 31. Dezember 2021 verlängert.Erstattung Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit
Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30.06.2021 vollständig erstattet. Vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 erhalten Betriebe, die bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Wird die Kurzarbeit für die Weiterbildung der Beschäftigten genutzt, kann die Erstattung auf 100 % erhöht werden.Verlängerung der Überbrückungshilfen
Die Überbrückungshilfe für KMU wird vereinfacht und bis Ende 2020 verlängert. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Monate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober bei der IBB gestellt werden. Zu beachten ist, dass Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Monate Juni bis August 2020) bis spätestens zum 30.09.2020 gestellt werden müssen. Es ist nicht möglich, rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.Während Unternehmen bisher einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020 verzeichnen mussten, dürfen ab sofort Unternehmen einen Antrag stellen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 verzeichnet haben.Die Fördersätze werden erhöht auf:

· 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
· 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % und
· 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 %.

Zudem werden die Deckelungsbeträge von 9.000 bzw. 15.000 Euro gestrichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlängerung Aussetzung Insolvenzantragspflicht bis Jahresende
Die Lockerungen im Insolvenzrecht bleiben bis Jahresende bestehen. Ursprünglich waren sie bis zum 30.09.2020 befristet. Diese Verlängerung gilt nur für Unternehmen, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein.

Mehr Krankentage zur Corona-bedingten Pflege und Betreuung
Gesetzlich Versicherte erhalten im Jahr 2020 mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder. Für Elternpaare wird das Kinderkrankengeld für weitere 5 Tage (insgesamt 15 Tage) und für Alleinerziehende für weitere 10 Tage (insgesamt 20 Tage) gewährt. Wer wegen Corona Angehörige pflegt, erhält in diesem Jahr bis zu 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld.

Erleichterte Zugang zur Grundsicherung
Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen weiterhin bis zum 31.12.2021 einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Außerdem werden großzügigere Regelungen beim Schonvermögen getroffen.

Soforthilfe X – Zuschussprogramm des Landes für gemeinnützige Organisationen und Vereine
Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, können vom 01.10. – 25.10.2020 bei der IBB Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe beantragen. Weitere Informationen gibt es hier.

Wiederaufnahme des Förderprogrammes Welmo ab Oktober
Das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ des Berliner Senats wird ab Oktober 2020 wieder aufgenommen. Allerdings muss man sich vor Antragstellung entscheiden: entweder für die Kaufprämie vom Bund oder die Welmo-Förderung vom Land. Letztere gilt voraussichtlich nur für Nutzfahrzeuge. Für diese gibt es ab einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro Prämien von bis zu 15.000 Euro. Gefördert wird auch die Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationsveranstaltung für Gewerbebetreibende zu Photovoltaik/Elektromobilität
Am 28.10.2020 findet von 10:00 – 11:30 Uhr ein interaktives Online-Seminar des Solarzentrums Berlin statt. Dort gibt es umfassende Informationen über die aktuellen Speichersysteme, Empfehlungen zur Speichergröße, Kombination mit Elektromobilität sowie Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte diesen Link.

Kostenloses Übersetzungstool für 27 Sprachen für KMU
Alle europäischen KMU können ab sofort das Maschinenübersetzungstool eTranslation der Europäischen Kommission kostenlos nutzen. Das sichere Tool übersetzt Unterlagen und Texte in alle 24 offiziellen Sprachen sowie Isländisch, Norwegisch und Russisch. Zur Anmeldung geht es hier.

Bezirksamt Reinickendorf genehmigt Heizpilze und verzichtet auf Sondernutzungsgebühr
Gastwirte können auf Antrag bis zum 31. März 2021 ausnahmsweise Gasheizstrahler (Heizpilze) und Elektrowärmestrahler auf öffentlichen Flächen betreiben. Das Antragsformular für Heizpilze kann hier heruntergeladen werden und ist an die Straßenverkehrsbehörde, Lübener Weg 26, 13407 Berlin zu adressieren. Ebenfalls wird auf Antrag auf die Sondernutzungsgebühr verzichtet, um der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gaststätten Rechnung zu tragen. Auf eine Verwaltungsgebühr darf aus rechtlichen Gründen jedoch nicht verzichtet werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen – Im Auftrag – Kerstin Hanke
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Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales
Wirtschaftsförderung
Eichborndamm 215 – 13437 Berlin
Tel.: 030 90294-5066 / intern (9294) 5066

E-Mail: kerstin.hanke@reinickendorf.berlin.de (Diese Mailadresse ist nicht für E-Mails mit elektronischer Signatur geeignet)

Zugang für Dokumente mit elektronischer Signatur: post.wirtschaftsfoerderung@reinickendorf.berlin.de


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